30:1 Mose teilte den Israeliten alles genau so mit, wie es ihm der Herr aufgetragen hatte. 30:2 Die Gueltigkeit von Geluebden: 30,2-17 Mose sagte zu den Stammeshaeuptern der Israeliten: Das befiehlt der Herr: 30:3 Wenn ein Mann dem Herrn ein Geluebde ablegt oder sich durch einen Eid zu einer Enthaltung verpflichtet, dann darf er sein Wort nicht brechen; genau so, wie er es ausgesprochen hat, muss er es ausfuehren. 30:4 Wenn aber eine Frau dem Herrn ein Geluebde ablegt oder sich zu einer Enthaltung verpflichtet, waehrend sie noch ledig im Haus ihres Vaters lebt, 30:5 dann soll ihr Vater von ihrem Geluebde oder von der Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, erfahren. Schweigt ihr Vater dazu, dann treten die Geluebde oder jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, in Kraft; 30:6 versagt aber ihr Vater an dem Tag, an dem er davon erfaehrt, seine Zustimmung, dann tritt das Geluebde oder die Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, nicht in Kraft; der Herr wird es ihr erlassen, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat. 30:7 Heiratet sie einen Mann, waehrend sie durch ein Geluebde oder durch ein voreiliges Wort, mit dem sie sich verpflichtet hat, gebunden ist, 30:8 dann bleiben die Geluebde oder die Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, in Kraft, falls ihr Mann an dem Tag, an dem er davon erfaehrt, dazu schweigt. 30:9 Wenn ihr Mann aber an dem Tag, an dem er davon erfaehrt, seine Zustimmung versagt, dann hat er ihr Geluebde, an das sie gebunden war, oder das voreilige Wort, durch das sie sich verpflichtet hatte, ausser Kraft gesetzt, und der Herr wird es ihr erlassen. 30:10 Aber das Geluebde einer Witwe oder einer verstossenen Frau - alles, wozu sie sich verpflichtet hat - bleibt fuer sie in Kraft. 30:11 Wenn sie im Haus ihres Mannes etwas gelobt oder sich mit einem Eid zu einer Enthaltung verpflichtet hat, 30:12 dann bleiben alle Geluebde und jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, in Kraft, wenn ihr Mann zwar davon gehoert, aber geschwiegen und seine Zustimmung nicht versagt hat. 30:13 Wenn aber ihr Mann an dem Tag, an dem er davon hoerte, ihr Geluebde oder die Verpflichtung zur Enthaltung, die sie ausgesprochen hat, ausser Kraft gesetzt hat, dann ist alles aufgehoben; ihr Mann hat es ausser Kraft gesetzt, und der Herr wird es ihr erlassen. 30:14 Ihr Mann kann jedes Geluebde und jeden Eid, der zu einer Enthaltung verpflichtet, anerkennen oder ausser Kraft setzen. 30:15 Schweigt ihr Mann dazu von einem Tag bis zum andern, dann erkennt er alle Geluebde und Verpflichtungen zur Enthaltung an. Er hat sie anerkannt, denn er hat an dem Tag, an dem er davon erfahren hat, geschwiegen. 30:16 Hat er aber davon erfahren und setzte sie erst spaeter ausser Kraft, dann traegt er dafuer die Verantwortung. 30:17 Das sind die Gesetze, die der Herr dem Mose aufgetragen hat; sie gelten fuer den Mann und seine Frau, fuer den Vater und seine ledige Tochter, solange sie noch im Haus ihres Vaters lebt.