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       # taz.de -- TTIP und private Schiedsgerichte: Gabriel für öffentliches Gericht
       
       > Doch keine privaten Schiedsgerichte: Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel
       > will einen Gerichtshof von EU und USA für Investorenklagen.
       
   IMG Bild: Sigmar Gabriel will den TTIP-Gegnern nicht noch mehr Argumente liefern
       
       BERLIN taz | Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) geht auf die
       Kritiker des zwischen der EU und den USA geplanten Freihandelsabkommen TTIP
       zu: Statt den bisher vorgesehenen privaten Schiedsgerichten soll bei Streit
       zwischen Unternehmen und Staaten künftig ein US-europäischer
       Handelsgerichtshof entscheiden.
       
       Private Schiedsgerichte in Investitionsschutzabkommen sind eine deutsche
       Erfindung. Sie wurden erstmals 1959 in einem Abkommen zwischen Pakistan und
       der Bundesrepublik vereinbart. Inzwischen hat Deutschland 129
       Investitionsschutzabkommen, von denen 85 eine Klagemöglichkeit von
       Unternehmen vorsehen.
       
       Das bedeutet: Unternehmen können außerhalb der bestehenden Rechtssysteme
       gegen ein Land klagen, wenn sie ihre Interessen durch staatliche Maßnahmen
       verletzt sehen. Vattenfall etwa klagt wegen des Atomausstiegs vor einem
       Schiedsgericht gegen Deutschland auf Schadenersatz von 4,7 Milliarden Euro.
       
       Gedacht waren die Abkommen als Schutz für Unternehmen, die in Ländern mit
       fragilen Rechtssystemen investieren. Die Schiedsgerichte tagen nicht
       öffentlich und sind oft mit Anwälten besetzt, die für Unternehmen arbeiten.
       
       ## Profitinteressen als einzige Leitlinie
       
       Auch in dem zurzeit zwischen EU und den USA verhandelten
       Freihandelsabkommen TTIP sind solche privaten Schiedsgerichte vorgesehen.
       TTIP-Kritiker lehnen sie vehement wegen ihrer intransparenten und nicht
       revidierbaren Entscheidungen ab. Sie fürchten, dass private Schiedsgerichte
       dazu dienen, Profitinteressen von Unternehmen durchzusetzen. Nach massiven
       öffentlichen Protesten haben EU und USA Anfang des Jahres den Punkt
       Schiedsgerichte erst einmal aus den Verhandlungen ausgeklammert.
       
       Um Bewegung in diesen Punkt zu bringen, hat das
       Bundeswirtschaftsministerium bei dem Erlanger Völkerrechtler Markus
       Krajewski die Entwicklung eines Konzepts in Auftrag gegeben, das die Kritik
       auffangen und den Investorenschutz retten soll. Am vergangenen Wochenende
       hatte Gabriel das Konzept via Süddeutsche Zeitung der Öffentlichkeit
       vorgestellt. Denn in der kommenden Woche will die EU-Kommission ihre
       Vorstellungen zu diesem Komplex vorlegen. „Wir sind Vorreiter, damit wir
       mit den Verhandlungen vorankommen“, sagte ein Sprecher des
       Bundeswirtschaftsministeriums der taz.
       
       Krajewskis Konzept, das der taz vorliegt, sieht unter anderem öffentliche
       Verfahren, die Benennung von Richtern statt Anwälten und eine
       Berufungsmöglichkeit vor. Der Völkerrechtler hat einen konkreten
       Textvorschlag für das TTIP-Abkommen verfasst, der als Verhandlungsgrundlage
       dienen soll.
       
       ## EU-Position noch unklar
       
       Der zuständigen EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström liegt das Konzept
       bereits vor. Unklar ist, inwieweit sich die schwedische Liberale Gabriel
       anschließt. In einigen zentralen Punkten rennt der
       Bundeswirtschaftsminister offene Türen ein. So hat Malmström bereits in der
       Vergangenheit signalisiert, dass sie dafür ist, die Gerichte mit Richtern
       zu besetzen und eine Berufungsinstanz zu schaffen. In der vergangenen Woche
       kündigte der Chefunterhändler der EU bei den TTIP-Verhandlungen, Ignacio
       García Bercero, ebenfalls mehr Transparenz als ursprünglich vorgesehen an.
       
       Zwar stehen viele EU-Länder den Schiedsgerichten positiv gegenüber. Aber
       bei einem Treffen formulierten sozialdemokratische Regierungspolitiker aus
       sieben EU-Ländern bereits vor Wochen ähnliche Vorstellungen, wie Gabriel
       sie jetzt präsentiert hat.
       
       TTIP-Kritiker sehen Gabriels Vorstoß skeptisch. „Das ist eine Nebelkerze“,
       sagte Peter Fuchs von der TTIP-kritischen Organisation PowerShift und
       Mitglied im bundesweiten Anti-TTIP-Bündnis gegenüber der taz. „Gabriel will
       TTIP-Gegner besänftigen“. Fuchs glaubt nicht, dass sich der US-Kongress und
       der Europäische Gerichtshof auf einen übergeordneten Gerichtshof einlassen
       werden.
       
       Ein weiteres Problem: Auch das bereits ausgehandelte Abkommen Ceta zwischen
       der EU und Kanada sieht private Schiedsgerichte vor. Selbst wenn sie aus
       TTIP verschwinden, könnten Unternehmen noch immer über den Umweg Kanada
       klagen, fürchtet Fuchs.
       
       3 May 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Anja Krüger
       
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