# taz.de -- Sicherheitsgesetz in Kenia: Gelbe Karte für die Regierung
> Teilsieg für die Opposition in Kenia: Das Verfassungsgericht kippt zwei
> Paragrafen des Sicherheitsgesetzes.
IMG Bild: Bereitschaftspolizei vor dem Parlamentsgebäude bei der Verabschiedung des umstrittenen Gesetzes, Nairobi, 18.12.2014.
NAIROBI taz | Der Opposition und Menschenrechtsorganisationen in Kenia ist
es gelungen, das neue umstrittene Anti-Terror-Gesetz etwas abzuschwächen.
Das Verfassungsgericht urteilte am Montag, dass Einschränkungen bei der
Berichterstattung und die Begrenzung der Zahl der Flüchtlingen im Land
gesetzeswidrig sind.
Damit hat die Regierung von Präsident Uhuru Kenyatta zwar einen Rückschlag
erlitten. Doch andere Teile des Sicherheitsgesetzes bleiben bestehen, wie
die Inhaftierung von Terrorverdächtigen bis zu 360 Tage ohne Anklage. Das
Gericht bezeichnete das Urteil als einen guten Ausgleich zwischen dem Kampf
gegen den Terrorismus und dem Respekt der Menschenrechte.
Das Parlament hatte das Gesetz im Dezember nach einer chaotischen Sitzung
verabschiedet. Kenyatta unterschrieb es umgehend. Vertreter von neun
Botschaften, darunter die deutsche, hatten vor der Parlamentssitzung
erklärt, sie unterstützten die Schritte zur Verbesserung der
Sicherheitslage im Land, wiesen aber zugleich darauf hin, dass auch die
Menschenrechte respektiert werden müssten.
Das Verfassungsgericht strich einen Paragrafen, nach der Journalisten für
Artikel, die die „Ermittlungen oder Anti-Terror-Operationen untergraben
können“, mit bis zu drei Jahre Gefängnis bestraft werden konnten.
Medienvertreter, von der Regierung ohnehin nicht geschätzt, befürchteten,
dass der Paragraf der Justiz die Möglichkeit eines willkürlichen Vorgehens
gebe.
Die Verfassungsrichter strichen auch die geplante Obergrenze von 150.000
Flüchtlingen in Kenia. Das hätte die Ausweisung von Hunderttausenden aus
Somalia, Südsudan, Sudan und anderen Ländern bedeutet. Die Opposition will
gegen das Urteil Berufung einlegen, mit dem Ziel, weitere Paragrafen des
Gesetzes streichen zu lassen. Die Anwälte der Regierung prüfen das Urteil
im Hinblick auf eine Berufung ihrerseits.
Die Regierung steht unter starkem Druck, seit die somalische Gruppe
al-Shabaab im Jahr 2013 ein Einkaufzentrum in der Hauptstadt Nairobi
angriff, wobei 67 Menschen ums Leben kamen. Die kenianischen Behörden gehen
häufig gewaltsam gegen ethnische Somalier und Muslime im Land vor.
Al-Shabaab bezeichnete den Angriff auf das Einkaufszentrum als Rache für
die Präsenz kenianischer Truppen in Somalia, die seit 2011 die dortige
Regierung in ihrem Kampf gegen al-Shabaab unterstützen. Die islamistische
Miliz nannte den Anschlag auch eine Reaktion auf die Behandlung von
Muslimen in Kenia.
## Regierung will Mauer
In Kenia radikalisieren sich vor allem Jugendliche. Manche, auch
Nichtmuslime, schließen sich al-Shabaab an. An der Küste des Indischen
Ozeans, wo die meisten kenianische Muslime leben, wurden in den vergangenen
zwei Jahren mehrere Imame auf die gleiche Art umgebracht. Die meisten
galten als radikal. Der Polizei gelang es nie, die Täter zu fassen. Daher
wird vermutet, dass die Morde auf das Konto einer Terrorabteilung der
Polizei gehen. Nun will die Regierung eine Mauer entlang einem Teil der
Grenze zwischen Kenia und Somalia bauen. Davon erhofft sie sich mehr
Sicherheit für die Bevölkerung im Nordosten des Landes. Bei zwei Anschlägen
im vergangenen Jahr wurden in der Region mehr als 90 Menschen getötet.
In diesem Gebiet überqueren Somalier immer wieder illegal die Grenze.
Mehrfach wurden auch Ausländer angehalten, die verdächtigt wurden, sich in
Somalia al-Shabaab anschließen zu wollen. Betroffen ist jedoch nur ein
kleiner Abschnitt der mehr als 700 Kilometer langen und porösen Grenze
zwischen beiden Ländern.
24 Feb 2015
## AUTOREN
DIR Ilona Eveleens
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