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       # taz.de -- Neue Vorschläge fürs TTIP: Der Kampf ums Schiedsgericht
       
       > Die EU-Kommission will Mitgliedsstaaten auf Linie bringen. Doch selbst
       > der SPD gehen die neuen Vorschläge nicht weit genug.
       
   IMG Bild: Püppchen, bleib tapfer. Noch steht der große Protesterfolg aus
       
       BERLIN taz | Sigmar Gabriel hat seinen vertrauten Staatssekretär Matthias
       Machnig (SPD) nach Brüssel geschickt. An diesem Donnerstag will dort
       Handelskommissarin Cecilia Malmström die Außenhandelsminister der EU-Länder
       für ihre neuen Vorschläge zu den umstrittenen TTIP-Schiedsgerichten
       gewinnen. Denn nur so kann die Handelskommissarin das geplante
       Freihandelsabkommen mit den USA durchbringen.
       
       Schiedsgerichte sind der größte Streitpunkt, wenn es um TTIP geht – nicht
       nur in der Öffentlichkeit, sondern auch zwischen den EU-Regierungen. Dabei
       handelt es sich um nichtstaatliche Gerichte, die dann einberufen werden,
       wenn ein ausländischer Investor benachteiligt wird. Der hat das Recht, vor
       einem Schiedsgericht einen Staat zu verklagen. Doch viele europäische
       Regierungen halten die Klausel zwischen entwickelten Staaten wie der EU und
       den USA für überflüssig. So hat der österreichische Bundeskanzler Faymann
       bereits angekündigt, dass er die umstrittene Klausel einfach aus den
       Verträgen nehmen will. Auch aus Holland, Frankreich und eben Deutschland
       gibt es Kritik.
       
       Ganz auf Schiedsgerichte verzichten will Malmström aber nicht. Sie wirbt
       mit einem Kompromiss: Die Gerichte sollen in ihrer Funktionsweise deutlich
       mehr traditionellen Gerichten entsprechen. Dazu gehörten nach ihren
       Vorstellungen auch eine Berufungsinstanz sowie klare Verhaltensregeln für
       Schiedsgutachter. Mittelfristig will Malmström einen ständigen
       Schiedsgerichtshof aufbauen, der nicht nur für
       Investor-Staat-Streitigkeiten zwischen den EU und den USA, sondern weltweit
       zuständig sein soll.
       
       Zwar ähneln ihre Forderungen in vielen Punkten denen von Sigmar Gabriel.
       Der geht aber noch einen Schritt weiter. Gabriel zufolge sollen Streite
       zwischen Konzernen und Regierungen ausschließlich vor einem bilateralen
       Handelsgerichtshof entschieden werden. Schiedsgerichte, die in Washington
       oder in London spontan einberufen werden können, lehnt er ab. So will er
       den Anforderungen internationaler Wirtschaftspolitik und zugleich den
       Kritikern an der Basis gerecht werden.
       
       ## Kosmetische Reformen
       
       Auch die Sozialdemokraten im EU-Parlament haben bereits
       Verbesserungsvorschläge zu den Schiedsgerichten erarbeitet. Neben einem
       ständigen Handelsgerichtshof fordern auch sie klare Regeln für die Auswahl
       der Schiedsrichter, die Regulierungshoheit von Staaten, eine
       Berufungsinstanz. Die sollen aber nicht nur für TTIP gelten, so Bernd Lange
       (SPD), der im EU-Parlament dem Handelsausschuss vorsitzt: „Sie müssen auch
       in den aktuellen Handelsabkommen mit Kanada und Singapur berücksichtigt
       werden.“
       
       Den TTIP-Gegnern geht keiner der Reformvorschläge weit genug. „Die
       Kommission macht kosmetische Reformen, die das System akzeptabler machen
       sollen, aber an den wesentlichen Problemen nicht rühren“, kritisiert Pia
       Eberhardt von der Nichtregierungsorganisation Corporate Europe Observatory
       CEO. Denn bis ein bi- oder multilateraler Handelsgerichtshof kommen soll,
       will die Kommission weiter die Entscheidung bei
       Investoren-Staats-Streitigkeiten auf Schiedsgerichte übertragen.
       
       Auch ein Handelsgerichtshof verhindere nicht, dass ein paralleles
       Rechtssystem entsteht, kritisiert Eberhardt. Denn das Klagerecht soll
       weiterhin nur für ausländische Investoren gelten. „Inländische Investoren
       werden benachteiligt“, sagt Eberhardt. Zudem bleibe die Einseitigkeit des
       Systems unangetastet. „Unternehmen bekommen Rechte, aber keine Pflichten“,
       kritisiert die CEO-Frau. Rechte wie diese gelten aber nicht für indigene
       Völker, die möglicherweise von Investitionen betroffen sind.
       
       7 May 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Julia Maria Amberger
       
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