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#Post#: 1623--------------------------------------------------
Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
DIR By: KarlMartell
Date: June 12, 2013, 10:28 pm
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Iptehal war ein Fluch für ihre Familie. Sie musste sterben!
Veröffentlicht am 11. Juni 2013
Ehrenmord an IptehalSeit dem letzten Bericht von peri wurde im
Mordprozess um Iptehal Z. inzwischen der Sachverständige Prof.
Kizilhan zum Thema „Ehrenmord“ gehört. Da seine Ausführungen
lediglich theoretischer Natur waren und auch nur sein konnten,
weil Aussagen der Verwandtschaft wegen deren
Zeugnisverweigerungsrechts nicht vorgetragen und damit deren
kulturelle Hintergründe erfragt werden konnten, verweisen wir
insofern auf den ausführlichen Bericht über die gutachterliche
Stellungnahme von Prof. Kizilhan
HTML http://www.peri-ev.de/news-presse/fall-arzu-%C3%B6zmen/4-prozesstag-arzu-%C3%B6/<br
/>im Verfahren gegen die Geschwister Özmen
HTML http://www.peri-ev.de/news-presse/fall-arzu-%C3%B6zmen/
in
Detmold.
In der Zwischenzeit sind die Mutter von Iptehal sowie der Vater
von Ezzedin, der angeklagte Onkel Mohamad, aus der U-Haft
entlassen worden. Dies war angesichts des bisherigen Verlaufs
der Hauptverhandlung auch nicht verwunderlich.
Der heutige Verhandlungstag brachte nun heftige Bewegung in das
Verfahren: Der angeklagte Bruder ließ seine Verteidigerin eine
Einlassung verlesen und antwortete erstmals auf Fragen des
Gerichts und der Staatsanwaltschaft.
Hüsein bricht sein Schweigen
Hüsein gab an, erstmals mit etwa 14 Jahren Erfahrungen mit
Drogen gemacht zu haben. Damals hätte er so einmal wöchentlich
gekifft. Der Drogenkonsum habe sich dann gesteigert, als sein
Vater krank geworden war. Er habe dann, um seinen Konsum
finanzieren zu können, selber gedealt. Nachdem er seinen
Führerschein gemacht und seine Freundin kennengelernt hatte,
habe er mit den Drogen aufgehört. Er sei jetzt völlig clean.
Hüsein bestreitet, seine Schwester erschossen zu haben, doch
räumte ein, genauso schlecht gehandelt zu haben, wie der Täter.
Geschossen habe aber sein Onkel Hussain.
Als Iptehal seinerzeit mit ihrem türkischen Freund
zusammengezogen war, hatte der Vater noch gelebt. Er hatte der
engen Familie immer vermittelt, man könne da nichts machen. Der
Vater habe Iptehal sogar Geld zukommen lassen, damit sie und ihr
Freund gut leben konnten.
Erst als der Vater dann erkrankt sei, habe er Hüsein anvertraut,
dass er über das Verhalten von Iptehal sehr traurig war und dass
ihn dies belaste. Hüsein habe dieses ambivalente Verhalten des
Vaters jedoch nicht einschätzen können: war dieser nun traurig,
weil Iptehal sich so verhielt, wie sie es tat, oder war es seine
Krankheit und der nahende Tod? Er habe sich für das Wohlergehen
des Vaters verantwortlich gefühlt und wurde böse auf Iptehal,
weil es dem Vater schlecht ging. Er habe sie beschimpft und
geschlagen, denn sie hätte nur an sich gedacht und keine
Rücksicht auf den Vater genommen. Er habe sich gedacht, Iptehal
sollte sich so verhalten, wie es der Vater wünschte.
Die Mutter und die Schwestern hätten Iptehal allerdings
verteidigt, so Hüsein. Gerade die Mutter habe Hüsein immer
vorgeworfen, dass er Iptehal immer mehr vertreibe. Dabei habe er
nur gewollt, dass Iptehal zur Familie zurückkehrt, um mit dieser
gemeinsam um den Vater zu trauern. Er habe kein Verständnis
gehabt, dass Iptehal ein eigenes Leben führen wollte. Er habe
allerdings auch nicht gewusst, dass das Leben der Familie
überhaupt in Schwerte ein Thema war.
Die Drogen hätten ihm das Gefühl gegeben, stark zu sein. Der
Bruder lebte in Finnland und übernahm keine Verantwortung.
Hüsein habe dann festgestellt, dass seine ausländischen Freunde
sich ihm gegenüber komisch verhielten, weil seine Schwester weg
war. Er habe auch gemerkt, dass es bei den deutschen Freunden
anders zuging als bei ihm, aber er habe sein Familienleben
besser gefunden.
