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       # taz.de -- Maas entschärft Gesetzentwurf: Nacktbilder nicht generell strafbar
       
       > Wegen der Edathy-Affäre sollte das Sexualstrafrecht reformiert werden.
       > Kurz vor der Verabschiedung schwächte Justizminister Maas den
       > Gesetzentwurf ab.
       
   IMG Bild: „Sozial übliches und alltägliches Verhalten“ muss straffrei bleiben, sagt Justizminister Heiko Maas.
       
       BERLIN afp | Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat seinen Gesetzentwurf
       zum strengeren Umgang mit Nacktbildern kurz vor der Verabschiedung im
       Bundestag abgeschwächt. Künftig werde die unbefugte Verbreitung von
       Bildaufnahmen unter Strafe stehen, wenn dies dem Ansehen der abgebildeten
       Person erheblich schadet, erklärte Maas am Dienstag in Berlin. „Sozial
       übliches und alltägliches Verhalten“ müsse aber straffrei bleiben.
       
       Daher sei es sinnvoll, nicht bereits wie zuletzt geplant die unbefugte
       Herstellung von Nacktbildern unter Strafe zu stellen, hieß es weiter. Erst
       wenn diese Bilder unbefugt verbreitet werden, liege ein strafwürdiges
       Verhalten vor. Denn „mit der Verbreitung befinden sich die Bilder oft
       jahrelang im Netz und können eine große Belastung für jeden Betroffenen
       sein“, sagte Maas.
       
       Das unbefugte Fotografieren unbekleideter Personen soll nun doch nicht
       generell strafbar werden, wie eine Sprecherin von Maas in Berlin
       bestätigte. Stattdessen solle nur noch die Herstellung von Aufnahmen
       nackter Kinder und Jugendlicher geahndet werden – und auch dies nur, wenn
       die Bilder gemacht werden, um sie zu verkaufen oder in Tauschbörsen
       anzubieten. Und die Verbreitung solcher Bilder soll nur unter Strafe
       gestellt werden, wenn sie wirklich unbefugt ist. Wenn die Eltern der
       Verbreitung zustimmen, liegt demnach kein Verstoß gegen das Gesetz vor.
       
       Auch die Weitergabe von Nacktbildern von Erwachsenen soll künftig nicht
       mehr generell strafbar sein. Dies soll nur noch für Nacktbilder gelten, die
       dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich schaden können. Auch die
       Verbreitung von Fotos, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau
       stellen, soll geahndet werden. Mit den Angaben bestätigte die Sprecherin
       einen Bericht der Süddeutschen Zeitung vom Dienstag.
       
       ## Reaktion auf den Fall Edathy
       
       Am Mittwoch berät der Rechtsausschuss über das neue Sexualstrafrecht.
       Billigt er die neuen Änderungen von Maas, kann das Gesetz wie geplant am
       Donnerstag beschlossen werden.
       
       Die strengeren Regeln zu Nacktbildern waren eine Reaktion auf den Fall des
       früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy. Er hatte Nacktbilder
       von Jungen gekauft, die nach bisheriger Rechtslage die
       Strafbarkeitskriterien nicht erfüllen. Inzwischen ist Edathy aber wegen
       später gefundener Aufnahmen angeklagt, die nach Darstellung der Ermittler
       pornografischen Charakter haben und damit strafwürdig wären.
       
       Ein weiterer Gesetzentwurf von Maas, der ebenfalls am Donnerstag zur
       Abstimmung steht, sieht vor, dass die strafrechtliche Verjährung bei
       Sexualdelikten erst mit Vollendung des 30. Lebensjahrs des Opfers beginnt.
       Damit können alle schweren Sexualdelikte zukünftig nicht mehr vor der
       Vollendung des 50. Lebensjahrs des Opfers verjähren. Zudem werden die
       Mittel für das Präventionsnetzwerk „Kein-Täter-Werden“ in diesem Jahr um
       148.000 Euro auf 535.000 Euro aufgestockt. Für 2015 ist eine weitere
       Erhöhung auf 560.000 EUR und für 2016 auf 585.000 EUR vorgesehen.
       
       11 Nov 2014
       
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