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       #Post#: 1623--------------------------------------------------
       Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
   DIR By: KarlMartell
       Date: June 12, 2013, 10:28 pm
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       Iptehal war ein Fluch für ihre Familie. Sie musste sterben!
       Veröffentlicht am 11. Juni 2013
       Ehrenmord an IptehalSeit dem letzten Bericht von peri wurde im
       Mordprozess um Iptehal Z. inzwischen der Sachverständige Prof.
       Kizilhan zum Thema „Ehrenmord“ gehört. Da seine Ausführungen
       lediglich theoretischer Natur waren und auch nur sein konnten,
       weil Aussagen der Verwandtschaft wegen deren
       Zeugnisverweigerungsrechts nicht vorgetragen und damit deren
       kulturelle Hintergründe erfragt werden konnten, verweisen wir
       insofern auf den ausführlichen Bericht über die gutachterliche
       Stellungnahme von Prof. Kizilhan
  HTML http://www.peri-ev.de/news-presse/fall-arzu-%C3%B6zmen/4-prozesstag-arzu-%C3%B6/<br
       />im Verfahren gegen die Geschwister Özmen
  HTML http://www.peri-ev.de/news-presse/fall-arzu-%C3%B6zmen/
       in
       Detmold.
       In der Zwischenzeit sind die Mutter von Iptehal sowie der Vater
       von Ezzedin, der angeklagte Onkel Mohamad, aus der U-Haft
       entlassen worden. Dies war angesichts des bisherigen Verlaufs
       der Hauptverhandlung auch nicht verwunderlich.
       Der heutige Verhandlungstag brachte nun heftige Bewegung in das
       Verfahren: Der angeklagte Bruder ließ seine Verteidigerin eine
       Einlassung verlesen und antwortete erstmals auf Fragen des
       Gerichts und der Staatsanwaltschaft.
       Hüsein bricht sein Schweigen
       Hüsein gab an, erstmals mit etwa 14 Jahren Erfahrungen mit
       Drogen gemacht zu haben. Damals hätte er so einmal wöchentlich
       gekifft. Der Drogenkonsum habe sich dann gesteigert, als sein
       Vater krank geworden war. Er habe dann, um seinen Konsum
       finanzieren zu können, selber gedealt. Nachdem er seinen
       Führerschein gemacht und seine Freundin kennengelernt hatte,
       habe er mit den Drogen aufgehört. Er sei jetzt völlig clean.
       Hüsein bestreitet, seine Schwester erschossen zu haben, doch
       räumte ein, genauso schlecht gehandelt zu haben, wie der Täter.
       Geschossen habe aber sein Onkel Hussain.
       Als Iptehal seinerzeit mit ihrem türkischen Freund
       zusammengezogen war, hatte der Vater noch gelebt. Er hatte der
       engen Familie immer vermittelt, man könne da nichts machen. Der
       Vater habe Iptehal sogar Geld zukommen lassen, damit sie und ihr
       Freund gut leben konnten.
       Erst als der Vater dann erkrankt sei, habe er Hüsein anvertraut,
       dass er über das Verhalten von Iptehal sehr traurig war und dass
       ihn dies belaste. Hüsein habe dieses ambivalente Verhalten des
       Vaters jedoch nicht einschätzen können: war dieser nun traurig,
       weil Iptehal sich so verhielt, wie sie es tat, oder war es seine
       Krankheit und der nahende Tod? Er habe sich für das Wohlergehen
       des Vaters verantwortlich gefühlt und wurde böse auf Iptehal,
       weil es dem Vater schlecht ging. Er habe sie beschimpft und
       geschlagen, denn sie hätte nur an sich gedacht und keine
       Rücksicht auf den Vater genommen. Er habe sich gedacht, Iptehal
       sollte sich so verhalten, wie es der Vater wünschte.
       Die Mutter und die Schwestern hätten Iptehal allerdings
       verteidigt, so Hüsein. Gerade die Mutter habe Hüsein immer
       vorgeworfen, dass er Iptehal immer mehr vertreibe. Dabei habe er
       nur gewollt, dass Iptehal zur Familie zurückkehrt, um mit dieser
       gemeinsam um den Vater zu trauern. Er habe kein Verständnis
       gehabt, dass Iptehal ein eigenes Leben führen wollte. Er habe
       allerdings auch nicht gewusst, dass das Leben der Familie
       überhaupt in Schwerte ein Thema war.
       Die Drogen hätten ihm das Gefühl gegeben, stark zu sein. Der
       Bruder lebte in Finnland und übernahm keine Verantwortung.
       Hüsein habe dann festgestellt, dass seine ausländischen Freunde
       sich ihm gegenüber komisch verhielten, weil seine Schwester weg
       war. Er habe auch gemerkt, dass es bei den deutschen Freunden
       anders zuging als bei ihm, aber er habe sein Familienleben
       besser gefunden.
