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DIR Return to: Der Islam und die Orks
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#Post#: 1515--------------------------------------------------
Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
DIR By: KarlMartell
Date: May 5, 2013, 7:03 am
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HTML http://www.cileli.de/wp-content/uploads/2013/03/iptehal.jpg
Im folgenden die Dokumentation des Prozesses gegen die Familie
der Ermordeten im "Mord an der A 45". Es tun sich wahre Abgründe
von Verkommenheit auf. Mitten in Deutschland.
#Post#: 1516--------------------------------------------------
Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
DIR By: KarlMartell
Date: May 5, 2013, 7:40 am
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Ich fordere Gerechtigkeit für Iptehal
Veröffentlicht am 13. März 2013
Ehrenmord an IptehalIm August 2008 wird die erst 20-jährige
Iptehal von ihrer eigenen Familie ermordet. Der Fall wird als
der »Mord an der A45« deutschlandweit bekannt. Als Tatmotiv gilt
die Wiederherstellung der Familienehre, weil Iptehal ein zu
westliches Leben geführt habe. Im Januar 2010 wird ihr Cousin
Ezzedin zu 14 Jahren Haft verurteilt. Nun beginnt am 15. März
die Hauptverhandlung gegen die übrigen Familienmitglieder, die
an der Tat beteiligt gewesen sein sollen.
Ihre Freunde beschreiben Iptehal als aufgeschlossen und
lebenslustig. Die junge Frau war wie viele ihrer
Altersgenossinnen an moderner Kleidung interessiert, wollte
studieren, keinen Kopftuch tragen und eine Beziehung mit einem
Mann führen, den sie selber aussuchen kann. Nichts
Ungewöhnliches, aber zu westlich für ihre konservative Familie.
Am Sonntagmorgen wird die Leiche der 20 Jahre alten
libanesischen Kurdin Iptehal im Gebüsch auf dem Rastplatz
Sterbecker Siepen an der A45 gefunden. Offizielle Ermittlungen
ergeben, dass Ezzedin (Cousin) sie an den Beinen festhielt und
ihr Onkel Hussain sie erschoss. Drei Schüsse sollen abgefeuert
worden sein. Zum Zeitpunkt des Mordes lebt die junge Frau
bereits in einem Frauenhaus in Iserlohn, weil sie Angst vor
ihrer Familie hat. Die Mutter des Opfers soll sie unter
Falschangaben zum Tatort gelockt haben, wo Iptehal bereits
erwartet wurde.
Im Januar 2010 wird ihr Cousin Ezzedin zu 14 Jahren Haft
verurteilt. Ihr Onkel Hussain befand sich bis 2012 auf der
Flucht, bis er in Finnland festgenommen wird. Im Urteil von 2010
steht, dass ein Familientribunal den Tod der jungen Frau
beschlossen hatte, weil ihre westliche Lebensweise nicht den
Wertvorstellungen der Familie entsprach.
Nach der Urteilsverkündung randaliert die Familie im Gericht.
»14 Jahre! Sie haben sein Leben kaputt gemacht!«, soll Ezzedins
Vater wild gerufen haben. Ähnlich wie im Fall Arzu Özmen wird
nicht das Opfer betrauert, sondern die Verurteilung der Mörder.
Nun müssen sich am 15. März 2013 die Mutter von Iptehal, Asysa,
ihr Bruder Hüsein und ihre beiden Onkel Hussain und Mohamad vor
dem Landgericht Hagen verantworten. Alle Angeklagten befinden
sich derzeit in Untersuchungshaft.
Auch diesen Fall werde ich mit meinem Team von Peri e.V.
intensiv verfolgen. Unsere Gerichtsbeobachterin und
Rechtsanwältin Brigitta Biehl wird den Prozess für uns
dokumentieren und ihre Berichte zeitnah veröffentlichen.
Mögen Iptehals Seele in frieden Ruhen!
#Post#: 1517--------------------------------------------------
Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
DIR By: KarlMartell
Date: May 5, 2013, 7:43 am
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Gerichtsbeobachtungen zum Ehrenmord-Prozess im Fall Iptehal Z.
Veröffentlicht am 16. März 2013
Landgericht HagenDer Prozess im Ehrenmord-Fall Iptehal hat am
15. März 2013 vor dem Landgericht Hagen begonnen. Angeklagt sind
Iptehals Mutter, Asysa K., ihr Bruder Hüsein K. und ihre beiden
Onkel Hussain K. und Mohamad A. Das Publikumsinteresse am ersten
Prozesstag war gering, womöglich weil die Tat bereits rund 5
Jahre zurückliegt.
Dennoch waren zahlreiche Menschen, offenkundig aus dem Umfeld
der Familie, als Zuschauer anwesend sowie einige
Pressevertreter. Ein Andrang wie im Prozess um die ermordete
Arzu Özmen aus Detmold war nicht zu verzeichnen.
Die Eröffnung der Verhandlungen
Der erste Verhandlungstag erschöpfte sich in der Aufnahme der
Personalien der vier Angeklagten. Bis auf Iptehals Bruder sind
alle Beteiligten in Syrien geboren. Der angeklagte Bruder war
bei seiner Festnahme Auszubildender. Iptehals Onkel Hussain gab
an, in Finnland ein Restaurant betrieben zu haben. Der andere
Onkel, Mohamad, hat nach eigenen Angaben als Lehrer in Syrien
gearbeitet und sich in Deutschland im Lebensmittelhandel
selbstständig gemacht. Zuletzt soll er aber arbeitssuchend
gewesen sein.
Gemäß der verlesenen Anklageschrift sollen die vier
Familienmitglieder als Mittäter an der Ermordung von Iptehal
verurteilt werden. Offenbar wurde Iptehals westlicher Lebensstil
missbilligt und die Angeklagten sollen ihre Familienehre dadurch
verletzt gesehen haben. Aus diesem Grund soll im „Familienrat“
die Ermordung der jungen Frau zur Wiederherstellung des Ansehens
beschlossen worden sein, zumal diese inzwischen von zu Hause
geflohen war.
Die Mutter lockt Iptehal ins Verderben
Mit ihrer westlichen Lebenseinstellung habe Iptehal den
überkommenen Wertvorstellungen der Familie nicht entsprochen.
Die junge Frau, die zum Tatzeitpunkt in einem Frauenhaus
Unterschlupf fand, soll von ihrer eigenen Mutter, unter
Falschangaben zum Tatort gelockt worden sein, wo bereits ein
Todeskommando auf sie wartete.
