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#Post#: 1648--------------------------------------------------
NSU-Prozess: „Das ist Erpressung!“
DIR By: KarlMartell
Date: June 16, 2013, 10:18 am
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„Das ist Erpressung!“
Der Vorsitzende Manfred Götzl bekam den NSU-Prozess schneller in
den Griff als
erwartet. Die Interessen der Opfer stehen dabei nicht im
Vordergrund.
Und die Verteidigung sucht noch nach der richtigen Strategie.
Von Gisela Friedrichsen
Es geschah in der vergangenen Woche,
am achten oder neunten Verhandlungstag
im NSU-Prozess vor
dem Münchner Oberlandesgericht. In einer
kurzen Pause verließen zufällig alle
Verteidiger gleichzeitig den Saal. Die Angeklagten,
jetzt nur noch von den Justizwachtmeistern
und ein paar Zuschauern
beobachtet, befanden sich erstmals unter
sich. Wenn sie gewollt hätten, wäre eine
Kommunikation – ein Zuruf, ein kurzer
Wortwechsel, eine Annäherung –möglich
gewesen. Schließlich waren sie einst
Freunde oder zumindest gut bekannt miteinander.
Sie haben sich geholfen und gedeckt
und gemeinsame Ziele verfolgt.
Über Jahre standen sie in Kontakt. Doch
jetzt kein Blick, kein Wort, trotz günstiger
Gelegenheit.
Wenig später kommt es erstmals zum
offenen Dissens. Der Angeklagte Carsten
S. hatte schon knapp fünf Tage lang umfangreich
ausgesagt: wie er als Jugendlicher
in die rechtsextreme Szene Thüringens
hineingeraten war, wie er zum Mittelsmann
zwischen den untergetauchten
mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe
Böhnhardt und Uwe Mundlos sowie Beate
Zschäpe und ihrem Unterstützerkreis geworden
war; wie er jene Pistole Ceska 83
besorgt und den beiden Uwes übergeben
hatte, mit der laut Anklage neun Menschen
umgebracht wurden. Was er sagt und wie
er dies tut, lässt ein Bild entstehen.
S. gab vor Gericht mehr preis als jemals
zuvor. Es fiel ihm sichtlich schwer, er
weinte, brach fast zusammen. Und raffte
sich dann doch auf, „reinen Tisch“ zu machen.
Seine Verteidiger Johannes Pausch
und Jacob Hösl hielten sich dabei sehr
zurück, ja, sie schienen ihn alleinzulassen
und nicht zu unterstützen – mit der Folge,
dass S.s Aussage umso authentischer
klang. Die Botschaft lautete: Hier findet
gerade eine glaubhafte Befreiung von lange
schwärenden seelischen Konflikten
statt. Das ist kluge Strafverteidigung.
Anfangs noch vage formulierend und
eher Bilder und Gefühle zitierend denn
exakte Erinnerungen, ging S. im Lauf seiner
Aussagen immer weiter. Er deutete
sogar an, 1999, vor dem ersten Mord also,
habe es noch ein aus Sicht der Täter
wenig erfolgreiches Rohrbombenattentat
gegeben – mutmaßlich auf eine von einem
Türken betriebene Nürnberger
Kneipe –, von dem bislang im Zusammenhang
mit dem NSU nicht die Rede
gewesen war. S. gestand nicht nur, was
ihm in der Anklage vorgeworfen wird,
sondern er belastete sich sogar noch dar -
über hinaus und rückte den Mitangeklagten
Ralf Wohlleben in ein düsteres Licht.
Kein Wunder, dass die Verteidigung
Wohllebens, als das Gericht keine Fragen
mehr an S. hatte, sofort ums Wort bat.
Sogleich flackerten aber auch die Lichter
an den Mikrofonen der Verteidiger
S.s rot auf. Der Mandant werde alle Fragen
beantworten, nur nicht die des bisher
schweigenden Angeklagten Wohlleben,
trug Anwalt Hösl vor. Und S. fügte hinzu,
Wohlleben solle sich erst einmal ebenso
„nackig“ machen wie er – also ebenso
schonungslos äußern. Wohllebens Anwalt
Olaf Klemke erbost: „Das ist Erpressung!
