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       #Post#: 1648--------------------------------------------------
       NSU-Prozess: „Das ist Erpressung!“
   DIR By: KarlMartell
       Date: June 16, 2013, 10:18 am
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       „Das ist Erpressung!“
       Der Vorsitzende Manfred Götzl bekam den NSU-Prozess schneller in
       den Griff als
       erwartet. Die Interessen der Opfer stehen dabei nicht im
       Vordergrund.
       Und die Verteidigung sucht noch nach der richtigen Strategie.
       Von Gisela Friedrichsen
       Es geschah in der vergangenen Woche,
       am achten oder neunten Verhandlungstag
       im NSU-Prozess vor
       dem Münchner Oberlandesgericht. In einer
       kurzen Pause verließen zufällig alle
       Verteidiger gleichzeitig den Saal. Die Angeklagten,
       jetzt nur noch von den Justizwachtmeistern
       und ein paar Zuschauern
       beobachtet, befanden sich erstmals unter
       sich. Wenn sie gewollt hätten, wäre eine
       Kommunikation – ein Zuruf, ein kurzer
       Wortwechsel, eine Annäherung –möglich
       gewesen. Schließlich waren sie einst
       Freunde oder zumindest gut bekannt miteinander.
       Sie haben sich geholfen und gedeckt
       und gemeinsame Ziele verfolgt.
       Über Jahre standen sie in Kontakt. Doch
       jetzt kein Blick, kein Wort, trotz günstiger
       Gelegenheit.
       Wenig später kommt es erstmals zum
       offenen Dissens. Der Angeklagte Carsten
       S. hatte schon knapp fünf Tage lang umfangreich
       ausgesagt: wie er als Jugendlicher
       in die rechtsextreme Szene Thüringens
       hineingeraten war, wie er zum Mittelsmann
       zwischen den untergetauchten
       mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe
       Böhnhardt und Uwe Mundlos sowie Beate
       Zschäpe und ihrem Unterstützerkreis geworden
       war; wie er jene Pistole Ceska 83
       besorgt und den beiden Uwes übergeben
       hatte, mit der laut Anklage neun Menschen
       umgebracht wurden. Was er sagt und wie
       er dies tut, lässt ein Bild entstehen.
       S. gab vor Gericht mehr preis als jemals
       zuvor. Es fiel ihm sichtlich schwer, er
       weinte, brach fast zusammen. Und raffte
       sich dann doch auf, „reinen Tisch“ zu machen.
       Seine Verteidiger Johannes Pausch
       und Jacob Hösl hielten sich dabei sehr
       zurück, ja, sie schienen ihn alleinzulassen
       und nicht zu unterstützen – mit der Folge,
       dass S.s Aussage umso authentischer
       klang. Die Botschaft lautete: Hier findet
       gerade eine glaubhafte Befreiung von lange
       schwärenden seelischen Konflikten
       statt. Das ist kluge Strafverteidigung.
       Anfangs noch vage formulierend und
       eher Bilder und Gefühle zitierend denn
       exakte Erinnerungen, ging S. im Lauf seiner
       Aussagen immer weiter. Er deutete
       sogar an, 1999, vor dem ersten Mord also,
       habe es noch ein aus Sicht der Täter
       wenig erfolgreiches Rohrbombenattentat
       gegeben – mutmaßlich auf eine von einem
       Türken betriebene Nürnberger
       Kneipe –, von dem bislang im Zusammenhang
       mit dem NSU nicht die Rede
       gewesen war. S. gestand nicht nur, was
       ihm in der Anklage vorgeworfen wird,
       sondern er belastete sich sogar noch dar -
       über hinaus und rückte den Mitangeklagten
       Ralf Wohlleben in ein düsteres Licht.
       Kein Wunder, dass die Verteidigung
       Wohllebens, als das Gericht keine Fragen
       mehr an S. hatte, sofort ums Wort bat.
       Sogleich flackerten aber auch die Lichter
       an den Mikrofonen der Verteidiger
       S.s rot auf. Der Mandant werde alle Fragen
       beantworten, nur nicht die des bisher
       schweigenden Angeklagten Wohlleben,
       trug Anwalt Hösl vor. Und S. fügte hinzu,
       Wohlleben solle sich erst einmal ebenso
       „nackig“ machen wie er – also ebenso
       schonungslos äußern. Wohllebens Anwalt
       Olaf Klemke erbost: „Das ist Erpressung!
