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       #Post#: 1515--------------------------------------------------
       Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
   DIR By: KarlMartell
       Date: May 5, 2013, 7:03 am
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  HTML http://www.cileli.de/wp-content/uploads/2013/03/iptehal.jpg
       Im folgenden die Dokumentation des Prozesses gegen die Familie
       der Ermordeten im "Mord an der A 45". Es tun sich wahre Abgründe
       von Verkommenheit auf. Mitten in Deutschland.
       #Post#: 1516--------------------------------------------------
       Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
   DIR By: KarlMartell
       Date: May 5, 2013, 7:40 am
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       Ich fordere Gerechtigkeit für Iptehal
       Veröffentlicht am 13. März 2013
       Ehrenmord an IptehalIm August 2008 wird die erst 20-jährige
       Iptehal von ihrer eigenen Familie ermordet. Der Fall wird als
       der »Mord an der A45« deutschlandweit bekannt. Als Tatmotiv gilt
       die Wiederherstellung der Familienehre, weil Iptehal ein zu
       westliches Leben geführt habe. Im Januar 2010 wird ihr Cousin
       Ezzedin zu 14 Jahren Haft verurteilt. Nun beginnt am 15. März
       die Hauptverhandlung gegen die übrigen Familienmitglieder, die
       an der Tat beteiligt gewesen sein sollen.
       Ihre Freunde beschreiben Iptehal als aufgeschlossen und
       lebenslustig. Die junge Frau war wie viele ihrer
       Altersgenossinnen an moderner Kleidung interessiert, wollte
       studieren, keinen Kopftuch tragen und eine Beziehung mit einem
       Mann führen, den sie selber aussuchen kann. Nichts
       Ungewöhnliches, aber zu westlich für ihre konservative Familie.
       Am Sonntagmorgen wird die Leiche der 20 Jahre alten
       libanesischen Kurdin Iptehal im Gebüsch auf dem Rastplatz
       Sterbecker Siepen an der A45 gefunden. Offizielle Ermittlungen
       ergeben, dass Ezzedin (Cousin) sie an den Beinen festhielt und
       ihr Onkel Hussain sie erschoss. Drei Schüsse sollen abgefeuert
       worden sein. Zum Zeitpunkt des Mordes lebt die junge Frau
       bereits in einem Frauenhaus in Iserlohn, weil sie Angst vor
       ihrer Familie hat. Die Mutter des Opfers soll sie unter
       Falschangaben zum Tatort gelockt haben, wo Iptehal bereits
       erwartet wurde.
       Im Januar 2010 wird ihr Cousin Ezzedin zu 14 Jahren Haft
       verurteilt. Ihr Onkel Hussain befand sich bis 2012 auf der
       Flucht, bis er in Finnland festgenommen wird. Im Urteil von 2010
       steht, dass ein Familientribunal den Tod der jungen Frau
       beschlossen hatte, weil ihre westliche Lebensweise nicht den
       Wertvorstellungen der Familie entsprach.
       Nach der Urteilsverkündung randaliert die Familie im Gericht.
       »14 Jahre! Sie haben sein Leben kaputt gemacht!«, soll Ezzedins
       Vater wild gerufen haben. Ähnlich wie im Fall Arzu Özmen wird
       nicht das Opfer betrauert, sondern die Verurteilung der Mörder.
       Nun müssen sich am 15. März 2013 die Mutter von Iptehal, Asysa,
       ihr Bruder Hüsein und ihre beiden Onkel Hussain und Mohamad vor
       dem Landgericht Hagen verantworten. Alle Angeklagten befinden
       sich derzeit in Untersuchungshaft.
       Auch diesen Fall werde ich mit meinem Team von Peri e.V.
       intensiv verfolgen. Unsere Gerichtsbeobachterin und
       Rechtsanwältin Brigitta Biehl wird den Prozess für uns
       dokumentieren und ihre Berichte zeitnah veröffentlichen.
       Mögen Iptehals Seele in frieden Ruhen!
       #Post#: 1517--------------------------------------------------
       Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
   DIR By: KarlMartell
       Date: May 5, 2013, 7:43 am
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       Gerichtsbeobachtungen zum Ehrenmord-Prozess im Fall Iptehal Z.
       Veröffentlicht am 16. März 2013
       Landgericht HagenDer Prozess im Ehrenmord-Fall Iptehal hat am
       15. März 2013 vor dem Landgericht Hagen begonnen. Angeklagt sind
       Iptehals Mutter, Asysa K., ihr Bruder Hüsein K. und ihre beiden
       Onkel Hussain K. und Mohamad A. Das Publikumsinteresse am ersten
       Prozesstag war gering, womöglich weil die Tat bereits rund 5
       Jahre zurückliegt.
       Dennoch waren zahlreiche Menschen, offenkundig aus dem Umfeld
       der Familie, als Zuschauer anwesend sowie einige
       Pressevertreter. Ein Andrang wie im Prozess um die ermordete
       Arzu Özmen aus Detmold war nicht zu verzeichnen.
       Die Eröffnung der Verhandlungen
       Der erste Verhandlungstag erschöpfte sich in der Aufnahme der
       Personalien der vier Angeklagten. Bis auf Iptehals Bruder sind
       alle Beteiligten in Syrien geboren. Der angeklagte Bruder war
       bei seiner Festnahme Auszubildender. Iptehals Onkel Hussain gab
       an, in Finnland ein Restaurant betrieben zu haben. Der andere
       Onkel, Mohamad, hat nach eigenen Angaben als Lehrer in Syrien
       gearbeitet und sich in Deutschland im Lebensmittelhandel
       selbstständig gemacht. Zuletzt soll er aber arbeitssuchend
       gewesen sein.
       Gemäß der verlesenen Anklageschrift sollen die vier
       Familienmitglieder als Mittäter an der Ermordung von Iptehal
       verurteilt werden. Offenbar wurde Iptehals westlicher Lebensstil
       missbilligt und die Angeklagten sollen ihre Familienehre dadurch
       verletzt gesehen haben. Aus diesem Grund soll im „Familienrat“
       die Ermordung der jungen Frau zur Wiederherstellung des Ansehens
       beschlossen worden sein, zumal diese inzwischen von zu Hause
       geflohen war.
       Die Mutter lockt Iptehal ins Verderben
       Mit ihrer westlichen Lebenseinstellung habe Iptehal den
       überkommenen Wertvorstellungen der Familie nicht entsprochen.
       Die junge Frau, die zum Tatzeitpunkt in einem Frauenhaus
       Unterschlupf fand, soll von ihrer eigenen Mutter, unter
       Falschangaben zum Tatort gelockt worden sein, wo bereits ein
       Todeskommando auf sie wartete.
       Die Mutter wurde darüber hinaus noch wegen uneidlicher
       Falschaussage angeklagt. Sie hatte im Prozess gegen den Cousin
       Ezzedin (im Jahr 2010 zu 14 Jahren Haft verurteilt) ausgesagt,
       dass sie nichts gegen den Lebenswandel ihrer Tochter einzuwenden
       gehabt hätte und sie nie als “Schlampe” bezeichnete.
       Anklage erst auf Druck der Staatsanwaltschaft
       Das Landgericht Hagen hatte ursprünglich die Eröffnung des
       Hauptverfahrens gegen die Mutter sowie einen Onkel abgelehnt.
       Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt und
       das Oberlandesgericht Hamm hatte das Landgericht angewiesen, das
       Hauptverfahren auch gegen die Mutter und diesen Onkel zu
       eröffnen. Die Vorsitzende Richterin verlas den Beschluss des
       Oberlandesgerichts in voller Länge. Diesem war bereits zu
       entnehmen, das auch in diesem Fall wieder
       Telefonverbindungsdaten eine Rolle spielen werden. Gerade weil
       im 1. Prozess gegen den Cousin Ezzedin von Familienmitgliedern
       ausgesagt worden war, dass die Mutter nach dem Tod des Vaters
       das Familienoberhaupt war und nichts ohne ihr Wissen und ihre
       Billigung geschah. Aus diesem Grund nimmt das Oberlandesgericht
       Hamm eine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung an.
       Das Gericht erklärte noch, dass es keine Gespräche gegeben habe
       bezüglich eines Deals. Die Angeklagten erklärten über ihre
       Verteidiger, zumindest zunächst schweigen zu wollen.
       Bislang sind 33 Verhandlungstage bis Ende Juni angesetzt.
