# taz.de -- Kommentar Geheimdienstkontrolle: Gegen das Eigenleben der Dienste
> Jeder neue Geheimdienstskandal zeigt, dass mehr Kontrolle nötig ist. Die
> muss aber unabhängig von Regierungsvorgaben funktionieren.
IMG Bild: Absichtlich unzugänglich: die BND-Zentrale in Berlin.
Hat der Bundesnachrichtendienst (BND) die politisch Verantwortlichen in der
Bundesregierung getäuscht? Oder hat das Bundeskanzleramt bewusst nicht
genau hingeschaut? Das ist eine der Schlüsselfragen der BND/NSA-Affäre.
Dass der Bundesnachrichtendienst ein Eigenleben führt, zeigt eine Meldung
vom Wochenende. Im Projekt „Monkeyshoulder“ plante der BND, gemeinsam mit
dem englischen Dienst GCHQ und der amerikanischen NSA Internetkabel in
Frankfurt anzuzapfen. Bei der Planung soll das Kanzleramt bewusst nicht
einbezogen worden sein.
Im Bundestag ziehen jetzt immer mehr Innenpolitiker den Schluss, dass das
Parlament seine eigene Geheimdienstkontrolle stärken muss. Selbst
Unionspolitiker wie Thomas Strobl und Armin Schuster [1][fordern jetzt],
der Bundestag sollte einen eigenen Geheimdienstbeauftragten wählen, der mit
ausreichend Personal den Diensten auf die Finger schaut.
Diese Entwicklung ist gut und sie zeigt, dass die kritische öffentliche
Diskussion nach den Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden in
Deutschland doch ihre Spuren hinterlassen hat.
## Unabhängigkeit des Kontrolleurs
In Frankreich dagegen, immerhin unser engster europäischer Partner, wird
derzeit die Geheimdienstkontrolle sogar eingeschränkt (während die
Befugnisse der dortigen Dienste massiv ausgeweitet werden).
Aus Sicht des Bundestags ergibt ein Geheimdienstbeauftragter durchaus Sinn.
Die Abgeordneten im Parlamentarischen Kontrollgremium haben so viele andere
Aufgaben, dass sie nie ausreichend Zeit haben werden, auch nur die bekannt
gewordenen Skandale richtig aufzuarbeiten. Und man kann auch nicht zu jeder
Affäre einen eigenen Untersuchungsausschuss des Parlaments einrichten.
Wichtig ist dann, dass der Geheimdienstbeauftragte einen eigenen
gesetzlichen Auftrag bekommt und im Bundestag mit breiter Mehrheit gewählt
wird. Er darf nicht von Vorgaben der Regierungskoalition abhängen, denn
diese hat immer auch die Neigung, Fehlverhalten der eigenen Regierung zu
verharmlosen.
Außerdem muss sich der Geheimdienstbeauftragte mit seinen Erkenntnissen –
zumindest in abstrakter Form – direkt an die Öffentlichkeit wenden können.
Wenn er nur einem geheimen Parlamentsgremium berichtet, ist für den
demokratischen Diskurs wenig gewonnen.
3 May 2015
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DIR Christian Rath
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