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       # taz.de -- Debatte Gleichstellungsgesetz: Fatale Männerpolitik
       
       > Frauenministerin Schwesig will die Männerquote für Kitas und
       > Sekretariate. Dabei bräuchte die Regierung erst mal ein vernünftiges
       > Genderkonzept.
       
   IMG Bild: Männer und Frauen müssen nicht gleich sein – sie müssen die gleichen Rechte haben
       
       Gleichstellungsbeauftragte demonstrieren – gegen ein Gleichstellungsgesetz.
       Es soll zurückgezogen werden, fordern sie. Das dürfte einmalig sein in der
       Geschichte der Frauenpolitik. Denn, so will es das neue
       Gleichstellungsgesetz, in Zukunft soll bei Bewerbungen und Beförderungen
       das jeweilige unterrepräsentierte Geschlecht gefördert werden. Zu wenig
       Männer in Kitas? Also werden Männer gefördert. Zu wenig Frauen in
       Chefsesseln? Dann werden Frauen gefördert.
       
       Männer und Frauen sollen sich also ändern, sich weniger stereotyp
       verhalten. Bereits vor 20 Jahren, auf der Weltfrauenkonferenz 1995 in
       Peking, wurde dieses Prinzip international beschlossen: Es heißt
       Gender-Mainstreaming. Seitdem bemühen sich die Länder mehr oder minder
       intensiv, dieses Konzept zu implementieren. Österreich etwa hat seinen
       gesamten Staatshaushalt gegendert. Die Regierung muss nun auch die
       Verantwortung dafür übernehmen, wenn sie im Steuerrecht oder bei
       Investitionen ein Geschlecht bevorzugt.
       
       In Deutschland aber haben es ein paar altertümliche Publizisten geschafft,
       eine Art Hysterie zu entfachen: Umerziehung, Zerstörung von Identitäten,
       ein lesbisches Programm, mit dem Hausfrauen diffamiert werden, etc., etc.
       Die bisherigen Regierungen haben sich an das Thema von da an nicht mehr
       herangetraut. Soll man Frauenministerin Manuela Schwesig nun
       beglückwünschen, weil sie das Gendern wiederentdeckt hat?
       
       Zunächst klingt das ganz prima: Beide Geschlechter werden angesprochen,
       Rollenbilder flexibilisiert, Männer in neuen Rollen unterstützt. Und
       Kampagnen wie „Mehr Männer in Kitas“ bekämen eine gesetzliche Grundlage.
       Doch de facto hätte dieses Gesetz katastrophale Auswirkungen. Denn es ist
       auf bemerkenswerte Weise geschlechterblind.
       
       ## Männern wird mehr zugetraut
       
       Eine Genderanalyse hätte ergeben, dass Gleichstellungsbeauftragte im Moment
       unterausgestattet sind und um ihren gesetzlich zugesicherten Einfluss jedes
       Mal wieder kämpfen müssen. So hatte Exfrauenministerin Kristina Schröder
       hohe Posten in ihrem Ministerium ohne Einbeziehung der dortigen
       Gleichstellungsbeauftragten vergeben. Die musste ihr Recht erst mühsam –
       und Jahre nachdem Fakten geschaffen waren – einklagen.
       
       De facto fördert unsere patriarchal geprägte Gesellschaft Männer – wo auch
       immer. Gerade im Niedriglohnbereich kennen die Beauftragten den sogenannte
       Fahrstuhleffekt, die Tatsache, dass Männer dort regelmäßig bevorzugt
       werden, so dass sie bald nicht mehr im Niedriglohnbereich arbeiten. Männern
       wird, durch viele Studien bewiesen, viel mehr zugetraut als Frauen – auch
       wenn das von ihrer Leistung nicht gedeckt ist.
       
       Teilzeit, Unterbrechungen, die angebliche Familienorientierung der Mütter –
       all das führt zu einer massiven Benachteiligung der Frauen im Beruf. Die
       Gleichstellungsbeauftragten kämpfen mühselig dagegen an.
       
