URI:
       # taz.de -- Urteil zu US-Whistleblower Barrett Brown: Copy. Paste. Knast.
       
       > Der Journalist Barrett Brown sollte für das Kopieren eines Links
       > Jahrzehnte ins Gefängnis. Kann Verlinkung eine Straftat sein?
       
   IMG Bild: Brown im Kreuzverhör: Ausschnitt eines Posters des Anonymous-Solidaritätsnetzwerks
       
       Irgendwann ging es in dem Gerichtssaal im Earle Cabell Federal Building in
       Dallas, Texas, dann doch wieder um den Link. An diesem Tag Ende Januar
       sollte das Urteil gegen Barrett Brown fallen, den Satiriker,
       Investigativjournalisten und Anonymous-Aktivisten.
       
       105 Jahre für einen Link. So hatte die etwas vereinfachte Schlagzeile zum
       Fall Brown einige Monate lang geheißen. Ihm wurde vorgeworfen, diesen Link
       von einer Chat-Gruppe in eine andere kopiert zu haben. Der Link führte zu
       einer Datei, die Hacker bei einem Angriff erbeutet hatten. Daran war Brown
       nicht selbst beteiligt. Einiges deutet gar darauf hin, dass er überhaupt
       nicht wusste, was genau der Link beinhaltete, nämlich Daten von den Servern
       des privaten Nachrichtendienstes Stratfor.
       
       Copy. Paste. Klick. Klick.
       
       Wie man das so macht, wenn man mit anderen an einer Recherche arbeitet.
       Brown interessierte sich vor allem für die E-Mails, die die Hacker erbeutet
       hatten. Mails, die viel über das Netzwerk privater Geheimdienste in den USA
       erzählten. Der Link, den er postete, enthielt allerdings Kundendaten.
       Kreditkarteninformationen. Weshalb die Staatsanwaltschaft Brown unter
       anderem versuchten Betrug zur Last legte.
       
       Jahrzehntelange Haft für das Teilen eines Links? Konnte das sein?
       
       ## Auch haftbar für die Herkunft des Links
       
       Jeder, der soziale Netzwerke nutzt, verlinkt doch ständig. Wenn jeder, der
       einen Link veröffentlicht, nicht nur für die Inhalte dahinter, sondern
       sogar für ihre Herkunft haftbar gemacht werden könnte, könnten wir digital
       nicht mehr kommunizieren, wie wir es gerade tun. Investigative
       Berichterstattung, Arbeit mit Daten aus Hacks und Leaks wie die
       Snowden-Enthüllungen, wären im Grunde unmöglich.
       
       Im Frühjahr 2014 verdeutlichten Browns neue Anwälte in Anträgen, was eine
       derartige Rechtsauffassung für die Architektur des Internets bedeuten
       würde. Die Staatsanwaltschaft ließ sämtliche Anklagepunkte zum Link fallen.
       
       Der Prozess gegen Brown wandte sich seinen Drohungen gegen einen
       FBI-Agenten zu. Der Behinderung einer Hausdurchsuchung – bei der er seine
       Quellen im Nahen Osten habe schützen wollen, so Brown. In beiden Punkten
       befand ihn das Gericht für schuldig. Und verurteilte ihn außerdem wegen
       Beihilfe nach dem Anonymous-Hack gegen Stratfor: Brown habe angeblich mit
       dem Unternehmen Kontakt aufgenommen, sich als Vermittler von Anonymous
       angeboten und die Identität des Hackers verschleiert.
       
       Kurz vor der Verkündung des Strafmaßes brachte Bundesanwältin Candina Heath
       wieder das alte Argument: Brown habe durch das Teilen des Links illegal mit
       Kreditkarten gehandelt. Was den Richter so überzeugte, dass Brown zwar
       nicht deswegen verurteilt wurde, das Strafmaß aber nach oben ging. Am 22.
       Januar wurde Brown zu 63 Monaten Gefängnis plus 890.000 Dollar
       Schadensersatz verurteilt.
       
       Die Bundesanwältin Heath berief sich, so berichtet es das Dallas Magazine,
       auf einen Präzedenzfall mit kinderpornografischen Bildern, bei dem jemand
       solche Aufnahmen verteilte. Der Fall liege etwas anders, hielt Browns
       Anwältin Marlo Cadeddu dagegen. Ihr Mandat habe höchstens „Da drüben sind
       Pornos“ gerufen – indem er den Link kopierte –, das Material aber nicht
       selbst weitergegeben.
       
       Daraufhin versuchte Candina Heath es noch einmal anders: Brown habe sich
       verhalten wie Drogendealer, die ihren Stoff ja auch von einem Ort an einen
       anderen verschieben. Er habe aber doch gar nichts verschoben, entgegnete
       seine Anwältin, lediglich auf etwas hingewiesen. Er habe, beharrte die
       Anklägerin, gewissermaßen den Schlüssel zu dem Drogendepot übergeben. An
       der Stelle muss Browns Anwältin den Schilderungen des Dallas Magazines
       zufolge gerufen haben, dass ein Drogendepot doch kein öffentlicher Ort sei
       – wie Pastebin, die öffentliche Seite, auf die Browns Link verwies.
       