       Aufgrund der hohen Termindichte werden wir diesen Prozess nicht
       an jedem Verhandlungstag vor Ort beobachten können. Wir werden
       jedoch zu diversen, ausgewählten Prozesstagen im Gericht sein
       und darüber berichten.
       Das Verfahren wird am 21. März 2013 mit den ersten
       Zeugenvernehmungen fortgesetzt.
       Brigitta Biehl
       #Post#: 1518--------------------------------------------------
       Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
   DIR By: KarlMartell
       Date: May 5, 2013, 7:44 am
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       Gerichtsreportage zum Ehrenmord-Prozess Iptehal Z. – Teil 3
       Veröffentlicht am 11. April 2013
       Ehrenmord an IptehalNachdem der 2. Verhandlungstag im Mordfall
       Iptehal ausschließlich juristischen Formalitäten gewidmet war,
       wurde der Prozess am 3. Verhandlungstag mit der Vernehmung der
       zwei Rechtsmediziner fortgesetzt.
       Bei dem 1. Gerichtsmediziner handelte es sich um den Arzt, der
       am 31. August 2008 zum Fundort der Leiche gerufen worden war und
       auch die Obduktion durchführte. Er beschrieb die
       Schussverletzung als eine Durchschussverletzung am linken
       Jochbein, mit der das Gehirn stark verletzt wurde. Die
       Verletzung selber habe nicht unmittelbar zum Tode geführt, aber
       zu einer sofortigen Handlungsunfähigkeit. Bei Iptehal habe es
       sich um eine ansonsten organisch gesunde junge Frau gehandelt.
       Die durchgeführten toxikologischen Tests seien ebenso wie der
       Alkoholtest negativ geblieben.
       Der 2. Gerichtsmediziner hatte den Obduktionsbericht ausgewertet
       und war zu dem eindeutigen Schluss gelangt, dass der Fundort
       auch der Tatort gewesen sei. Die Situation am Ort spreche für
       ein Ruhen des Kopfes bei der Schussabgabe. Die Schussverletzung
       sei offenbar einer liegenden Person zugefügt worden.
       Da man am Tatort allerdings keine Projektile gefunden hatte, war
       auf Anregung dieses Sachverständigen der Erdboden unterhalb der
       Toten ausgehoben worden. In der Erde fand man dann zwei
       Projektile. Nach den Angaben dieses Sachverständigen spreche
       viel dafür, dass auf Iptehal noch ein zweiter Schuss abgegeben
       wurde, der sie allerdings höchstens streifte, da sich an der
       anderen Gesichtshälfte entsprechende Spuren fanden. Der Schuss
       in den Kopf sei auf jeden Fall tödlich gewesen, auch wenn man
       davon ausgehen kann, dass noch ca. vier Minuten Herzaktionen
       stattfanden und dann erst zu einem Kreislaufstillstand kam.
       Rettungschancen habe es für Iptehal nie gegeben.
       Regungslosigkeit bei den Angeklagten
       Die Angeklagten reagierten auf die sehr ausführlichen und
       bedrückenden Beschreibungen der Gerichtsmediziner überhaupt
       nicht. Dass dort der Todeskampf der Tochter/Schwester/Nichte
       beschrieben wurde, ließ die Angeklagten offenbar kalt. Teilweise
       unterhielten sie sich nett mit den Dolmetschern, während die
       Verteidiger gemeinsam mit Staatsanwaltschaft und Gutachtern die
       Fotos am Richtertisch in Augenschein nahmen.
       Danach waren insgesamt sieben Zeugen vorgeladen worden und
       erschienen, die allesamt nähere Verwandte der Angeklagten und
       damit auch des Opfers waren. Zunächst der Cousin Ezzedin, der
       bereits verurteilt und aus der JVA Remscheid vorgeführt wurde.
       Des Weiteren erschienen zwei Schwestern sowie ein Bruder von
       Iptehal, ein Cousin, eine Cousine und eine Tante. Sämtliche
       Zeugen machten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und
       verweigerten auch die Verwertung ihrer vor der Polizei gemachten
       Aussagen.
       Das ist ihr gutes Recht. Es erstaunt aber doch, dass die
       Loyalität mit der Familie sich offenbar auf den Teil der Familie
       beschränkt, der dem mutmaßlichen Täterkreis entspricht. Iptehal
       wird diese Loyalität noch nicht einmal posthum zuteil.
       Der Schein trügt
       Erwähnenswert ist die Einlassung eines der Verteidiger. Er wies
       das Gericht darauf hin, dass die Zeugen doch alle einen sehr
       westlich orientierten Eindruck gemacht hätten und bezog dies
       ganz offenkundig auf die Kleidung der jüngeren Zeugen (die Tante
       Iptehals trug wie die angeklagte Mutter Kopftuch und einen
       langen Rock), wobei er insbesondere eine Zeugin, die mit
       gefärbten Haaren und Minirock erschien, erwähnte.
       Wir von peri e.V. gehen allerdings davon aus und erwarten auch,
       dass sich das Gericht von diesen Äußerlichkeiten nicht blenden
       lässt. Wer den Prozess Arzu Özmen in Detmold verfolgt hat, der
       weiß, dass weder das äußere Erscheinungsbild noch eine nach
       außen vorbildlich integrierte Familie ahnen lässt, was sich
       hinter den verschlossenen Türen abspielt. Die Erlaubnis an eine
       Tochter, einen Minirock zu tragen, sagt wenig aus über die
       innere Einstellung zu individuellen Freiheitsrechten, um die es
       gerade bei den “Ehrenmorden” immer wieder geht. Denn erst das
       Ausleben dieser individuellen Freiheitsrechte, indem ein
       eigenständiges Leben geführt wird und eigene Entscheidungen über
       den weiteren Lebensweg gefällt werden, in dem die Betroffenen
       frei entscheiden können, mit welchem Partner sie ihr weiteres
       Leben verbringen werden, zeigt, ob der westliche Lebensstil, zu
       dem all das gehört, wirklich auch für die eigene Familie
       akzeptiert wird.
       Das Verfahren wird am 16.4. fortgesetzt.
       Brigitta Biehl
       #Post#: 1519--------------------------------------------------
       Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
   DIR By: KarlMartell
       Date: May 5, 2013, 7:45 am
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       Iptehal ahnte ihre Ermordung
       Veröffentlicht am 19. April 2013
       Iptehal HagenIm August 2008 wird die erst 20-jährige Iptehal von
       ihrer eigenen Familie ermordet. Als Tatmotiv gilt die
       Wiederherstellung der Familienehre, weil Iptehal ein zu
       westliches Leben geführt habe. Seit dem 15. März 2013 stehen
       Familienmitglieder vor Gericht und müssen sich verantworten.
       Mein Verein peri e.V. war wieder vor Ort, um den Fall für uns zu
       dokumentieren. Dritte Gerichtsreportage jetzt lesen!
       Der vierte Verhandlungstag begann mit der Vernehmung einer
       Zeugin, die Iptehal im Mai 2008 über eine Bekannte kennengelernt
       hatte. Iptehal hatte sich für die Arbeit der Zeugin
       interessiert, welche Kosmetikprodukte vertreibt. Sie habe ihr
       erzählt, dass sie beabsichtige, sich von der Familie zu trennen,
       weil diese mit ihrer westlichen Einstellung nicht einverstanden
       war. Ipthal wollte insbesondere auch über die Erzielung von
       Einkommen durch diese Arbeit sprechen.
       Die Zeugin gab zu Protokoll, dass Iptehal große Anst vor der
       Familie gehabt hätte. Beim ersten Kontakt mit der Zeugin habe
       sie noch im Elternhaus gelebt, allerdings kam Iptehal kurz
       darauf in die Obhut eines Frauenhauses. Dort wollte sie zunächst
       verschiedene Sachen regeln, bevor sie sich am Geschäftsmodell
       der Zeugin beteiligt. Iptehal habe der Zeugin auch berichtet,
       dass sie einen vollständigen Kontaktabbruch wolle und auch
       beabsichtigte ihren Namen zu ändern, um nicht aufgefunden zu
       werden. Sie Zeugin erklärte dem Gericht, dass sie sich mit
       Iptehal etwa fünf bis sechs Mal getroffen habe, aber niemals
       jemanden aus ihrer Familie kennenlernte. Sie habe auch nie
       weiter nachgefragt, wenn Iptehal die Schwierigkeiten in der
       Familie ansprach.