Mitte Juli 2008 habe Hüsein dann einen Anruf von seinem Onkel
erhalten, weil dieser sich mit ihm treffen wollte. Sein
Aufenthalt in Deutschland sollte allerdings gegenüber der
Familie nicht erwähnt werden. Hüsein soll verwundert gewesen
sein, dass sein Onkel sich nicht direkt an die Mutter wandte,
traf ihn aber trotzdem zum vereinbarten Zeitpunkt. Bei diesem
Treffen erkundigte sich Hussain nach Iptehal und zeigte sich
sehr um die Familie besorgt. Iptehals Verhalten würde die ganze
Familie in Diskredit bringen.
Weiter heißt es in der Einlassung, dass Hüsein das Gefühl hatte,
sein Onkel wolle “die Sache mit Iptehal klären”. Der Onkel soll
unmissverständlich beschrieben haben, wie sich eine Tochter in
seinen Augen zu benehmen habe und der verstorbene Vater von
Iptehal zu schwach gewesen sei, das Familienleben entsprechend
zu regeln und “die Flüchtige” zurückzuholen.
Die Anwesenheit des Onkels habe Hüsein zunächst “eine Last”
abgenommen. Er nannte klare Verhaltensregeln, bezeichnete ihn
aber als genauso schwach wie seinen Vater, weil er ebenfalls
nicht für die Einhaltung der Regeln sorgen könne.
Iptehal habe Schande gebracht! Überall würde man über die
Familie reden, weil Iptehal die Ehre der Familie verletzt und
beschmutzt habe. Es müsse etwas geschehen, damit die
Familienehre wiederhergestellt werde: damit war klar, dass
Iptehal sterben musste. Dies sprach der Onkel auch genau so aus.
Wenn Iptehal dann tot wäre, könne niemand mehr schlecht über die
Familie reden.
Zunächst verlangte der Onkel, dass Hüsein die Schwester töten
solle. Denn er sei der Bruder und habe nicht verhindert, dass
alles so gekommen ist. Also sei er verantwortlich für die
Schande. Er werde ihm eine Waffe besorgen.
Da es sich bei dem Onkel um den Bruder des verstorbenen Vaters
handelte, ging Hüsein davon aus, dass aus diesen Worten auch die
Gedanken des Vaters sprachen, dass dies auch die Einstellung des
Vaters gewesen sei. Der Onkel habe klar gemacht, dass Iptehal
getötet werden müsse, dann werde Ruhe in die Familie einkehren.
Hüsein hätte aber seinem Onkel erklärt, dass sie nicht töten
könne. Sie sei doch seine Schwester! Allerdings glaubte aber
auch er, dass Iptehal sterben musste. Seine Weigerung habe den
Onkel erst wütend gemacht, dann habe er sich verständnisvoll
gezeigt und gesagt, er werde das selber machen, aber Hüsein
müsse ihm helfen. Einen genauen Plan habe es da noch nicht
gegeben. Hüsein sollte nur den Kontakt zu Iptehal herstellen.
Außerdem sollte er noch jemanden mit einem Auto suchen. So
entschied er sich für seinen Cousin Ezzedin, der bis zur Tat
aber überhaupt nichts von dem Plan wüsste.
Man sei dann “so herumgefahren” und habe den Onkel etwas später
auf dem Rastplatz Sterbecker Siepen abgesetzt. Später sollte
Iptehal dort hingebracht werden.
Hüsein rief also bei seiner Schwester an, die sich über seinen
Anruf gefreut habe. Er habe ihr gesagt, er wolle mit ihr etwas
essen gehen. Iptehal wurde von ihm und Ezzedin abgeholt, dann
sei man mit ihr zum Rastplatz gefahren, wo der Onkel wartete.
Auf dem Parkplatz sei dann der Onkel gekommen und Iptehal aus
dem Auto gezerrt. Sie habe unglaublich laut und voller Panik
geschrien. Ezzedin sei völlig verwirrt gewesen und habe
geschrien, was hier los sei. Ezzedin habe Iptehal festgehalten,
während der Onkel an ihr zog, um sie aus dem Auto zu zerren.
Plötzlich habe der Onkel eine Waffe in der Hand gehalten und
einen Schuss abgegeben. Dieser galt aber Ezzedin, damit er
endlich Ruhe gab.
Anschließend habe Hussain Iptehal zum Gebüsch gezogen. Es seien
dann 2 oder 3 Schüsse gefallen, dann sei der Onkel
zurückgekommen, ins Auto gesprungen und sie seien losgefahren.
Hüsein habe man dann in Schwerte aus dem Auto gelassen und er
sein nach Hause zurückgekehrt. Am nächsten Morgen habe er so
getan, als sei nichts geschehen.
Gegenüber seine Familie habe er sich unbeteiligt gezeigt. Lange
Zeit hätte Hüsein Angst gehabt alles zu erzählen. Mit dem Urteil
gegen Ezzedin, der unbeteiligt gewesen sein soll, habe er
weitere Schuld auf sich geladen. Erst in U-Haft habe er zu den
Verteidigern hinreichend Vertrauen gefasst und diesen nun alles
erzählt. Er könne sich nicht mehr unter den Augen seiner Mutter
aufhalten. Damit endete die Einlassung des Angeklagten.