       Mitte Juli 2008 habe Hüsein dann einen Anruf von seinem Onkel
       erhalten, weil dieser sich mit ihm treffen wollte. Sein
       Aufenthalt in Deutschland sollte allerdings gegenüber der
       Familie nicht erwähnt werden. Hüsein soll verwundert gewesen
       sein, dass sein Onkel sich nicht direkt an die Mutter wandte,
       traf ihn aber trotzdem zum vereinbarten Zeitpunkt. Bei diesem
       Treffen erkundigte sich Hussain nach Iptehal und zeigte sich
       sehr um die Familie besorgt. Iptehals Verhalten würde die ganze
       Familie in Diskredit bringen.
       Weiter heißt es in der Einlassung, dass Hüsein das Gefühl hatte,
       sein Onkel wolle “die Sache mit Iptehal klären”. Der Onkel soll
       unmissverständlich beschrieben haben, wie sich eine Tochter in
       seinen Augen zu benehmen habe und der verstorbene Vater von
       Iptehal zu schwach gewesen sei, das Familienleben entsprechend
       zu regeln und “die Flüchtige” zurückzuholen.
       Die Anwesenheit des Onkels habe Hüsein zunächst “eine Last”
       abgenommen. Er nannte klare Verhaltensregeln, bezeichnete ihn
       aber als genauso schwach wie seinen Vater, weil er ebenfalls
       nicht für die Einhaltung der Regeln sorgen könne.
       Iptehal habe Schande gebracht! Überall würde man über die
       Familie reden, weil Iptehal die Ehre der Familie verletzt und
       beschmutzt habe. Es müsse etwas geschehen, damit die
       Familienehre wiederhergestellt werde: damit war klar, dass
       Iptehal sterben musste. Dies sprach der Onkel auch genau so aus.
       Wenn Iptehal dann tot wäre, könne niemand mehr schlecht über die
       Familie reden.
       Zunächst verlangte der Onkel, dass Hüsein die Schwester töten
       solle. Denn er sei der Bruder und habe nicht verhindert, dass
       alles so gekommen ist. Also sei er verantwortlich für die
       Schande. Er werde ihm eine Waffe besorgen.
       Da es sich bei dem Onkel um den Bruder des verstorbenen Vaters
       handelte, ging Hüsein davon aus, dass aus diesen Worten auch die
       Gedanken des Vaters sprachen, dass dies auch die Einstellung des
       Vaters gewesen sei. Der Onkel habe klar gemacht, dass Iptehal
       getötet werden müsse, dann werde Ruhe in die Familie einkehren.
       Hüsein hätte aber seinem Onkel erklärt, dass sie nicht töten
       könne. Sie sei doch seine Schwester! Allerdings glaubte aber
       auch er, dass Iptehal sterben musste. Seine Weigerung habe den
       Onkel erst wütend gemacht, dann habe er sich verständnisvoll
       gezeigt und gesagt, er werde das selber machen, aber Hüsein
       müsse ihm helfen. Einen genauen Plan habe es da noch nicht
       gegeben. Hüsein sollte nur den Kontakt zu Iptehal herstellen.
       Außerdem sollte er noch jemanden mit einem Auto suchen. So
       entschied er sich für seinen Cousin Ezzedin, der bis zur Tat
       aber überhaupt nichts von dem Plan wüsste.
       Man sei dann “so herumgefahren” und habe den Onkel etwas später
       auf dem Rastplatz Sterbecker Siepen abgesetzt. Später sollte
       Iptehal dort hingebracht werden.
       Hüsein rief also bei seiner Schwester an, die sich über seinen
       Anruf gefreut habe. Er habe ihr gesagt, er wolle mit ihr etwas
       essen gehen. Iptehal wurde von ihm und Ezzedin abgeholt, dann
       sei man mit ihr zum Rastplatz gefahren, wo der Onkel wartete.
       Auf dem Parkplatz sei dann der Onkel gekommen und Iptehal aus
       dem Auto gezerrt. Sie habe unglaublich laut und voller Panik
       geschrien. Ezzedin sei völlig verwirrt gewesen und habe
       geschrien, was hier los sei. Ezzedin habe Iptehal festgehalten,
       während der Onkel an ihr zog, um sie aus dem Auto zu zerren.
       Plötzlich habe der Onkel eine Waffe in der Hand gehalten und
       einen Schuss abgegeben. Dieser galt aber Ezzedin, damit er
       endlich Ruhe gab.
       Anschließend habe Hussain Iptehal zum Gebüsch gezogen. Es seien
       dann 2 oder 3 Schüsse gefallen, dann sei der Onkel
       zurückgekommen, ins Auto gesprungen und sie seien losgefahren.
       Hüsein habe man dann in Schwerte aus dem Auto gelassen und er
       sein nach Hause zurückgekehrt. Am nächsten Morgen habe er so
       getan, als sei nichts geschehen.
       Gegenüber seine Familie habe er sich unbeteiligt gezeigt. Lange
       Zeit hätte Hüsein Angst gehabt alles zu erzählen. Mit dem Urteil
       gegen Ezzedin, der unbeteiligt gewesen sein soll, habe er
       weitere Schuld auf sich geladen. Erst in U-Haft habe er zu den
       Verteidigern hinreichend Vertrauen gefasst und diesen nun alles
       erzählt. Er könne sich nicht mehr unter den Augen seiner Mutter
       aufhalten. Damit endete die Einlassung des Angeklagten.