Die Mutter wurde darüber hinaus noch wegen uneidlicher
Falschaussage angeklagt. Sie hatte im Prozess gegen den Cousin
Ezzedin (im Jahr 2010 zu 14 Jahren Haft verurteilt) ausgesagt,
dass sie nichts gegen den Lebenswandel ihrer Tochter einzuwenden
gehabt hätte und sie nie als “Schlampe” bezeichnete.
Anklage erst auf Druck der Staatsanwaltschaft
Das Landgericht Hagen hatte ursprünglich die Eröffnung des
Hauptverfahrens gegen die Mutter sowie einen Onkel abgelehnt.
Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt und
das Oberlandesgericht Hamm hatte das Landgericht angewiesen, das
Hauptverfahren auch gegen die Mutter und diesen Onkel zu
eröffnen. Die Vorsitzende Richterin verlas den Beschluss des
Oberlandesgerichts in voller Länge. Diesem war bereits zu
entnehmen, das auch in diesem Fall wieder
Telefonverbindungsdaten eine Rolle spielen werden. Gerade weil
im 1. Prozess gegen den Cousin Ezzedin von Familienmitgliedern
ausgesagt worden war, dass die Mutter nach dem Tod des Vaters
das Familienoberhaupt war und nichts ohne ihr Wissen und ihre
Billigung geschah. Aus diesem Grund nimmt das Oberlandesgericht
Hamm eine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung an.
Das Gericht erklärte noch, dass es keine Gespräche gegeben habe
bezüglich eines Deals. Die Angeklagten erklärten über ihre
Verteidiger, zumindest zunächst schweigen zu wollen.
Bislang sind 33 Verhandlungstage bis Ende Juni angesetzt.
Aufgrund der hohen Termindichte werden wir diesen Prozess nicht
an jedem Verhandlungstag vor Ort beobachten können. Wir werden
jedoch zu diversen, ausgewählten Prozesstagen im Gericht sein
und darüber berichten.
Das Verfahren wird am 21. März 2013 mit den ersten
Zeugenvernehmungen fortgesetzt.
Brigitta Biehl
#Post#: 1518--------------------------------------------------
Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
DIR By: KarlMartell
Date: May 5, 2013, 7:44 am
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Gerichtsreportage zum Ehrenmord-Prozess Iptehal Z. – Teil 3
Veröffentlicht am 11. April 2013
Ehrenmord an IptehalNachdem der 2. Verhandlungstag im Mordfall
Iptehal ausschließlich juristischen Formalitäten gewidmet war,
wurde der Prozess am 3. Verhandlungstag mit der Vernehmung der
zwei Rechtsmediziner fortgesetzt.
Bei dem 1. Gerichtsmediziner handelte es sich um den Arzt, der
am 31. August 2008 zum Fundort der Leiche gerufen worden war und
auch die Obduktion durchführte. Er beschrieb die
Schussverletzung als eine Durchschussverletzung am linken
Jochbein, mit der das Gehirn stark verletzt wurde. Die
Verletzung selber habe nicht unmittelbar zum Tode geführt, aber
zu einer sofortigen Handlungsunfähigkeit. Bei Iptehal habe es
sich um eine ansonsten organisch gesunde junge Frau gehandelt.
Die durchgeführten toxikologischen Tests seien ebenso wie der
Alkoholtest negativ geblieben.
Der 2. Gerichtsmediziner hatte den Obduktionsbericht ausgewertet
und war zu dem eindeutigen Schluss gelangt, dass der Fundort
auch der Tatort gewesen sei. Die Situation am Ort spreche für
ein Ruhen des Kopfes bei der Schussabgabe. Die Schussverletzung
sei offenbar einer liegenden Person zugefügt worden.
Da man am Tatort allerdings keine Projektile gefunden hatte, war
auf Anregung dieses Sachverständigen der Erdboden unterhalb der
Toten ausgehoben worden. In der Erde fand man dann zwei
Projektile. Nach den Angaben dieses Sachverständigen spreche
viel dafür, dass auf Iptehal noch ein zweiter Schuss abgegeben
wurde, der sie allerdings höchstens streifte, da sich an der
anderen Gesichtshälfte entsprechende Spuren fanden. Der Schuss
in den Kopf sei auf jeden Fall tödlich gewesen, auch wenn man
davon ausgehen kann, dass noch ca. vier Minuten Herzaktionen
stattfanden und dann erst zu einem Kreislaufstillstand kam.
Rettungschancen habe es für Iptehal nie gegeben.
Regungslosigkeit bei den Angeklagten
Die Angeklagten reagierten auf die sehr ausführlichen und
bedrückenden Beschreibungen der Gerichtsmediziner überhaupt
nicht. Dass dort der Todeskampf der Tochter/Schwester/Nichte
beschrieben wurde, ließ die Angeklagten offenbar kalt. Teilweise
unterhielten sie sich nett mit den Dolmetschern, während die
Verteidiger gemeinsam mit Staatsanwaltschaft und Gutachtern die
Fotos am Richtertisch in Augenschein nahmen.
Danach waren insgesamt sieben Zeugen vorgeladen worden und
erschienen, die allesamt nähere Verwandte der Angeklagten und
damit auch des Opfers waren. Zunächst der Cousin Ezzedin, der
bereits verurteilt und aus der JVA Remscheid vorgeführt wurde.
Des Weiteren erschienen zwei Schwestern sowie ein Bruder von
Iptehal, ein Cousin, eine Cousine und eine Tante. Sämtliche
Zeugen machten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und
verweigerten auch die Verwertung ihrer vor der Polizei gemachten
Aussagen.
Das ist ihr gutes Recht. Es erstaunt aber doch, dass die
Loyalität mit der Familie sich offenbar auf den Teil der Familie
beschränkt, der dem mutmaßlichen Täterkreis entspricht. Iptehal
wird diese Loyalität noch nicht einmal posthum zuteil.
Der Schein trügt
Erwähnenswert ist die Einlassung eines der Verteidiger. Er wies
das Gericht darauf hin, dass die Zeugen doch alle einen sehr
westlich orientierten Eindruck gemacht hätten und bezog dies
ganz offenkundig auf die Kleidung der jüngeren Zeugen (die Tante
Iptehals trug wie die angeklagte Mutter Kopftuch und einen
langen Rock), wobei er insbesondere eine Zeugin, die mit
gefärbten Haaren und Minirock erschien, erwähnte.