Hüsein war überfordert und zwiegespalten
Im Anschluss der Einlassung von Hüsein zog das Gericht mit
einigen Fragen nach. So wurde nachgehakt, was das Interesse des
Onkels an der ganzen Sache gewesen sein soll – darauf wusste
Hüsein allerdings keine Antwort. Dass man schon im Ausland
schlecht über die Familie sprach, erklärte Hüsein damit, dass
sie eben im Ausland Familie und Verwandte hätten. Er selber
konnte und kann sich aber nicht erklären, warum alles solche
Wellen schlug.
Das Gericht fuhr mit der Befragung fort und erkundigte sich nach
dem Unterschied zwischen den Familien seiner deutschen
Schuldfreunde und seiner Familie. Nach längerem Überlegen
antwortete Hüsein, dass er, wenn er Probleme hätte, darüber mit
seinen Schwestern reden könne. Er hätte das Gefühl, dass dies
bei den deutschen Freunden nicht so sei. Auf die Frage des
Gerichts nach Iptehals “Bestimmung”, erklärte Hüsein nüchtern,
dass sein Vater ein anderes Leben für Iptehal wollte, ein Leben
zu Hause.
Nun frage die Richterin nach, warum Hüsein denn auch Stress mit
der Schwester gehabt hätte und sie schlug, als sie während der
Erkrankung des Vaters zu Hause gelebt hatte. Er gab an,
überfordert gewesen zu sein und die Situation falsch
eingeschätzt zu haben. “Kleinigkeiten” wie, wenn sie
beispielsweise zu spät nach Hause kam, hätten ihn wütend
gemacht, weil Iptehal sich um die Familie hätte kümmern sollen,
anstatt “herumzulungern”.
Iptehals Beziehung mit ihrem türkischen Freund war für Hüsein
auch ein Problem und er habe sich immer gefragt, warum so etwas
ausgerechnet ihr passierte.
Das Gericht verwies dann auf eine von Prof. Kizilhan geäußerte
Theorie, dass Iptehals Fortgehen aus dem Elternhaus eine Schande
war und durch eine Heirat mit dem türkischen Freund diese
Schande von Iptehals Familie dann an den Ehemann weitergegeben
worden wäre. Als Iptehal dann zurückkam, sei auch die Schande
wieder zurückgekommen. Das wurde von Hüsein bestätigt und dies
habe ihn sauer gemacht.
Nach Iptehals Auszug hätte sich das Verhältnis allerdings
gebessert. Auch das Verhältnis zwischen Iptehal und ihrem Cousin
sei gut gewesen. Ihm sei sie eigentlich egal gewesen.
Nach Ezzedins Verurteilung gab es mit diesem Zweig der Familie
zwar noch Kontakt, allerdings sei dieser nicht mehr so eng
gewesen, weil Iptehals Mutter davon ausging, dass Ezzedin an der
Ermordung beteiligt war. Trotzdem zog Hüsein mit meiner Mutter
und den Geschwistern nach Wuppertal, in die Nähe von Ezzedins
Familie. Der Onkel Mohamad habe der Mutter gegenüber stets
Ezzedins Unschuld beteuert und behauptete, dass sein Sohn zu
Unrecht verurteilt wurde. Letztlich habe Iptehals Mutter das
gelaubt.
Im ersten Prozess, in dem Ezzedin verurteilt wurde, gab Mohamad
an, dass Hüsein gar nicht dabei gewesen war, als Iptehal
ermordet wurde. Diesen Widerspruch begründete Hüsein damit, dass
er und Ezzedin schworen, niemanden von der Tat zu erzählen oder
sich gegenseitig zu verraten. Auf die Nachfrage des Gerichts,
warum die beiden nicht von Anfang an gegen den Onkel Hussain
ausgesagt haben, wusste Hüsein keine Antwort. Auch konnte er
nicht die Fragen bezüglich diverser Telefongespräche
beantworten.
Ferner stellte das Gericht fest, dass die Fahrtdauer zwischen
Schwerte und dem Tatort in 45 Minuten hätte zurückgelegt werden
können. Tatsächlich hätte man aber mehr als 1 Stunde gebraucht.
Was war in der Zwischenzeit passiert? Auch darauf wusste der
Angeklagte auch keine Antwort. Hüsein verweigerte weiterhin
Angaben dazu, was er seiner Mutter erzählte.
Die Sitzkonstellation im Fahrzeug beschrieb der Angeklagte
folgendermaßen: Ezzedin saß offenbar hinter dem Steuer und
Hüsein neben ihm, auf dem Beifahrerplatz. Iptehal soll direkt
hinter ihm gesessen haben. Ansonsten wäre es dunkel gewesen und
er habe nichts weiter sehen können.
