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       # taz.de -- Legalisierungsversuch von Uber: Fahrdienst macht auf Taxi
       
       > Der Taxikonkurrent will seinen privaten Fahrern künftig den
       > Personenbeförderungsschein finanzieren. Dafür gibt es ein vorsichtiges
       > Lob.
       
   IMG Bild: Bisher hieß es eher Uber versus Taxi
       
       BERLIN taz | Taxiunternehmer und Verbraucherschützer sehen die neueste
       Ankündigung des Taxikonkurrenten Uber, künftig Fahrer mit
       Personenbeförderungsschein einzusetzen, als Schritt in die richtige
       Richtung. „Damit würde sich Uber einem Taxiunternehmen annähern“, sagt
       Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
       
       Uber-Sprecher Fabien Nestmann hatte am Wochenende in der Wirtschaftswoche
       angekündigt, dass man im Rahmen eines neuen Dienstes Fahrern ab Sommer den
       Personenbeförderungsschein sowie die Prüfung als Taxi- oder
       Mietwagenunternehmer finanzieren wolle.
       
       Das Unternehmen betreibt derzeit in mehr als 50 Ländern diverse Dienste,
       darunter die Vermittlung von Chauffeuren und von privaten
       Mitfahrgelegenheiten in Städten. Vor allem Letzteres ist umstritten: Denn
       als Private müssen die Fahrer nicht die Anforderungen von gewerblichen
       Transporteuren erfüllen – etwa was Qualitätsstandards des Fahrzeugs,
       Ortskenntnisse oder abgeschlossene Versicherungen betrifft. Dennoch sind
       sie häufig gewerblich tätig.
       
       In den vergangenen Monaten hatte das Unternehmen daher nicht nur viel
       Kritik, sondern auch diverse Gerichtsurteile kassiert. Erst vor zwei Wochen
       verbot das Landgericht Frankfurt dem Unternehmen bis auf Weiteres die
       Vermittlung entgeltlicher Fahrdienste über den Dienst Uber Pop.
       
       ## Immer noch Probleme mit der Versicherung
       
       Doch nicht alle Probleme wären mit der neuen Regelung gelöst: „Die
       Haftungsproblematik bleibt“, sagt Verbraucherschützer Gollner. Und damit
       die Frage: Wer zahlt bei einem Unfall? Denn eigentlich müssen Autobesitzer
       ihrer Versicherung melden, wenn sie nicht mehr nur privat, sondern auch
       gewerblich mit ihrem Fahrzeug unterwegs sind. Doch das wird teuer: Statt
       dreistelligen Beträgen im Jahr werden dann schnell dreistellige Beträge im
       Monat für eine Kfz-Haftpflicht fällig. Die Versuchung ist daher groß,
       einfach den neuen Einsatzzweck zu verschweigen. Mit der Folge, dass es bei
       einem Unfall Streit über die Schadensregulierung gibt.
       
       Uber gibt zwar an, dass es für Unfälle eine zusätzliche Versicherung
       abgeschlossen hat, die Schäden abdecken soll. Abgesehen davon, dass weder
       bekannt ist, welche Versicherung hier tätig werden soll, noch wie die
       Bedingungen sind, greift auch diese Zusatzversicherung nur in einem Teil
       der Fälle. Nach Angaben der Stiftung Warentest kann eine
       Kfz-Haftpflichtversicherung, deren Versicherter unangemeldete gewerbliche
       Fahrten tätigt, Nachzahlungen verlangen. Und zwar unabhängig davon, ob es
       zu einem Unfall gekommen ist oder nicht.
       
       Hürden konterte Uber in der Vergangenheit stets damit, dass Branche und
       Rechtslage eben alt und reformbedürftig seien. In Teilen will das auch
       Schmidt vom Taxiverband nicht von der Hand weisen. So könne man etwa
       darüber diskutieren, in Zeiten von Navigationsgeräten die
       Ortskenntnisprüfung abzuschaffen. Und auch eine freie Vergabe von Lizenzen
       sei zu befürworten – wenn die Unternehmen dann regelmäßig kontrolliert
       werden, um Schwarzarbeit zu verhindern.
       
       31 Mar 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Svenja Bergt
       
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