Wir von peri e.V. gehen allerdings davon aus und erwarten auch,
dass sich das Gericht von diesen Äußerlichkeiten nicht blenden
lässt. Wer den Prozess Arzu Özmen in Detmold verfolgt hat, der
weiß, dass weder das äußere Erscheinungsbild noch eine nach
außen vorbildlich integrierte Familie ahnen lässt, was sich
hinter den verschlossenen Türen abspielt. Die Erlaubnis an eine
Tochter, einen Minirock zu tragen, sagt wenig aus über die
innere Einstellung zu individuellen Freiheitsrechten, um die es
gerade bei den “Ehrenmorden” immer wieder geht. Denn erst das
Ausleben dieser individuellen Freiheitsrechte, indem ein
eigenständiges Leben geführt wird und eigene Entscheidungen über
den weiteren Lebensweg gefällt werden, in dem die Betroffenen
frei entscheiden können, mit welchem Partner sie ihr weiteres
Leben verbringen werden, zeigt, ob der westliche Lebensstil, zu
dem all das gehört, wirklich auch für die eigene Familie
akzeptiert wird.
Das Verfahren wird am 16.4. fortgesetzt.
Brigitta Biehl
#Post#: 1519--------------------------------------------------
Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
DIR By: KarlMartell
Date: May 5, 2013, 7:45 am
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Iptehal ahnte ihre Ermordung
Veröffentlicht am 19. April 2013
Iptehal HagenIm August 2008 wird die erst 20-jährige Iptehal von
ihrer eigenen Familie ermordet. Als Tatmotiv gilt die
Wiederherstellung der Familienehre, weil Iptehal ein zu
westliches Leben geführt habe. Seit dem 15. März 2013 stehen
Familienmitglieder vor Gericht und müssen sich verantworten.
Mein Verein peri e.V. war wieder vor Ort, um den Fall für uns zu
dokumentieren. Dritte Gerichtsreportage jetzt lesen!
Der vierte Verhandlungstag begann mit der Vernehmung einer
Zeugin, die Iptehal im Mai 2008 über eine Bekannte kennengelernt
hatte. Iptehal hatte sich für die Arbeit der Zeugin
interessiert, welche Kosmetikprodukte vertreibt. Sie habe ihr
erzählt, dass sie beabsichtige, sich von der Familie zu trennen,
weil diese mit ihrer westlichen Einstellung nicht einverstanden
war. Ipthal wollte insbesondere auch über die Erzielung von
Einkommen durch diese Arbeit sprechen.
Die Zeugin gab zu Protokoll, dass Iptehal große Anst vor der
Familie gehabt hätte. Beim ersten Kontakt mit der Zeugin habe
sie noch im Elternhaus gelebt, allerdings kam Iptehal kurz
darauf in die Obhut eines Frauenhauses. Dort wollte sie zunächst
verschiedene Sachen regeln, bevor sie sich am Geschäftsmodell
der Zeugin beteiligt. Iptehal habe der Zeugin auch berichtet,
dass sie einen vollständigen Kontaktabbruch wolle und auch
beabsichtigte ihren Namen zu ändern, um nicht aufgefunden zu
werden. Sie Zeugin erklärte dem Gericht, dass sie sich mit
Iptehal etwa fünf bis sechs Mal getroffen habe, aber niemals
jemanden aus ihrer Familie kennenlernte. Sie habe auch nie
weiter nachgefragt, wenn Iptehal die Schwierigkeiten in der
Familie ansprach.
Die Sehnsucht war größer als die Angst
Anschließend wurde eine Mitarbeiterin des Frauenhauses, in das
Iptehal flüchtete, vernommen. Iptehalt hatte den Kontakt zum
Frauenhaus über eine Beratungsstelle hergestellt. Sie war früher
schon einmal geflohen, dann aber zur Familie zurückgekehrt, weil
ihr Vater erkrankt war, der dann auch verstarb. Die
Frauenhausmitarbeiterin berichtete, dass Iptehal zu Hause großer
Gewalt ausgesetzt war und oft eingesperrt wurde.
Die Zeugin schilderte Iptehal als eine sehr präsente, wache
junge Frau, die sehr zielgerichtet war und von der sie sicher
war, dass sie ihren Weg gemacht hätte. Anfangs habe sie keinen
Kontakt zur Familie gehabt. Doch die Sehnsucht plagte die junge
Frau anscheinend sehr, insbesondere die Mutter habe sie vermisst
und gegen den Rat der Zeugin zu dieser wieder Kontakt
aufgenommen.
Iptehal habe erzählt, dass sie ihrer Mutter immer bei
Behördengängen geholfen habe und auch für die Arbeit im Haushalt
gebraucht wurde. Das Verhältnis zur Mutter schilderte die Zeugin
sehr nachdrücklich als äußerst ambivalent. Auf der einen Seite
hatte Iptehal Angst vor ihrer Mutter, doch auf der anderen Seite
wollte sie ihr unbedingt zeigen, dass sie auch mit einem
„westlichen Lebensstil“ etwas erreichen könne.
Besondere Angst habe Iptehal vor einem in Skandinavien lebenden
Bruder gehabt. Sie habe schon in der Vergangenheit Dinge getan,
die in den Augen der Familie nicht sein durften, und sei deshalb
eingesperrt und geschlagen worden. Die Mutter habe Iptehal
gesagt, dass ihre Lebensart von ihrer Religion nicht geduldet
werde und dass sie, Iptehal, dafür büßen werde.
Trotz aller Probleme sei Iptehal optimistisch gewesen. Sie habe
sich auf die eigene Wohnung gefreut und im Frauenhaus schnell
Kontakte geknüpft und stand anderen Frauen hilfreich zur Seite.
Mit einer Frau, die bereits ein Kind hatte, knüpfte Iptehal
näheren Kontakt. Diese Frau habe auch schon einmal bei Iptehals
Mutter übernachtet und erzählt, sie habe es dort gruselig
gefunden.
Iptehal wollte nichts anderes, als ihre eigenen Erfahrungen zu
machen. Immer wieder kam in Gesprächen durch, dass sie ihre
Mutter davon überzeugen wollte, dass auch ihre Art zu leben in
Ordnung sei. Zum allgemeinen Erscheinungsbild gefragt schilderte
die Zeugin Iptehal als eine ganz normal modisch gekleidete junge
Frau.
Ein Frauenhaus ist kein Wellness-Hotel
Die anschließende Befragung der Frauenhausmitarbeiterin durch
die Verteidiger gestaltete sich etwas bizarr, da es den Anschein
hatte, als setze die Verteidigung alles daran, den Eindruck zu
erwecken, so ein Aufenthalt in einem Frauenhaus könne für Frauen
ja recht erholsam sein. Iptehal könne ja nahezu grundlos dorthin
gegangen sein, so die Verteidigung. Es wurde mehrfach
nachgefragt, ob das Frauenhaus die Geschichten, die sie von den
Frauen zu hören bekommen, auch verifizierten, also penible
Befragungen nach genauen Verletzungen usw. durchführten. Dies
wurde von der Zeugin naturgemäß verneint. Sie verwies
ausdrücklich auf ihre Erfahrung, dass sie schon einschätzen
könne, ob an den Geschichten, die die Frauen erzählten etwas
dran sei. Und Iptehal habe sie auf jeden Fall geglaubt. Die
Zeugin versuchte deutlich zu machen, dass ein Frauenhaus kein
Hotel ist, wo man es sonderlich gemütlich hat. Es ist ein
Schutzraum für Frauen, die vor Gewalt fliehen und kein
Urlaubsort.