Dann fragte der Staatsanwalt nach, ob Ezzedin noch im Auto
gesessen habe, als er Iptehal festhielt. Dies bestätigte Hüsein.
Auf der Fahrt von Schwerte zum Rastplatz sei nichts Relevantes
besprochen worden seien, nur Belanglosigkeiten und es lief
Musik. Weiterhin fragte die Staatsanwaltschaft explizit nach, ob
Hüsein wusste, was mit Iptehal geschehen werde, als er sie nach
Hause lockte. Dies bejahte er.
Der Staatsanwalt sprach den Angeklagten dann auch auf den
merkwürdigen Zufall an, dass dieser genau dann zur Polizei
gegangen war, als der Onkel aus Finnland sich stellen wollte.
Dies sei ihm nicht bekannt gewesen.
Ezzedin habe seinem Vater Mohamad erst nach 4 Jahren erzählt,
dass auch Hüsein am Tattag dabei gewesen sei. Er selber habe
Ezzedin in all diesen Jahren nicht im Gefängnis besucht.
Danach wurden keine weiteren Fragen mehr beantwortet.
Die Verhandlung wird am 7. Juni 2013 fortgesetzt.
#Post#: 1776--------------------------------------------------
Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
DIR By: KarlMartell
Date: July 8, 2013, 6:28 pm
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„Wir wollen keine Christen heiraten“
Veröffentlicht am 28. Juni 2013
Iptehal HagenAm heutigen Gerichtstermin zum Mord an Iptehal Z.
waren der Sohn und die Tochter des angeklagten Onkels Hussain
vorgeladen. Diese waren am Morgen aus Finnland angereist und
bekundeten nach der Belehrung über ihr
Zeugnisverweigerungsrecht, dass sie zur Aussage bereit waren.
Interessant waren die erstmaligen Beschreibungen der Familie
durch Familienmitglieder, die ihr bizarres Verständnis von
„Familie“ skizzierten.
Die inzwischen 26-jährige Tochter von Hussain war früher mit
Nabil, dem Bruder von Iptehal verheiratet. Sie war also Iptehals
Cousine und Schwägerin zugleich. Die junge Frau erklärte vor
Gericht, dass ihr Ex-Ehemann, Nabil, nach Iptehals Ermordung
gesagt haben soll, dass Hüsain, also der Bruder von Iptehal, der
Mörder sei. Da Iptehals Familie allerdings wusste, dass der
Onkel Hussain in Syrien ohnehin bereits im Gefängnis saß, habe
man beschlossen ihm die Tat in die Schuhe zu schieben. Dieser
würde nämlich ohnehin nicht mehr aus der syrischen Haft
freikommen, nahm die Familie von Iptehal an.
Der Staatsanwalt erkundigte sich dann, ob die Zeugin eigentlich
nie nachgefragt habe, warum Iptehals Familie den Vater
beschuldigte. Nein, sie lebe ja in Finnland. Sie habe auch bei
Telefonaten nie gefragt, was mit Iptehal passiert war. Sie hätte
nur gewusst, dass man sie tot aufgefunden hatte. Während der
Haft in Syrien habe sie auch nie mit ihrem Vater gesprochen,
lediglich die Mutter hätte mit ihm telefoniert. Über diese
Telefonate hätte die Mutter allerdings nie mit den Kindern
gesprochen. Die Eltern würden über ihre Angelegenheiten nicht
mit den Kindern reden und sie habe auch nicht nachgefragt, weil
sie sich nicht die in die Dinge der Eltern einmische. Sie wisse
nur, er sei unschuldig. Warum er aber in Syrien in Haft saß,
konnte die Zeugin nicht erklären.
Der Plan ihren Vater als Sündenbock zu benutzen sei auch
letztlich ihr Grund gewesen, weswegen sie sich von Nabil habe
scheiden lassen, so die 26-Jährige im Zeugenstand. Ihr
Ex-Ehemann habe von ihr verlangt zu lügen und ihren eigenen
Vater zu verraten.
Hinsichtlich der Ermordung von Iptehal zeigte sich die junge
Frau ahnungslos. Sie wisse nicht, warum sie sterben musste.
Einzig über die Unzufriedenheit ihrer Familie wegen Iptehals
Verhältnis zu einem Türken hätte sie Bescheid gewusst. Die
Familie haben sie auch zur Trennung gezwungen. Auf die
nachvollziehbare Frage des Gerichts, ob sie denn nicht
nachgefragt habe, erwiderte die Zeugin nur, dass sie andere
nicht gern ausfrage. Außerdem habe Nabil ihr gedroht den Kindern
etwas anzutun, wenn sie zu viele Fragen stellt.