       Hüsein war überfordert und zwiegespalten
       Im Anschluss der Einlassung von Hüsein zog das Gericht mit
       einigen Fragen nach. So wurde nachgehakt, was das Interesse des
       Onkels an der ganzen Sache gewesen sein soll – darauf wusste
       Hüsein allerdings keine Antwort. Dass man schon im Ausland
       schlecht über die Familie sprach, erklärte Hüsein damit, dass
       sie eben im Ausland Familie und Verwandte hätten. Er selber
       konnte und kann sich aber nicht erklären, warum alles solche
       Wellen schlug.
       Das Gericht fuhr mit der Befragung fort und erkundigte sich nach
       dem Unterschied zwischen den Familien seiner deutschen
       Schuldfreunde und seiner Familie.  Nach längerem Überlegen
       antwortete Hüsein, dass er, wenn er Probleme hätte, darüber mit
       seinen Schwestern reden könne. Er hätte das Gefühl, dass dies
       bei den deutschen Freunden nicht so sei. Auf die Frage des
       Gerichts nach Iptehals “Bestimmung”, erklärte Hüsein nüchtern,
       dass sein Vater ein anderes Leben für Iptehal wollte, ein Leben
       zu Hause.
       Nun frage die Richterin nach, warum Hüsein denn auch Stress mit
       der Schwester gehabt hätte und sie schlug, als sie während der
       Erkrankung des Vaters zu Hause gelebt hatte. Er gab an,
       überfordert gewesen zu sein und die Situation falsch
       eingeschätzt zu haben. “Kleinigkeiten” wie, wenn sie
       beispielsweise zu spät nach Hause kam, hätten ihn wütend
       gemacht, weil Iptehal sich um die Familie hätte kümmern sollen,
       anstatt “herumzulungern”.
       Iptehals Beziehung mit ihrem türkischen Freund war für Hüsein
       auch ein Problem und er habe sich immer gefragt, warum so etwas
       ausgerechnet ihr passierte.
       Das Gericht verwies dann auf eine von Prof. Kizilhan geäußerte
       Theorie, dass Iptehals Fortgehen aus dem Elternhaus eine Schande
       war und durch eine Heirat mit dem türkischen Freund diese
       Schande von Iptehals Familie dann an den Ehemann weitergegeben
       worden wäre. Als Iptehal dann zurückkam, sei auch die Schande
       wieder zurückgekommen. Das wurde von Hüsein bestätigt und dies
       habe ihn sauer gemacht.
       Nach Iptehals Auszug hätte sich das Verhältnis allerdings
       gebessert. Auch das Verhältnis zwischen Iptehal und ihrem Cousin
       sei gut gewesen. Ihm sei sie eigentlich egal gewesen.
       Nach Ezzedins Verurteilung gab es mit diesem Zweig der Familie
       zwar noch Kontakt, allerdings sei dieser nicht mehr so eng
       gewesen, weil Iptehals Mutter davon ausging, dass Ezzedin an der
       Ermordung beteiligt war. Trotzdem zog Hüsein mit meiner Mutter
       und den Geschwistern nach Wuppertal, in die Nähe von Ezzedins
       Familie. Der Onkel Mohamad habe der Mutter gegenüber stets
       Ezzedins Unschuld beteuert und behauptete, dass sein Sohn zu
       Unrecht verurteilt wurde. Letztlich habe Iptehals Mutter das
       gelaubt.
       Im ersten Prozess, in dem Ezzedin verurteilt wurde, gab Mohamad
       an, dass Hüsein gar nicht dabei gewesen war, als Iptehal
       ermordet wurde. Diesen Widerspruch begründete Hüsein damit, dass
       er und Ezzedin schworen, niemanden von der Tat zu erzählen oder
       sich gegenseitig zu verraten. Auf die Nachfrage des Gerichts,
       warum die beiden nicht von Anfang an gegen den Onkel Hussain
       ausgesagt haben, wusste Hüsein keine Antwort. Auch konnte er
       nicht die Fragen bezüglich diverser Telefongespräche
       beantworten.
       Ferner stellte das Gericht fest, dass die Fahrtdauer zwischen
       Schwerte und dem Tatort in 45 Minuten hätte zurückgelegt werden
       können. Tatsächlich hätte man aber mehr als 1 Stunde gebraucht.
       Was war in der Zwischenzeit passiert? Auch darauf wusste der
       Angeklagte auch keine Antwort. Hüsein verweigerte weiterhin
       Angaben dazu, was er seiner Mutter erzählte.
       Die Sitzkonstellation im Fahrzeug beschrieb der Angeklagte
       folgendermaßen: Ezzedin saß offenbar hinter dem Steuer und
       Hüsein neben ihm, auf dem Beifahrerplatz. Iptehal soll direkt
       hinter ihm gesessen haben. Ansonsten wäre es dunkel gewesen und
       er habe nichts weiter sehen können.
