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       #Post#: 227--------------------------------------------------
       Schweiz geht strenger gegen Zwangsehen vor
   DIR By: Ben
       Date: June 9, 2012, 6:54 am
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       Ehen werden in Zukunft ausschließlich nach geltendem Schweizer
       Recht beurteilt. Die angedrohte Höchststrafe wird von drei auf
       fünf Jahre hochgesetzt, der Zwangsbegriff wird weiter gefasst,
       Zwangsehe ist in Zukunft ein Offizialdelikt.
       Bern (kath.net) In Zukunft wird in der Schweiz härter bestraft
       werden, wer jemanden zur Ehe zwingt. Nationalrat und jetzt auch
       der Ständerat haben dazu sechs Gesetze gutgeheißen. Darüber
       berichtete das „Schweizer Fernsehen“. Zwangsheirat ist in
       Zukunft ein Offizialdelikt, welches von Amtswegen verfolgt
       werden muss.
       Die angedrohte Höchststrafe wird von drei auf fünf Jahre
       hochgesetzt. Betraft wird, jemanden entweder mit Gewalt oder mit
       Androhung ernstlicher Nachteile zur Eheschließung zu nötigen,
       dabei wird der Zwangsbegriff in Zukunft weiter gefasst.
       Ehen werden zukünftig ausschließlich nach geltendem Schweizer
       Recht beurteilt. Dadurch werden Ehen mit Minderjährigen auch bei
       Ausländerinnen und Ausländern nicht mehr toleriert, auch dann
       nicht, wenn sie im Ausland geschlossen wurden: Diese Ehen sind
       zukünftig nicht mehr gültig. Weiterhin sind die Zivilstandsämter
       dazu verspflichtet, Strafanzeige zu erstatten, wenn sie Zwang
       feststellen, berichtete das „Schweizer Fernsehen“ weiter.
       Diskutiert wird aktuell noch darüber, ob unter Zwang
       geschlossene Ehen auf jeden Fall ungültig erklärt werden, auch
       dann, wenn die Betroffenen die Ehen weiterführen wollen. Der
       Ständerat möchte hier stärker eingreifen als der Nationalrat.
       Damit soll nach Wunsch des Ständerates vermieden werden, dass
       beispielsweise die Ehegattin unter dem Druck ihres Umfeldes den
       Willen zur Fortführung der Ehe dem Gericht nur vorspielt.
       Justizministerin Simonette Sommaruga versicherte, dass die
       Ungültigerklärung der Ehe sowieso die Regel sein werde, eine
       Pflicht zur Ungültigkeitserklärung beurteilte sie jedoch als
       unverhältnismäßig.
  HTML http://www.kath.net/detail.php?id=36875
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