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#Post#: 1843--------------------------------------------------
Türke will doppelte Staatsbürgerschaft einklagen
DIR By: Kater Karlo
Date: July 28, 2013, 3:37 pm
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Deutsch-Türke will doppelte Staatsbürgerschaft einklagen
Optionspflicht – Musa Cakilli will sich nicht für das eine oder
das andere Land entscheiden müssen
RÜSSELSHEIM. Eine wichtige Hürde hat Musa Cakilli gerade
erfolgreich genommen. Vor Kurzem hat der Rüsselsheimer das
Abitur bestanden. Jetzt entspannt er ein bisschen, bevor er nach
Kentucky (USA) aufbricht, wo er sich dank eines Stipendiums fünf
Wochen an der Universität umschauen kann. Was danach kommt, weiß
der 19-Jährige auch schon: Er wird Wirtschaftsingenieurwesen
studieren. In Deutschland.
EU-Bürger haben das Problem nicht
Die Entscheidung über eine andere wichtige Sache steht noch aus.
Musa Cakilli ist sowohl Deutscher als auch Türke. Und das darf
nicht so bleiben. Er ist ein sogenanntes Optionskind. Geboren
ist er 1993 in Rüsselsheim, als Türke. 2002 beantragten seine
Eltern zusätzlich die deutsche Staatsbürgerschaft für ihren
Sohn. Die sogenannte Optionsregelung hatte das möglich gemacht.
Sie bedeutet aber auch: Spätestens, wenn Cakilli 23 wird, muss
er sich für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden und
verliert die jeweils andere. Beides gleichzeitig – die doppelte
Staatsbürgerschaft also – ist nicht vorgesehen. Jedenfalls nicht
für Türken. Bürger von EU-Staaten zum Beispiel dürfen bleiben,
was sie sind: Deutsch-Franzosen, Deutsch-Briten oder
Deutsch-Griechen.
„Bisher hat es doch auch gut geklappt“
Musa Cakilli will dieses Recht auch. „Gleiches Recht für alle“,
sagt er. Die Optionsregelung findet er ungerecht: „Meine
italienischen, afghanischen oder griechischen Freunde können
alle die doppelte Staatsbürgerschaft behalten. Nur ich nicht.“
Der Deutsch-Türke will sich nicht entscheiden: „Warum? Bisher
hat es doch auch gut geklappt.“ Beides gehöre zu ihm, sagt er:
die deutsche Pünktlichkeit und die türkische Kochkunst, die
Werke Goethes und die des türkischen Klassikers Mehmet Akif
Ersoy. Er verfolgt die Nachrichten für beide Länder, er will in
beiden Staaten wählen können. Und natürlich ist die Familie ein
Argument: Cakillis Eltern, seine jüngere Schwester und die
Familie der Mutter leben in Deutschland, seine ältere Schwester
und die Verwandten väterlicherseits in der Türkei.
Musa Cakilli sei „doppelt verwurzelt“, argumentiert auch sein
Anwalt. Den hat Cakilli eingeschaltet, weil er auf doppelte
Staatsbürgerschaft klagen will. Der Experte für EU-Migrations-
und Ausländerrecht stellte Ende Januar einen Antrag auf
Beibehaltung beider Staatsangehörigkeiten beim
Regierungspräsidium (RP) in Darmstadt; es ist die zuständige
Behörde, die rund 15 Prozent aller Options-Fälle in Deutschland
bearbeitet.
Das RP lehnte ab. Kern der Argumentation in dem vierseitigen,
mit Paragrafen gespickten Schreiben: Es handle sich bei der
Optionspflicht weder um Willkür noch um Diskriminierung oder
Ungleichbehandlung.
Der Anwalt sieht Eingriff ins Privatleben
Jetzt klagt Musa Cakilli. Seit Anfang Juli liegt der Schriftsatz
seines Anwalts dem Verwaltungsgericht Darmstadt vor. Darin
spielt der Begriff soziale Identität eine wichtige Rolle. Die
von Cakilli gründe sowohl auf der deutschen als auch auf der
türkischen Kultur, es handle sich in seinem Fall nicht um eine
nur behauptete Identität, sondern um eine tatsächlich gelebte.
Die Optionspflicht sei deshalb in diesem Fall ein
ungerechtfertigter und unzumutbarer Eingriff in das Recht auf
Privatleben, zu dem eben auch die Staatsbürgerschaft gehöre.
Deshalb, so der Anwalt, stelle sich die Frage, ob der Verlust
einer Staatsbürgerschaft verhältnismäßig sei. Er beruft sich auf
Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Dort steht unter anderem, eine Behörde dürfe in das Privat- und
Familienleben nur eingreifen, „soweit der Eingriff gesetzlich
vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig
ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das
wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der
Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit
oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten
anderer”. Das sei bei seinem Mandanten nicht der Fall, die
Optionspflicht also unverhältnismäßig. Im Übrigen gebe es in
Deutschland ja durchaus doppelte Staatsbürgerschaften,
argumentiert der Jurist. In der Tat: Weder müssen junge
Erwachsene aus anderen EU-Staaten sich entscheiden noch Bürger
aus Staaten, die niemanden aus ihrer Staatsbürgerschaft
entlassen.
Wenn das Verwaltungsgericht diesen Argumenten nicht folgt und
Berufung möglich ist, kann der Fall bis zum
Bundesverfassungsgericht gehen. Dann wird nicht nur viel Zeit
vergehen, es werden auch Kosten auf Musa Cakilli zukommen. Er
versucht deshalb, Unterstützung von einem Rechtshilfefonds zu
bekommen, der im Juni unter dem Dach des Interkulturellen Rats
in Darmstadt eingerichtet worden ist.
„Wir vergessen oft: Das sind Deutsche“
„Wir unterstützen Fälle, in denen wir sagen: Da gibt es offene
Rechtsfragen”, sagt Thorsten Jäger, Geschäftsführer des
Interkulturellen Rats. Und die gibt es reichlich. So verlieren
zum Beispiel Deutsch-Türken ja nicht nur die deutsche
Staatsbürgerschaft, sondern auch die Bürgerschaft der
Europäischen Union – womit sich die – Frage der
Verhältnismäßigkeit verstärkt stellt.
Jäger kennt noch andere Fälle, etwa den einer
Deutsch-Marokkanerin. Sie darf beide Staatsbürgerschaften
behalten, aber das muss eigens beantragt werden. Jäger findet
das widersinnig: „Man treibt Menschen in das Verfahren, die
beide Staatsbürgerschaften behalten dürfen, und baut ihnen eine
zusätzliche Hürde auf.” Jäger gibt noch etwas anderes zu
bedenken. In der Diskussion über die sogenannten Optionskinder
werde ein Fakt oft vergessen: „Das sind deutsche Staatsbürger.“
HTML http://www.echo-online.de/region/ruesselsheim/Deutsch-Tuerke-will-doppelte-Staatsbuergerschaft-einklagen;art1232,4142576
#Post#: 1845--------------------------------------------------
Re: Türke will doppelte Staatsbürgerschaft einklagen
DIR By: Stephan@Lamphun
Date: July 29, 2013, 6:23 am
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[size=10pt]Deutsch-Türke heißt jetzt auf Neusprech
"Plus-Deutscher".[/size]
;)
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