       Die Sehnsucht war größer als die Angst
       Anschließend wurde eine Mitarbeiterin des Frauenhauses, in das
       Iptehal flüchtete, vernommen. Iptehalt hatte den Kontakt zum
       Frauenhaus über eine Beratungsstelle hergestellt. Sie war früher
       schon einmal geflohen, dann aber zur Familie zurückgekehrt, weil
       ihr Vater erkrankt war, der dann auch verstarb. Die
       Frauenhausmitarbeiterin berichtete, dass Iptehal zu Hause großer
       Gewalt ausgesetzt war und oft eingesperrt wurde.
       Die Zeugin schilderte Iptehal als eine sehr präsente, wache
       junge Frau, die sehr zielgerichtet war und von der sie sicher
       war, dass sie ihren Weg gemacht hätte. Anfangs habe sie keinen
       Kontakt zur Familie gehabt. Doch die Sehnsucht plagte die junge
       Frau anscheinend sehr, insbesondere die Mutter habe sie vermisst
       und gegen den Rat der Zeugin zu dieser wieder Kontakt
       aufgenommen.
       Iptehal habe erzählt, dass sie ihrer Mutter immer bei
       Behördengängen geholfen habe und auch für die Arbeit im Haushalt
       gebraucht wurde. Das Verhältnis zur Mutter schilderte die Zeugin
       sehr nachdrücklich als äußerst ambivalent. Auf der einen Seite
       hatte Iptehal Angst vor ihrer Mutter, doch auf der anderen Seite
       wollte sie ihr unbedingt zeigen, dass sie auch mit einem
       „westlichen Lebensstil“ etwas erreichen könne.
       Besondere Angst habe Iptehal vor einem in Skandinavien lebenden
       Bruder gehabt. Sie habe schon in der Vergangenheit Dinge getan,
       die in den Augen der Familie nicht sein durften, und sei deshalb
       eingesperrt und geschlagen worden. Die Mutter habe Iptehal
       gesagt, dass ihre Lebensart von ihrer Religion nicht geduldet
       werde und dass sie, Iptehal, dafür büßen werde.
       Trotz aller Probleme sei Iptehal optimistisch gewesen. Sie habe
       sich auf die eigene Wohnung gefreut und im Frauenhaus schnell
       Kontakte geknüpft und stand anderen Frauen hilfreich zur Seite.
       Mit einer Frau, die bereits ein Kind hatte, knüpfte Iptehal
       näheren Kontakt. Diese Frau habe auch schon einmal bei Iptehals
       Mutter übernachtet und erzählt, sie habe es dort gruselig
       gefunden.
       Iptehal wollte nichts anderes, als ihre eigenen Erfahrungen zu
       machen. Immer wieder kam in Gesprächen durch, dass sie ihre
       Mutter davon überzeugen wollte, dass auch ihre Art zu leben in
       Ordnung sei. Zum allgemeinen Erscheinungsbild gefragt schilderte
       die Zeugin Iptehal als eine ganz normal modisch gekleidete junge
       Frau.
       Ein Frauenhaus ist kein Wellness-Hotel
       Die anschließende Befragung der Frauenhausmitarbeiterin durch
       die Verteidiger gestaltete sich etwas bizarr, da es den Anschein
       hatte, als setze die Verteidigung alles daran, den Eindruck zu
       erwecken, so ein Aufenthalt in einem Frauenhaus könne für Frauen
       ja recht erholsam sein. Iptehal könne ja nahezu grundlos dorthin
       gegangen sein, so die Verteidigung. Es wurde mehrfach
       nachgefragt, ob das Frauenhaus die Geschichten, die sie von den
       Frauen zu hören bekommen, auch verifizierten, also penible
       Befragungen nach genauen Verletzungen usw. durchführten. Dies
       wurde von der Zeugin naturgemäß verneint. Sie verwies
       ausdrücklich auf ihre Erfahrung, dass sie schon einschätzen
       könne, ob an den Geschichten, die die Frauen erzählten etwas
       dran sei. Und Iptehal habe sie auf jeden Fall geglaubt. Die
       Zeugin versuchte deutlich zu machen, dass ein Frauenhaus kein
       Hotel ist, wo man es sonderlich gemütlich hat. Es ist ein
       Schutzraum für Frauen, die vor Gewalt fliehen und kein
       Urlaubsort.
       Die Zeugin bekräftigte auch noch einmal, dass es durchaus üblich
       sei, dass gerade besonders junge Frauen trotz aller Warnungen
       immer wieder den Kontakt zur Familie suchen. So war es auch bei
       Iptehal. Sie fürchtete um ihr Leben, hatte große Angst, doch
       bagatellisierte ihre Ängste, um eine Kontaktaufnahme zur Familie
       zu wagen. Paradoxerweise brauchte sie die Nähe zu den Menschen,
       die für ihr Leid hauptverantwortlich waren.
       Anschließend war für die Verteidigung wieder die Bekleidung ein
       Thema: Sie verwies darauf, dass auch die Schwestern von Iptehal
       modern gekleidet seien, ohne Kopftuch und hätten deshalb auch
       keine Probleme mit der Familie gehabt. Daraufhin erklärte die
       Zeugin, dass die Bekleidung ja nichts über die Lebenseinstellung
       aussage und insbesondere nichts darüber aussage, ob die
       Schwestern auch so lebten wie Iptehal, nämlich feierten und
       ausgingen.
       Iptehal ahnte ihre Ermordung
       Bei der nächsten Zeugin handelte es sich um eine frühere
       Nachbarin der Familie, die Iptehal als ihre damalige beste
       Freundin bezeichnete. Die Familien hätten sich gut verstanden
       und die Kinder hätten sich gegenseitig besucht. Iptehals Mutter
       sei freundlich zu ihr, der Zeugin, gewesen. Nach etwa einem
       halben Jahr begann Iptehal der Zeugin von den Problemen mit
       ihrer Familie zu berichten. Die Zeugin erklärte, sie habe sich
       damals nicht so richtig auf diese Gespräche einlassen können.
       Ihre Ängste seien immer größer geworden. Die junge Frau
       berichtete von einem TV-Abend mit Iptehal, an dem sie einen
       Dokumentarfilm über Ehrenmorde sahen. Daraufhin habe Iptehal der
       Zeugin gegenüber ihre Angst verraten, dass sie „die Nächste“
       sein werde. Iptehal habe darauf gedrängt, gemeinsam ins Ausland
       zu gehen.
       Nachdem Iptehal das erste Mal ins Frauenhaus geflohen war, habe
       die Zeugin die Ängste von Iptehal ernster genommen. Sie saß nach
       ihrer Rückkehr häufiger bei der Zeugin und weinte. Iptehal habe
       nach der Rückkehr erzählt, dass sie geheiratet habe, und hatte
       gefragt, ob sie mit ihrem „Mann“ bei der Zeugin bleiben könne.
       Die Zeugin hatte zunächst zugestimmt, dann aber geraten, doch
       lieber zur Familie zurückzugehen, zumal der „Mann“ nach kurzer
       Zeit ins Gefängnis musste. Als Iptehal dann wieder geflohen war,
       tauchten Familienmitglieder bei der Zeugin auf (beide Familien
       wohnten in der Zeit nicht mehr im gleichen Haus) und fragten
       nach Iptehals Verbleib.
       Iptehal sehnte sich nach der Liebe ihrer Mutter
       Die Zeugin stand mit Iptehal auch nach ihrer Flucht noch in
       Kontakt. Iptehals Ängste steigerten sich, gleichzeitig habe sie
       ihre Familie sehr vermisst. Inzwischen hatte die Zeugin
       allerdings auch den Eindruck, dass es nicht sinnvoll sei, wenn
       Iptehal zu ihrer Familie zurückkehrte. Dies resultierte aus
       weiteren Erzählungen von Iptehal: So habe man sie mit einem
       Messer bedroht (die Schwester hatte es ihr an den Hals
       gehalten), sie berichtete von schlimmen Schlägen und dass es
       seit dem Tod des Vaters schlimmer geworden sei.
       Die Zeugin wollte mit Ipethal zur Polizei, das lehnte sie jedoch
       ab. Iptehal habe auch erzählt, dass sie gehört habe, dass der
       Bruder von der Mutter 100,- € haben wollte, um eine Waffe zu
       kaufen. Seit dieser Zeit lebte sie in noch größerer Angst. Dabei
       liebte Iptehal ihre Mutter und wollte nichts anderes, als von
       dieser ebenfalls geliebt und akzeptiert zu werden. So habe sie
       sich sehr gefreut, als sie einmal mit der Mutter gemeinsam in
       die Stadt gegangen war, und wurde todunglücklich, als man in der
       Stadt eine Bekannte traf und die Mutter Iptehal vor dieser
       beschimpfte.