       Nie und nimmer!“
       Dass sich aussagewillige Angeklagte
       nicht von den Anwälten eines schweigenden
       Mitangeklagten befragen lassen, ist
       gute alte Schule der Strafverteidigung.
       Man begibt sich nicht in eine Auseinandersetzung,
       solange man nicht weiß, welche
       Position die Verteidiger des sich bedeckt
       haltenden Mitangeklagten einnehmen.
       Nach der Devise: Ich respektiere
       dein Schweigen; aber respektiere dann
       bitte auch meines.
       Der Senatsvorsitzende Manfred Götzl,
       inzwischen ein Meister im strategischen
       Vorantreiben des Monsterverfahrens,
       nutzte die Situation und ging auf den Disput
       der Anwälte nicht ein, sondern wandte
       sich sogleich den Nebenklägern zu,
       vielmehr deren rund 60 Anwälten. Jetzt
       war die Stunde gekommen zu zeigen, was
       er unter „situationsgerechter Worterteilung“
       versteht. Denn darüber war an den
       ersten Sitzungstagen schon langatmig gestritten
       worden.
       Erst fragt das Gericht, dann die Staatsanwaltschaft,
       das ist üblich. Aber dann:
       Nebenklage und danach erst die Verteidigung?
       Nach den Wortmeldungen von
       60 Nebenklage-Anwälten? Da kann ein
       Vorsitzender nach Lust und Laune oder
       nach seinem „Ermessen“ jede Frage als
       schon gestellt oder beantwortet zurückweisen.
       Oder sollen erst die Verteidiger
       fragen und die Opfer sowie deren Beistände
       zum Schluss? Mit der Folge, dass
       Argumente zugunsten der Angeklagten
       in Vergessenheit geraten? Es gibt Gründe
       für und wider jede Variante.
       Götzl möchte einem zu befürchtenden
       Fragenchaos vorbeugen, indem er die
       Nebenkläger und ihre Anwälte entsprechend
       den Tatkomplexen, wie sie in der
       Anklageschrift aufgeführt sind, aufrufen
       will. Er gibt die Struktur vor, behält sich
       aber wohl jederzeit Abweichungen vor,
       wenn sie ihm angebracht erscheinen. Dies
       verhindert zwar nicht ermüdend lange
       Vernehmungen und Fragerunden, die angesichts
       der übergroßen Zahl von Nebenklägern
       gar nicht zu vermeiden sind.
       Aber der Wahrheitsfindung ist damit gedient,
       weil die Fragen vermutlich genauer
       und gezielter ausfallen werden.
       Götzl ist ein verbissener Sucher in der
       Wüste versandeter Erinnerungen. Unter
       den Argusaugen vor allem der Zschäpe-
       Verteidigerin Anja Sturm, die jede aus ihrer
       Sicht falsche Nuance aufspießt, steht
       er selbst wenig erfahrenen oder schlecht
       deutsch sprechenden Opferanwälten zur
       Seite, bringen sie denn nur eine ihm inter -
       essant erscheinende Frage vor. Einer bedankte
       sich dafür ausdrücklich: „Genauso
       wollte ich es sagen, Herr Richter.“
       Anja Sturm macht in der Hauptverhandlung,
       immer ein wenig abseits von
       den Mitverteidigern Wolfgang Heer und
       Wolfgang Stahl, ihren Job eigenständig
       und ohne Angst. Sie spult nicht einfach
       jenes Programm ab, das in Lehrgängen
       zum Fachanwalt für Strafrecht empfohlen
       wird. Ihre Anträge sind fundiert, ihre Einwände
       finden Aufmerksamkeit. Götzl
       hört ihr zu. Denn sie quengelt nicht. Sie
       wirft auch nicht die Robe hin wie ihr Kollege
       Stahl, um im Alleingang wütend den
       Saal zu verlassen.
       Man darf, ja man muss als Anwalt gegen
       eine Verfügung des Vorsitzenden aufbegehren,
       wenn er ohne Anhaltspunkte
       für regelwidriges Verhalten die Verteidigung
       vor Betreten des Gerichtssaals
       durchsuchen lässt und damit unter Generalverdacht
       stellt. Aber man sollte nicht
       sagen, wie geschehen, man störe sich
       nicht an der Durchsuchung an sich, sondern
       nur daran, dass nicht auch andere
       Personen durchsucht würden.