       Dann fragte der Staatsanwalt nach, ob Ezzedin noch im Auto
       gesessen habe, als er Iptehal festhielt. Dies bestätigte Hüsein.
       Auf der Fahrt von Schwerte zum Rastplatz sei nichts Relevantes
       besprochen worden seien, nur Belanglosigkeiten und es lief
       Musik. Weiterhin fragte die Staatsanwaltschaft explizit nach, ob
       Hüsein wusste, was mit Iptehal geschehen werde, als er sie nach
       Hause lockte. Dies bejahte er.
       Der Staatsanwalt sprach den Angeklagten dann auch auf den
       merkwürdigen Zufall an, dass dieser genau dann zur Polizei
       gegangen war, als der Onkel aus Finnland sich stellen wollte.
       Dies sei ihm nicht bekannt gewesen.
       Ezzedin habe seinem Vater Mohamad erst nach 4 Jahren erzählt,
       dass auch Hüsein am Tattag dabei gewesen sei. Er selber habe
       Ezzedin in all diesen Jahren nicht im Gefängnis besucht.
       Danach wurden keine weiteren Fragen mehr beantwortet.
       Die Verhandlung wird am 7. Juni 2013 fortgesetzt.
       #Post#: 1776--------------------------------------------------
       Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
   DIR By: KarlMartell
       Date: July 8, 2013, 6:28 pm
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       „Wir wollen keine Christen heiraten“
       Veröffentlicht am 28. Juni 2013
       Iptehal HagenAm heutigen Gerichtstermin zum Mord an Iptehal Z.
       waren der Sohn und die Tochter des angeklagten Onkels Hussain
       vorgeladen. Diese waren am Morgen aus Finnland angereist und
       bekundeten nach der Belehrung über ihr
       Zeugnisverweigerungsrecht, dass sie zur Aussage bereit waren.
       Interessant waren die erstmaligen Beschreibungen der Familie
       durch Familienmitglieder, die ihr bizarres Verständnis von
       „Familie“ skizzierten.
       Die inzwischen 26-jährige Tochter von Hussain war früher mit
       Nabil, dem Bruder von Iptehal verheiratet. Sie war also Iptehals
       Cousine und Schwägerin zugleich. Die junge Frau erklärte vor
       Gericht, dass ihr Ex-Ehemann, Nabil, nach Iptehals Ermordung
       gesagt haben soll, dass Hüsain, also der Bruder von Iptehal, der
       Mörder sei. Da Iptehals Familie allerdings wusste, dass der
       Onkel Hussain in Syrien ohnehin bereits im Gefängnis saß, habe
       man beschlossen ihm die Tat in die Schuhe zu schieben. Dieser
       würde nämlich ohnehin nicht mehr aus der syrischen Haft
       freikommen, nahm die Familie von Iptehal an.
       Der Staatsanwalt erkundigte sich dann, ob die Zeugin eigentlich
       nie nachgefragt habe, warum Iptehals Familie den Vater
       beschuldigte. Nein, sie lebe ja in Finnland. Sie habe auch bei
       Telefonaten nie gefragt, was mit Iptehal passiert war. Sie hätte
       nur gewusst, dass man sie tot aufgefunden hatte. Während der
       Haft in Syrien habe sie auch nie mit ihrem Vater gesprochen,
       lediglich die Mutter hätte mit ihm telefoniert. Über diese
       Telefonate hätte die Mutter allerdings nie mit den Kindern
       gesprochen. Die Eltern würden über ihre Angelegenheiten nicht
       mit den Kindern reden und sie habe auch nicht nachgefragt, weil
       sie sich nicht die in die Dinge der Eltern einmische. Sie wisse
       nur, er sei unschuldig. Warum er aber in Syrien in Haft saß,
       konnte die Zeugin nicht erklären.
       Der Plan ihren Vater als Sündenbock zu benutzen sei auch
       letztlich ihr Grund gewesen, weswegen sie sich von Nabil habe
       scheiden lassen, so die 26-Jährige im Zeugenstand. Ihr
       Ex-Ehemann habe von ihr verlangt zu lügen und ihren eigenen
       Vater zu verraten.
       Hinsichtlich der Ermordung von Iptehal zeigte sich die junge
       Frau ahnungslos. Sie wisse nicht, warum sie sterben musste.
       Einzig über die Unzufriedenheit ihrer Familie wegen Iptehals
       Verhältnis zu einem Türken hätte sie Bescheid gewusst. Die
       Familie haben sie auch zur Trennung gezwungen. Auf die
       nachvollziehbare Frage des Gerichts, ob sie denn nicht
       nachgefragt habe, erwiderte die Zeugin nur, dass sie andere
       nicht gern ausfrage. Außerdem habe Nabil ihr gedroht den Kindern
       etwas anzutun, wenn sie zu viele Fragen stellt.
