6:1 Das Nasiraeergeluebde: 6,1-21 Der Herr sprach zu Mose: [1-21: Beruehmte Nasiraeer waren Simson (Ri 13,4f.14) und Samuel (1 Sam 1,11). Beide, anscheinend auch Johannes der Taeufer (Lk 1,15; vgl. Mt 11,18), wurden bereits vor ihrer Geburt Gott als Nasiraeer geweiht. Das Gesetz von Num 6,1-21 sieht Nasiraeergeluebde von Eltern nicht vor. Zu den Nasiraeern vgl. ferner 1 Makk 3,49 und Am 2,11. Selbst Paulus legt nach seiner Bekehrung das Nasiraeergeluebde auf Zeit ab (Apg 18,18) und unterstuetzt andere, damit sie die nach Num 6 vorgeschriebenen Nasiraeeropfer aufbringen koennen (Apg 21,24-26).] 6:2 Rede zu den Israeliten und sag zu ihnen: Wenn ein Mann oder eine Frau etwas Besonderes tun will und das Nasiraeergeluebde ablegt, so dass er ein dem Herrn geweihter Nasiraeer ist, 6:3 dann soll er auf Wein und Bier verzichten; er soll keinen gegorenen Wein und kein gegorenes Bier trinken, auch keinen Traubensaft, er soll weder frische noch getrocknete Trauben essen. 6:4 Solange er Nasiraeer ist, soll er nichts essen, was von Weinreben stammt, von den unreifen Trauben angefangen bis zu den Trebern. 6:5 Solange das Nasiraeergeluebde in Kraft ist, soll auch kein Schermesser sein Haupt beruehren, bis die Zeit abgelaufen ist, fuer die er sich dem Herrn als Nasiraeer geweiht hat. Er ist heilig, er muss sein Haar ganz frei wachsen lassen. 6:6 Solange er sich dem Herrn als Nasiraeer geweiht hat, soll er auch nicht in die Naehe eines Toten kommen. 6:7 Nicht einmal an Vater oder Mutter, an Bruder oder Schwester soll er sich verunreinigen, wenn sie sterben; denn er traegt an seinem Haupt das Zeichen dafuer, dass er sich seinem Gott als Nasiraeer geweiht hat. 6:8 Solange er Nasiraeer ist, ist er dem Herrn heilig. 6:9 Wenn aber jemand in seiner Naehe ganz ploetzlich stirbt und er dabei sein geweihtes Haupt unrein macht, dann soll er sein Haar an dem Tag abschneiden, an dem er wieder rein wird: Am siebten Tag soll er sein Haar abschneiden, 6:10 am achten Tag aber soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zum Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes bringen. 6:11 Der Priester richtet die eine zum Suendopfer, die andere zum Brandopfer her und entsuehnt den, der an der Leiche eine Suende auf sich geladen hat; am selben Tag erklaert der Priester sein Haupt wieder fuer heilig. 6:12 Er soll sich dann dem Herrn fuer die Zeit, fuer die er sich als Nasiraeer verpflichtet hatte, von neuem weihen und ein einjaehriges Lamm als Schuldopfer darbringen. Die schon abgeleistete Zeit aber ist verfallen, da das vorige Weihegeluebde ungueltig geworden ist. 6:13 Das ist das Nasiraeergesetz. Am Tag, an dem die Zeit seiner Nasiraeerweihe abgelaufen ist, soll man den Mann zum Eingang des Offenbarungszeltes fuehren. 6:14 Er bringt seine Opfergabe fuer den Herrn mit: ein fehlerloses einjaehriges maennliches Lamm als Brandopfer, ein fehlerloses einjaehriges weibliches Lamm als Suehnopfer, einen fehlerlosen Widder als Heilsopfer, 6:15 ferner einen Korb voll ungesaeuerter Kuchen aus Feinmehl, das mit Oel vermengt ist, sowie voll ungesaeuerter Brotfladen, die mit Oel bestrichen sind, ferner das dazugehoerende Speiseopfer und die dazugehoerenden Trankopfer. 6:16 Der Priester bringt alles vor den Herrn und richtet fuer den Betreffenden das Suendopfer und das Brandopfer her. 6:17 Auch richtet er den Widder fuer das Heilsopfer zur Ehre des Herrn her, zusammen mit dem Korb voll ungesaeuertem Gebaeck; dann richtet der Priester fuer den Betreffenden das Speiseopfer und das Trankopfer her. 6:18 Der Nasiraeer schneidet am Eingang des Offenbarungszeltes sein geweihtes Haupthaar ab, nimmt das geweihte Haar und wirft es in das Feuer, das unter dem Heilsopfer brennt. 6:19 Nachdem der Nasiraeer sich das Nasiraeerhaar abgeschnitten hat, nimmt der Priester den gekochten Vorderschenkel des Widders, einen ungesaeuerten Kuchen aus dem Korb und einen ungesaeuerten Brotfladen und legt es dem Nasiraeer auf die Haende. 6:20 Dann schwingt sie der Priester vor dem Herrn hin und her und bringt sie so dar. Das ist eine heilige Gabe fuer den Priester, zusaetzlich zur Widderbrust fuer den Darbringungsritus und zur Schenkelkeule fuer den Erhebungsritus. Danach darf der Nasiraeer wieder Wein trinken. 6:21 Das ist das Gesetz fuer den Nasiraeer, der aufgrund seines Weihegeluebdes dem Herrn eine Opfergabe gelobt, abgesehen von dem, was er sonst noch leisten kann. Wie es den Worten des Geluebdes entspricht, das er abgelegt hat, so muss er handeln, nach dem Nasiraeergesetz, das fuer seinen Fall gilt. 6:22 Der Priestersegen: 6,22-27 Der Herr sprach zu Mose: 6:23 Sag zu Aaron und seinen Soehnen: So sollt ihr die Israeliten segnen; sprecht zu ihnen: 6:24 Der Herr segne dich und behuete dich. 6:25 Der Herr lasse sein Angesicht ueber dich leuchten und sei dir gnaedig. 6:26 Der Herr wende sein Angesicht dir zu und schenke dir Heil. 6:27 So sollen sie meinen Namen auf die Israeliten legen, und ich werde sie segnen.