Die Zeugin bekräftigte auch noch einmal, dass es durchaus üblich
sei, dass gerade besonders junge Frauen trotz aller Warnungen
immer wieder den Kontakt zur Familie suchen. So war es auch bei
Iptehal. Sie fürchtete um ihr Leben, hatte große Angst, doch
bagatellisierte ihre Ängste, um eine Kontaktaufnahme zur Familie
zu wagen. Paradoxerweise brauchte sie die Nähe zu den Menschen,
die für ihr Leid hauptverantwortlich waren.
Anschließend war für die Verteidigung wieder die Bekleidung ein
Thema: Sie verwies darauf, dass auch die Schwestern von Iptehal
modern gekleidet seien, ohne Kopftuch und hätten deshalb auch
keine Probleme mit der Familie gehabt. Daraufhin erklärte die
Zeugin, dass die Bekleidung ja nichts über die Lebenseinstellung
aussage und insbesondere nichts darüber aussage, ob die
Schwestern auch so lebten wie Iptehal, nämlich feierten und
ausgingen.
Iptehal ahnte ihre Ermordung
Bei der nächsten Zeugin handelte es sich um eine frühere
Nachbarin der Familie, die Iptehal als ihre damalige beste
Freundin bezeichnete. Die Familien hätten sich gut verstanden
und die Kinder hätten sich gegenseitig besucht. Iptehals Mutter
sei freundlich zu ihr, der Zeugin, gewesen. Nach etwa einem
halben Jahr begann Iptehal der Zeugin von den Problemen mit
ihrer Familie zu berichten. Die Zeugin erklärte, sie habe sich
damals nicht so richtig auf diese Gespräche einlassen können.
Ihre Ängste seien immer größer geworden. Die junge Frau
berichtete von einem TV-Abend mit Iptehal, an dem sie einen
Dokumentarfilm über Ehrenmorde sahen. Daraufhin habe Iptehal der
Zeugin gegenüber ihre Angst verraten, dass sie „die Nächste“
sein werde. Iptehal habe darauf gedrängt, gemeinsam ins Ausland
zu gehen.
Nachdem Iptehal das erste Mal ins Frauenhaus geflohen war, habe
die Zeugin die Ängste von Iptehal ernster genommen. Sie saß nach
ihrer Rückkehr häufiger bei der Zeugin und weinte. Iptehal habe
nach der Rückkehr erzählt, dass sie geheiratet habe, und hatte
gefragt, ob sie mit ihrem „Mann“ bei der Zeugin bleiben könne.
Die Zeugin hatte zunächst zugestimmt, dann aber geraten, doch
lieber zur Familie zurückzugehen, zumal der „Mann“ nach kurzer
Zeit ins Gefängnis musste. Als Iptehal dann wieder geflohen war,
tauchten Familienmitglieder bei der Zeugin auf (beide Familien
wohnten in der Zeit nicht mehr im gleichen Haus) und fragten
nach Iptehals Verbleib.
Iptehal sehnte sich nach der Liebe ihrer Mutter
Die Zeugin stand mit Iptehal auch nach ihrer Flucht noch in
Kontakt. Iptehals Ängste steigerten sich, gleichzeitig habe sie
ihre Familie sehr vermisst. Inzwischen hatte die Zeugin
allerdings auch den Eindruck, dass es nicht sinnvoll sei, wenn
Iptehal zu ihrer Familie zurückkehrte. Dies resultierte aus
weiteren Erzählungen von Iptehal: So habe man sie mit einem
Messer bedroht (die Schwester hatte es ihr an den Hals
gehalten), sie berichtete von schlimmen Schlägen und dass es
seit dem Tod des Vaters schlimmer geworden sei.
Die Zeugin wollte mit Ipethal zur Polizei, das lehnte sie jedoch
ab. Iptehal habe auch erzählt, dass sie gehört habe, dass der
Bruder von der Mutter 100,- € haben wollte, um eine Waffe zu
kaufen. Seit dieser Zeit lebte sie in noch größerer Angst. Dabei
liebte Iptehal ihre Mutter und wollte nichts anderes, als von
dieser ebenfalls geliebt und akzeptiert zu werden. So habe sie
sich sehr gefreut, als sie einmal mit der Mutter gemeinsam in
die Stadt gegangen war, und wurde todunglücklich, als man in der
Stadt eine Bekannte traf und die Mutter Iptehal vor dieser
beschimpfte.
Schon als der Vater lebte, sei das Familienleben sehr
traditionsbewusst gewesen, was die Zeugin schön gefunden hatte
(sie berichtete von Festen, auf die sie eingeladen war).
Die Schwestern hätten sehr auf Tradition geachtet und waren mehr
auf die Familie fokussiert als Iptehal, die in der Familie
aufgrund ihrer Ansichten und Wünsche eine Außenseiterin war. Die
Schwestern waren völlig in der Spur der Mutter, ging nur in
Begleitung aus. Iptehal hingegen fand die deutschen Freiheiten
schön. So habe man zur WM zusammengesessen und gefeiert. Iptehal
bekam prompt Probleme mit der Familie, die dieses Feiern nicht
wollte. Letztlich habe sie den Traum gehabt, ein eigenständiges
Leben zu führen, sie wollte Erzieherin werden und arbeiten. Sie
habe Kurse an der VHS besucht, habe dort neue Menschen
kennengelernt und sich mit ihnen getroffen.
Iptehal genießte das normale Leben
Auf die Nachfrage, woran die Zeugin denn festmache, dass Iptehal
nicht so leben durfte, wie sie wollte, verwies die Zeugin
darauf, dass Iptehal z.B. verboten worden sei, auf die
Sonnenbank zu gehen. Dies führte zu dem Einwurf der
Verteidigung, das sei ja auch ungesund, das würden deutsche
Eltern ihren Kindern ja auch verbieten. Die Zeugin beantwortete
dies mit dem Hinweis, dass deutsche Eltern aber im Regelfall
nicht gleich ein derartiges Ansinnen mit Beleidigungen und
Drohungen beantworten.