       Das Verhältnis der beiden Familien zueinander beschrieb die
       Tochter des Angeklagten als gut. Das Gericht hakte nach und
       forderte die Zeugin auf ihre pauschale Umschreibung „gut“
       genauer zu erläutern. Sie konnte oder wollte die Frage nicht
       direkt beantworten und so blieb es bei ihrer Aussage:
       „Telefonate und so, ganz normal eben“. Die Zeugin berichtete von
       einem Angebot ihres Vaters an Iptehal. Dieser hätte sie
       eingeladen nach Finnland zu reisen, damit man ihr dort einen
       geeigneten Mann findet. Das sei etwa im Jahr 2006 gewesen, also
       2 Jahre vor dem Mord.
       Sie selber sei mit ihrer eigenen Eheschließung im November 2005
       nach Deutschland gekommen. Hier habe ihr Vater sie zweimal
       besucht. Nach dem 2. Besuch sei sie mit ihrem Vater und ihrem
       Ex-Mann nach Finnland gegangen, weil sie sich in Deutschland
       nicht wohlgefühlt hätte.
       Die Kinder wissen (angeblich) kaum etwas über ihren Vater
       Das Gericht bat die Zeugin um eine Persönlichkeitsbeschreibung
       des Vaters (Hussain), die die Zeugin erstaunlicherweise mit der
       Feststellung begann: „wir dürfen heiraten, wen wir wollen. Mein
       Vater ist da nicht so streng. Eine Schwester hat einen Afghanen
       geheiratet und eine andere einen Kurden.“
       Das Gericht fragte dann nach dem Lebenslauf des Vaters, von dem
       die Zeugin allerdings keine Ahnung hatte. Sie wusste nicht,
       welche Schulbildung er hatte und was er in Syrien arbeitete. Der
       Vater habe wohl seit seinem 10. Lebensjahr für einen Onkel in
       Syrien gearbeitet. Nach Finnland sei man dann gegangen, weil das
       Leben in Syrien nicht so gut war, also wegen der Finanzen und
       der allgemeinen politischen Lage. In Finnland habe der Vater
       dann zunächst als Autohändler gearbeitet, später als Betreiber
       eines Restaurants.
       Nachdem Hussain das Restaurant wieder verkaufte, sei er danach
       zunächst nicht tätig gewesen, bis er nach Großbritannien ging –
       wahrscheinlich nach Manchester. Was er dort gemacht hatte,
       wusste die Zeugin nicht. Das Gericht befragte die 26-Jährige, ob
       sie noch viel Kontakt zu ihrem Vater hatte. Sie wiegelte die
       Frage ab und gab an, dass sie hin und wieder miteinander
       telefonierten. Die Frage nach wechselseitigen Besuchen wurde
       verneint. Die Richterin fragte etwas skeptisch nach, woher denn
       die Zeugin Kenntnisse über das Verhältnis des Vaters zu Iptehals
       Familie hätte, wenn sie so wenig Kontakt hatten. Diese Fragte
       konnte die Zeugin nicht befriedigend beantworten.
       Es seien keine besonderen Geschehnisse mit dem Vater
       vorgefallen. Er sei ein guter Vater gewesen, so die Zeugin.
       Die Familien verlobten ihre Kinder bereits mit 12 Jahren
       Das Gericht fragte nach der ungewöhnlichen Konstellation, dass
       zwei Kinder aus Iptehals Familie mit zwei Kindern aus Hussains
       Familie verheiratet waren. Die Richterin wollte wissen, ob das
       ein Zufall war. Die junge Frau erklärte, dass sie in Deutschland
       geheiratet hätten. Sie sei mit Nabil 3 Jahre lang verlobt
       gewesen. Allerdings hatte sie Nabil vor der Verlobung nicht
       häufig getroffen. In der Verlobungszeit selbst hätte man nur hin
       und wieder telefoniert.
       Die berechtigterweise etwas erstaunte Nachfrage, ob die Heirat
       der freie Wille der Zeugin war, wurde von dieser bejaht. Obwohl
       sie ihn kaum kannte, beschrieb sie als einen guten Mann. Nabil
       und sie verlobten sich, als die Zeugin erst 15 Jahre alt war.
       Sie wiederholte immer wieder, dass es ihre eigene Entscheidung
       gewesen war Nabil zu heiraten.
       Nach der Verlobung sei sie zurück nach Finnland gegangen und
       habe ihn dann 3 Jahre später geheiratet. Nach der Heirat sei sie
       mit Nabil zusammengezogen. Der Bruder der Zeugin habe die
       jüngere Schwester von Iptehal, Diana, am gleichen Tag geheiratet
       wie sie Nabil. Man habe eine Doppelhochzeit gefeiert. Der Bruder
       sei bei der Hochzeit 20 Jahre alt gewesen und Diana etwa 16
       Jahre. Diana war zum Zeitpunkt ihrer Verlobung erst 12 Jahre
       jung. Die Richterin war erstaunt und fragte, wie diese
       Entscheidung zustande kam. Ihr Bruder sei einfach nach
       Deutschland gefahren und habe sich mit der erst 12-Jährigen
       verlobt.