       ## Mit Männerarbeit zuschütten
       
       Künftig wird in der Praxis ihr Arbeitsfeld schlicht verdoppelt. Nicht nur
       Frauen für höhere Posten sollen sie nun finden und fördern – auch Männer,
       die ins Sekretariat oder in die Kita gehen, sollen von ihnen gesucht und
       betreut werden. Und da im unteren Bereich viel mehr Stellen zu besetzen
       sind als im oberen, kann man sich den Arbeitsalltag der
       Gleichstellungsbeauftragten in Zukunft ganz gut vorstellen: Sie wird zur
       Männersucherin – und für den Kampf um die guten Frauenjobs ist sie
       weitgehend neutralisiert, weil man sie nun mit Männerarbeit zuschütten
       kann.
       
       Ausformuliert findet sich dieses Problem in der Frage, ob die Männerquote
       überhaupt kompatibel mit dem Grundgesetz ist. Denn in Artikel 3 steht: „Der
       Staat wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Mit diesem Satz
       ist die Bevorzugung von Frauen bei Bewerbungen überhaupt erst möglich. Ist
       ein Mann, der nicht Sekretär werden will, tatsächlich benachteiligt? Kaum.
       Es ist also fraglich, ob die Männerquote gerichtsfest ist.
       
       So, wie das Gesetz jetzt angelegt ist, entmachtet das Ministerium die
       Gleichstellungsbeauftragten. Denn hier wird gleich gemacht, was nicht
       gleich ist: Männer und Frauen sind ganz unterschiedlichen Vorurteilen
       ausgesetzt, die man keinesfalls parallel setzen kann. Gender-Mainstreaming
       heißt nicht, alle gleich zu behandeln. Es verlangt vielmehr, dass man sich
       die spezifischen Unterschiede ansieht und dann versucht, Benachteiligungen
       auszugleichen.
       
       ## Kein Anwalt beleidigter Männer
       
       Konsequentes Gender-Mainstreaming würde die Männer durchaus in den Blick
       nehmen. Doch würde es sehen, dass diese aus völlig anderen Gründen nicht in
       Frauenberufe gehen, als es etwa Frauen von Führungspositionen fernhält.
       Wegen des Fahrstuhleffekts muss man sie auch nicht unbedingt beim Aufstieg
       fördern, da haben sie nämlich schon Vorteile. Sie brauchen passgerechte
       Angebote: Die Möglichkeit, sich ihrer Familie zu widmen, Führungsposten in
       Teilzeit, Anreize, in sogenannten Frauenberufen tätig zu werden.
       
       Konsequentes Gender-Mainstreaming hieße deshalb: der weiblichen
       Gleichstellungsbeauftragten einen männlichen zur Seite zu stellen. Mit
       einem klar definierten Auftrag: Er dürfte, ebenso wie die
       Gleichstellungsbeauftragte, nur tätig werden, wenn Männer in dem fraglichen
       Job unterrepräsentiert wären – und nicht etwa der Anwalt beleidigter Männer
       werden, die sich durch aufsteigende Frauen um ihre Karrierechancen gebracht
       sehen.
       
       Er sollte Kampagnen für mehr Männer in Frauenberufen entwerfen. Er sollte
       die männliche Arbeitskultur infrage stellen, die Führungsjobs nur für
       familienfreie Menschen vorsehen. Das alles würde erfordern, dass man ein
       Gesamtkonzept für Gender-Mainstreaming hat, eine Art Masterplan, in den
       sich frauen- und männerspezifische Politiken einordnen lassen.
       
       Von einem solchen ist aber die Regierung und auch das zuständige
       Frauenministerium sehr weit entfernt. Beide haben sich von ein paar frei
       drehenden Journalisten verschrecken lassen und Genderpolitik
       stillschweigend versenkt. Die Gleichstellungsbeauftragten haben recht: Die
       Regierung sollte diesen Artikel des Gesetzes verschieben – bis sie ein
       vernünftiges Genderkonzept hat.
       
       26 Feb 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Heide Oestreich
       
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