Iptehal habe sich sehr auf ihre eigene Wohnung gefreut. Die
sollte der Start in ein neues Leben sein. Fernziel war es, nach
einer Zeit des Geldsparens ins Ausland zu gehen und dort zu
arbeiten. Abschließend wies die Zeugin erneut darauf hin, dass
sie die Familie sehr nett gefunden hatte und das spätere
Verhalten ihr völlig unverständlich war.
Iptehals Familie besaß eine Waffe zu Hause
Später wurde die Zeugin gehört, die mit Iptehal im Frauenhaus
befreundet war und sie auch einmal zu ihrer Familie begleitet
hatte. Sie konnte sich nur noch an wenige Details erinnern, was
sicher auch der Zeitspanne geschuldet ist. Auch sie berichtete,
dass Iptehal ihr von den Schlägen und Gewaltdrohungen ihrer
Familie erzählt habe. Die meiste Angst hätte sie wegen einer im
Haus befindlichen Waffe gehabt.
Als Grund für die Konflikte mit der Familie habe Iptehal
angegeben, dass sie sich von ihrem Mann getrennt hatte. Die
Zeugin gab an, es habe sich lediglich um eine sogenannte
Imam-Hochzeit gehandelt. Auf die Nachfrage der vorsitzenden
Richterin, dass die Familie mit dem Mann doch ohnehin nicht
einverstanden gewesen war, erklärte die Zeugin, dass dies laut
Iptehal egal gewesen sei, denn eine Trennung wäre eine viel zu
große Schande gewesen.
Befragt zu Freundschaften meinte die Zeugin, Iptehal habe eine
Affäre mit dem Freund einer Freundin gehabt und sich auch mit
einem weiteren Freund getroffen.
Die Mutter trieb Iptehal ins Frauenhaus
Sodann wurde eine weitere Mitarbeiterin des Frauenhauses gehört,
die mit den Bewohnerinnen üblicherweise die Behördengänge und
alles „Verwaltungstechnische“ erledigt. Sie konnte sich daran
erinnern, dass Iptehal wegen Problemen mit der Mutter ins
Frauenhaus gekommen war. Sie hatte auch erzählt, dass sie
bedroht werde und Angst vor einem Onkel hatte, der wohl aus dem
Libanon kommen wollte. Dabei habe Iptehal auch die schlimmsten
Ereignisse immer mit einer gewissen Lockerheit erzählt, fast wie
ein “Märchen”.
Die Zeugin beschrieb Iptehal als pflichtbewusst und fleißig, als
eine junge Frau, die etwas für sich erreichen wollte, ein
modernes Mädchen, das Zukunftspläne hatte und wusste, dass sie
mit dieser Zielstrebigkeit in Deutschland etwas erreichen kann.
Die Zeugin habe ihr auch zugetraut, dass sie ihren Weg gehen
werde und ihre Ziele umsetzen kann.
Zuletzt wurde noch die Mitarbeiterin des Frauenhauses vernommen,
die seinerzeit das Aufnahmegespräch mit Iptehal geführt hatte.
Diese konnte sich noch daran erinnern, dass Iptehal vor den
Gewalttätigkeiten und Drohungen von Mutter und Bruder geflohen
war und dass sie einen Zeitpunkt für die Flucht gewählt hatte,
als diese beiden in der Stadt einkaufen waren.
Auch diese Zeugin beschrieb Iptehal als einen sehr offenen
Menschen. Aufgrund des Zeitablaufes waren der Zeugin
Einzelheiten nicht mehr präsent, zumal sie seinerzeit auch nicht
von der Polizei vernommen worden war, sodass ihr auch diese
Aussage nicht vorgehalten werden konnte.
Der nächste Verhandlungstermin ist am 23. April 2013
Brigitta Biehl
#Post#: 1520--------------------------------------------------
Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
DIR By: KarlMartell
Date: May 5, 2013, 7:46 am
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Iptehal wollte einfach nur leben
Veröffentlicht am 23. April 2013
IptehalMein Verein peri e.V. war wieder vor Ort, um den
Ehrenmord-Prozess Iptehal für uns zu dokumentieren. Unsere
Rechtsanwältin Brigitta Biehl hat ihre Eindrücke vom heutigen
Verhandlungstag erneut niedergeschrieben.
Der fünfte Verhandlungstag begann mit dem Hinweis der
Verteidiger der angeklagten Mutter, dass ihr Vater (gleichzeitig
Vater eines weiteren Angeklagten und Großvater des angeklagten
Bruders von Iptehal) vor einigen Tage verstorben sei und die
Angeklagte infolge ihrer Trauer der Verhandlung wohl kaum folgen
könne. Die Richter brachten ihr Beileid zum Ausdruck, verwiesen
aber darauf, dass heute ohnehin nur ein eingeschränktes Programm
erfolgen werde, so dass man davon ausgehen könne, dass die
Angeklagte das schaffen werde.
Die Verhandlung begann dann mit Erklärungen der Verteidigung zu
den Zeugenaussagen am vergangenen Dienstag: Die Leiterin des
Frauenhauses hatte erklärt, dass man die Erzählungen der Frauen,
die aufgenommen werden, nicht überprüfe. Äußere Verletzungen
seien nicht erkennbar gewesen. Iptehal habe von Angst vor
Männern, insbesondere Onkel und Brüder, gesprochen. Bezüglich
der Mutter sei nur die Rede von “Spannungen” gewesen.
Der Unterschied zwischen Schein und Sein
Auch die Freundin von Iptehal habe nur von einem ambivalenten
Verhältnis zur Mutter berichtet. Diese Freundin habe sich bei
der Mutter immer willkommen gefühlt. Iptehal sei ja sogar mit
ihrer Mutter einkaufen gewesen. Die Unterschiede zwischen den
Schwestern seien geringfügig gewesen, so die Verteidigung.
Allerdings sind die Unterschiede sehr wohl erheblich: Iptehal
wollte immer ein selbstbestimmtes Leben führen, einen eigenen
Beruf ergreifen, mit Freunden treffe und feiern. Die Schwestern
hingegen mögen sie noch so “westlich modern” gekleidet sein,
führen offensichtlich ein Leben nach den Vorgaben der Familie:
Ausgang nur in familiärer Begleitung, ein Leben im Sinne der
“erweiterten” Familie u.s.w.
Das mag für einen westlich sozialisierten Menschen ein
geringfügiger Unterschied sein, für Frauen aus dem Kulturkreis
der Familie macht es im schlimmsten Falle den Unterschied
zwischen Leben oder Tod aus, im günstigeren den Unterschied
zwischen Akzeptanz und Verbannung.