       Dann platzte es aus der Zeugin heraus „Warum werde ich so viel
       zum Heiraten gefragt?“ Die sehr logische Antwort der Richterin
       war: „Sie haben damit angefangen.“
       Dann wollte das Gericht es genauer wissen und fragte, wie die
       anderen Geschwister ihre Ehepartner kennenlernten. Die eine
       Schwester hätte ihren afghanischen Mann schon in der Schule
       kennengelernt und sei jetzt seit 2 Jahren mit ihm verheiratet.
       Der kurdische Ehemann der anderen Schwester sei nach Finnland
       gekommen, die Schwester dort getroffen und sie hätten dann vor
       ca. 1 Jahr geheiratet.
       Die Frage, ob der Vater bei den Hochzeiten dabei gewesen sei,
       bejahrte die Zeugin. Die Richterin hakte nach, dass der Vater zu
       diesem Zeitpunkt doch in Syrien im Gefängnis saß. Die Hochzeiten
       hätten in Syrien stattgefunden, erwiderte die Zeugin. „Also
       hatte der Vater Ausgang?“, bohrte das Gericht nach. Daraufhin
       revidierte die Zeugin ihre Aussage und sagte, dass der Vater
       doch nicht dabei gewesen war.
       Nicht streng muslimisch, aber Christen sind Tabu
       Die religiöse Einstellung des angeklagten Hussain sei nicht
       sonderlich streng, so die Tochter. Sie hätte auch kein Kopftuch
       tragen müssen. Die junge Frau betonte allerdings: „Wir wollen
       keine Christen heiraten, das ist uns wichtig“. „Wir möchten nur
       keine Christen“, wiederholte die Zeugin mit einem Ekel in der
       Stimme. Dem Vater sei es nur wichtig gewesen, dass die
       Ehepartner Muslime sind. Ansonsten sei ihr Vater Hussain sehr
       liberal gewesen, sonst hätte sie sich ja bedecken müssen. Und
       wenn sie sich geweigert hätte zu heiraten, wäre auch nichts
       passiert, gab sie zu Protokoll.
       Der Verteidiger von Iptehals Mutter befragte die Zeugin noch mal
       zu ihrer Aussage zur Heirat mit Christen. Die Zeugin bestätigte
       die Nachfrage erneut mit einem Ekel wie zuvor: „Niemals“. Auf
       die Rückfrage der Verteidigerin, ob sie der sunnitischen
       Glaubensrichtung des Islam angehöre, fragte die Zeugin zurück:
       „Was ist das?“. Nach der Aufklärung bejahte sie das.
       Die anschließende Befragung durch die Verteidigerin des
       angeklagten Hussein bezog sich im Wesentlichen auf das
       Heiratsverhalten der Familie der Zeugin. Die Fragen und
       Antworten werden im Folgenden direkt wiedergegeben.
       Wie alt war die eine Schwester bei der Heirat? –  Weiß ich
       nicht.
       Wie alt ist sie jetzt? – 19 Jahre.
       Wann hat sie geheiratet? – 2010.
       Wie lange kannte sie ihren afghanischen Mann zuvor? – 4 Jahre.
       Wie alt war die andere Schwester bei der Hochzeit? – Weiß ich
       nicht.
       Wie alt ist sie jetzt? – Weiß ich nicht.
       Wie lange ist die verheiratet? – Jetzt ein Jahr, sie hat einen
       Sohn und ist wieder schwanger.
       Es gibt noch eine Schwester, wie alt ist die? – 24 Jahre.
       Sie ist geschieden. Wo lebt sie? – In Finnland.
       Hat sie Kinder? – Zwei.
       Gibt es zu ihr noch Kontakt? – Ja.
       Warum ist die Schwester geschieden? – Weiß ich nicht, ist nicht
       meine Angelegenheit.
       Wie oft waren Sie selbst in Deutschland? – 2 oder 3 mal.
       Vor oder nach der Verlobung mit Nabil? – Vorher nie.
       Warum ist es besser, wenn man früh heiratet? – Dann werden die
       Kinder mit einem groß.
       „Sie wollten meinen Vater als Sündenbock missbrauchen“
       Nach der Einlassung von Hussains Tochter wurde sein Sohn Nazir
       befragt, der ebenfalls bereit zur Aussage war. Auch er wurde
       nach dem Kontakt zwischen den Familien gefragt. Der sei normal
       gewesen, man habe sich besucht und telefoniert, so der Mann.
       Nach dem Tod von Iptehal habe sich das dann geändert, weil die
       Familie seinen Vater fälschlicherweise beschuldigt habe. Das
       Verhältnis sei dann so schlecht geworden, dass er sich von
       seiner Cousine habe scheiden lassen. Sie hätte zu ihrer Familie
       gehalten und sei ihm gegenüber unloyal gewesen.
       Das Verhältnis zwischen Iptehal und seinem Vater beschrieb er
       als ganz normal: „Wie Onkel und Nichte halt“. Beim Tod von
       Iptehals Vater seien weder er noch sein Vater bei der Beerdigung
       gewesen. Er wisse aber nicht, warum. Das habe aber das
       Verhältnis der Familien nicht getrübt. Auch das Verhältnis
       zwischen Iptehal und seinem Vater habe sich nicht geändert.
