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#Post#: 227--------------------------------------------------
Schweiz geht strenger gegen Zwangsehen vor
DIR By: Ben
Date: June 9, 2012, 6:54 am
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Ehen werden in Zukunft ausschließlich nach geltendem Schweizer
Recht beurteilt. Die angedrohte Höchststrafe wird von drei auf
fünf Jahre hochgesetzt, der Zwangsbegriff wird weiter gefasst,
Zwangsehe ist in Zukunft ein Offizialdelikt.
Bern (kath.net) In Zukunft wird in der Schweiz härter bestraft
werden, wer jemanden zur Ehe zwingt. Nationalrat und jetzt auch
der Ständerat haben dazu sechs Gesetze gutgeheißen. Darüber
berichtete das „Schweizer Fernsehen“. Zwangsheirat ist in
Zukunft ein Offizialdelikt, welches von Amtswegen verfolgt
werden muss.
Die angedrohte Höchststrafe wird von drei auf fünf Jahre
hochgesetzt. Betraft wird, jemanden entweder mit Gewalt oder mit
Androhung ernstlicher Nachteile zur Eheschließung zu nötigen,
dabei wird der Zwangsbegriff in Zukunft weiter gefasst.
Ehen werden zukünftig ausschließlich nach geltendem Schweizer
Recht beurteilt. Dadurch werden Ehen mit Minderjährigen auch bei
Ausländerinnen und Ausländern nicht mehr toleriert, auch dann
nicht, wenn sie im Ausland geschlossen wurden: Diese Ehen sind
zukünftig nicht mehr gültig. Weiterhin sind die Zivilstandsämter
dazu verspflichtet, Strafanzeige zu erstatten, wenn sie Zwang
feststellen, berichtete das „Schweizer Fernsehen“ weiter.
Diskutiert wird aktuell noch darüber, ob unter Zwang
geschlossene Ehen auf jeden Fall ungültig erklärt werden, auch
dann, wenn die Betroffenen die Ehen weiterführen wollen. Der
Ständerat möchte hier stärker eingreifen als der Nationalrat.
Damit soll nach Wunsch des Ständerates vermieden werden, dass
beispielsweise die Ehegattin unter dem Druck ihres Umfeldes den
Willen zur Fortführung der Ehe dem Gericht nur vorspielt.
Justizministerin Simonette Sommaruga versicherte, dass die
Ungültigerklärung der Ehe sowieso die Regel sein werde, eine
Pflicht zur Ungültigkeitserklärung beurteilte sie jedoch als
unverhältnismäßig.
HTML http://www.kath.net/detail.php?id=36875
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