       Schon als der Vater lebte, sei das Familienleben sehr
       traditionsbewusst gewesen, was die Zeugin schön gefunden hatte
       (sie berichtete von Festen, auf die sie eingeladen war).
       Die Schwestern hätten sehr auf Tradition geachtet und waren mehr
       auf die Familie fokussiert als Iptehal, die in der Familie
       aufgrund ihrer Ansichten und Wünsche eine Außenseiterin war. Die
       Schwestern waren völlig in der Spur der Mutter, ging nur in
       Begleitung aus. Iptehal hingegen fand die deutschen Freiheiten
       schön. So habe man zur WM zusammengesessen und gefeiert. Iptehal
       bekam prompt Probleme mit der Familie, die dieses Feiern nicht
       wollte. Letztlich habe sie den Traum gehabt, ein eigenständiges
       Leben zu führen, sie wollte Erzieherin werden und arbeiten. Sie
       habe Kurse an der VHS besucht, habe dort neue Menschen
       kennengelernt und sich mit ihnen getroffen.
       Iptehal genießte das normale Leben
       Auf die Nachfrage, woran die Zeugin denn festmache, dass Iptehal
       nicht so leben durfte, wie sie wollte, verwies die Zeugin
       darauf, dass Iptehal z.B. verboten worden sei, auf die
       Sonnenbank zu gehen. Dies führte zu dem Einwurf der
       Verteidigung, das sei ja auch ungesund, das würden deutsche
       Eltern ihren Kindern ja auch verbieten. Die Zeugin beantwortete
       dies mit dem Hinweis, dass deutsche Eltern aber im Regelfall
       nicht gleich ein derartiges Ansinnen mit Beleidigungen und
       Drohungen beantworten.
       Iptehal habe sich sehr auf ihre eigene Wohnung gefreut. Die
       sollte der Start in ein neues Leben sein. Fernziel war es, nach
       einer Zeit des Geldsparens ins Ausland zu gehen und dort zu
       arbeiten. Abschließend wies die Zeugin erneut darauf hin, dass
       sie die Familie sehr nett gefunden hatte und das spätere
       Verhalten ihr völlig unverständlich war.
       Iptehals Familie besaß eine Waffe zu Hause
       Später wurde die Zeugin gehört, die mit Iptehal im Frauenhaus
       befreundet war und sie auch einmal zu ihrer Familie begleitet
       hatte. Sie konnte sich nur noch an wenige Details erinnern, was
       sicher auch der Zeitspanne geschuldet ist. Auch sie berichtete,
       dass Iptehal ihr von den Schlägen und Gewaltdrohungen ihrer
       Familie erzählt habe. Die meiste Angst hätte sie wegen einer im
       Haus befindlichen Waffe gehabt.
       Als Grund für die Konflikte mit der Familie habe Iptehal
       angegeben, dass sie sich von ihrem Mann getrennt hatte. Die
       Zeugin gab an, es habe sich lediglich um eine sogenannte
       Imam-Hochzeit gehandelt. Auf die Nachfrage der vorsitzenden
       Richterin, dass die Familie mit dem Mann doch ohnehin nicht
       einverstanden gewesen war, erklärte die Zeugin, dass dies laut
       Iptehal egal gewesen sei, denn eine Trennung wäre eine viel zu
       große Schande gewesen.
       Befragt zu Freundschaften meinte die Zeugin, Iptehal habe eine
       Affäre mit dem Freund einer Freundin gehabt und sich auch mit
       einem weiteren Freund getroffen.
       Die Mutter trieb Iptehal ins Frauenhaus
       Sodann wurde eine weitere Mitarbeiterin des Frauenhauses gehört,
       die mit den Bewohnerinnen üblicherweise die Behördengänge und
       alles „Verwaltungstechnische“ erledigt. Sie konnte sich daran
       erinnern, dass Iptehal wegen Problemen mit der Mutter ins
       Frauenhaus gekommen war. Sie hatte auch erzählt, dass sie
       bedroht werde und Angst vor einem Onkel hatte, der wohl aus dem
       Libanon kommen wollte. Dabei habe Iptehal auch die schlimmsten
       Ereignisse immer mit einer gewissen Lockerheit erzählt, fast wie
       ein “Märchen”.
       Die Zeugin beschrieb Iptehal als pflichtbewusst und fleißig, als
       eine junge Frau, die etwas für sich erreichen wollte, ein
       modernes Mädchen, das Zukunftspläne hatte und wusste, dass sie
       mit dieser Zielstrebigkeit in Deutschland etwas erreichen kann.
       Die Zeugin habe ihr auch zugetraut, dass sie ihren Weg gehen
       werde und ihre Ziele umsetzen kann.
       Zuletzt wurde noch die Mitarbeiterin des Frauenhauses vernommen,
       die seinerzeit das Aufnahmegespräch mit Iptehal geführt hatte.
       Diese konnte sich noch daran erinnern, dass Iptehal vor den
       Gewalttätigkeiten und Drohungen von Mutter und Bruder geflohen
       war und dass sie einen Zeitpunkt für die Flucht gewählt hatte,
       als diese beiden in der Stadt einkaufen waren.
       Auch diese Zeugin beschrieb Iptehal als einen sehr offenen
       Menschen. Aufgrund des Zeitablaufes waren der Zeugin
       Einzelheiten nicht mehr präsent, zumal sie seinerzeit auch nicht
       von der Polizei vernommen worden war, sodass ihr auch diese
       Aussage nicht vorgehalten werden konnte.
       Der nächste Verhandlungstermin ist am 23. April 2013
       Brigitta Biehl
       #Post#: 1520--------------------------------------------------
       Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
   DIR By: KarlMartell
       Date: May 5, 2013, 7:46 am
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       Iptehal wollte einfach nur leben
       Veröffentlicht am 23. April 2013
       IptehalMein Verein peri e.V. war wieder vor Ort, um den
       Ehrenmord-Prozess Iptehal für uns zu dokumentieren. Unsere
       Rechtsanwältin Brigitta Biehl hat ihre Eindrücke vom heutigen
       Verhandlungstag erneut niedergeschrieben.
       Der fünfte Verhandlungstag begann mit dem Hinweis der
       Verteidiger der angeklagten Mutter, dass ihr Vater (gleichzeitig
       Vater eines weiteren Angeklagten und Großvater des angeklagten
       Bruders von Iptehal) vor einigen Tage verstorben sei und die
       Angeklagte infolge ihrer Trauer der Verhandlung wohl kaum folgen
       könne. Die Richter brachten ihr Beileid zum Ausdruck, verwiesen
       aber darauf, dass heute ohnehin nur ein eingeschränktes Programm
       erfolgen werde, so dass man davon ausgehen könne, dass die
       Angeklagte das schaffen werde.
       Die Verhandlung begann dann mit Erklärungen der Verteidigung zu
       den Zeugenaussagen am vergangenen Dienstag: Die Leiterin des
       Frauenhauses hatte erklärt, dass man die Erzählungen der Frauen,
       die aufgenommen werden, nicht überprüfe. Äußere Verletzungen
       seien nicht erkennbar gewesen. Iptehal habe von Angst vor
       Männern, insbesondere Onkel und Brüder, gesprochen. Bezüglich
       der Mutter sei nur die Rede von “Spannungen” gewesen.
       Der Unterschied zwischen Schein und Sein
       Auch die Freundin von Iptehal habe nur von einem ambivalenten
       Verhältnis zur Mutter berichtet. Diese Freundin habe sich bei
       der Mutter immer willkommen gefühlt. Iptehal sei ja sogar mit
       ihrer Mutter einkaufen gewesen. Die Unterschiede zwischen den
       Schwestern seien geringfügig gewesen, so die Verteidigung.
       Allerdings sind die Unterschiede sehr wohl erheblich: Iptehal
       wollte immer ein selbstbestimmtes Leben führen, einen eigenen
       Beruf ergreifen, mit Freunden treffe und feiern. Die Schwestern
       hingegen mögen sie noch so “westlich modern” gekleidet sein,
       führen offensichtlich ein Leben nach den Vorgaben der Familie:
       Ausgang nur in familiärer Begleitung, ein Leben im Sinne der
       “erweiterten” Familie u.s.w.