Die Verteidigung sieht keine Schuld bei der Mutter
Bei dem lediglich ambivalenten und vielleicht auch durch
Spannung gekennzeichneten Verhältnis zwischen Iptehal und ihrer
Mutter sei es abwegig anzunehmen, die Mutter hätte aktiv in die
Planung von Iptehals Ermordung eingegriffen, so die
Verteidigung. Vor dem Hintergrund, dass Iptehal immer wieder in
die Wohnung der Mutter zurückgekehrt sei, sei es ebenfalls
absurd zu vermuten, die Mutter könne Iptehal unter einem Vorwand
aus dem Frauenhaus zu sich gelockt haben.
Im weiteren Verlauf wurden die Zeugen gehört, die Iptehals
Leiche gefunden hatten, sowie die Polizisten, die als Erste vor
Ort waren.
Der angeklagten Mutter wurde in einer Sitzungspause noch die
Möglichkeit eingeräumt, mit ihren zwei (ziemlich gut gelaunten)
Töchtern, die im Zuschauerraum saßen, zu sprechen, um die Trauer
zu teilen.
Der nächste Verhandlungstermin ist am 24. April 2013
Brigitta Biehl
#Post#: 1521--------------------------------------------------
Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
DIR By: KarlMartell
Date: May 5, 2013, 7:50 am
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Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
HTML http://www.cileli.de/wp-content/uploads/2013/03/iptehal.jpg
Veröffentlicht am 4. Mai 2013
Ehrenmord an IptehalPeri e.V. war wieder vor Ort, um den
Ehrenmord-Prozess im Fall Iptehal Z. zu dokumentieren.
Rechtsanwältin Brigitta Biehl hat ihre Eindrücke vom heutigen
Verhandlungstag erneut niedergeschrieben und stieß auf
interessante und erschreckende Zeugenaussagen.
Um das nähere Umfeld der Familie zu beleuchten, wurde der
Vermieter der Familie von Iptehal in den Zeugenstand gerufen.
Der Zeuge lobte die Familie in den höchsten Tönen und beschrieb
sie als eine sehr ordentliche Familie. Es könne nur Positives
berichten, da es niemals zu Beschwerden gekommen sei. Der
Vermieter verwies auf die die besonders religiöse Stellung des
Großvaters in der islamischen Gemeinde, der als »Schlichter«
tätig war und dessen Ratschläge hoch angesehen waren.
Weiterhin berichtete der Zeuge von einem Treffen von Iptehals
Familie mit der Familie ihres damaligen Ehemannes. Bei dieser
Begegnung seien insgesamt 14 Männer anwesend gewesen. Die Frauen
hätten sich während der gesamten »Verhandlungen« in einem
anderen Raum aufgehalten, so auch Iptehals Mutter. Diese
Zusammenkunft hätte im Resultat eine Übereinkunft ergeben, in
der die Ehe von Iptehal mit ihrem türkischen Mann akzeptiert
wurde.
Dies nahm der Verteidiger zum Anlass, um zu vorzubringen, dass
die Beteiligung der Mutter laut dieser Aussage abwegig sei. Sie
hätte demnach nie an irgendeiner Form eines »Familienrats«
teilgenommen und wäre schon gar nicht an der Entscheidung
beteiligt gewesen, Iptehal zu ermorden.
Ein Ehrenmord ist eine Familiensache
Im Anschluss daran wurden zwei türkischstämmige Zeugen gehört,
die einen gewissen Einblick in die Denkweise der traditionellen
Milieus gewährten.
Bei dem ersten Zeugen handelte es sich um einen Mann, der sich
als Bekannten von Iptehals Vater und Freund ihres Bruders Nabil
bezeichnete. Iptehal selbst habe er nicht gekannt. Auf die
Frage, ob er sich noch an seine Polizeiangaben erinnere,
antwortete der Zeuge mit einem »Nein« und betonte, dass er
niemals mit den Behörden gesprochen habe. Ihm wurde daraufhin
vorgehalten, was er dennoch gegenüber der Polizei äußerte: In
Schwerte würde das Gerücht die Runde machen, es habe sich um
einen Ehrenmord gehandelt. Der Zeuge bestätigte diese Aussage
von ihm, aber betonte ausdrücklich, dass ihn das alles nicht
interessiert hätte.
Auf diese Äußerung reagierte die Richterin dann doch
fassungslos: »Der Mord an der Schwester eines Freundes
interessiert Sie nicht?« Darauf erwiderte der Mann: »Nein, das
sah für mich nach einer Familiensache aus.« An diesem Punkt
hakte das Gericht erneut nach und fragte, warum er denn meine,
es habe sich um eine Familiensache gehandelt. Völlig abgeklärt
gab der Mann an, es habe sich nicht um seine Familie gehandelt.
Was in anderen Familien geschieht, würde ihn nicht
interessieren. Für den Zeugen stand offenkundig außer Frage,
dass die Tötung von Iptehal ausschließlich eine Familiensache
sei, die nichts und niemanden sonst etwa anginge.
Man fragt sich ja doch, was in einem Menschen vorgeht, für den
die Tötung der Schwester eines Freundes eine reine
»Familienangelegenheit« ist.
Der Zeuge wurde anschließend noch damit konfrontiert, dass er
der Polizei gesagt habe, er habe Iptehals Mutter und die
Schwestern kurz nach dem Mord der Stadt getroffen und sie hätten
keinerlei Trauer gezeigt. An diese Aussage und an diesen
Sachverhalt konnte sich der Zeuge dann doch nicht mehr erinnern.
»Das war keine Hure, sie ist völlig zu Unrecht umgebracht
worden«
Bei dem nächsten Zeugen handelte es sich um einen Mann, der
angab, Iptehal nur flüchtig gekannt zu haben. Insofern wisse er
überhaupt nicht, was er hier solle und protestierte: »Nur weil
ich ihr Mal Hallo gesagt habe, sitze ich jetzt hier.«
Auch als das Gericht ihn darauf hinwies, dass er als Zeuge die
ihm gestellten Fragen zu beantworten habe und nicht seinerseits
die Frage stellt, welchen Zweck das Gericht damit verfolge,
dauerte es eine ganze Weile, bis dieser er begriff, dass man
sich nicht in einer Gerichtsshow eines Privatsenders befand. Der
Auftritt dieses Zeugen veranlasste jedenfalls den angeklagten
Bruder von Iptehal, der ohnehin immer recht fröhlich auf seinem
Platz auf der Anklagebank sitzt, sich ordentlich zu amüsieren.
Nachdem das Gericht mehrfach nachgefragt hatte, warum der Zeuge
ursprünglich bei der Polizei keine Aussage machen wollte, platze
es plötzlich aus ihm heraus: »Die Frau ist für nix umgebracht
worden. Das war keine Hure, sie ist völlig zu Unrecht umgebracht
worden.« Er habe bei der Polizei nicht aussagen wollen, damit
man ihn nicht für einen V-Mann hielte.
