# taz.de -- Cannabis-Verfügung in Berlin: CDU verbietet Lehrern das Kiffen
> Eine überarbeitete Regelung der Berliner Justizverwaltung legt nahe: Beim
> Kiffen erwischte Lehrer und Erzieher müssen grundsätzlich bestraft
> werden.
IMG Bild: Ganz schön gefährlich – jedenfalls für Pädagogen.
BERLIN taz | Gilt für Lehrer und Erzieher ein generelles Kiffverbot? So
kann man die Verfügung zum neu geregelten Cannabisverbot lesen. Die sagt
sinngemäß, dass Haschbesitz von bis zu 15 Gramm straffrei bleibt, außer an
Schulen, Kitas, Spielplätzen und neuerdings dem Görlitzer Park.
Diese Toleranz soll aber nicht gelten, „wenn die Tat von einer Person
begangen wurde, welche in den zuletzt genannten Einrichtungen tätig ist“ –
also Lehrer oder Erzieher. „Die dürfen nicht den kleinsten Krümel besitzen,
egal wo“, meint der Grüne Bendikt Lux. „Da hat man bei der Neuregelung
verpasst, das zu ändern.“ Für ihn ist das Ausdruck der aktuellen
CDU-Verbotspolitik.
Denn entstanden ist die seit Ende März geltende Gemeinsame Allgemeine
Verfügung zur Umsetzung des Paragrafen 31a Betäubungsmittelgesetz in der
Justizverwaltung von Senator Thomas Heilmann (CDU). Und auch die Namen
seiner Parteifreunde und Senatorenkollegen Frank Henkel (Inneres) und Mario
Czaja (Gesundheit) stehen unter dem Papier.
Selbst unter Koalitionsabgeordneten gab es bei taz-Anfrage ein
Kopfschütteln über die Formulierung. Wie also meinen die verantwortlichen
Senatsverwaltungen das mögliche Kiffverbot für Pädagogen, das sich schon in
der vorangehenden, von 2010 datierenden Verfügung fand, dort aber offenbar
nicht weiter auffiel?
## „Hinweise zur Anwendung durch die Staatsanwaltschaften“
Die Innenverwaltung verweist sofort auf Heilmanns Behörde. Dort bestreitet
man, dass man dem Oberstudienrat seinen Joint am Feierabend auf dem Balkon
verbieten will. Der Satz in der Verfügung soll demnach lediglich bedeuten,
dass bei den erwähnten Berufsgruppen genauer hingeschaut werde, selbst wenn
der gefundene Brocken Dope unterhalb der Toleranzgrenze von 15 Gramm
Cannabis liegen würde.
„Wenn der ermittelnde Staatsanwalt sieht, dass es um einen Lehrer geht,
wird das Verfahren nicht wie sonst automatisch eingestellt, sondern dann
schaut er genauer hin“, sagte die Sprecherin der Justizverwaltung, Claudia
Engfeld. Da sei dann etwa entscheidend, ob der Mensch das Cannabis bei
einer Party oder in der Schule bei sich hatte. Wie und an welcher Stelle
Beruf und Tätigkeit des Kiffers ermittelt werden, blieb am Mittwoch
allerdings offen.
Die Heilmann-Sprecherin verwies daraus, dass Pädadogen mit ihren Schülern
auch außerhalb des Schulgeländes unterwegs seien: „Und mit Blick auf die
Fremdgefährdung der ihnen anvertrauten Kinder dürfen Lehrer und Erzieher
eben auch nicht auf der Klassenfahrt kiffen.“
Innerhalb der Verfügung ist der umstrittene Satz unter der Überschrift
„Hinweise zur Anwendung durch die Staatsanwaltschaften“ zu finden. Doch
auch der Sprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, Martin Steltner,
musste auf taz-Anfrage passen – die praktische Anwendung dieser
Formulierung war in seinem Hause am Mittwoch nicht zu klären.
15 Apr 2015
## AUTOREN
DIR Stefan Alberti
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