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       # taz.de -- Entscheidung der Staatsanwaltschaft: Gurlitt bekommt Bilder zurück
       
       > 1.280 Bilder hatte die Staatsanwaltschaft in der Wohnung von Cornelius
       > Gurlitt beschlagnahmt. Obwohl sie nun zurückgehen, sind die Ermittlungen
       > nicht abgeschlossen.
       
   IMG Bild: Ein guter Tag für ihn, Cornelius Gurlitt – sagt sein Anwalt.
       
       AUGSBURG/MÜNCHEN dpa | Nach mehr als zwei Jahren erhält der
       Kunsthändlersohn Cornelius Gurlitt seine Bilder zurück. Die
       Staatsanwaltschaft Augsburg hob die Beschlagnahme am Mittwoch auf und gab
       die Werke frei. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens hätten sich neue
       Erkenntnisse ergeben, teilte die Behörde mit. Die rechtliche Situation sei
       neu bewertet worden.
       
       Die Staatsanwaltschaft hatte am 28. Februar 2012 insgesamt 1.280 Bilder aus
       der Münchner Wohnung des heute 81-Jährigen wegen des Verdachts auf ein
       Steuer- und Vermögensdelikt beschlagnahmt und seitdem unter Verschluss
       gehalten. Rund 500 Werke stehen nach Auffassung der Taskforce „Schwabinger
       Kunstfund“ im Verdacht, Nazi-Raubkunst zu sein. Cornelius Gurlitt ist der
       Sohn von Adolf Hitlers Kunsthändler Hildebrand Gurlitt.
       
       „Zum Zeitpunkt der Beschlagnahme der gesamten Sammlung war die
       Staatsanwaltschaft Augsburg uneingeschränkt von der Rechtmäßigkeit der
       Maßnahme überzeugt“, betonte die Behörde am Mittwoch. Das
       Ermittlungsverfahren sei damit auch noch nicht abgeschlossen.
       
       Anfang dieser Woche hatten Gurlitt und seine Anwälte einen Vertrag mit der
       Bundesregierung und dem Freistaat Bayern unterschrieben. Gurlitt erklärte
       sich darin bereit, seine Sammlung auch nach dem Ende der Beschlagnahme von
       Experten untersuchen zu lassen und unter Nazi-Raubkunstverdacht stehende
       Werke gegebenenfalls zurückzugeben.
       
       Gurlitts Strafverteidiger Tido Park erklärte: „Das ist ein guter Tag für
       Cornelius Gurlitt.“ Gurlitts Anwälte hatten im Februar beim Amtsgericht
       Augsburg Beschwerde gegen die Beschlagnahme der spektakulären Kunstsammlung
       eingelegt. „Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass das Beschwerdegericht
       die Beschlagnahmeanordnung angesichts der gravierenden Mängel und unserer
       ausführlich begründeten Beschwerde aufgehoben hätte“, sagte Park. „Dennoch
       begrüße ich natürlich die freiwillige Aufhebung der Beschlagnahme durch die
       Augsburger Staatsanwaltschaft. Es geht allein um das Interesse des
       Mandanten. Seine Rehabilitierung wird durch die Entscheidung des heutigen
       Tages weiter gestärkt.“
       
       9 Apr 2014
       
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