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       # taz.de -- Karlsruhe stärkt Meinungsfreiheit: „fck cps“-Button ist keine Beleidigung
       
       > Die Verfassungsbeschwerde war erfolgreich: Der Slogan „fuck cops“ ist
       > dann legal, wenn die gesamte Polizei damit gemeint ist.
       
   IMG Bild: Drastische Worte: Wenn alle gemeint sind, fällt es unter Meinungsfreiheit.
       
       FREIBURG taz | Anstecker und T-Shirts, die Hass auf die Polizei ausdrücken,
       sind prinzipiell legal und vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
       geschützt. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht in einem
       Kammerbeschluss. Es könne nicht unterstellt werden, dass damit bestimmte
       Polizisten beleidigt werden sollen.
       
       Der konkrete Fall spielte in Bückeburg, einer Kleinstadt in Niedersachsen.
       Eine junge Frau trug ein T-Shirt mit dem Aufdruck „fck cps“. Die kryptische
       Buchstabenfolge steht für „fuck cops“ und ist ein bei Punks, Antifas und
       Fußballfans beliebter Slogan.
       
       Auch zwei Bückeburger Polizisten verstanden die Botschaft. Sie schickten
       die 18-Jährige zum Umziehen nach Hause und drohten beim nächsten Mal eine
       Anzeige wegen Beleidigung an. Kurze Zeit später trafen die Polizisten die
       junge Frau erneut – mit einem Anstecker „fck cps“.
       
       Das Amtsgericht Bückeburg verurteilte die Heranwachsende nach
       Jugendstrafrecht im November 2013 zu einigen Stunden gemeinnütziger Arbeit.
       Die Beleidigung habe sich auf die 25 uniformierten Polizeibeamten
       Bückeburgs bezogen. Das Oberlandesgericht Celle bestätigte das Urteil. Doch
       die Bückeburger Teenagerin erhob Verfassungsbeschwerde – mit Erfolg.
       
       Auch eine „allgemeine Ablehnung der Polizei“ sei vom Grundrecht der
       Meinungsfreiheit geschützt und in der Regel nicht als strafbare Beleidigung
       einzustufen, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Äußerung habe sich
       nicht auf eine „hinreichend überschaubare Personengruppe“ bezogen.
       
       Die gesamte Polizei sei als Kollektiv so groß, dass nicht jeder Polizist in
       seiner persönlichen Ehre verletzt werde, so die Karlsruher Richter. Und es
       habe hier kein Indiz gegeben, dass nur die Polizei in Bückeburg gemeint
       war. Das Amtsgericht muss nun neu über den Fall entscheiden. (Az.: 1 BvR
       1036/14) 
       
       Der Karlsruher Beschluss dürfte genauso für T-Shirts und Buttons mit der
       Abkürzung „ACAB“ (all cops are bastards) gelten. Die Träger solcher
       Meinungs-Accessoires sollten allerdings darauf achten, dass ihre Äußerung
       nicht auf bestimmte Polizisten bezogen wird. Wer bei einer Polizeikontrolle
       auf sein „fck cps“-T-Shirt zeigt, begeht eine Beleidigung, so das
       Landgericht Nürnberg im letzten Sommer.
       
       28 Apr 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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