       Vorher jedoch hatte die Anklägerin, die in diesem Fall die US-Regierung
       vertrat, einen noch viel interessanteren Satz gesagt: Brown habe sich den
       „Besitz der Zugänglichkeit verschafft“. Strafbar erscheint der
       Obama-Regierung damit offenbar schon die Möglichkeit, dass man etwas
       ansehen oder verwenden könnte. Weil aber klar zu sein schien, dass sie sich
       damit in diesem Prozess nicht durchsetzen würde, verzichtete sie auf den
       Anklagepunkt. Um ihn dann am Tag des Urteils wieder hervorzuholen. „Die
       Regierung kann Anklagepunkte fallen lassen, wenn sie möchte, aber wenn das
       Gericht denkt, dass der Angeklagte es wahrscheinlich doch getan hat, kann
       er immer noch aufgrund dieser Anklagepunkte verurteilt werden“, erklärte
       Browns Anwältin. Für juristische Laien möge das absurd wirken.
       
       ## Brown warnte vor Präzedenzfall
       
       Jetzt versuchen Aktivisten, Juristen und Journalisten abzuschätzen, welche
       Folgen das Urteil haben könnte. Brown warnte vor einem „gefährlichen
       Präzedenzfall“. Seine Anwältin kritisierte nach dem Urteil: „Für das Posten
       eines Links verantwortlich gemacht zu werden, auch wenn man nicht einmal
       die Möglichkeit hatte, nachzusehen, was sich dahinter verbirgt – das wird
       eine abschreckende Wirkung auf journalistische Arbeit haben und auch
       Probleme bei Wissenschaftlern nach sich ziehen.“
       
       Die Aktivistin und Tech-Reporterin Quinn Norton zog eine radikale
       persönliche Konsequenz: Sie kündigte in einem Artikel auf [1][medium.com]
       an, ihre Recherchen zu Sicherheitslecks einzustellen. Norton hatte immer
       wieder über Hacker geschrieben, etwa für das Magazin Wired.
       
       „Ich kann mir jetzt die Daten anderer Journalisten nicht mehr anschauen,
       ich kann sie nicht an Sicherheitsexperten weitergeben, ohne das Gefühl zu
       haben, dass ich sowohl andere Journalisten, Sicherheitsexperten als auch
       mich selbst gefährde.“ Sie wisse, dass viele ihrer Hacker-Kontakte das für
       feige halten könnten. „Aber ich habe Familie, ich habe ein Kind, und ich
       kann von meiner Familie nicht verlangen, dass sie mir auf dieses düstere
       rechtliche Terrain folgt.“
       
       Journalisten und Whistleblower wie Glenn Greenwald oder Thomas Drake lesen
       das Urteil gegen Brown als Machtdemonstration. Als Versuch, alle
       abzuschrecken, die zu Geheimdiensten recherchieren.
       
       „Es herrscht ein Klima der Angst seit diesem Urteil“, sagt auch Hanni
       Fakhoury von der Electronic Frontier Foundation, die sich für Bürgerrechte
       in der digitalen Welt einsetzt. Ihn stören vor allem die jüngsten
       Bemühungen von Barack Obamas Regierung, den Computer Fraud and Abuse Act zu
       reformieren. Damit würden die ohnehin schon „drakonischen und
       überflüssigen“ Strafen noch einmal erhöht. Ginge es nach dem Weißen Haus,
       würde das Weitergeben von Passwörtern etwa künftig nicht mehr nur dann
       bestraft, wenn dahinter eine Betrugsabsicht steht. Die Betrugsabsicht will
       Obama streichen lassen.
       
       Das Gesetz war schon gegen den Aktivisten Aaron Swartz eingesetzt worden.
       Der nahm sich das Leben. Ihm wurde vorgeworfen, Artikel aus einem
       Zeitschriftenarchiv illegal heruntergeladen zu haben.
       
       Orin Kerr, Professor an der George Washington University und Spezialist für
       Computerstraftaten, dämpfte in einem Text in der Washington Post die
       Aufregung der digitalen Bürgerrechtler: Einen Krieg gegen Hacker oder
       Journalisten erkennt er nicht. Juristisch relevant sei nicht, ob Browns
       Verhalten auf Handel mit den Informationen hinter dem Link hinauslief –
       sondern ob der Hack, mit dem Brown zu tun hatte, einen Handel beinhaltete,
       von dem er wusste oder hätte wissen sollen. „Der Kern ist nicht, was Brown
       getan hat, sondern was Brown darüber wusste oder hätte wissen sollen, was
       andere taten.“
       
       ## Welche Folgen hat das Urteil für Deutschland?
       
       Wäre es nach dieser Logik möglich, Publikationen wie die Washington Post,
       den Guardian oder den Spiegel dafür zu belangen, Teile der Snowden-Leaks zu
       veröffentlichen? Der Berliner Richter und Internetspezialist Ulf Buermeyer
       vergleicht den Fall Brown mit dem deutschen Cicero-Fall: Wegen der
       Veröffentlichung von Material, das wohl vom BKA geleakt worden war, wurde
       ein Journalist verklagt. Das Verfassungsgericht entschied, die reine
       journalistische Verarbeitung von Material, das durch eine Straftat erlangt
       worden ist, soll nicht mehr strafbar sein. Doch auch das habe Grenzen,
       sagte Buermeyer im Deutschlandradio Kultur: Wer bei einem Amtsträger einen
       Leak bestelle, sei von dieser Ausnahme nicht geschützt.
       