Das Verhältnis der beiden Familien zueinander beschrieb die
Tochter des Angeklagten als gut. Das Gericht hakte nach und
forderte die Zeugin auf ihre pauschale Umschreibung „gut“
genauer zu erläutern. Sie konnte oder wollte die Frage nicht
direkt beantworten und so blieb es bei ihrer Aussage:
„Telefonate und so, ganz normal eben“. Die Zeugin berichtete von
einem Angebot ihres Vaters an Iptehal. Dieser hätte sie
eingeladen nach Finnland zu reisen, damit man ihr dort einen
geeigneten Mann findet. Das sei etwa im Jahr 2006 gewesen, also
2 Jahre vor dem Mord.
Sie selber sei mit ihrer eigenen Eheschließung im November 2005
nach Deutschland gekommen. Hier habe ihr Vater sie zweimal
besucht. Nach dem 2. Besuch sei sie mit ihrem Vater und ihrem
Ex-Mann nach Finnland gegangen, weil sie sich in Deutschland
nicht wohlgefühlt hätte.
Die Kinder wissen (angeblich) kaum etwas über ihren Vater
Das Gericht bat die Zeugin um eine Persönlichkeitsbeschreibung
des Vaters (Hussain), die die Zeugin erstaunlicherweise mit der
Feststellung begann: „wir dürfen heiraten, wen wir wollen. Mein
Vater ist da nicht so streng. Eine Schwester hat einen Afghanen
geheiratet und eine andere einen Kurden.“
Das Gericht fragte dann nach dem Lebenslauf des Vaters, von dem
die Zeugin allerdings keine Ahnung hatte. Sie wusste nicht,
welche Schulbildung er hatte und was er in Syrien arbeitete. Der
Vater habe wohl seit seinem 10. Lebensjahr für einen Onkel in
Syrien gearbeitet. Nach Finnland sei man dann gegangen, weil das
Leben in Syrien nicht so gut war, also wegen der Finanzen und
der allgemeinen politischen Lage. In Finnland habe der Vater
dann zunächst als Autohändler gearbeitet, später als Betreiber
eines Restaurants.
Nachdem Hussain das Restaurant wieder verkaufte, sei er danach
zunächst nicht tätig gewesen, bis er nach Großbritannien ging –
wahrscheinlich nach Manchester. Was er dort gemacht hatte,
wusste die Zeugin nicht. Das Gericht befragte die 26-Jährige, ob
sie noch viel Kontakt zu ihrem Vater hatte. Sie wiegelte die
Frage ab und gab an, dass sie hin und wieder miteinander
telefonierten. Die Frage nach wechselseitigen Besuchen wurde
verneint. Die Richterin fragte etwas skeptisch nach, woher denn
die Zeugin Kenntnisse über das Verhältnis des Vaters zu Iptehals
Familie hätte, wenn sie so wenig Kontakt hatten. Diese Fragte
konnte die Zeugin nicht befriedigend beantworten.
Es seien keine besonderen Geschehnisse mit dem Vater
vorgefallen. Er sei ein guter Vater gewesen, so die Zeugin.
Die Familien verlobten ihre Kinder bereits mit 12 Jahren
Das Gericht fragte nach der ungewöhnlichen Konstellation, dass
zwei Kinder aus Iptehals Familie mit zwei Kindern aus Hussains
Familie verheiratet waren. Die Richterin wollte wissen, ob das
ein Zufall war. Die junge Frau erklärte, dass sie in Deutschland
geheiratet hätten. Sie sei mit Nabil 3 Jahre lang verlobt
gewesen. Allerdings hatte sie Nabil vor der Verlobung nicht
häufig getroffen. In der Verlobungszeit selbst hätte man nur hin
und wieder telefoniert.
Die berechtigterweise etwas erstaunte Nachfrage, ob die Heirat
der freie Wille der Zeugin war, wurde von dieser bejaht. Obwohl
sie ihn kaum kannte, beschrieb sie als einen guten Mann. Nabil
und sie verlobten sich, als die Zeugin erst 15 Jahre alt war.
Sie wiederholte immer wieder, dass es ihre eigene Entscheidung
gewesen war Nabil zu heiraten.
Nach der Verlobung sei sie zurück nach Finnland gegangen und
habe ihn dann 3 Jahre später geheiratet. Nach der Heirat sei sie
mit Nabil zusammengezogen. Der Bruder der Zeugin habe die
jüngere Schwester von Iptehal, Diana, am gleichen Tag geheiratet
wie sie Nabil. Man habe eine Doppelhochzeit gefeiert. Der Bruder
sei bei der Hochzeit 20 Jahre alt gewesen und Diana etwa 16
Jahre. Diana war zum Zeitpunkt ihrer Verlobung erst 12 Jahre
jung. Die Richterin war erstaunt und fragte, wie diese
Entscheidung zustande kam. Ihr Bruder sei einfach nach
Deutschland gefahren und habe sich mit der erst 12-Jährigen
verlobt.