Nie und nimmer!“
Dass sich aussagewillige Angeklagte
nicht von den Anwälten eines schweigenden
Mitangeklagten befragen lassen, ist
gute alte Schule der Strafverteidigung.
Man begibt sich nicht in eine Auseinandersetzung,
solange man nicht weiß, welche
Position die Verteidiger des sich bedeckt
haltenden Mitangeklagten einnehmen.
Nach der Devise: Ich respektiere
dein Schweigen; aber respektiere dann
bitte auch meines.
Der Senatsvorsitzende Manfred Götzl,
inzwischen ein Meister im strategischen
Vorantreiben des Monsterverfahrens,
nutzte die Situation und ging auf den Disput
der Anwälte nicht ein, sondern wandte
sich sogleich den Nebenklägern zu,
vielmehr deren rund 60 Anwälten. Jetzt
war die Stunde gekommen zu zeigen, was
er unter „situationsgerechter Worterteilung“
versteht. Denn darüber war an den
ersten Sitzungstagen schon langatmig gestritten
worden.
Erst fragt das Gericht, dann die Staatsanwaltschaft,
das ist üblich. Aber dann:
Nebenklage und danach erst die Verteidigung?
Nach den Wortmeldungen von
60 Nebenklage-Anwälten? Da kann ein
Vorsitzender nach Lust und Laune oder
nach seinem „Ermessen“ jede Frage als
schon gestellt oder beantwortet zurückweisen.
Oder sollen erst die Verteidiger
fragen und die Opfer sowie deren Beistände
zum Schluss? Mit der Folge, dass
Argumente zugunsten der Angeklagten
in Vergessenheit geraten? Es gibt Gründe
für und wider jede Variante.
Götzl möchte einem zu befürchtenden
Fragenchaos vorbeugen, indem er die
Nebenkläger und ihre Anwälte entsprechend
den Tatkomplexen, wie sie in der
Anklageschrift aufgeführt sind, aufrufen
will. Er gibt die Struktur vor, behält sich
aber wohl jederzeit Abweichungen vor,
wenn sie ihm angebracht erscheinen. Dies
verhindert zwar nicht ermüdend lange
Vernehmungen und Fragerunden, die angesichts
der übergroßen Zahl von Nebenklägern
gar nicht zu vermeiden sind.
Aber der Wahrheitsfindung ist damit gedient,
weil die Fragen vermutlich genauer
und gezielter ausfallen werden.
Götzl ist ein verbissener Sucher in der
Wüste versandeter Erinnerungen. Unter
den Argusaugen vor allem der Zschäpe-
Verteidigerin Anja Sturm, die jede aus ihrer
Sicht falsche Nuance aufspießt, steht
er selbst wenig erfahrenen oder schlecht
deutsch sprechenden Opferanwälten zur
Seite, bringen sie denn nur eine ihm inter -
essant erscheinende Frage vor. Einer bedankte
sich dafür ausdrücklich: „Genauso
wollte ich es sagen, Herr Richter.“
Anja Sturm macht in der Hauptverhandlung,
immer ein wenig abseits von
den Mitverteidigern Wolfgang Heer und
Wolfgang Stahl, ihren Job eigenständig
und ohne Angst. Sie spult nicht einfach
jenes Programm ab, das in Lehrgängen
zum Fachanwalt für Strafrecht empfohlen
wird. Ihre Anträge sind fundiert, ihre Einwände
finden Aufmerksamkeit. Götzl
hört ihr zu. Denn sie quengelt nicht. Sie
wirft auch nicht die Robe hin wie ihr Kollege
Stahl, um im Alleingang wütend den
Saal zu verlassen.
Man darf, ja man muss als Anwalt gegen
eine Verfügung des Vorsitzenden aufbegehren,
wenn er ohne Anhaltspunkte
für regelwidriges Verhalten die Verteidigung
vor Betreten des Gerichtssaals
durchsuchen lässt und damit unter Generalverdacht
stellt. Aber man sollte nicht
sagen, wie geschehen, man störe sich
nicht an der Durchsuchung an sich, sondern
nur daran, dass nicht auch andere
Personen durchsucht würden.