       Der Kölner Internetanwalt Christian Solmecke verweist auf eine Entscheidung
       des Bundesgerichtshofs, wonach ein Onlinemedium in Deutschland auch auf
       rechtswidrige Inhalte verlinken darf, solange es dem Informationsinteresse
       des Lesers diene und sich der Berichterstatter den Inhalt nicht zu eigen
       mache. Die Verlinkung als Beleg sei erlaubt. „Sollte es in den USA so sein,
       dass Journalisten solche Verlinkungen nicht mehr vornehmen dürften“, stellt
       Solmecke fest, „ist nicht auszuschließen, dass deutsche Journalisten, die
       auf rechtswidrige US-amerikanische Quellen verweisen, auch dementsprechend
       belangt werden könnten.“
       
       24 Feb 2015
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://medium.com/message/we-should-all-step-back-from-security-journalism-e474cd67e2fa
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Johannes Gernert
   DIR Meike Laaff
       
       ## TAGS
       
   DIR Schwerpunkt Überwachung
   DIR Whistleblower
   DIR Urteil
   DIR EuGH
   DIR Internet
   DIR Anonymous
   DIR Schwerpunkt Überwachung
   DIR Russland
   DIR Sarah Harrison
   DIR Unternehmen
   DIR USA
   DIR Russland
   DIR David Cameron
   DIR Anonymous
   DIR USA
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Urteil des EuGH im Fall „Geenstijl“: Linkhaftung für Medien verschärft
       
       Schlecht fürs Netz: Wer „zu Erwerbszwecken“ auf andere Inhalte verlinkt,
       muss für Urheberrechtsverletzungen künftig grundsätzlich haften.
       
   DIR Kommentar EU-Gutachten zu Weblinks: Verlinken ohne Reue
       
       Der EuGH muss sich mit Verlinkungen beschäftigen. Das Urteil könnte auch
       das deutsche Internetrecht ändern. Ein Gutachten gibt erste Hinweise.
       
   DIR Aktion von Anonymous: Alle so gut?
       
       Das Hackernetzwerk Anonymous bekämpft den Islamischen Staat im Netz. Es
       macht sich damit ganz neue Freunde.
       
   DIR Überwachung zwecks Terrorabwehr: BKA-Trojaner vor Gericht
       
       Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die heimlichen
       Online-Durchsuchungen durch das BKA. In der Praxis wurden sie fast nicht
       angewandt.
       
   DIR Hackerangriff aufs Weiße Haus: Einblicke in Obamas Kalender
       
       Das Weiße Haus soll von russischen Hackern angegriffen worden sein. In
       geheime Bereiche drangen sie nicht vor – für Aufenthaltsorte Obamas reichte
       es.
       
   DIR Offener Brief an die EU: „Unsere Freiheit ist bedroht“
       
       In der EU soll das Betriebsgeheimnis besser geschützt werden. Das stößt auf
       Kritik. Die taz dokumentiert einen Appell an die EU-Institutionen.
       
   DIR Wikileaks-Aktivistin über EU-Pläne: „Unsicherheit für Whistleblower“
       
       Die EU will gegen Wirtschaftskriminalität vorgehen. Das hat negative
       Konsequenzen für Whistleblower und Journalisten, sagt Wikileaks-Aktivistin
       Sarah Harrison.
       
   DIR John Oliver interviewt Edward Snowden: Das Penisbild zählt
       
       Der Satiriker John Oliver spricht mit Edward Snowden. Das ist sehr
       unterhaltsam – und zeigt, wie Amerikaner den NSA-Skandal endlich verstehen
       könnten.
       
   DIR Anwalt Kutscharena arbeitet an Klärung: Snowden möchte zurück in die USA
       
       Edward Snowdens Anwalt hat einen Politthriller geschrieben – und erzählt
       bei der Pressekonferenz, was sein Mandant in Russland macht: einkaufen und
       Museen besuchen.
       
   DIR Kolumne Der Rote Faden: Die Freiheit, im Gefängnis zu sitzen
       
       Der US-Journalist Barrett Brown muss lange hinter Gitter und Politiker in
       Europa und den USA kämpfen gegen die Meinungsfreiheit. Ein Wochenrückblick.
       
   DIR Satiriker Barrett Brown: Der Angstgegner
       
       Als Journalist recherchierte er zum Überwachungsstaat. Als
       Anonymous-Aktivist erklärte er dem FBI den Krieg. Jetzt wird er dafür hart
       verurteilt.
       
   DIR Journalist in den USA: Staatsfeind Nummer zwei
       
       Lange vor Edward Snowden recherchierte Barrett Brown zur Überwachung. Am
       16. Dezember soll ein Urteil gegen ihn fallen. Was hat er verbrochen?