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       # taz.de -- Abschiebepolitik in Baden-Württemberg: Nicht vor vier Uhr nachts abholen
       
       > Baden-Württemberg legt seine Abschiebekriterien offen. Allzu human
       > klingen sie nicht. Im Innenministerium sieht man aber kaum
       > Handlungsspielraum.
       
   IMG Bild: Abgelehnte Asylbewerber warten am 24. Februar am Baden-Airport im Rahmen einer landesweiten Sammelabschiebung auf ihren Abflug
       
       STUTTGART taz | Der Fall der Familie Ametovic, die vor rund einem Monat mit
       sechs Kindern aus Freiburg nach Serbien abgeschoben wurde, hat in
       Baden-Württemberg hohe Wellen geschlagen: Die Frau und ihre Kinder leben
       nun in einem Elendsviertel der Stadt Nis. Die Fraktionschefin der Grünen im
       baden-württembergischen Landtag, Edith Sitzmann, war „erschüttert“. Sie
       forderte vom Innenministerium, transparent zu machen, wann Abschiebungen
       aus humanitären Gründen ausgesetzt werden müssten.
       
       Seit dieser Woche sind diese Kriterien nun öffentlich. Ein
       Verhandlungserfolg der Grünen ist darin aber kaum zu erkennen.
       
       In den Kriterien heißt es zum Beispiel, dass eine Abschiebung ausgesetzt
       wird, wenn eine dringende ärztliche Behandlung ansteht, die im
       Herkunftsland nicht gewährleistet ist. Auch Jugendliche, die kurz vor
       Abschluss der Schule oder einer Ausbildung stehen, sollen nicht abgeschoben
       werden.
       
       Andreas Linder, Leiter der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats
       Baden-Württemberg, hält die Kriterien für zu streng. Ein Jugendlicher, der
       noch am Anfang seiner Ausbildung steht, wird laut Papier nur dann nicht
       abgeschoben, wenn er bereits mehr als sechs Jahre in Deutschland ist. „Das
       wird nur sehr wenigen Leuten helfen“, sagt Linder. Carlos Mari,
       Geschäftsführer des Jugendhilfswerks Freiburg, das für das Bleiberecht der
       Großfamilie aus Freiburg gekämpft hat, nennt das Papier „lächerlich.“
       
       Darin steht auch, dass Menschen am Tag der Abschiebung nicht vor vier Uhr
       zu Hause abgeholt werden sollen. „Das ist mitten in der Nacht. Es ist
       dreist, dass sich Grün-Rot hinstellt und sagt, das sei human“, kritisiert
       Mari. In Niedersachsen ist in der Winterzeit eine Abholung frühestens um 6
       Uhr vorgesehen.
       
       Im Innenministerium sieht man hingegen kaum Handlungsspielraum: Das
       Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) prüfe, ob ein
       Abschiebungsverbot auszusprechen ist, „eine nochmalige Prüfung durch das
       Land wäre rechtswidrig“, heißt es. Nach BaMF-Prüfung seien 2014 rund 30
       Prozent der Asylantragsteller geschützt worden, die reine
       Asylanerkennungsquote liege bei unter zwei Prozent.
       
       Am Dienstag fand am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden wieder eine
       Sammelabschiebung statt, die von Protestaktionen begleitet war. Nach
       Angaben von Beobachtern wurden mindestens 60 Personen, darunter viele
       Kinder, aus unterschiedlichen Bundesländern in ihre Herkunftsländer im
       Balkan abgeschoben.
       
       24 Feb 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Lena Müssigmann
       
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