Dann platzte es aus der Zeugin heraus „Warum werde ich so viel
zum Heiraten gefragt?“ Die sehr logische Antwort der Richterin
war: „Sie haben damit angefangen.“
Dann wollte das Gericht es genauer wissen und fragte, wie die
anderen Geschwister ihre Ehepartner kennenlernten. Die eine
Schwester hätte ihren afghanischen Mann schon in der Schule
kennengelernt und sei jetzt seit 2 Jahren mit ihm verheiratet.
Der kurdische Ehemann der anderen Schwester sei nach Finnland
gekommen, die Schwester dort getroffen und sie hätten dann vor
ca. 1 Jahr geheiratet.
Die Frage, ob der Vater bei den Hochzeiten dabei gewesen sei,
bejahrte die Zeugin. Die Richterin hakte nach, dass der Vater zu
diesem Zeitpunkt doch in Syrien im Gefängnis saß. Die Hochzeiten
hätten in Syrien stattgefunden, erwiderte die Zeugin. „Also
hatte der Vater Ausgang?“, bohrte das Gericht nach. Daraufhin
revidierte die Zeugin ihre Aussage und sagte, dass der Vater
doch nicht dabei gewesen war.
Nicht streng muslimisch, aber Christen sind Tabu
Die religiöse Einstellung des angeklagten Hussain sei nicht
sonderlich streng, so die Tochter. Sie hätte auch kein Kopftuch
tragen müssen. Die junge Frau betonte allerdings: „Wir wollen
keine Christen heiraten, das ist uns wichtig“. „Wir möchten nur
keine Christen“, wiederholte die Zeugin mit einem Ekel in der
Stimme. Dem Vater sei es nur wichtig gewesen, dass die
Ehepartner Muslime sind. Ansonsten sei ihr Vater Hussain sehr
liberal gewesen, sonst hätte sie sich ja bedecken müssen. Und
wenn sie sich geweigert hätte zu heiraten, wäre auch nichts
passiert, gab sie zu Protokoll.
Der Verteidiger von Iptehals Mutter befragte die Zeugin noch mal
zu ihrer Aussage zur Heirat mit Christen. Die Zeugin bestätigte
die Nachfrage erneut mit einem Ekel wie zuvor: „Niemals“. Auf
die Rückfrage der Verteidigerin, ob sie der sunnitischen
Glaubensrichtung des Islam angehöre, fragte die Zeugin zurück:
„Was ist das?“. Nach der Aufklärung bejahte sie das.
Die anschließende Befragung durch die Verteidigerin des
angeklagten Hussein bezog sich im Wesentlichen auf das
Heiratsverhalten der Familie der Zeugin. Die Fragen und
Antworten werden im Folgenden direkt wiedergegeben.
Wie alt war die eine Schwester bei der Heirat? – Weiß ich
nicht.
Wie alt ist sie jetzt? – 19 Jahre.
Wann hat sie geheiratet? – 2010.
Wie lange kannte sie ihren afghanischen Mann zuvor? – 4 Jahre.
Wie alt war die andere Schwester bei der Hochzeit? – Weiß ich
nicht.
Wie alt ist sie jetzt? – Weiß ich nicht.
Wie lange ist die verheiratet? – Jetzt ein Jahr, sie hat einen
Sohn und ist wieder schwanger.
Es gibt noch eine Schwester, wie alt ist die? – 24 Jahre.
Sie ist geschieden. Wo lebt sie? – In Finnland.
Hat sie Kinder? – Zwei.
Gibt es zu ihr noch Kontakt? – Ja.
Warum ist die Schwester geschieden? – Weiß ich nicht, ist nicht
meine Angelegenheit.
Wie oft waren Sie selbst in Deutschland? – 2 oder 3 mal.
Vor oder nach der Verlobung mit Nabil? – Vorher nie.
Warum ist es besser, wenn man früh heiratet? – Dann werden die
Kinder mit einem groß.
„Sie wollten meinen Vater als Sündenbock missbrauchen“
Nach der Einlassung von Hussains Tochter wurde sein Sohn Nazir
befragt, der ebenfalls bereit zur Aussage war. Auch er wurde
nach dem Kontakt zwischen den Familien gefragt. Der sei normal
gewesen, man habe sich besucht und telefoniert, so der Mann.
Nach dem Tod von Iptehal habe sich das dann geändert, weil die
Familie seinen Vater fälschlicherweise beschuldigt habe. Das
Verhältnis sei dann so schlecht geworden, dass er sich von
seiner Cousine habe scheiden lassen. Sie hätte zu ihrer Familie
gehalten und sei ihm gegenüber unloyal gewesen.
Das Verhältnis zwischen Iptehal und seinem Vater beschrieb er
als ganz normal: „Wie Onkel und Nichte halt“. Beim Tod von
Iptehals Vater seien weder er noch sein Vater bei der Beerdigung
gewesen. Er wisse aber nicht, warum. Das habe aber das
Verhältnis der Familien nicht getrübt. Auch das Verhältnis
zwischen Iptehal und seinem Vater habe sich nicht geändert.
