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       # taz.de -- Tierschutz in Nord- und Ostsee: Im toten Winkel
       
       > Seit acht Jahren gibt es Meerschutzgebiete in Nord- und Ostsee. EU und
       > Umweltverbände kritisieren: Bisher ist nichts passiert. Die Lage ist
       > vertrackt.
       
   IMG Bild: Süß, aber ungeschützt: Kegelrobben am Strand von Helgoland.
       
       STRALSUND/BERLIN dpa | Kein Zaun und kein Hinweisschild weisen im Meer auf
       besonders schützenswerte Gebiete hin, und doch gibt es sie in der deutschen
       Nord- und Ostsee. An Riffen und Sandbänken der Deutschen Bucht in der
       Nordsee finden seltene Fischarten, Robben und Schweinswale nicht nur
       Rückzugsareale, sondern auch ausreichend Nahrung. In der Pommerschen Bucht
       östlich von Rügen und Usedom überwintern Seevögel, und Schweinswale sammeln
       sich, wenn der Frost die Tiere von den Küsten Finnlands und Schwedens in
       die wärmere Ostsee vor Deutschland treibt.
       
       Im Jahr 2004 meldete Deutschland als einer der ersten europäischen Staaten
       zehn dieser Areale als Meeresschutzgebiete - vier in der Nord- und sechs in
       der Ostsee - an die EU, um Sandbänke, Riffe, Seevögel und Schweinswale zu
       bewahren. Im Jahr 2007 wurden diese Schutzgebiete - immerhin rund 10.400
       Quadratkilometer, das entspricht der halben Fläche von Hessen - auch
       anerkannt.
       
       Doch Konsequenzen hat das bislang nicht: Noch immer fehlen Verordnungen,
       die den Schutzstatus praktisch unterfüttern. In den Gebieten dürfen also
       weiter Grundschleppnetze über den Boden gezogen werden, auf dem Korallen
       oder Blättermoostierchen siedeln.
       
       „Die Schutzgebietsverordnungen verwaisen seit Jahren im toten Winkel der
       Zuständigkeiten“ moniert die Meeresschutzreferentin des BUND, Nadja
       Ziebarth. Umweltverbänden riss nun der Geduldsfaden. Anfang des Jahres
       reichten sie Klage vor dem Kölner Verwaltungsgericht ein. Damit wollen sie
       Deutschland dazu zwingen, endlich Rechtsverordnungen für die
       Meeresschutzgebiete in der deutschen AWZ (Ausschließlichen Wirtschaftszone)
       umzusetzen.
       
       ## Druck von vielen Seiten, vertrackte Lage
       
       Auch die EU macht Druck: Ende Februar leitete die EU-Kommission gegen
       Deutschland und andere Staaten ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Sie
       kritisiert Defizite bei der rechtlichen Sicherung der
       Meeres-Naturschutzgebiete, wie das Bundesumweltministerium einräumte. Bund
       und Küstenländer arbeiten demnach an der Behebung dieser Mängel.
       
       Den Umweltverbänden geht es zunächst um Beschränkungen für die Fischerei.
       Vor allem die bodenberührende Fischerei, bei der Schleppnetze über den
       Meeresgrund gezogen werden, zerstöre Lebensräume wie Riffe und Sandbänke,
       die für die Nahrungskette bedeutsam seien, sagt BUND-Expertin Ziebarth.
       Kritisch sehen die Umweltverbände auch die Stellnetze der traditionellen
       Küstenfischerei, in denen sich Schweinswale oder Seevögel verfangen
       könnten.
       
       Die Lage ist vertrackt: Zuständig für die Ausweisung der Schutzgebiete ist
       das Bundesamt für Natur, eine Fachbehörde des Umweltministeriums. Gegen sie
       richtet sich die Klage, doch eigentlich zielt die Kritik auf das
       Agrarministerium - zuständig für die Fischereiwirtschaft, welche die
       größten Konsequenzen befürchtet.
       
       Die eh schon von Fangbeschränkungen betroffenen Ostseefischer bangen um
       wichtige Fischereigründe, die in den Schutzgebieten Adlergrund und Oderbank
       liegen. „Ein Fangverbot wäre für die betroffenen Fischereibetriebe
       existenzbedrohend“, sagt der Vize-Verbandschef der Kutter- und
       Küstenfischer in Mecklenburg-Vorpommern, Michael Schütt. Die Zahl der
       Küstenfischer sinkt dort seit Jahren rapide.
       
       ## Fischmanagement geplant
       
       Laut Koalitionsvertrag strebt die Bundesregierung für die Schutzgebiete ein
       Fischmanagement an. „Die Diskussionen sind nicht immer einfach, da Lösungen
       gefunden werden müssen, die sowohl die Schutzziele als auch die
       wirtschaftliche Situation insbesondere der kleinen Fischereibetriebe
       ausgewogen berücksichtigen“, sagt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums
       zu den Abstimmungen mit dem Agrarressort.
       
       Für die Nordsee habe man inzwischen eine grundsätzliche Einigung erzielt.
       Die Schutzgebietsverordnungen könnten Ende des Jahres verabschiedet werden.
       „Für die Ostsee gestalten sich die Verhandlungen schwieriger.“ In einem
       Schreiben an die EU habe man die Bemühungen Deutschlands auch mit Hilfe
       eines Zeitplans verdeutlicht.
       
       Andere Länder zeigen, dass es geht: Irland habe inzwischen vier
       Kaltwasserkorallengebiete für die Fischerei mit Bodenschleppnetzen
       geschlossen, sagt Stephan Lutter vom WWF Deutschland. Spanien schloss ein
       Gebiet im Atlantik vor Asturien für diese Fischereiart.
       
       Sollte die Klage in Köln Erfolg haben, hätte sie nach Angaben der Verbände
       Präzedenzcharakter auch für die küstennahen Meeresschutzgebiete. Für sie
       ist nicht der Bund zuständig, sondern die Küsten-Bundesländer.
       
       14 May 2015
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Martina Rathke
       
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