       Man kann als Verteidiger nicht zu einem
       Vorsitzenden Götzl und in einem
       Verfahren wie diesem sagen: „Ich bin
       nicht vorbereitet“, wenn man zur Aus -
       sage eines der Angeklagten Stellung nehmen
       will und Zeit zur Vorbereitung hatte.
       Man kann auch nicht einen Richter wegen
       Besorgnis der Befangenheit ablehnen,
       um später zu erklären, man habe keinen
       Zweifel an seiner Unbefangenheit.
       Der Eindruck, die Zschäpe-Verteidigung
       habe trotz allen Fleißes noch nicht
       den Weg durch das schwere Fahrwasser
       dieses Prozesses gefunden, entstand auch
       dadurch, dass an den ersten Verhandlungstagen
       eine Idee, welche Beate Zschäpe
       denn nun verteidigt werden solle,
       nicht sichtbar wurde. Sieht die Verteidigung
       in ihr die bieder-freundliche, unbedarfte
       Hausfrau, die nur den Alltag dreier
       in der Illegalität lebender Personen regelte,
       das Haushaltsgeld verwaltete und vom
       dunklen Treiben ihrer Gefährten nicht alles
       wissen durfte oder wollte? Dann hätte
       sie nicht selbstbewusst wie eine Geschäftsfrau
       im schwarzen Hosenanzug allein
       vor die Medien, vor die Opfer, vor
       das Publikum treten und aller Welt den
       Rücken zukehren dürfen. Dass einzelne
       Nebenklage-Anwälte dies filmten, nun ja.
       Von den Angeklagten hat bisher nur S.
       umfassend ausgesagt. In dieser Woche
       werden ihn weitere Opferanwälte so befragen,
       wie Götzl es festgelegt hat.
       Auch Holger G., dem die Anklage die
       Beschaffung von Ausweisen und Dokumenten
       vorwirft, mit deren Hilfe Böhnhardt,
       Mundlos und Zschäpe ihr Leben
       im Untergrund „legendieren“ konnten,
       hat mittlerweile eine Einlassung zur Person
       und zu seinen persönlichen Verhältnissen
       vorgetragen. Zur Sache hat er sich
       an eine schriftlich vorbereitete Erklärung
       gehalten. Ein Geständnis war das jedoch
       nicht, denn G. hat nur verjährte Tatbeiträge
       zugegeben. Fragen zur Sache wolle
       er „zunächst nicht“ beantworten, sagte
       er, obwohl er „Verantwortung“ zu übernehmen
       bereit sei.
       Was denn nun? Verantwortung wofür?
       „Mein Tatbeitrag ist nicht der“, fuhr G.
       fort, „den mir der Generalbundesanwalt
       unterstellt.“ Dies beziehe sich nicht „auf
       die objektiven Handlungen, sondern auf
       die Unterstellungen der Anklage hinsichtlich
       meiner subjektiven Kenntnis“. Schon
       diese Wortwahl ließ aufhorchen. Auch ist
       eine Teileinlassung, das weiß jeder erfahrene
       Strafverteidiger, gefährlich. Denn
       ein einziges falsches Wort kann die ganze
       Aussage verderben. „Uns wäre daran gelegen“,
       wandte sich Götzl daraufhin an
       G.s Verteidiger, „dass Ihr Mandant insgesamt
       freie Angaben macht – auch wegen
       der Würdigung der Einlassung.“ Das war
       ein Wink mit dem Zaunpfahl.
       Fazit nach zehn Prozesstagen: Das Verfahren
       ist weitaus schneller in Gang gekommen,
       als vor seinem mit vielen Einwänden
       belasteten Start zu erwarten war.
       Eine Beschneidung ihrer Rechte durch
       die ungewöhnlich hohe Zahl von Nebenklägern
       samt ihren zahlreichen Anwälten
       müssen die Angeklagten und ihre Verteidiger
       bisher nicht fürchten. Der Senat
       geht damit souverän um. Man könnte
       auch sagen: Der Vorsitzende zeigt sich
       an den Anliegen der Opfer nur mäßig interessiert.
       Ihm geht es um anderes.
       Als sich nach G.s Aussage Ismail
       Yozgat zu Wort meldete, der Vater des
       2006 in Kassel erschossenen 21 Jahre alten
       Halit, als der Mann so dastand, zitternd,
       mit einem Papier in der Hand, ist Götzl
       kurz angebunden: „Sie sind noch nicht
       an der Reihe.“ 
       DER SPIEGEL 25/2013, S. 38-39
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