Die Lebensverhältnisse von Iptehal zu ihrer eigenen Familie
seien normal gewesen. Das Gericht wies darauf hin, dass Iptehal
immerhin in ein Frauenhaus geflohen sei – davon wisse er nichts.
Das Gericht fragte dann auch diesen Zeugen nach seiner Heirat:
Wie alt waren Sie bei Ihrer Heirat? – Etwa 20 Jahre.
Und Ihre Frau? – Etwa 17.
Wie lange kannten Sie sich vorher? – 4-5 Jahre.
Wie lange waren Sie beide verlobt? – 3 Jahre.
Die Richterin wollte anschließend noch wissen, wie die
Entscheidung zur Heirat getroffen wurde. „Wie das halt so ist,
man hat sich verliebt“, erwiderte Nazir. Die Initiative sei von
ihm ausgegangen. Er habe seine Verlobte oft in den Ferien
besucht. Dann habe er bei ihrer Familie gewohnt. Geheiratet habe
man am gleichen Tag wie die Schwester, nach der Hochzeit sei er
dann mit seiner Frau nach Finnland gegangen.
Das Gericht bat den Zeugen dann um eine Beschreibung seines
Vaters. Nazir beschrieb ihn als sehr familiär,
familienorientiert, warmherzig und umgänglich. Er sei ein
liberaler Moslem und hätte die Kinder nicht in eine Koranschule
gezwungen.
Der Vater sei bei der Heirat seiner Töchter in Syrien im
Gefängnis gewesen. Der Grund für die Haft sei auch ihm
unbekannt. Das könnte wegen der Proteste gewesen sein,
spekulierte der Zeuge.
Bei den weiteren Fragen nach dem Lebenslauf des Vaters zeigte
sich, dass auch sein Sohn weitgehend ahnungslos war. In der
Zeit, in der der Vater in Großbritannien lebte, habe man ihn
dort nicht besucht und er sei auch nicht in Finnland gewesen.
Als der Vater in Finnland im Gefängnis saß, habe er ihn einmal
besucht. Der Vater habe da gesagt, dass er nach Deutschland
gehen werde, um das Missverständnis auszuräumen. Der Vater habe
sich stellen wollen, weil er die Verurteilung von Ezzedin auf
seinem Gewissen habe und er klarstellen wollte, dass Hüsein der
wahre Täter sei. Iptehals Familie hätte das gewusst, aber sie
hätten beschlossen seinen Vater zu opfern.
Einen Grund für Iptehals Ermordung konnte der Zeuge nicht
nennen, es gebe ja immer mehrere Gründe.
„Hüsein ist weit überdurchschnittlich beeinflussbar“
Abschließend erstattete dann der Sachverständige sein Gutachten
zur Frage der Schuldfähigkeit von Iptehals Bruder Hüsein. Diesen
habe er am 10.Juni 2013 mehr als 6 Stunden besucht und neben
einer Anamnese mehrere Tests durchgeführt.
Hüsein wurde in Schwerte geboren und besuchte dort einen
Kindergarten. Wegen Sprachproblemen wurde er erst mit 7 Jahren
eingeschult, weil in der Familie nur arabisch gesprochen wird.
Er hat einen Hauptschulabschluss. Nach der Schule machte er
mehrere Praktika und war bei seiner Verhaftung im 1.
Ausbildungsjahr.
Er habe keine Freunde, auch in der JVA sei er isoliert, so der
Gutachter. Wenn er mal Freunde gehabt hätte, hätten diese ihn
immer enttäuscht. Seit 5 Jahren hat er eine Freundin, die er
auch heiraten wolle. Die Religion würde für ihn keine große
Rolle spielen. Nach der Inhaftierung habe er aber zum Glauben
gefunden und bete jetzt 5x täglich. Für die Familie habe der
Glauben allerdings eine geringe Bedeutung gehabt.
Die körperliche Konstitution sei unauffällig, es seien keine
hirnorganischen Besonderheiten festzustellen.
Hüsein sei verkrampft und introvertiert. Auffällig war gewesen,
dass während der gesamten Hauptverhandlung bis zum
Explorationsgespräch kein Blickkontakt zwischen Hüsein und dem
Sachverständigen zustande kam. Dies ist wohl auf seine
Anspannung während der Hauptverhandlung zurückzuführen, denn er
wirkte sonst eher devot und ratlos.
Hüsein sei durchschnittlich intelligent. Es fehle ihm an
Durchsetzungsvermögen und er habe Abgrenzungsprobleme. Er
beschäftige sich viel mit sich selber und habe ein
selbstunsicheres Gesamtbild. Er sei weit überdurchschnittlich
beeinflussbar. „Glück“, „Pech“ und „Schicksal“ hätten für ihn
eine hohe Wertigkeit.
