URI:
       # taz.de -- Jetzt doch Abschiebung für Bosnier
       
       > ■ Bremer Oberverwaltungsgericht hebt früheres Urteil auf
       
       Ein alleinstehender bosnischer Bürgerkriegsflüchtling mittleren Alters ist
       nicht vor einer Abschiebung nach Bosnien-Herzegowina geschützt. Mit diesem
       Urteil hob das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) eine anderslautende
       Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Juni auf.
       
       Zwar sei die Situation in Bosnien für die Abgeschobenen mit „erheblichen
       Schwierigkeiten“verbunden, schrieb das OVG zur Begründung. Bei „zumutbarer
       Eigenanstrengung“hätten „gesunde und für den Wiederaufbau leistungsfähige
       Rückkehrer“jedoch die Möglichkeit, für ihre Existenz zu sorgen. Sie würden
       mit einer Abschiebung nach Bosnien nicht in unmittelbare Lebensgefahr
       gebracht. Im Fall des aus Sarajewo stammenden Antragstellers sah das OVG
       keinen Anlaß, von dieser generellen Einschätzung abzuweichen. Menschen aus
       Deutschland würden erst zurückgeschickt, wenn die bosnischen Behörden der
       Übernahme zugestimmt hätten, so das OVG. Zwar gebe es Probleme bei der
       Registrierung von Rückkehrern, es sei aber kein Fall bekannt geworden, in
       dem diese Schwierigkeiten Menschen in existentielle Not gebracht hätten.
       
       Innensenator Ralf Borttscheller (CDU) begrüßte das Urteil. Seit April 1996
       seien von 3.200 bosnischen Flüchtlingen im Lande Bremen 850 freiwillig
       ausgereist. jof
       
       31 Jul 1997
       
       ## AUTOREN
       
   DIR jof
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA