# taz.de -- Neue Anlaufstelle für Jugendliche und Jungerwachsene: Sanfter Druck fürs Arbeitsleben
> Im Mai geht in Bremen die Jugendberufsagentur an den Start. Sie soll
> unter 25-Jährigen in Ausbildung und Job helfen.
IMG Bild: Die Linkspartei tut ihre Meinung zur Jugendberufsagentur in Wort und Misthaufen kund.
BREMEN taz | Die neue Jugendberufsagentur (JBA) ist seit gestern offiziell.
Für eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung kam am Dienstag fast die
komplette Polit-Prominenz Bremens ins Rathaus: VertreterInnen des
Bildungs-, Sozial- und Wirtschaftsressorts unterschrieben, ebenso des
Bremerhavener Magistrats, des Arbeitsamtes und des Jobcenters sowie der
Handels-, Handwerks- und Arbeitnehmerkammer.
Die JBA soll eine Anlaufstelle für Jugendliche unter 25 Jahren sein und
ihnen zu Ausbildungsplätzen verhelfen – ab Ende April in Bremerhaven, ab
Anfang Mai in der Arbeitsagentur Bremen und spätestens ab 2016 zusätzlich
in Bremen-Nord. Die Jugendlichen müssten ermuntert werden, sagte die grüne
Sozialsenatorin Anja Stahmann, „auch wenn sie nicht sofort nach dem
Verlassen der Schule eine Ausbildung anfangen können oder wollen – selbst
dann, wenn sie von sich aus nicht auf die Idee kommen, sich Unterstützung
im Hilfesystem zu besorgen“.
Das macht den Anschein mindestens „sanften Drucks“ und ist für
PolitikerInnen der Linkspartei auch deswegen „Mist“: Einen Haufen desselben
schütteten sie als Protest vorm Rathaus auf. „Jugendberufsagenturen sind
nicht zu trennen von den Sanktionsmechanismen der Hartz-Gesetze“, sagte
Landessprecherin Doris Achelwilm. Hier werde wie beim Jobcenter mit Druck
gearbeitet. Daneben habe sie auch datenschutzrechtliche Bedenken, weil
Daten zwischen Schulen und den Jugendberufsagenturen ausgetauscht werden
sollten.
In der Tat sollen so viele Jugendliche wie möglich bei der JBA registriert
werden, um sie nach ihrer Schulpflicht nicht aus den Augen zu verlieren.
„Dafür benötigen wir das Einverständnis des Jugendlichen“, sagt Christina
Selzer, Sprecherin der Bildungsbehörde. Die Übermittlung von Daten aus dem
SchülerInnenverzeichnis an andere Dienststellen sei zwar durch das
Schuldatenschutzgesetz begrenzt. Aber: „Ob gegebenenfalls das Schul- oder
das Schuldatenschutzgesetz geändert werden muss, wird geprüft“, so Selzer.
In der Verwaltungsvereinbarung zur JBA heißt es dazu: „Die Senatorin für
Bildung und Wissenschaft strebt eine Ermächtigung an, Daten von
Schülerinnen und Schülern und ehemaligen Schülerinnen und Schülern bis zur
Vollendung ihres 25. Lebensjahres zu Zwecken der Förderung der beruflichen
Ausbildung zu verarbeiten.“
Die Förderung geschehe auf freiwilliger Basis, so Selzer. „Die Vernetzung
der Institutionen und Ressorts soll dafür sorgen, dass die Jugendlichen
effektiver Hilfe bekommen und das Übergangssystem als sinnlose
Warteschleife abgebaut wird.“ Mehr als Angebote würden den Jugendlichen
aber nicht unterbreitet. Das kann allerdings auch sehr offensiv geschehen –
in der Vereinbarung heißt es dazu : „Junge Männer und Frauen (...), die auf
schriftliche und telefonische Beratungsangebote nicht reagieren, werden
durch Personen, die von Vertragspartnern der JBA beauftragt wurden,
persönlich aufgesucht, um sie für die Unterstützungsmöglichkeiten der
Jugendberufsagentur zu gewinnen.“ Laut Selzer sind aber auch diese
„Hausbesuche“ freiwillig.
15 Apr 2015
## AUTOREN
DIR Simone Schnase
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