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       # taz.de -- Cannabis-Verfügung in Berlin: CDU verbietet Lehrern das Kiffen
       
       > Eine überarbeitete Regelung der Berliner Justizverwaltung legt nahe: Beim
       > Kiffen erwischte Lehrer und Erzieher müssen grundsätzlich bestraft
       > werden.
       
   IMG Bild: Ganz schön gefährlich – jedenfalls für Pädagogen.
       
       BERLIN taz | Gilt für Lehrer und Erzieher ein generelles Kiffverbot? So
       kann man die Verfügung zum neu geregelten Cannabisverbot lesen. Die sagt
       sinngemäß, dass Haschbesitz von bis zu 15 Gramm straffrei bleibt, außer an
       Schulen, Kitas, Spielplätzen und neuerdings dem Görlitzer Park.
       
       Diese Toleranz soll aber nicht gelten, „wenn die Tat von einer Person
       begangen wurde, welche in den zuletzt genannten Einrichtungen tätig ist“ –
       also Lehrer oder Erzieher. „Die dürfen nicht den kleinsten Krümel besitzen,
       egal wo“, meint der Grüne Bendikt Lux. „Da hat man bei der Neuregelung
       verpasst, das zu ändern.“ Für ihn ist das Ausdruck der aktuellen
       CDU-Verbotspolitik.
       
       Denn entstanden ist die seit Ende März geltende Gemeinsame Allgemeine
       Verfügung zur Umsetzung des Paragrafen 31a Betäubungsmittelgesetz in der
       Justizverwaltung von Senator Thomas Heilmann (CDU). Und auch die Namen
       seiner Parteifreunde und Senatorenkollegen Frank Henkel (Inneres) und Mario
       Czaja (Gesundheit) stehen unter dem Papier.
       
       Selbst unter Koalitionsabgeordneten gab es bei taz-Anfrage ein
       Kopfschütteln über die Formulierung. Wie also meinen die verantwortlichen
       Senatsverwaltungen das mögliche Kiffverbot für Pädagogen, das sich schon in
       der vorangehenden, von 2010 datierenden Verfügung fand, dort aber offenbar
       nicht weiter auffiel?
       
       ## „Hinweise zur Anwendung durch die Staatsanwaltschaften“
       
       Die Innenverwaltung verweist sofort auf Heilmanns Behörde. Dort bestreitet
       man, dass man dem Oberstudienrat seinen Joint am Feierabend auf dem Balkon
       verbieten will. Der Satz in der Verfügung soll demnach lediglich bedeuten,
       dass bei den erwähnten Berufsgruppen genauer hingeschaut werde, selbst wenn
       der gefundene Brocken Dope unterhalb der Toleranzgrenze von 15 Gramm
       Cannabis liegen würde.
       
       „Wenn der ermittelnde Staatsanwalt sieht, dass es um einen Lehrer geht,
       wird das Verfahren nicht wie sonst automatisch eingestellt, sondern dann
       schaut er genauer hin“, sagte die Sprecherin der Justizverwaltung, Claudia
       Engfeld. Da sei dann etwa entscheidend, ob der Mensch das Cannabis bei
       einer Party oder in der Schule bei sich hatte. Wie und an welcher Stelle
       Beruf und Tätigkeit des Kiffers ermittelt werden, blieb am Mittwoch
       allerdings offen.
       
       Die Heilmann-Sprecherin verwies daraus, dass Pädadogen mit ihren Schülern
       auch außerhalb des Schulgeländes unterwegs seien: „Und mit Blick auf die
       Fremdgefährdung der ihnen anvertrauten Kinder dürfen Lehrer und Erzieher
       eben auch nicht auf der Klassenfahrt kiffen.“
       
       Innerhalb der Verfügung ist der umstrittene Satz unter der Überschrift
       „Hinweise zur Anwendung durch die Staatsanwaltschaften“ zu finden. Doch
       auch der Sprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, Martin Steltner,
       musste auf taz-Anfrage passen – die praktische Anwendung dieser
       Formulierung war in seinem Hause am Mittwoch nicht zu klären.
       
       15 Apr 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Stefan Alberti
       
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