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#Post#: 1522--------------------------------------------------
Es gibt sie noch - die Beugehaft
DIR By: Kater Karlo
Date: May 5, 2013, 7:50 pm
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5. Mai 2013 16:46
Wegen Auskunftsverweigerung
Online-Redakteur muss in Beugehaft
Weil er die Daten eines Nutzers nicht herausgeben will, ist der
Redakteur eines Internetportals zu einer Gefängnisstrafe
verurteilt worden. Eine Ärztin hatte wegen übler Nachrede durch
einen Eintrag auf dem Portal Strafanzeige gestellt.
Ein Redakteur eines Internetportals, auf dem Nutzer Bewertungen
von Kliniken einstellen können, ist zu fünf Tagen Beugehaft
verurteilt worden. Das berichtet Der Westen.
Hintergrund ist die Strafanzeige einer Therapeutin der
Rehaklinik Bad Hamm wegen übler Nachrede durch eine anonyme
Bewertung auf dem Bewertungsportal. Der Beitrag wurde dem Portal
zufolge zwar bereits 2011 gelöscht, der zuständige
Online-Redakteur weigert sich jedoch, Staatsanwaltschaft und
Polizei Namen und zugehörige Daten des verantwortlichen Nutzers
mitzuteilen.
Der Online-Redakteur beruft sich vor Gericht auf sein
Zeugnisverweigerungsrecht als Journalist. Das Problem: Bereits
das Amtsgericht hat ihm diesen Status nicht zugestanden, die 2.
Große Strafkammer in Duisburg bestätigte das nun, wie Der Westen
weiter berichtet. Erstinstanzlich war der Redaktuer mit einem
Ordnungsgeld in Höhe von 50 Euro, ersatzweise einem Tag Haft,
belegt worden. Dagegen legte er jedoch Beschwerde ein. Ebenso
gegen den späteren Beschluss, der ihm Beugehaft androhte .
Das Landgericht wies die Beschwerde nun ab. Der Mann könne sich
nicht auf das Journalisten strafprozessrechtlich zugesicherte
Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Und ein Beitrag in einem
Internetportal, den der Nutzer ungefiltert selbst einstelle, sei
auch nicht dem Leserbrief in einer Tageszeitung gleichzusetzen,
stellten die Richter klar.
Der Angeklagte hat zwar Verfassungsbeschwerde eingelegt. Helfen
wird ihm das aber wenigstens vorerst nicht, da sich daraus keine
aufschiebende Wirkung ergibt. Will heißen: Wenn der Redakteur
die Nutzedaten nicht herausgibt, muss er für einige Tage ins
Gefängnis.
HTML http://www.sueddeutsche.de/medien/wegen-auskunftsverweigerung-online-redakteur-muss-in-beugehaft-1.1665826
Egal in welchen Prozessen: alle leiden unter Gedächtnisschwund,
ob bei Ehrenmorden, bei riesigen Parteispenden-Skandalen usw.
Niemals erinnert sich ein Richter an das Instrument der
Beugehaft. Ich dachte schon, es gäbe sie nicht mehr.
Aber es gibt sie noch und wird in wirklich extrem gravierenden
Straftaten in Strafprozessen angewandt. Das beruhigt.
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