Man kann als Verteidiger nicht zu einem
Vorsitzenden Götzl und in einem
Verfahren wie diesem sagen: „Ich bin
nicht vorbereitet“, wenn man zur Aus -
sage eines der Angeklagten Stellung nehmen
will und Zeit zur Vorbereitung hatte.
Man kann auch nicht einen Richter wegen
Besorgnis der Befangenheit ablehnen,
um später zu erklären, man habe keinen
Zweifel an seiner Unbefangenheit.
Der Eindruck, die Zschäpe-Verteidigung
habe trotz allen Fleißes noch nicht
den Weg durch das schwere Fahrwasser
dieses Prozesses gefunden, entstand auch
dadurch, dass an den ersten Verhandlungstagen
eine Idee, welche Beate Zschäpe
denn nun verteidigt werden solle,
nicht sichtbar wurde. Sieht die Verteidigung
in ihr die bieder-freundliche, unbedarfte
Hausfrau, die nur den Alltag dreier
in der Illegalität lebender Personen regelte,
das Haushaltsgeld verwaltete und vom
dunklen Treiben ihrer Gefährten nicht alles
wissen durfte oder wollte? Dann hätte
sie nicht selbstbewusst wie eine Geschäftsfrau
im schwarzen Hosenanzug allein
vor die Medien, vor die Opfer, vor
das Publikum treten und aller Welt den
Rücken zukehren dürfen. Dass einzelne
Nebenklage-Anwälte dies filmten, nun ja.
Von den Angeklagten hat bisher nur S.
umfassend ausgesagt. In dieser Woche
werden ihn weitere Opferanwälte so befragen,
wie Götzl es festgelegt hat.
Auch Holger G., dem die Anklage die
Beschaffung von Ausweisen und Dokumenten
vorwirft, mit deren Hilfe Böhnhardt,
Mundlos und Zschäpe ihr Leben
im Untergrund „legendieren“ konnten,
hat mittlerweile eine Einlassung zur Person
und zu seinen persönlichen Verhältnissen
vorgetragen. Zur Sache hat er sich
an eine schriftlich vorbereitete Erklärung
gehalten. Ein Geständnis war das jedoch
nicht, denn G. hat nur verjährte Tatbeiträge
zugegeben. Fragen zur Sache wolle
er „zunächst nicht“ beantworten, sagte
er, obwohl er „Verantwortung“ zu übernehmen
bereit sei.
Was denn nun? Verantwortung wofür?
„Mein Tatbeitrag ist nicht der“, fuhr G.
fort, „den mir der Generalbundesanwalt
unterstellt.“ Dies beziehe sich nicht „auf
die objektiven Handlungen, sondern auf
die Unterstellungen der Anklage hinsichtlich
meiner subjektiven Kenntnis“. Schon
diese Wortwahl ließ aufhorchen. Auch ist
eine Teileinlassung, das weiß jeder erfahrene
Strafverteidiger, gefährlich. Denn
ein einziges falsches Wort kann die ganze
Aussage verderben. „Uns wäre daran gelegen“,
wandte sich Götzl daraufhin an
G.s Verteidiger, „dass Ihr Mandant insgesamt
freie Angaben macht – auch wegen
der Würdigung der Einlassung.“ Das war
ein Wink mit dem Zaunpfahl.
Fazit nach zehn Prozesstagen: Das Verfahren
ist weitaus schneller in Gang gekommen,
als vor seinem mit vielen Einwänden
belasteten Start zu erwarten war.
Eine Beschneidung ihrer Rechte durch
die ungewöhnlich hohe Zahl von Nebenklägern
samt ihren zahlreichen Anwälten
müssen die Angeklagten und ihre Verteidiger
bisher nicht fürchten. Der Senat
geht damit souverän um. Man könnte
auch sagen: Der Vorsitzende zeigt sich
an den Anliegen der Opfer nur mäßig interessiert.
Ihm geht es um anderes.
Als sich nach G.s Aussage Ismail
Yozgat zu Wort meldete, der Vater des
2006 in Kassel erschossenen 21 Jahre alten
Halit, als der Mann so dastand, zitternd,
mit einem Papier in der Hand, ist Götzl
kurz angebunden: „Sie sind noch nicht
an der Reihe.“
DER SPIEGEL 25/2013, S. 38-39
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