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#Post#: 1957--------------------------------------------------
Ali Chaukair
DIR By: Morena
Date: January 13, 2014, 10:14 am
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13. Januar 2014 / Eintrag von Ali Chaukair
EU-Osterweiterung und Hartz IV - Hitzige Debatte um bulgarische
und rumänische Einwanderer
Seit dem 1. Januar 2014 können sich rumänische und bulgarische
Arbeitnehmer frei in anderen EU-Ländern niederlassen. Dieser
Schritt gehört als einer der wichtigsten Schritte zur sog.
EU-Osterweiterung.
Schon frühzeitig meldeten sich Politiker zu Wort und warnten vor
einer möglichen Einwanderung in das soziale Sicherungssystem
Deutschlands, denn neue Einwanderer kömen nicht nach Deutschland
um zu arbeiten oder Arbeit zu suchen, sondern um "Hartz IV" zu
kassieren. Dies müsse schnellstmöglich unterbunden werden, so
die Devise der Politiker.
Es fielen Stammtisch-Parolen wie "Wer betrügt, fliegt."
Doch ganz so einfach ist das nicht. Denn abgesehen davon, dass
nur die wenigsten Einwanderer aus osteuropäischen Ländern
tatsächlich auf soziale Hilfsleistungen angewiesen sind - denn
meist kommen tatsächlich um zu arbeiten oder um eine Anstellung
zu suchen -, steht der Forderung nach Verweigerung von sozialen
Hilfsleistungen für diese Einwanderer möglicherweise das
EU-Recht entgegen.
Im EU-Recht gibt es ein sog. Gleichbehandlungsgebot bzw. ein
Diskriminierungsverbot, wonach die EU-Staaten EU-Bürger nicht
aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit benachteiligen dürfen. Für
soziale Hilfsleistungen, in concreto für das sog. Hartz IV,
bedeutet dies möglicherweise, dass der deutsche Staat nicht
einfach pauschal gesetzlich festlegen kann, dass EU-Ausländer
solche Leistungen nicht beziehen können, weil sie EU-Ausländer
sind. Genau das aber, wird von einigen gefordert.
Ob hier überhaupt in absehbarer Zeit eine gesetzliche Lösung des
Problems zu erwarten ist, ist fraglich, zumal das
Bundessozialgericht im Dezember 2013 genau solche Fragen zur
Vorabentscheidung dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
vorgelegt hat und eine Antwort in der Regel auf sich warten
lässt.
Ob bis dahin die bisherige Regelung gilt, dass arbeitssuchende
EU-Einwanderer, zu denen nun auch Menschen aus Bulgarien und
Rumänien zählen, für die ersten drei Monate ihres Aufenthaltes
von der Berechtigung zur Beziehung von "Hartz IV" ausgeschlossen
sind, ist äußerst fraglich und bedarf der Kontrolle und
Überprüfung im Einzelfall.
Sie sind (EU-)Ausländer und sind möglicherweise auf "Hartz IV"
oder andere soziale Hilfsleistungen angewiesen? Gerne prüfen wir
Ihr Anliegen und führen für Sie die Antragstellung bei den
Behörden durch.
Ali Chaukair Freund des Muslim-Marktes und der Familie Özoguz
ist seit Januar als Rechtsanwalt in einer Kanzlei in Delmehorst
tätig.
Der oben von mir kopierte Beitrag ist den News dieser Kanzlei
entnommen und sagt alles über diesen Anwalt aus.
Er arbeitet im Sinne der Migranten, die herkommen, um sich in
der sozialen Hängematte niederzulassen.
Fatima Özoguz wirbt auf ihrer facebook Seite für diesen famosen
Anwalt.
Es wird immer schlimmer in Deutschland mit solchen Leuten.
#Post#: 1958--------------------------------------------------
Re: Ali Chaukair
DIR By: Maitre
Date: January 14, 2014, 4:21 pm
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Die ganze derzeitige Diskussion über südosteuropäische
Armutseinwanderung riecht mal wider verdächtig stark nach
Ablenkungsmanöver. Bisher stand EU Ausländern die nach Arbeit
suchten kein Hartz IV zu.
Es liegt ja auf der Hand, dass massenhaft fahrendes Volk
plötzlich auf der "Jobsuche" sein würde. Jetzt klagt plötzlich
diese Rumänin die nicht mal theoretisch bereit ist, zu arbeiten
um H4 zu bekommen. Eventuell wird diese völlig irrwitzige Klage
noch abgewiesen aber im Schatten dessen werden die anderen
Zigeuner die zumindest vorgeben, nach Arbeit zu suchen das Recht
auf deutsche Sozialleistungen zugesprochen bekommen. Deutsches
Kindergeld für im Ausland lebende Gören von Ausländern gibts ja
bereits! Völlig irre!
#Post#: 2009--------------------------------------------------
Re: Ali Chaukair
DIR By: Sikoyami
Date: January 11, 2016, 2:52 am
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Presentation is excellent.
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