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       #Post#: 1843--------------------------------------------------
       Türke will doppelte Staatsbürgerschaft einklagen
   DIR By: Kater Karlo
       Date: July 28, 2013, 3:37 pm
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       Deutsch-Türke will doppelte Staatsbürgerschaft einklagen
       Optionspflicht – Musa Cakilli will sich nicht für das eine oder
       das andere Land entscheiden müssen
       RÜSSELSHEIM. Eine wichtige Hürde hat Musa Cakilli gerade
       erfolgreich genommen. Vor Kurzem hat der Rüsselsheimer das
       Abitur bestanden. Jetzt entspannt er ein bisschen, bevor er nach
       Kentucky (USA) aufbricht, wo er sich dank eines Stipendiums fünf
       Wochen an der Universität umschauen kann. Was danach kommt, weiß
       der 19-Jährige auch schon: Er wird Wirtschaftsingenieurwesen
       studieren. In Deutschland.
       EU-Bürger haben das Problem nicht
       Die Entscheidung über eine andere wichtige Sache steht noch aus.
       Musa Cakilli ist sowohl Deutscher als auch Türke. Und das darf
       nicht so bleiben. Er ist ein sogenanntes Optionskind. Geboren
       ist er 1993 in Rüsselsheim, als Türke. 2002 beantragten seine
       Eltern zusätzlich die deutsche Staatsbürgerschaft für ihren
       Sohn. Die sogenannte Optionsregelung hatte das möglich gemacht.
       Sie bedeutet aber auch: Spätestens, wenn Cakilli 23 wird, muss
       er sich für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden und
       verliert die jeweils andere. Beides gleichzeitig – die doppelte
       Staatsbürgerschaft also – ist nicht vorgesehen. Jedenfalls nicht
       für Türken. Bürger von EU-Staaten zum Beispiel dürfen bleiben,
       was sie sind: Deutsch-Franzosen, Deutsch-Briten oder
       Deutsch-Griechen.
       „Bisher hat es doch auch gut geklappt“
       Musa Cakilli will dieses Recht auch. „Gleiches Recht für alle“,
       sagt er. Die Optionsregelung findet er ungerecht: „Meine
       italienischen, afghanischen oder griechischen Freunde können
       alle die doppelte Staatsbürgerschaft behalten. Nur ich nicht.“
       Der Deutsch-Türke will sich nicht entscheiden: „Warum? Bisher
       hat es doch auch gut geklappt.“ Beides gehöre zu ihm, sagt er:
       die deutsche Pünktlichkeit und die türkische Kochkunst, die
       Werke Goethes und die des türkischen Klassikers Mehmet Akif
       Ersoy. Er verfolgt die Nachrichten für beide Länder, er will in
       beiden Staaten wählen können. Und natürlich ist die Familie ein
       Argument: Cakillis Eltern, seine jüngere Schwester und die
       Familie der Mutter leben in Deutschland, seine ältere Schwester
       und die Verwandten väterlicherseits in der Türkei.
       Musa Cakilli sei „doppelt verwurzelt“, argumentiert auch sein
       Anwalt. Den hat Cakilli eingeschaltet, weil er auf doppelte
       Staatsbürgerschaft klagen will. Der Experte für EU-Migrations-
       und Ausländerrecht stellte Ende Januar einen Antrag auf
       Beibehaltung beider Staatsangehörigkeiten beim
       Regierungspräsidium (RP) in Darmstadt; es ist die zuständige
       Behörde, die rund 15 Prozent aller Options-Fälle in Deutschland
       bearbeitet.
       Das RP lehnte ab. Kern der Argumentation in dem vierseitigen,
       mit Paragrafen gespickten Schreiben: Es handle sich bei der
       Optionspflicht weder um Willkür noch um Diskriminierung oder
       Ungleichbehandlung.
       Der Anwalt sieht Eingriff ins Privatleben
       Jetzt klagt Musa Cakilli. Seit Anfang Juli liegt der Schriftsatz
       seines Anwalts dem Verwaltungsgericht Darmstadt vor. Darin
       spielt der Begriff soziale Identität eine wichtige Rolle. Die
       von Cakilli gründe sowohl auf der deutschen als auch auf der
       türkischen Kultur, es handle sich in seinem Fall nicht um eine
       nur behauptete Identität, sondern um eine tatsächlich gelebte.
       Die Optionspflicht sei deshalb in diesem Fall ein
       ungerechtfertigter und unzumutbarer Eingriff in das Recht auf
       Privatleben, zu dem eben auch die Staatsbürgerschaft gehöre.
       Deshalb, so der Anwalt, stelle sich die Frage, ob der Verlust
       einer Staatsbürgerschaft verhältnismäßig sei. Er beruft sich auf
       Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
       Dort steht unter anderem, eine Behörde dürfe in das Privat- und
       Familienleben nur eingreifen, „soweit der Eingriff gesetzlich
       vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig
       ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das
       wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der
       Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit
       oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten
       anderer”. Das sei bei seinem Mandanten nicht der Fall, die
       Optionspflicht also unverhältnismäßig. Im Übrigen gebe es in
       Deutschland ja durchaus doppelte Staatsbürgerschaften,
       argumentiert der Jurist. In der Tat: Weder müssen junge
       Erwachsene aus anderen EU-Staaten sich entscheiden noch Bürger
       aus Staaten, die niemanden aus ihrer Staatsbürgerschaft
       entlassen.
       Wenn das Verwaltungsgericht diesen Argumenten nicht folgt und
       Berufung möglich ist, kann der Fall bis zum
       Bundesverfassungsgericht gehen. Dann wird nicht nur viel Zeit
       vergehen, es werden auch Kosten auf Musa Cakilli zukommen. Er
       versucht deshalb, Unterstützung von einem Rechtshilfefonds zu
       bekommen, der im Juni unter dem Dach des Interkulturellen Rats
       in Darmstadt eingerichtet worden ist.
       „Wir vergessen oft: Das sind Deutsche“
       „Wir unterstützen Fälle, in denen wir sagen: Da gibt es offene
       Rechtsfragen”, sagt Thorsten Jäger, Geschäftsführer des
       Interkulturellen Rats. Und die gibt es reichlich. So verlieren
       zum Beispiel Deutsch-Türken ja nicht nur die deutsche
       Staatsbürgerschaft, sondern auch die Bürgerschaft der
       Europäischen Union – womit sich die – Frage der
       Verhältnismäßigkeit verstärkt stellt.
       Jäger kennt noch andere Fälle, etwa den einer
       Deutsch-Marokkanerin. Sie darf beide Staatsbürgerschaften
       behalten, aber das muss eigens beantragt werden. Jäger findet
       das widersinnig: „Man treibt Menschen in das Verfahren, die
       beide Staatsbürgerschaften behalten dürfen, und baut ihnen eine
       zusätzliche Hürde auf.” Jäger gibt noch etwas anderes zu
       bedenken. In der Diskussion über die sogenannten Optionskinder
       werde ein Fakt oft vergessen: „Das sind deutsche Staatsbürger.“
  HTML http://www.echo-online.de/region/ruesselsheim/Deutsch-Tuerke-will-doppelte-Staatsbuergerschaft-einklagen;art1232,4142576
       #Post#: 1845--------------------------------------------------
       Re: Türke will doppelte Staatsbürgerschaft einklagen
   DIR By: Stephan@Lamphun
       Date: July 29, 2013, 6:23 am
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       [size=10pt]Deutsch-Türke heißt jetzt auf Neusprech
       "Plus-Deutscher".[/size]
       ;)
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