Eigene Wertvorstellungen habe er kaum, er sei auf äußere
Strukturen angewiesen und erfahre Steuerung von außen.
Lebenszufriedenheit und Leistungsbereitschaft seien
unterdurchschnittlich ausgeprägt. Er verfüge über eine geringe
Stressimmunität, habe eine vorsichtige, misstrauische
Grundhaltung und eine niedrige Lebenstüchtigkeit. Es handele
sich aber nicht um eine dissoziale Persönlichkeit.
Einsichtsfähigkeit sei bei ihm vorhanden, allerdings ließe eine
Gesamtschau aller Aspekte seiner Persönlichkeit (hilflose
Anteile, misstrauische Anteile) auf eine
Persönlichkeitsentwicklungsstörung schließen.
Damit endete der heutige Verhandlungstag. Das Verfahren wird am
27.6.13 fortgesetzt
Brigitta Biehl
#Post#: 1778--------------------------------------------------
Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
DIR By: Morena
Date: July 9, 2013, 7:01 am
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bei diesen Berichten muss ich immer wieder an die verblendeten
Frauen denken, die Jahr für Jahr in islamischen Ländern Urlaub
machen
und dann wild entschlossen sind voller Naivität einen "Pharao "
oder nougatäugigen Kellner oder Strandreiter oder sonst etwas
heiraten wollen und die auf Kritik und Einwände, voller Inbrunst
antworten
" Ich liebe die Wärme dieser Menschen, ihren wunderbaren
familiären Zusammenhalt, das heitere Zusammensein, die
Offenheit,
die wunderbare Religion ,die herrlichen Traditionen und die
phantastische Kultur."
Will man ihnen in Kenntnis der wahren Hintergründe, die Augen
öffnen und Zusammenhänge erklären, erntet man Beschimpfungen
auf jeder Ebene.
Die Dummheit vieler Menschen in Europa wird immer schlimmer,
obwohl wir Zugang zu allen Informationen haben.
#Post#: 1801--------------------------------------------------
Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
DIR By: KarlMartell
Date: July 15, 2013, 12:34 pm
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"Übersteigertes Ehrgefühl": Lebenslange Haft für Mord an
Libanesin
Mit ihrem westlichen Lebenswandel erzürnte eine junge Libanesin
ihre Familie. Dafür musste sie sterben. Jetzt wurde im
Schwurgericht in Hagen das Urteil verkündet - im Gerichtssaal
gingen die Angehörigen aufeinander los.
Hagen - Iptehal A. ging gern aus, sie hatte Freunde, wollte
einen Beruf ergreifen, auf eigenen Füßen stehen. All das wollten
ihr Bruder und ein Onkel eindeutig nicht. Im August 2008 wurde
die damals 20-Jährige auf einem Autobahnparkplatz umgebracht.
Das Schwurgericht in Hagen (Nordrhein-Westfalen) verurteilte
jetzt den Onkel zu einer lebenslangen Haftstrafe, den zum
Tatzeitpunkt 16-jährigen Bruder des Opfers zu einer Jugendstrafe
von sechseinhalb Jahren. Beide waren nach Einschätzung des
Gerichts von einem "übersteigerten Ehrgefühl" besessen. Mit dem
Mord habe die zerstörte Familienehre wieder hergestellt werden
sollen.
Dass auch die Mutter des Opfers in die Mordpläne eingeweiht war,
konnten die Richter nicht feststellen. In der Anklage hatte es
ursprünglich geheißen, die Mutter habe ihre Tochter am Abend vor
der Tat telefonisch in die elterliche Wohnung nach Schwerte
gelockt und damit die Bluttat ermöglicht. "Das war aber sicher
nicht so", sagte die Richterin. Für die Kammer stehe vielmehr
fest, dass der Bruder den verhängnisvollen Anruf getätigt hatte.
Der 16-Jährige habe sich nach dem Tod des Vaters als neues
Oberhaupt dieses Familienzweiges hervortun wollen.
Freigesprochen wurde die Mutter jedoch nicht. Sie muss eine
Geldstrafe von 1500 Euro zahlen, weil sie in einem früheren
Prozess gelogen hatte. Damals war schon ein Cousin der Libanesin
wegen Mordes zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Freigesprochen
wurde aber ein weiterer Onkel des Opfers. Ihm sei nicht
nachzuweisen, dass er für die Auswahl des Tatorts verantwortlich
gewesen sei, entschieden die Richter.
Kaum war das Urteil verkündet, warfen Mitglieder der inzwischen
offensichtlich verfeindeten Zweige des syrisch-libanesischen
Clans mit Stühlen und Schuhen, spuckten sich an und beschimpften
sich gegenseitig. Erst nach mehreren Minuten hatten Wachtmeister
die Lage im Gericht wieder unter Kontrolle.
ala/dpa
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