       Die Lebensverhältnisse von Iptehal zu ihrer eigenen Familie
       seien normal gewesen. Das Gericht wies darauf hin, dass Iptehal
       immerhin in ein Frauenhaus geflohen sei – davon wisse er nichts.
       Das Gericht fragte dann auch diesen Zeugen nach seiner Heirat:
       Wie alt waren Sie bei Ihrer Heirat? –  Etwa 20 Jahre.
       Und Ihre Frau? – Etwa 17.
       Wie lange kannten Sie sich vorher? – 4-5 Jahre.
       Wie lange waren Sie beide verlobt? – 3 Jahre.
       Die Richterin wollte anschließend noch wissen, wie die
       Entscheidung zur Heirat getroffen wurde. „Wie das halt so ist,
       man hat sich verliebt“, erwiderte Nazir. Die Initiative sei von
       ihm ausgegangen. Er habe seine Verlobte oft in den Ferien
       besucht. Dann habe er bei ihrer Familie gewohnt. Geheiratet habe
       man am gleichen Tag wie die Schwester, nach der Hochzeit sei er
       dann mit seiner Frau nach Finnland gegangen.
       Das Gericht bat den Zeugen dann um eine Beschreibung seines
       Vaters. Nazir beschrieb ihn als sehr familiär,
       familienorientiert, warmherzig und umgänglich. Er sei ein
       liberaler Moslem und hätte die Kinder nicht in eine Koranschule
       gezwungen.
       Der Vater sei bei der Heirat seiner Töchter in Syrien im
       Gefängnis gewesen. Der Grund für die Haft sei auch ihm
       unbekannt. Das könnte wegen der Proteste gewesen sein,
       spekulierte der Zeuge.
       Bei den weiteren Fragen nach dem Lebenslauf des Vaters zeigte
       sich, dass auch sein Sohn weitgehend ahnungslos war. In der
       Zeit, in der der Vater in Großbritannien lebte, habe man ihn
       dort nicht besucht und er sei auch nicht in Finnland gewesen.
       Als der Vater in Finnland im Gefängnis saß, habe er ihn einmal
       besucht. Der Vater habe da gesagt, dass er nach Deutschland
       gehen werde, um das Missverständnis auszuräumen. Der Vater habe
       sich stellen wollen, weil er die Verurteilung von Ezzedin auf
       seinem Gewissen habe und er klarstellen wollte, dass Hüsein der
       wahre Täter sei. Iptehals Familie hätte das gewusst, aber sie
       hätten beschlossen seinen Vater zu opfern.
       Einen Grund für Iptehals Ermordung konnte der Zeuge nicht
       nennen, es gebe ja immer mehrere Gründe.
       „Hüsein ist weit überdurchschnittlich beeinflussbar“
       Abschließend erstattete dann der Sachverständige sein Gutachten
       zur Frage der Schuldfähigkeit von Iptehals Bruder Hüsein. Diesen
       habe er am 10.Juni 2013 mehr als 6 Stunden besucht und neben
       einer Anamnese mehrere Tests durchgeführt.
       Hüsein wurde in Schwerte geboren und besuchte dort einen
       Kindergarten. Wegen Sprachproblemen wurde er erst mit 7 Jahren
       eingeschult, weil in der Familie nur arabisch gesprochen wird.
       Er hat einen Hauptschulabschluss. Nach der Schule machte er
       mehrere Praktika und war bei seiner Verhaftung im 1.
       Ausbildungsjahr.
       Er habe keine Freunde, auch in der JVA sei er isoliert, so der
       Gutachter. Wenn er mal Freunde gehabt hätte, hätten diese ihn
       immer enttäuscht. Seit 5 Jahren hat er eine Freundin, die er
       auch heiraten wolle. Die Religion würde für ihn keine große
       Rolle spielen. Nach der Inhaftierung habe er aber zum Glauben
       gefunden und bete jetzt 5x täglich. Für die Familie habe der
       Glauben allerdings eine geringe Bedeutung gehabt.
       Die körperliche Konstitution sei unauffällig, es seien keine
       hirnorganischen Besonderheiten festzustellen.
       Hüsein sei verkrampft und introvertiert. Auffällig war gewesen,
       dass während der gesamten Hauptverhandlung bis zum
       Explorationsgespräch kein Blickkontakt zwischen Hüsein und dem
       Sachverständigen zustande kam. Dies ist wohl auf seine
       Anspannung während der Hauptverhandlung zurückzuführen, denn er
       wirkte sonst eher devot und ratlos.
       Hüsein sei durchschnittlich intelligent. Es fehle ihm an
       Durchsetzungsvermögen und er habe Abgrenzungsprobleme. Er
       beschäftige sich viel mit sich selber und habe ein
       selbstunsicheres Gesamtbild. Er sei weit überdurchschnittlich
       beeinflussbar. „Glück“, „Pech“ und „Schicksal“ hätten für ihn
       eine hohe Wertigkeit.
       Eigene Wertvorstellungen habe er kaum, er sei auf äußere
       Strukturen angewiesen und erfahre Steuerung von außen.
