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       #Post#: 1522--------------------------------------------------
       Es gibt sie noch - die Beugehaft
   DIR By: Kater Karlo
       Date: May 5, 2013, 7:50 pm
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       5. Mai 2013 16:46
       Wegen Auskunftsverweigerung
       Online-Redakteur muss in Beugehaft
       Weil er die Daten eines Nutzers nicht herausgeben will, ist der
       Redakteur eines Internetportals zu einer Gefängnisstrafe
       verurteilt worden. Eine Ärztin hatte wegen übler Nachrede durch
       einen Eintrag auf dem Portal Strafanzeige gestellt.
       Ein Redakteur eines Internetportals, auf dem Nutzer Bewertungen
       von Kliniken einstellen können, ist zu fünf Tagen Beugehaft
       verurteilt worden. Das berichtet Der Westen.
       Hintergrund ist die Strafanzeige einer Therapeutin der
       Rehaklinik Bad Hamm wegen übler Nachrede durch eine anonyme
       Bewertung auf dem Bewertungsportal. Der Beitrag wurde dem Portal
       zufolge zwar bereits 2011 gelöscht, der zuständige
       Online-Redakteur weigert sich jedoch, Staatsanwaltschaft und
       Polizei Namen und zugehörige Daten des verantwortlichen Nutzers
       mitzuteilen.
       Der Online-Redakteur beruft sich vor Gericht auf sein
       Zeugnisverweigerungsrecht als Journalist. Das Problem: Bereits
       das Amtsgericht hat ihm diesen Status nicht zugestanden, die 2.
       Große Strafkammer in Duisburg bestätigte das nun, wie Der Westen
       weiter berichtet. Erstinstanzlich war der Redaktuer mit einem
       Ordnungsgeld in Höhe von 50 Euro, ersatzweise einem Tag Haft,
       belegt worden. Dagegen legte er jedoch Beschwerde ein. Ebenso
       gegen den späteren Beschluss, der ihm Beugehaft androhte .
       Das Landgericht wies die Beschwerde nun ab. Der Mann könne sich
       nicht auf das Journalisten strafprozessrechtlich zugesicherte
       Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Und ein Beitrag in einem
       Internetportal, den der Nutzer ungefiltert selbst einstelle, sei
       auch nicht dem Leserbrief in einer Tageszeitung gleichzusetzen,
       stellten die Richter klar.
       Der Angeklagte hat zwar Verfassungsbeschwerde eingelegt. Helfen
       wird ihm das aber wenigstens vorerst nicht, da sich daraus keine
       aufschiebende Wirkung ergibt. Will heißen: Wenn der Redakteur
       die Nutzedaten nicht herausgibt, muss er für einige Tage ins
       Gefängnis.
  HTML http://www.sueddeutsche.de/medien/wegen-auskunftsverweigerung-online-redakteur-muss-in-beugehaft-1.1665826
       Egal in welchen Prozessen: alle leiden unter Gedächtnisschwund,
       ob bei Ehrenmorden, bei riesigen Parteispenden-Skandalen usw.
       Niemals erinnert sich ein Richter an das Instrument der
       Beugehaft. Ich dachte schon, es gäbe sie nicht mehr.
       Aber es gibt sie noch und wird in wirklich extrem gravierenden
       Straftaten in Strafprozessen angewandt.  Das beruhigt.
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