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       # taz.de -- Kommentar Geheimdienstkontrolle: Gegen das Eigenleben der Dienste
       
       > Jeder neue Geheimdienstskandal zeigt, dass mehr Kontrolle nötig ist. Die
       > muss aber unabhängig von Regierungsvorgaben funktionieren.
       
   IMG Bild: Absichtlich unzugänglich: die BND-Zentrale in Berlin.
       
       Hat der Bundesnachrichtendienst (BND) die politisch Verantwortlichen in der
       Bundesregierung getäuscht? Oder hat das Bundeskanzleramt bewusst nicht
       genau hingeschaut? Das ist eine der Schlüsselfragen der BND/NSA-Affäre.
       
       Dass der Bundesnachrichtendienst ein Eigenleben führt, zeigt eine Meldung
       vom Wochenende. Im Projekt „Monkeyshoulder“ plante der BND, gemeinsam mit
       dem englischen Dienst GCHQ und der amerikanischen NSA Internetkabel in
       Frankfurt anzuzapfen. Bei der Planung soll das Kanzleramt bewusst nicht
       einbezogen worden sein.
       
       Im Bundestag ziehen jetzt immer mehr Innenpolitiker den Schluss, dass das
       Parlament seine eigene Geheimdienstkontrolle stärken muss. Selbst
       Unionspolitiker wie Thomas Strobl und Armin Schuster [1][fordern jetzt],
       der Bundestag sollte einen eigenen Geheimdienstbeauftragten wählen, der mit
       ausreichend Personal den Diensten auf die Finger schaut.
       
       Diese Entwicklung ist gut und sie zeigt, dass die kritische öffentliche
       Diskussion nach den Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden in
       Deutschland doch ihre Spuren hinterlassen hat.
       
       ## Unabhängigkeit des Kontrolleurs
       
       In Frankreich dagegen, immerhin unser engster europäischer Partner, wird
       derzeit die Geheimdienstkontrolle sogar eingeschränkt (während die
       Befugnisse der dortigen Dienste massiv ausgeweitet werden).
       
       Aus Sicht des Bundestags ergibt ein Geheimdienstbeauftragter durchaus Sinn.
       Die Abgeordneten im Parlamentarischen Kontrollgremium haben so viele andere
       Aufgaben, dass sie nie ausreichend Zeit haben werden, auch nur die bekannt
       gewordenen Skandale richtig aufzuarbeiten. Und man kann auch nicht zu jeder
       Affäre einen eigenen Untersuchungsausschuss des Parlaments einrichten.
       
       Wichtig ist dann, dass der Geheimdienstbeauftragte einen eigenen
       gesetzlichen Auftrag bekommt und im Bundestag mit breiter Mehrheit gewählt
       wird. Er darf nicht von Vorgaben der Regierungskoalition abhängen, denn
       diese hat immer auch die Neigung, Fehlverhalten der eigenen Regierung zu
       verharmlosen.
       
       Außerdem muss sich der Geheimdienstbeauftragte mit seinen Erkenntnissen –
       zumindest in abstrakter Form – direkt an die Öffentlichkeit wenden können.
       Wenn er nur einem geheimen Parlamentsgremium berichtet, ist für den
       demokratischen Diskurs wenig gewonnen.
       
       3 May 2015
       
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