       Lebenszufriedenheit und Leistungsbereitschaft seien
       unterdurchschnittlich ausgeprägt. Er verfüge über eine geringe
       Stressimmunität, habe eine vorsichtige, misstrauische
       Grundhaltung und eine niedrige Lebenstüchtigkeit. Es handele
       sich aber nicht um eine dissoziale Persönlichkeit.
       Einsichtsfähigkeit sei bei ihm vorhanden, allerdings ließe eine
       Gesamtschau aller Aspekte seiner Persönlichkeit (hilflose
       Anteile, misstrauische Anteile) auf eine
       Persönlichkeitsentwicklungsstörung schließen.
       Damit endete der heutige Verhandlungstag. Das Verfahren wird am
       27.6.13 fortgesetzt
       Brigitta Biehl
       #Post#: 1778--------------------------------------------------
       Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
   DIR By: Morena
       Date: July 9, 2013, 7:01 am
       ---------------------------------------------------------
       bei diesen Berichten muss ich immer wieder an die verblendeten
       Frauen denken, die Jahr für Jahr in islamischen Ländern Urlaub
       machen
       und dann wild entschlossen sind voller Naivität einen "Pharao "
       oder nougatäugigen Kellner oder Strandreiter oder sonst etwas
       heiraten wollen und die auf Kritik und Einwände, voller Inbrunst
       antworten
       " Ich liebe die Wärme dieser Menschen, ihren wunderbaren
       familiären Zusammenhalt, das heitere Zusammensein, die
       Offenheit,
       die wunderbare Religion ,die herrlichen Traditionen und die
       phantastische Kultur."
       Will man ihnen in Kenntnis der wahren Hintergründe, die Augen
       öffnen und Zusammenhänge erklären, erntet man Beschimpfungen
       auf jeder Ebene.
       Die Dummheit vieler Menschen in Europa wird immer schlimmer,
       obwohl wir Zugang zu allen Informationen haben.
       #Post#: 1801--------------------------------------------------
       Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
   DIR By: KarlMartell
       Date: July 15, 2013, 12:34 pm
       ---------------------------------------------------------
       "Übersteigertes Ehrgefühl": Lebenslange Haft für Mord an
       Libanesin
       Mit ihrem westlichen Lebenswandel erzürnte eine junge Libanesin
       ihre Familie. Dafür musste sie sterben. Jetzt wurde im
       Schwurgericht in Hagen das Urteil verkündet - im Gerichtssaal
       gingen die Angehörigen aufeinander los.
       Hagen - Iptehal A. ging gern aus, sie hatte Freunde, wollte
       einen Beruf ergreifen, auf eigenen Füßen stehen. All das wollten
       ihr Bruder und ein Onkel eindeutig nicht. Im August 2008 wurde
       die damals 20-Jährige auf einem Autobahnparkplatz umgebracht.
       Das Schwurgericht in Hagen (Nordrhein-Westfalen) verurteilte
       jetzt den Onkel zu einer lebenslangen Haftstrafe, den zum
       Tatzeitpunkt 16-jährigen Bruder des Opfers zu einer Jugendstrafe
       von sechseinhalb Jahren. Beide waren nach Einschätzung des
       Gerichts von einem "übersteigerten Ehrgefühl" besessen. Mit dem
       Mord habe die zerstörte Familienehre wieder hergestellt werden
       sollen.
       Dass auch die Mutter des Opfers in die Mordpläne eingeweiht war,
       konnten die Richter nicht feststellen. In der Anklage hatte es
       ursprünglich geheißen, die Mutter habe ihre Tochter am Abend vor
       der Tat telefonisch in die elterliche Wohnung nach Schwerte
       gelockt und damit die Bluttat ermöglicht. "Das war aber sicher
       nicht so", sagte die Richterin. Für die Kammer stehe vielmehr
       fest, dass der Bruder den verhängnisvollen Anruf getätigt hatte.
       Der 16-Jährige habe sich nach dem Tod des Vaters als neues
       Oberhaupt dieses Familienzweiges hervortun wollen.
       Freigesprochen wurde die Mutter jedoch nicht. Sie muss eine
       Geldstrafe von 1500 Euro zahlen, weil sie in einem früheren
       Prozess gelogen hatte. Damals war schon ein Cousin der Libanesin
       wegen Mordes zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Freigesprochen
       wurde aber ein weiterer Onkel des Opfers. Ihm sei nicht
       nachzuweisen, dass er für die Auswahl des Tatorts verantwortlich
       gewesen sei, entschieden die Richter.
       Kaum war das Urteil verkündet, warfen Mitglieder der inzwischen
       offensichtlich verfeindeten Zweige des syrisch-libanesischen
       Clans mit Stühlen und Schuhen, spuckten sich an und beschimpften
       sich gegenseitig. Erst nach mehreren Minuten hatten Wachtmeister
       die Lage im Gericht wieder unter Kontrolle.
       ala/dpa
  HTML http://www.spiegel.de/panorama/justiz/lebenslange-haft-fuer-mord-an-libanesin-iptehal-a-a-911264.html
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