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       # taz.de -- Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes: Profisportlern drohen Haftstrafen
       
       > Die Einnahme leistungssteigernder Mittel wurde bisher nur mit Sperren
       > sanktioniert – bald sollen sie strafbar werden. Das hat das
       > Bundeskabinett beschlossen.
       
   IMG Bild: Puh, noch mal Glück gehabt: Evi Sachenbacher-Stehle wurde des Dopings überführt, als es noch nicht strafbar war.
       
       BERLIN dpa | Dopende Spitzensportler müssen in Deutschland bald Haftstrafen
       fürchten. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf des
       Anti-Doping-Gesetzes verabschiedet und will damit auch das Selbstdoping und
       den Besitz von leistungssteigernden Mitteln streng ahnden.
       
       „In Deutschland wurde seit Jahrzehnten über ein Anti-Doping-Gesetz
       gestritten. Ich bin froh, dass uns jetzt ein Durchbruch gelungen ist“,
       erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas in einer Mitteilung seines
       Ministeriums. „Dopern droht in Zukunft nicht mehr nur eine Wettkampfsperre,
       sondern im schlimmsten Fall auch das Gefängnis“, unterstrich der
       SPD-Politiker.
       
       Das Gesetz bündelt die bisherigen Rechtsvorschriften zur Dopingbekämpfung,
       die vor allem auf die Strafverfolgung von Hintermännern und kriminellen
       Netzwerken ausgerichtet waren. Mit dem Anti-Doping-Gesetz wird es den zu
       illegalen Mitteln greifenden Athleten selbst an den Kragen gehen. Danach
       sollen Selbstdoping und der Besitz von leistungssteigernden Substanzen
       strafbar werden. Geldstrafen und Gefängnisstrafen von bis zu drei
       beziehungsweise zwei Jahren können verhängt werden.
       
       Sie würden eine „abschreckende Wirkung haben“, sagte Maas dem Hamburger
       Abendblatt. „Sportlerinnen und Sportler haben alle ein Leben nach dem
       Sport. Dann müssen und wollen die meisten von ihnen einem ganz normalen
       Beruf nachgehen.“ Betroffen sind nur die rund 7.000 Topathleten, die
       Mitglied in einem Testpool des nationalen Doping-Kontrollsystems sind oder
       durch den Sport „erhebliche Einnahmen“ erzielen. Freizeitsportler sollen
       von den neuen Strafvorschriften ausgenommen werden.
       
       ## Der DOSB ist nicht überzeugt
       
       Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat Bedenken gegen den
       Straftatbestand des Selbstdopings angemeldet. Der DOSB fürchtet vor allem
       eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Sportgerichtsbarkeit. „Die
       Debatten werden im Bundestag weitergehen. Und dafür ist er ja auch da“,
       sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Mit einer
       Verabschiedung durch das Parlament wird bis Jahresende gerechnet. Nach
       jahrelangen Diskussionen und Streit über ein solches Gesetz sei es an der
       Zeit, „dass es zu einer Entscheidung kommt“, meinte de Maizière.
       
       Er hatte zuvor ein gemeinsames Gesetz gegen Doping und Spielmanipulationen
       abgelehnt. Dafür hatte sich der Schatzmeister des Deutschen Fußball-Bundes
       (DFB), Reinhard Grindel, ausgesprochen. Der Entwurf für ein Gesetz gegen
       Spielmanipulation soll erst 2016 präsentiert werden, da er aus Sicht des
       Bundesinnenministers rechtlich sehr viel schwerer auszuarbeiten ist. Die
       Vorsitzende des Sportausschusses, Dagmar Freitag (SPD), hatte Grindel und
       der CDU indirekt vorgeworfen, das Anti-Doping-Gesetz stoppen zu wollen.
       
       Nach Ansicht von Maas hilft es Hamburg bei der Bewerbung um die Olympischen
       Spiele 2024: „Mit unserem Anti-Doping-Gesetz unterstützen wir die
       Olympia-Bewerbung Hamburgs.“ Athleten, Zuschauer, Sponsoren und Verbände
       wollten alle saubere Spiele. „Die Konsequenz im Kampf gegen Doping sollte
       bei der Vergabe von Olympischen Spielen eine Rolle spielen.“
       
       25 Mar 2015
       
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