       Das mag für einen westlich sozialisierten Menschen ein
       geringfügiger Unterschied sein, für Frauen aus dem Kulturkreis
       der Familie macht es im schlimmsten Falle den Unterschied
       zwischen Leben oder Tod aus, im günstigeren den Unterschied
       zwischen Akzeptanz und Verbannung.
       Die Verteidigung sieht keine Schuld bei der Mutter
       Bei dem lediglich ambivalenten und vielleicht auch durch
       Spannung gekennzeichneten Verhältnis zwischen Iptehal und ihrer
       Mutter sei es abwegig anzunehmen, die Mutter hätte aktiv in die
       Planung von Iptehals Ermordung eingegriffen, so die
       Verteidigung. Vor dem Hintergrund, dass Iptehal immer wieder in
       die Wohnung der Mutter zurückgekehrt sei, sei es ebenfalls
       absurd zu vermuten, die Mutter könne Iptehal unter einem Vorwand
       aus dem Frauenhaus zu sich gelockt haben.
       Im weiteren Verlauf wurden die Zeugen gehört, die Iptehals
       Leiche gefunden hatten, sowie die Polizisten, die als Erste vor
       Ort waren.
       Der angeklagten Mutter wurde in einer Sitzungspause noch die
       Möglichkeit eingeräumt, mit ihren zwei (ziemlich gut gelaunten)
       Töchtern, die im Zuschauerraum saßen, zu sprechen, um die Trauer
       zu teilen.
       Der nächste Verhandlungstermin ist am 24. April 2013
       Brigitta Biehl
       #Post#: 1521--------------------------------------------------
       Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
   DIR By: KarlMartell
       Date: May 5, 2013, 7:50 am
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       Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
  HTML http://www.cileli.de/wp-content/uploads/2013/03/iptehal.jpg
       Veröffentlicht am 4. Mai 2013
       Ehrenmord an IptehalPeri e.V. war wieder vor Ort, um den
       Ehrenmord-Prozess im Fall Iptehal Z. zu dokumentieren.
       Rechtsanwältin Brigitta Biehl hat ihre Eindrücke vom heutigen
       Verhandlungstag erneut niedergeschrieben und stieß auf
       interessante und erschreckende Zeugenaussagen.
       Um das nähere Umfeld der Familie zu beleuchten, wurde der
       Vermieter der Familie von Iptehal in den Zeugenstand gerufen.
       Der Zeuge lobte die Familie in den höchsten Tönen und beschrieb
       sie als eine sehr ordentliche Familie. Es könne nur Positives
       berichten, da es niemals zu Beschwerden gekommen sei. Der
       Vermieter verwies auf die die besonders religiöse Stellung des
       Großvaters in der islamischen Gemeinde, der als »Schlichter«
       tätig war und dessen Ratschläge hoch angesehen waren.
       Weiterhin berichtete der Zeuge von einem Treffen von Iptehals
       Familie mit der Familie ihres damaligen Ehemannes. Bei dieser
       Begegnung seien insgesamt 14 Männer anwesend gewesen. Die Frauen
       hätten sich während der gesamten »Verhandlungen« in einem
       anderen Raum aufgehalten, so auch Iptehals Mutter. Diese
       Zusammenkunft hätte im Resultat eine Übereinkunft ergeben, in
       der die Ehe von Iptehal mit ihrem türkischen Mann akzeptiert
       wurde.
       Dies nahm der Verteidiger zum Anlass, um zu vorzubringen, dass
       die Beteiligung der Mutter laut dieser Aussage abwegig sei. Sie
       hätte demnach nie an irgendeiner Form eines »Familienrats«
       teilgenommen und wäre schon gar nicht an der Entscheidung
       beteiligt gewesen, Iptehal zu ermorden.
       Ein Ehrenmord ist eine Familiensache
       Im Anschluss daran wurden zwei türkischstämmige Zeugen gehört,
       die einen gewissen Einblick in die Denkweise der traditionellen
       Milieus gewährten.
       Bei dem ersten Zeugen handelte es sich um einen Mann, der sich
       als Bekannten von Iptehals Vater und Freund ihres Bruders Nabil
       bezeichnete. Iptehal selbst habe er nicht gekannt. Auf die
       Frage, ob er sich noch an seine Polizeiangaben erinnere,
       antwortete der Zeuge mit einem »Nein« und betonte, dass er
       niemals mit den Behörden gesprochen habe. Ihm wurde daraufhin
       vorgehalten, was er dennoch gegenüber der Polizei äußerte: In
       Schwerte würde das Gerücht die Runde machen, es habe sich um
       einen Ehrenmord gehandelt. Der Zeuge bestätigte diese Aussage
       von ihm, aber betonte ausdrücklich, dass ihn das alles nicht
       interessiert hätte.
       Auf diese Äußerung reagierte die Richterin dann doch
       fassungslos: »Der Mord an der Schwester eines Freundes
       interessiert Sie nicht?« Darauf erwiderte der Mann: »Nein, das
       sah für mich nach einer Familiensache aus.« An diesem Punkt
       hakte das Gericht erneut nach und fragte, warum er denn meine,
       es habe sich um eine Familiensache gehandelt. Völlig abgeklärt
       gab der Mann an, es habe sich nicht um seine Familie gehandelt.
       Was in anderen Familien geschieht, würde ihn nicht
       interessieren. Für den Zeugen stand offenkundig außer Frage,
       dass die Tötung von Iptehal ausschließlich eine Familiensache
       sei, die nichts und niemanden sonst etwa anginge.
       Man fragt sich ja doch, was in einem Menschen vorgeht, für den
       die Tötung der Schwester eines Freundes eine reine
       »Familienangelegenheit« ist.
       Der Zeuge wurde anschließend noch damit konfrontiert, dass er
       der Polizei gesagt habe, er habe Iptehals Mutter und die
       Schwestern kurz nach dem Mord der Stadt getroffen und sie hätten
       keinerlei Trauer gezeigt. An diese Aussage und an diesen
       Sachverhalt konnte sich der Zeuge dann doch nicht mehr erinnern.
       »Das war keine Hure, sie ist völlig zu Unrecht umgebracht
       worden«
       Bei dem nächsten Zeugen handelte es sich um einen Mann, der
       angab, Iptehal nur flüchtig gekannt zu haben. Insofern wisse er
       überhaupt nicht, was er hier solle und protestierte: »Nur weil
       ich ihr Mal Hallo gesagt habe, sitze ich jetzt hier.«
       Auch als das Gericht ihn darauf hinwies, dass er als Zeuge die
       ihm gestellten Fragen zu beantworten habe und nicht seinerseits
       die Frage stellt, welchen Zweck das Gericht damit verfolge,
       dauerte es eine ganze Weile, bis dieser er begriff, dass man
       sich nicht in einer Gerichtsshow eines Privatsenders befand. Der
       Auftritt dieses Zeugen veranlasste jedenfalls den angeklagten
       Bruder von Iptehal, der ohnehin immer recht fröhlich auf seinem
       Platz auf der Anklagebank sitzt, sich ordentlich zu amüsieren.
       Nachdem das Gericht mehrfach nachgefragt hatte, warum der Zeuge
       ursprünglich bei der Polizei keine Aussage machen wollte, platze
       es plötzlich aus ihm heraus: »Die Frau ist für nix umgebracht
       worden. Das war keine Hure, sie ist völlig zu Unrecht umgebracht
       worden.« Er habe bei der Polizei nicht aussagen wollen, damit
       man ihn nicht für einen V-Mann hielte.
       »Araber und Türken mögen sich nicht«
       Das Gericht fragte nun weiter, der Zeuge solle mal gesagt haben,
       Araber und Türken mögen sich nicht. Ob dies so sei. Der Zeuge
       bestätigte das und begründet es damit, das habe etwas mit dem
       Osmanischen Reich zu tun. Auf den Vorhalt des Gerichts, er solle
       bei der Polizei gesagt haben, die Araber mögen die Türken nicht,
       weil die Türken in den Augen der Araber nicht genug nach dem
       Koran lebten, sagte der Zeuge: »Ja, ist so.« Das Gericht fragte
       dann nach, ob Iptehal etwas mit Türken zu tun gehabt hätte. Der
       Zeuge verwies auf den türkischen Ehemann von Iptehal, wegen dem
       es Ärger zwischen ihr und ihrer Familie gegeben habe.
       Anschließend platzte es wieder aus dem Zeugen heraus: Der 31.
       August 2008 sei ohnehin vorerst der letzte Tag gewesen, an dem
       man Iptehal hätte umbringen können. Der nächste Tag sei nämlich
       Ramadan gewesen, und da dürfe man niemanden umbringen. Das ginge
       üblicherweise so, dass der Familienrat sich zusammensetzt und
       der Älteste entscheidet, was zu machen ist. Vor so einem Mord
       werde der Rat abgehalten, dann werde gebetet und dann werde nach
       Hisbollah-Art umgebracht. Auf die erstaunte Nachfrage des
       Gerichts, was denn damit gemeint sei, meinte der Zeuge nur:
       »Mittelalterlich eben.«
       Die Verteidigung befragte den Zeugen dann, woher er seine
       Erkenntnisse habe: »Aus dem türkischen Fernsehen, das sieht
       jeder, das ist die Wahrheit.«
       Sich selber bezeichnete der Zeuge mal als Atheisten, mal als
       Moslem, wusste aber nichts von irgendwelchen islamischen
       Rechtsschulen, sodass davon ausgegangen werden kann, dass wohl
       seine Angabe, er sei Atheist, am ehesten der Realität
       entspricht, zumindest empfindet er sich selber sicher nicht als
       Moslem.
       Der nächste Verhandlungstermin ist am 6. Mai 2013.
       Brigitta Biehl
       2. Vorsitzende peri e.V.
       Hagen, 3.05.2013
       Kontakt für weitere Informationen:
       Pressestelle peri e.V.
       Bachgasse 44
       D-69469 Weinheim
       E-Mail: kontakt(at)peri-ev.de
       Internet: www.peri-ev.de
  HTML http://www.cileli.de/2013/05/iptehal-musste-vor-dem-ramadan-sterben/
       #Post#: 1534--------------------------------------------------
       Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
   DIR By: KarlMartell
       Date: May 13, 2013, 6:10 am
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       “Ehrenmorde sind bei den Arabern üblich”
       Veröffentlicht am 11. Mai 2013
       Iptehal HagenAm zwölften Verhandlungstag wurden einige
       Sachverständige sowie zwei Zeugen vorgeladen, die weitere
       Erkenntnisse im Fall der ermordeten Kurdin Iptehal liefern
       sollten. Beim ersten Sachverständigen handelte es sich um eine
       Rechtsmedizinerin, die aufgrund der Spurenlage bestätigte, dass
       der Fundort der Leiche auch gleichzeitig der Tatort war. Ihre
       Ermittlungen ergaben weiterhin, dass Iptehal wohl eine liegende,
       allenfalls sitzende oder kniende Position einnahm, als die
       tödlichen Schüsse abgefeuert wurden.
       Ein zweiter Sachverständiger, ein Beamter des
       Landeskriminalamts, machte weitere Angaben zu den ballistischen
       Untersuchungen. Anhand der Schmauchspuren sei von einer
       Schussentfernung von 10 bis 20 cm auszugehen. Sowohl die
       Körperhaltung des Opfers als auch die Distanz, von der die
       Schüsse abgefeuert wurden, untermauern die Vermutung einer
       geplanten und gezielten Hinrichtung.
       Die am Tatort festgestellten DNA-Spuren konnten laut dem dritten
       Sachverständigen, einem Biologen, lediglich dem bereits
       verurteilten Cousin Ezzedin zugeordneten werden. Alle weiteren
       Spuren seien nicht eindeutig genug. Der Biologe wies allerdings
       das Gericht darauf hin, dass ein “negativer Hinweis” nicht
       bedeute, dass die angeklagten Personen nicht am Tatort bzw.
       nicht an dem Mord beteiligt waren. Lediglich die Spuren können
       ihnen nicht zugeordneten werden.
       “Ehrenmorde sind bei den Arabern üblich”
       Die anschließende Befragung von zwei ermittelnden Polizeibeamten
       brachte nur bedingt neue Erkenntnisse. Weil die Familie der
       Angeklagten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte,
       durften die Beamten nicht über ihre Vernehmung berichten, wohl
       aber über die Vernehmung der Angeklagten.
       Der Beamte berichtete, dass Iptehals Mutter bereits am Todestag
       eine Vermisstenanzeige bei der Polizei aufgegeben hatte. Sie sei
       mit der Handtasche von Iptehal bei der Polizei aufgetaucht und
       man habe sofort im Frauenhaus angerufen. Sie hätten die Antwort
       erhalten, dass alles wohl in Ordnung sei.
       Der gleiche Polizeibeamte hatte auch den Vater von Iptehals
       Ehemann vernommen, der zunächst behauptet hatte, Iptehal nicht
       zu kennen. Im Laufe der Vernehmung bezeichnete er Iptehal als
       „die Araberin“ und gestand ein, sie doch gekannt zu haben. Es
       habe Konflikte gegeben, weil sein Sohn neben Iptehal noch eine
       türkische Freundin gehabt habe, die von seinem Sohn schwanger
       war. Aus diesem Grunde habe diese türkische Familie Iptehal und
       ihren Mann auch entführt, um diese Angelegenheit zu klären. Der
       Vater von Iptehal hätte 20.000,- € an die türkische Familie
       zahlen sollen, damit die Ehre ihrer schwangeren Tochter
       wiederhergestellt würde. Die arabische Familie hätte die
       Beziehung auch nicht akzeptiert.
       Der türkische Vater von Iptehals Mann hätte sich auch sehr
       schnell dahin gehend geäußert, dass es sich wohl um einen
       Ehrenmord handele, da dies bei den Arabern doch noch so üblich
       sei. Der Zeuge erklärte aber, dass sein Fokus zum damaligen
       Zeitpunkt eher auf der Familie des Freundes bzw. der Familie der
       schwangeren Türkin gelegen hätte. Zumindest Letztere seien aber
       zum Tatzeitpunkt nachweislich in Marburg gewesen und schieden
       als Täter aus.
       Iptehals Familie sei mit dem türkischen Freund auch nicht
       einverstanden gewesen. Nach der Trennung hätten sie ihm “richtig
       Stress gemacht”. Der jüngere Bruder von Iptehal, einer der
       Angeklagten im Prozess, hätte dem türkischen Freund gedroht,
       dass wenn er noch einmal in ihre Nähe käme, würde er ihn
       “abstechen”. Daher hätte der türkische Mann seit der Trennung
       auch keinen Kontakt mehr zu Iptehal gehabt.
       Die Auswertung der Telefondaten
       Ein Beamter der Mordkommission bestätigte vor Gericht, dass es
       am Tattag zu häufigen Telefonaten zwischen dem verurteilten
       Cousin Ezzedin und seinem angeklagten Vater Mohamad kam. Dabei
       sei das von Ezzedin genutzte Handy in unmittelbarer Umgebung des
       Parkplatzes eingeloggt gewesen, wo Iptehal ermordet wurde.
       Mohamad wurde gefragt, warum er um 18:15 Uhr am Todestag noch am
       Fundort vorbeigefahren sei. Dies begründete er damit, dass er
       auf dem Weg zu einem Autohändler in Lüdenscheid gewesen sei, von
       dem er ein Auto hätte kaufen wollen. Dieser sei aus Magdeburg
       gekommen, doch man habe sich aber verpasst.
       Bei der Vernehmung sei Mohamad dann vorgehalten worden, dass er
       mit seinem Sohn mehrfach nachts telefoniert hatte und er war
       nach dem Inhalt der Telefonate gefragt worden. Mohamad gab an,
       er habe sich Sorgen um seinen Sohn gemacht. Die Schwiegertochter
       sei “abgehauen” und der Sohn sollte sich “darum kümmern” und die
       “Flüchtige” zurückbringen. Außerdem hätte er sich Sorgen
       gemacht, weil Ezzedin eine weite Fahrt aus Norddeutschland
       machte. Allerdings war Ezzedin zum Zeitpunkt der Telefonate
       schon wieder aus Norddeutschland zurück.
       Mohamad erklärte damals unmissverständlich, dass sein Sohn
       Ezzedin niemals einen Mord begehen würde. Solche Dinge wie
       “Ehrenmorde” gebe es auch nicht in Europa.
       “Wir hatten kein Problem mit Iptehal”
       Ein Beamter berichtete von der Vernehmung von Iptehals Bruder
       Hüsein. Dieser hätte bei dem Gespräch jegliche Probleme mit
       Iptehal bestritten. Am Tag ihrer Flucht wäre alles ganz normal
       gewesen. Man habe ihr eine neue Prepaid-Karte für ihr Handy
       gekauft, gemeinsam gegessen und dann sei man gemeinsam zur
       Familie in Schwerte gefahren. Hüsein habe sich dann vor den
       Fernseher gesetzt und nicht bemerkt, wie sie geflüchtet sei. Die
       Frage, was er denn im Fernsehen gesehen habe, konnte Hüsein dann
       aber nicht mehr beantworten, denn er sei wohl eingeschlafen.
       Iptehal sei gekommen und gegangen, wie es ihr passte, so der
       Bruder. Er vermutete, dass der Täter aus dem Kreis von Iptehals
       türkischen Mann stammte oder zumindest von der Familie ihrer
       “Nebenbuhlerin”. Angesprochen auf ein Foto, das ihn auf dem Sofa
       mit einer Waffe abbildet, reagierte Hüsein gelassen und
       erklärte, dass es eine defekte Waffe gewesen sei, und wisse gar
       nicht mehr, wo sie sich befinde.
       Seit dem Tod des Vaters hätte die Mutter “alles geregelt” und er
       habe die Rolle eingenommen, auf seine Schwestern aufzupassen.
       “Die Waffe warf ich aus dem Fenster”
       Die Beamten machten auch Aussagen zur Vernehmung des Onkels
       Hussain, der ebenfalls im Prozess angeklagt ist. Dieser lebte im
       Ausland und hatte offenbar finanzielle Probleme, weswegen er aus
       geschäftlichen Gründen öfter in Deutschland war. All zu viel
       Kontakt hätte er mit Iptehals Familie nicht gehabt.
       Aus geschäftlichen Gründen verbrachte er fünf Tage in einem
       Hotel in Dortmund. Sein Neffe Hüsein habe ihn dann angerufen,
       der die Nummer von Verwandten aus Finnland bekam. Hüsein sei ins
       Hotel gekommen, wo sie sich unterhielten. Er klagte, dass
       Iptehals Lebenswandel Probleme bereitete und Hilfe brauche.
       Eines Abends sei Hüsein nach Mitternacht im Hotel aufgetaucht
       und wollte mit ihm in ein Café, um mit Iptehal zu reden.
       Tatsächlich saß Iptehal bereits in dem Fahrzeug vor dem Hotel.
       Gemeinsam wären sie dann auf die Autobahn Richtung Frankfurt
       gefahren. Während der Fahrt soll es zu heftigen Streitereien
       zwischen Iptehal und Hüsein gekommen sei. Ezzedin sei daraufhin
       auf einen Parkplatz gefahren, damit der Onkel Hussein die beiden
       auf dem Rücksitz trennen konnte.
       Die beiden hätten sich aber regelrecht ineinander verhakt.
       Dennoch sei es ihm gelungen Iptehal aus dem Wagen zu holen.
       Anscheinend zog er sie derart heftig aus dem Auto, dass sie
       gemeinsam hinfielen. Schlagartig hätte Hüsein eine Schusswaffe
       in der Hand gehabt und drohte zu schießen. Plötzlich hätten sich
       Schüsse gelöst und die drei Männer hatten beschlossen, den
       Parkplatz schnell zu verlassen. Die Waffe habe der Onkel Hussain
       nach etwa 20 Minuten aus dem Wagen geworfen. Hüsein hätten sie
       in Schwerte rausgelassen und Ezzedin fuhrt Hussain nach
       Amsterdam, von wo er nach Istanbul flog und dann nach Syrien
       flüchtete. In Syrien hätte man ihn gefangen gehalten, wo er sich
       nach drei Jahren freikaufen konnte und über Russland wieder nach
       Finnland reiste. Dort habe er sich dann den Behörden gestellt.
       Hussain betonte, dass er sein toleranter Mensch sei. Seine
       Töchter hätten auch “Ausländer” geheiratet und mittlerweile
       wieder geschieden. Das sei ihm aber alles “egal”.
       Erwähnt wurde abschließend noch, dass Iptehals Familie der
       Polizei um Weihnachten 2008 herum der Polizei ein Päckchen mit
       Süßigkeiten geschickt hatte und sich für die Bemühungen bei der
       Suche nach Iptehals Mörder bedankte.
       Das Verfahren wird am 8. Mai 2013 fortgesetzt.
       Brigitta Biehl
       #Post#: 1574--------------------------------------------------
       Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
   DIR By: KarlMartell
       Date: May 26, 2013, 6:11 pm
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       Ehrenmord an Iptehal: Bruder und Onkel beschuldigen sich
       gegenseitig
       Veröffentlicht am 17. Mai 2013
       Iptehal HagenDie mittlerweile 13. Gerichtsverhandlung zum
       sogenannten “Mord an der A45″ trug weitere Erkenntnisse an
       die Oberfläche. Besonders prägend sind die gegenseitigen
       Schuldzuweisungen zwischen dem Bruder und dem Onkel der
       ermordeten Iptehal.
       Der heutige Verhandlungstag begann mit der Vernehmung eines
       Zeugen, dessen Frau mit Iptehal befreundet war und der
       gleichzeitig selber mit Iptehal eine kleine Affäre hatte. Er
       berichtete, dass Iptehal ins Frauenhaus gegangen sei, weil sie
       Angst vor ihrer Familie hatte. Grund war, dass sie mit jemandem
       „abgehauen“ war (dies dürfte der türkische Ehemann gewesen
       sein). Auf die Nachfrage des Gerichts erklärte der Zeuge, dass
       die junge Kurdin die meisten Probleme offenbar mit ihrer eigenen
       Mutter hatte.
       Insgesamt konnte sich dieser Zeuge jedoch an recht wenig
       erinnern. Nachvollziehbarerweise verblassen Erinnerungen, da der
       Mord bereits über fünf Jahre zurückliegt, doch der Mann wirkte
       vielmehr desinteressiert. Andere Zeugen, die im Gegensatz zu ihm
       keine intime Beziehung zu Iptehal führten, konnten sich
       wesentlich lebhafter an die Vorgänge entsinnen.
       Dennoch erinnerte sich der ehemalige Geliebte gut an die
       Gerüchte, die im Heimatort Schwerte die Runde machten: So soll
       die Familie von Iptehal nicht um ihren Tod getrauert haben,
       sondern waren vielmehr entrüstet über die Schande, die Iptehal
       über sie brachte, als die junge Frau ins Frauenhaus floh.
       Falsche Identitäten, eine Familie ohne Trauer und mysteriöse
       Telefonate
       Der Leiter der Ermittlungen berichtete im Zeugenstand, wie die
       Mutter von Iptehal über den Tod ihrer Tochter informiert wurde:
       Der Beamte sei persönlich und vorsorglich in Begleitung von zwei
       muslimischen Geistlichen und einem Dolmetscher zum Haus der
       Familie gefahren. Die Mutter sei sehr erschüttert gewesen, als
       man ihr die Nachricht zutrug, so der Ermittler.
       Nach den medialen Berichterstattungen seien diverse Hinweise
       eingegangen. Unter anderem von einem Zeugen, der den ältesten
       Bruder Nabil, der eigentlich in Finnland lebt, in Schwerte
       gesehen haben wollte und eine Verbindung zwischen ihm und der
       Tat herleitete.
       Mit der Auswertung der Verbindungsnachweise der Mobilfunkgeräte
       konnten die Ermittler recht schnell eine Verbindung zwischen dem
       Mord und diversen Familienmitgliedern als potenzielle Täter
       herstellen. Iptehal hatte in der Vergangenheit einen
       regelmäßigen Telefonaustausch mit Geräten, die auch am Tag der
       Tat zum Einsatz kamen. Allerdings konnten genau diese Telefone
       keinem Anschlussinhaber zugeordnet werden, weil falsche
       Identitäten benutzt wurden. Zwei Anschlüsse konnten die
       Ermittler letztlich dem Cousin Ezzedin und seinem Vater Mohamad
       zuweisen. Insbesondere anhand des von Ezzedin genutzten Handys
       konnte dessen Wegstrecke nachvollzogen werden: von
       Norddeutschland nach Wuppertal, dann nach Schwerte zum Tatort
       und im Anschluss nach Holland. Auf diesen Strecken wurden
       regelmäßig Telefonate geführt.
       Aufgrund der Verbindungsdaten konnte festgestellt werden, dass
       Ezzedin und Iptehal gemeinsam in einem Fahrzeug zum Tatort
       gefahren waren. Ferner war auch klar, dass der angeklagte Onkel
       aus Finnland, Hussain, Nutzer eines Handys mit einem falschen
       Namen war. Und auch er hat sich an der Mordstelle befunden.
       Iptehals Bruder beschuldigt seinen Onkel des Mordes
       Ende 2012 erhielten die Ermittler die Nachricht, dass sich der
       flüchtige Onkel Hussein den Behörden in Deutschland stelle
       wolle. Hussein befand sich zu diesem Zeitpunkt in syrischer
       Haft. Nach der Auslieferung nach Finnland wurde der Mann dann
       den Beamten in Deutschland überstellt.
       Zeitgleich kontaktierte ein Rechtsanwalt den Leiter der
       Ermittlungseinheit, dass sich ein weiterer Tatverdächtiger
       stellen wolle. Der Ermittler betonte vor Gericht, dass er über
       diese Umstände recht überrascht war. Bei dem zuletzt genannten
       Verdächtigen handelte sich um den Bruder Hüsein, der ein
       Geständnis ablegte und seine Anwesenheit am Tatort einräumte.
       Was wie ein Zufall wirkt, war offenbar keins: Beide
       Tatverdächtigen beschuldigten sich zugunsten der eigenen
       Strafmilderung gegenseitig.
       Hüsein habe zugegeben, dass er in der Nacht in dem Fahrzeug saß,
       mit dem zum Tatort gefahren wurde, so die Zeugenaussage des
       Ermittlers vor Gericht. Aber den Mord habe der Onkel Hussain
       begangen, der unbemerkt eine Waffe mit sich geführt haben soll.
       Hüsein sei davon ausgegangen, dass sein Onkel mit Iptehal nur
       reden und sie zur Räson bringen wolle, weil sie sich wie “eine
       Schlampe” benommen habe.
       So berichtet der Ermittler weiter von der Vernehmung Hüseins,
       dass er gemeinsam mit seinem Onkel Hussain und Ezzedin am
       Nachmittag des Tattages Iptehal abgeholt habe. Man habe die
       junge Frau mit der Behauptung gemeinsam essen gehen zu wollen
       herausgelockt. Danach seien sie auf die Autobahn gefahren und
       später auf dem Parkplatz gehalten, wo der Onkel überraschend
       geschossen habe.
       Die verspätete Aussage begründete Hüsein damit, dass sein Onkel
       ihm gedroht hätte. Sein Onkel Hussein habe ihm
       unmissverständlich klar gemacht, dass er “der Nächste” wäre,
       wenn er jemanden über die Tat etwas erzählt. Aber er habe es
       nicht mehr ausgehalten, sein Gewissen habe ihn zu sehr geplagt.
       Hüsein wusste angeblich auch nichts darüber, woher Hüssein den
       Aufenthaltsort von Iptehal im Frauenhaus kannte. Er und seine
       Familie hätten auch keine Probleme damit gehabt, dass Iptehal
       geflohen sei, weil sie hätte immer alles tun und lassen können,
       was sie wollte, so der Bruder Hüsein.
       Das unmittelbare Tatgeschehen habe Hüsein dann so beschrieben:
       Am Parkplatz angekommen, habe der Onkel die junge Frau gewaltsam
       aus dem Wagen gezerrt und eine Waffe gezogen. Völlig unerwartet
       habe er einen Schuss abgefeuert, aber da sei noch nichts
       passiert. Gegen den Willen von Iptehal habe der Onkel sie weiter
       zu den Büschen gezogen und weitere Schüsse abgefeuert.
       Allerdings wären er und Ezzedin im Fahrzeug geblieben und die
       Schüsse lediglich außer Sichtweite gehört. Wenige Augenblicke
       danach sei der Onkel zurückgekehrt und einsilbrig “Abfahrt”
       befohlen. Später hätten der Onkel und Ezzedin ihn in Schwerte
       rausgelassen und seien weitergefahren.
       Hüsein gab bei der Polizei bekannt, dass er große Angst vor
       seinem Onkel hatte und aus Pflichtgefühl und Sorge um seine
       anderen Schwestern geschwiegen habe.
       Trotz der Auskunft des Ermittlers, dass nachweisbar DNA-Spuren
       von Ezzedin auf Iptehals Bekleidung gefunden wurden, beharrte
       Hüsein darauf, dass Ezzedin lediglich mit ihm Auto saß und nicht
       sehen konnte, was passiert sei.
       Der Onkel widerspricht den Vorwürfen: “Hüsein hat geschossen”
       Dem Bericht des leitenden Ermittlers zufolge habe Hussain
       bereits im Flugzeug bei der Überführung aus Finnland nach
       Deutschland angefangen, seine Version des Tathergangs zu
       erzählen. Obwohl der Ermittler ihn über seine Rechte aufklärte,
       bestand der Onkel darauf aussagen zu wollen, auch ohne Anwalt,
       denn er habe sich schließlich freiwillig gestellt, um die
       Wahrheit zu erzählen.
       Laut der Auskunft des Onkels habe er und Ezzedin im Fahrzeug
       gesessen, als Iptehals Bruder eine Waffe zog und seine Schwester
       erschoss. Ezzedin und Hüsein würden ihm die Tat “in die Schuhe
       schieben wollen”.
       Bezüglich der Familienverhältnisse habe Hussain berichtet, dass
       er die Familie seines Bruders (Iptehals Vater) seit dem Tod des
       Bruders nicht mehr gesehen habe. Seine Schwägerin, Iptehals
       Mutter, hätte ihm vorgeworfen, ihm sei es egal, wen seine Kinder
       heirateten, er sei ein schlechter Mensch. Er hätte Iptehal
       seinerzeit angeboten mit ihrem türkischen Freund nach Finnland
       zu kommen, dann müsse ihr Vater das akzeptieren.
       Die Mutter bestreitet jegliche Schuld
       Ein weiterer Kriminalbeamter berichtete von der Vernehmung der
       Mutter, als sie bereits als Beschuldigte vernommen wurde. Sie
       habe sich sehr darüber aufgeregt und u.a. gesagt, sie sei doch
       eine Mutter und kein Tier. Iptehal hätte immer machen können,
       was sie wollte und hätte über ihr Leben frei bestimmen dürfem.
       Einen Grund für Iptehals Aufenthalt im Frauenhaus konnte die
       Mutter nicht nennen.
       Dieser Zeuge hatte die Mutter dann auf die Familienverhältnisse
       angesprochen: So ist Nabil (ältester Bruder von Iptehal) mit
       einer Tochter des Onkels Hussain, also seiner Cousine
       verheiratet. Eine Schwester von Iptehal ist mit einem Sohn des
       gleichen Onkels verheiratet. Der Zeuge habe der Mutter gegenüber
       dann festgehalten, dass sie offenbar ihre Kinder gerne innerhalb
       der Familie verheirate. Darauf hätte die Mutter nur erwidert,
       dass Gott entscheide, wen die Kinder lieben. Das könne man als
       Eltern nicht lenken. Einer der Verteidiger wies in dem
       Zusammenhang darauf hin, dass es bis vor 3 Jahrzehnten auch in
       Deutschland üblich gewesen sei, dass man zwischen Cousins und
       Cousinen heiratete, gerade bei Adligen.
       Als die Mutter dann noch auf die Rolle von Ezzedin in dem
       Mordzusammenhang befragt wurde, habe sie das ausgeschlossen.
       Ezzedin war nicht am Tatort, er habe damit nichts zu tun, er sei
       “weder Vater noch Bruder”, so die Mutter von Iptehal.
       Die Verhandlung wird am 15. Mai 2013 fortgesetzt.
       #Post#: 1575--------------------------------------------------
       Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
   DIR By: Kater Karlo
       Date: May 26, 2013, 7:22 pm
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       Das kann man einfach nicht fassen!!!!!
       Was uns das alles kostet!
       Da wird man ja verrückt - schon alleine die Familienverhältnisse
       lassen sich nur mit einer Art Organigramm durchblicken - wenn
       überhaupt. Warum setzt der Richter sie nicht in Beugehaft - bei
       Schweinsohren und Most?
       Wie soll das mit denen weitergehen? Wir haben ja massenhaft
       solche Leute hier.
       Sind wir schon froh, dass sie sich wenigstens in Haft nicht
       vermehren können?
       Und dann auch noch das: Einer der Verteidiger wies in dem
       Zusammenhang darauf hin, dass es bis vor 3 Jahrzehnten auch in
       Deutschland üblich gewesen sei, dass man zwischen Cousins und
       Cousinen heiratete, gerade bei Adligen.
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