»Araber und Türken mögen sich nicht«
Das Gericht fragte nun weiter, der Zeuge solle mal gesagt haben,
Araber und Türken mögen sich nicht. Ob dies so sei. Der Zeuge
bestätigte das und begründet es damit, das habe etwas mit dem
Osmanischen Reich zu tun. Auf den Vorhalt des Gerichts, er solle
bei der Polizei gesagt haben, die Araber mögen die Türken nicht,
weil die Türken in den Augen der Araber nicht genug nach dem
Koran lebten, sagte der Zeuge: »Ja, ist so.« Das Gericht fragte
dann nach, ob Iptehal etwas mit Türken zu tun gehabt hätte. Der
Zeuge verwies auf den türkischen Ehemann von Iptehal, wegen dem
es Ärger zwischen ihr und ihrer Familie gegeben habe.
Anschließend platzte es wieder aus dem Zeugen heraus: Der 31.
August 2008 sei ohnehin vorerst der letzte Tag gewesen, an dem
man Iptehal hätte umbringen können. Der nächste Tag sei nämlich
Ramadan gewesen, und da dürfe man niemanden umbringen. Das ginge
üblicherweise so, dass der Familienrat sich zusammensetzt und
der Älteste entscheidet, was zu machen ist. Vor so einem Mord
werde der Rat abgehalten, dann werde gebetet und dann werde nach
Hisbollah-Art umgebracht. Auf die erstaunte Nachfrage des
Gerichts, was denn damit gemeint sei, meinte der Zeuge nur:
»Mittelalterlich eben.«
Die Verteidigung befragte den Zeugen dann, woher er seine
Erkenntnisse habe: »Aus dem türkischen Fernsehen, das sieht
jeder, das ist die Wahrheit.«
Sich selber bezeichnete der Zeuge mal als Atheisten, mal als
Moslem, wusste aber nichts von irgendwelchen islamischen
Rechtsschulen, sodass davon ausgegangen werden kann, dass wohl
seine Angabe, er sei Atheist, am ehesten der Realität
entspricht, zumindest empfindet er sich selber sicher nicht als
Moslem.
Der nächste Verhandlungstermin ist am 6. Mai 2013.
Brigitta Biehl
2. Vorsitzende peri e.V.
Hagen, 3.05.2013
Kontakt für weitere Informationen:
Pressestelle peri e.V.
Bachgasse 44
D-69469 Weinheim
E-Mail: kontakt(at)peri-ev.de
Internet: www.peri-ev.de
HTML http://www.cileli.de/2013/05/iptehal-musste-vor-dem-ramadan-sterben/
#Post#: 1534--------------------------------------------------
Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
DIR By: KarlMartell
Date: May 13, 2013, 6:10 am
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“Ehrenmorde sind bei den Arabern üblich”
Veröffentlicht am 11. Mai 2013
Iptehal HagenAm zwölften Verhandlungstag wurden einige
Sachverständige sowie zwei Zeugen vorgeladen, die weitere
Erkenntnisse im Fall der ermordeten Kurdin Iptehal liefern
sollten. Beim ersten Sachverständigen handelte es sich um eine
Rechtsmedizinerin, die aufgrund der Spurenlage bestätigte, dass
der Fundort der Leiche auch gleichzeitig der Tatort war. Ihre
Ermittlungen ergaben weiterhin, dass Iptehal wohl eine liegende,
allenfalls sitzende oder kniende Position einnahm, als die
tödlichen Schüsse abgefeuert wurden.
Ein zweiter Sachverständiger, ein Beamter des
Landeskriminalamts, machte weitere Angaben zu den ballistischen
Untersuchungen. Anhand der Schmauchspuren sei von einer
Schussentfernung von 10 bis 20 cm auszugehen. Sowohl die
Körperhaltung des Opfers als auch die Distanz, von der die
Schüsse abgefeuert wurden, untermauern die Vermutung einer
geplanten und gezielten Hinrichtung.
Die am Tatort festgestellten DNA-Spuren konnten laut dem dritten
Sachverständigen, einem Biologen, lediglich dem bereits
verurteilten Cousin Ezzedin zugeordneten werden. Alle weiteren
Spuren seien nicht eindeutig genug. Der Biologe wies allerdings
das Gericht darauf hin, dass ein “negativer Hinweis” nicht
bedeute, dass die angeklagten Personen nicht am Tatort bzw.
nicht an dem Mord beteiligt waren. Lediglich die Spuren können
ihnen nicht zugeordneten werden.
“Ehrenmorde sind bei den Arabern üblich”
Die anschließende Befragung von zwei ermittelnden Polizeibeamten
brachte nur bedingt neue Erkenntnisse. Weil die Familie der
Angeklagten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte,
durften die Beamten nicht über ihre Vernehmung berichten, wohl
aber über die Vernehmung der Angeklagten.
Der Beamte berichtete, dass Iptehals Mutter bereits am Todestag
eine Vermisstenanzeige bei der Polizei aufgegeben hatte. Sie sei
mit der Handtasche von Iptehal bei der Polizei aufgetaucht und
man habe sofort im Frauenhaus angerufen. Sie hätten die Antwort
erhalten, dass alles wohl in Ordnung sei.
Der gleiche Polizeibeamte hatte auch den Vater von Iptehals
Ehemann vernommen, der zunächst behauptet hatte, Iptehal nicht
zu kennen. Im Laufe der Vernehmung bezeichnete er Iptehal als
„die Araberin“ und gestand ein, sie doch gekannt zu haben. Es
habe Konflikte gegeben, weil sein Sohn neben Iptehal noch eine
türkische Freundin gehabt habe, die von seinem Sohn schwanger
war. Aus diesem Grunde habe diese türkische Familie Iptehal und
ihren Mann auch entführt, um diese Angelegenheit zu klären. Der
Vater von Iptehal hätte 20.000,- € an die türkische Familie
zahlen sollen, damit die Ehre ihrer schwangeren Tochter
wiederhergestellt würde. Die arabische Familie hätte die
Beziehung auch nicht akzeptiert.
Der türkische Vater von Iptehals Mann hätte sich auch sehr
schnell dahin gehend geäußert, dass es sich wohl um einen
Ehrenmord handele, da dies bei den Arabern doch noch so üblich
sei. Der Zeuge erklärte aber, dass sein Fokus zum damaligen
Zeitpunkt eher auf der Familie des Freundes bzw. der Familie der
schwangeren Türkin gelegen hätte. Zumindest Letztere seien aber
zum Tatzeitpunkt nachweislich in Marburg gewesen und schieden
als Täter aus.
