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       # taz.de -- Flüchtlinge in Dortmund: Typisch Bürokratie, typisch deutsch
       
       > Knapp 100 Dortmunder Flüchtlinge erhalten einen so genannten Erstbrief
       > der früheren GEZ. Wer da was falsch gemacht hat, ist noch unklar.
       
   IMG Bild: Flüchtlinge vor der Dortmunder Erstaufnahmeeinrichtung im Ortsteil Hacheney
       
       BERLIN taz | Im ersten Moment muss der Brief in den Augen der Asylbewerber
       wie blanker Hohn gewirkt haben: Kaum haben sie ihre erste Meldeadresse in
       Deutschland, erhalten sie ein Schreiben des Rundfunkbeitragsservices, der
       früheren GEZ. In dem werden sie gebeten, über ihre Wohnsituation Auskunft
       zu geben, damit der Beitragsservice eine entsprechende Zahlungsaufforderung
       schicken kann. Typisch deutsche Bürokratie, will man da denken.
       
       „Wir müssen natürlich verhindern, dass Flüchtlinge ein solches Schreiben
       bekommen“, sagt Michael Meinderf, Sprecher der Stadt Dortmund. „Das letzte,
       was sie bei ihrer Ankunft wollen, ist natürlich, direkt für irgendetwas
       zahlen zu müssen.“ Die meisten von ihnen hätten das Schreiben
       wahrscheinlich nicht einmal verstanden. Doch der „unheimliche Druck“, mit
       dem die Städte angesichts der hohen Zahl von Flüchtlingen zurzeit umzugehen
       hätten, führe zu Fehlern. „Wir sind da nicht alleine mit diesen Problemen“,
       glaubt Meinderf.
       
       Gesetzlich ist es so, dass jede Stadt verpflichtet ist, neue Meldedaten an
       den Rundfunkbeitragsservice weiterzugeben. Zwischen Flüchtlingen und
       Menschen, die etwa wegen eines Arbeitsplatzwechsels umziehen, wird da kein
       Unterschied gemacht. Könnten die Sammelunterkünfte so ausgewiesen werden,
       dass nicht plötzlich mehrere hundert Schreiben durch den Briefschlitz
       rascheln? „Wir haben den Beitragsservice nun gebeten, an die vier Adressen
       mit Flüchtlingsunterunterkünften keine Zahlungsaufforderungen mehr zu
       schicken. Für die Zukunft hoffen wir also, dass das klappt“, sagt Meinderf.
       
       Der Rundfunkbeitragsservice meldet sich unterdessen mit einer
       [1][Pressemitteilung] auf seiner Internetseite zu Wort, da am Donnerstag
       „mehrere Medien unvollständig oder unrichtig über die Beitragspflicht von
       Asylbewerberunterkünften berichtet“ hätten. Darin heißt es jetzt,
       „Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die in Raumeinheiten innerhalb von
       Asylbewerberheimen wohnen, sind grundsätzlich nicht zur Zahlung eines
       Wohnungsbeitrags verpflichtet. Die Asylbewerberunterkünfte sind
       Betriebsstätten der jeweiligen Stadt oder Kommune, die in der Regel nicht
       beitragspflichtig sind.“ Das gelte auch unabhängig davon, wie viele
       Fernseh- oder Radiogeräte in einer solchen Unterkunft genutzt werden.
       
       ## Ab wann eine Wohnung eine Wohnung ist
       
       Tatsächlich regelt der Staatsvertrag in Paragraf 3 explizit, dass
       Unterkünfte für Asylbewerber keine Wohnungen im Sinne des Vertrages sind.
       Ein Rundfunkbeitrag sollte also gar nicht erhoben werden. Außerdem wird in
       Paragraf 4 festgestellt, dass Empfänger von Leistungen nach dem
       Asylbewerberleistungsgesetz wie auch jene von Grundsicherung oder Alg II
       von der Beitragspflicht befreit sind.
       
       Die Definition einer Wohnung im Sinne des Vertrages lautet: „Wohnung ist
       unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich
       abgeschlossene Raumeinheit, die 1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist
       oder genutzt wird und 2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem
       Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine
       andere Wohnung, betreten werden kann.“
       
       Nach dieser Definition müssen Wohngemeinschaften, unabhängig von ihrer
       Größe, nur einmal den Rundfunkbeitrag entrichten. Das gilt selbst für
       größere Hausprojekte, solange sie glaubhaft versichern können, dass die
       „von außen“ zu betretende „baulich geschlossene Raumeinheit“ sich über
       mehrere Etagen erstreckt. Erfahrungsgemäß kann sich eine Klärung der
       Abrechnung bei unkonventionellen Wohnverhältnissen mit den
       Landesrundfunkanstalten über Jahre hinziehen.
       
       Michael Meinderf versichert, dass die knapp hundert Dortmunder Flüchtlinge
       jetzt nicht etwa losziehen und eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag
       beantragen müssten. Das sei nun geregelt. Hätte man aber wohl auch früher
       haben können. Zumindest heißt es in der Pressemitteilung des
       Rundfunkbeitragsservice weiter, er habe Städte und Kommunen bereits im März
       2014 darüber informiert, wie sie Beitragsforderungen an
       Flüchtlingsunterkünfte verhindern können. Die Stadt Dortmund prüft nun, ob
       eigene Versäumnisse Schuld waren.
       
       27 Feb 2015
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1548/20150225_Keine_Beitragspflicht_fr_Asylbewerberunterknfte.pdf
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Hanna Voß
       
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