Iptehals Familie sei mit dem türkischen Freund auch nicht
einverstanden gewesen. Nach der Trennung hätten sie ihm “richtig
Stress gemacht”. Der jüngere Bruder von Iptehal, einer der
Angeklagten im Prozess, hätte dem türkischen Freund gedroht,
dass wenn er noch einmal in ihre Nähe käme, würde er ihn
“abstechen”. Daher hätte der türkische Mann seit der Trennung
auch keinen Kontakt mehr zu Iptehal gehabt.
Die Auswertung der Telefondaten
Ein Beamter der Mordkommission bestätigte vor Gericht, dass es
am Tattag zu häufigen Telefonaten zwischen dem verurteilten
Cousin Ezzedin und seinem angeklagten Vater Mohamad kam. Dabei
sei das von Ezzedin genutzte Handy in unmittelbarer Umgebung des
Parkplatzes eingeloggt gewesen, wo Iptehal ermordet wurde.
Mohamad wurde gefragt, warum er um 18:15 Uhr am Todestag noch am
Fundort vorbeigefahren sei. Dies begründete er damit, dass er
auf dem Weg zu einem Autohändler in Lüdenscheid gewesen sei, von
dem er ein Auto hätte kaufen wollen. Dieser sei aus Magdeburg
gekommen, doch man habe sich aber verpasst.
Bei der Vernehmung sei Mohamad dann vorgehalten worden, dass er
mit seinem Sohn mehrfach nachts telefoniert hatte und er war
nach dem Inhalt der Telefonate gefragt worden. Mohamad gab an,
er habe sich Sorgen um seinen Sohn gemacht. Die Schwiegertochter
sei “abgehauen” und der Sohn sollte sich “darum kümmern” und die
“Flüchtige” zurückbringen. Außerdem hätte er sich Sorgen
gemacht, weil Ezzedin eine weite Fahrt aus Norddeutschland
machte. Allerdings war Ezzedin zum Zeitpunkt der Telefonate
schon wieder aus Norddeutschland zurück.
Mohamad erklärte damals unmissverständlich, dass sein Sohn
Ezzedin niemals einen Mord begehen würde. Solche Dinge wie
“Ehrenmorde” gebe es auch nicht in Europa.
“Wir hatten kein Problem mit Iptehal”
Ein Beamter berichtete von der Vernehmung von Iptehals Bruder
Hüsein. Dieser hätte bei dem Gespräch jegliche Probleme mit
Iptehal bestritten. Am Tag ihrer Flucht wäre alles ganz normal
gewesen. Man habe ihr eine neue Prepaid-Karte für ihr Handy
gekauft, gemeinsam gegessen und dann sei man gemeinsam zur
Familie in Schwerte gefahren. Hüsein habe sich dann vor den
Fernseher gesetzt und nicht bemerkt, wie sie geflüchtet sei. Die
Frage, was er denn im Fernsehen gesehen habe, konnte Hüsein dann
aber nicht mehr beantworten, denn er sei wohl eingeschlafen.
Iptehal sei gekommen und gegangen, wie es ihr passte, so der
Bruder. Er vermutete, dass der Täter aus dem Kreis von Iptehals
türkischen Mann stammte oder zumindest von der Familie ihrer
“Nebenbuhlerin”. Angesprochen auf ein Foto, das ihn auf dem Sofa
mit einer Waffe abbildet, reagierte Hüsein gelassen und
erklärte, dass es eine defekte Waffe gewesen sei, und wisse gar
nicht mehr, wo sie sich befinde.
Seit dem Tod des Vaters hätte die Mutter “alles geregelt” und er
habe die Rolle eingenommen, auf seine Schwestern aufzupassen.
“Die Waffe warf ich aus dem Fenster”
Die Beamten machten auch Aussagen zur Vernehmung des Onkels
Hussain, der ebenfalls im Prozess angeklagt ist. Dieser lebte im
Ausland und hatte offenbar finanzielle Probleme, weswegen er aus
geschäftlichen Gründen öfter in Deutschland war. All zu viel
Kontakt hätte er mit Iptehals Familie nicht gehabt.
Aus geschäftlichen Gründen verbrachte er fünf Tage in einem
Hotel in Dortmund. Sein Neffe Hüsein habe ihn dann angerufen,
der die Nummer von Verwandten aus Finnland bekam. Hüsein sei ins
Hotel gekommen, wo sie sich unterhielten. Er klagte, dass
Iptehals Lebenswandel Probleme bereitete und Hilfe brauche.
Eines Abends sei Hüsein nach Mitternacht im Hotel aufgetaucht
und wollte mit ihm in ein Café, um mit Iptehal zu reden.
Tatsächlich saß Iptehal bereits in dem Fahrzeug vor dem Hotel.
Gemeinsam wären sie dann auf die Autobahn Richtung Frankfurt
gefahren. Während der Fahrt soll es zu heftigen Streitereien
zwischen Iptehal und Hüsein gekommen sei. Ezzedin sei daraufhin
auf einen Parkplatz gefahren, damit der Onkel Hussein die beiden
auf dem Rücksitz trennen konnte.
Die beiden hätten sich aber regelrecht ineinander verhakt.
Dennoch sei es ihm gelungen Iptehal aus dem Wagen zu holen.
Anscheinend zog er sie derart heftig aus dem Auto, dass sie
gemeinsam hinfielen. Schlagartig hätte Hüsein eine Schusswaffe
in der Hand gehabt und drohte zu schießen. Plötzlich hätten sich
Schüsse gelöst und die drei Männer hatten beschlossen, den
Parkplatz schnell zu verlassen. Die Waffe habe der Onkel Hussain
nach etwa 20 Minuten aus dem Wagen geworfen. Hüsein hätten sie
in Schwerte rausgelassen und Ezzedin fuhrt Hussain nach
Amsterdam, von wo er nach Istanbul flog und dann nach Syrien
flüchtete. In Syrien hätte man ihn gefangen gehalten, wo er sich
nach drei Jahren freikaufen konnte und über Russland wieder nach
Finnland reiste. Dort habe er sich dann den Behörden gestellt.
Hussain betonte, dass er sein toleranter Mensch sei. Seine
Töchter hätten auch “Ausländer” geheiratet und mittlerweile
wieder geschieden. Das sei ihm aber alles “egal”.
Erwähnt wurde abschließend noch, dass Iptehals Familie der
Polizei um Weihnachten 2008 herum der Polizei ein Päckchen mit
Süßigkeiten geschickt hatte und sich für die Bemühungen bei der
Suche nach Iptehals Mörder bedankte.
Das Verfahren wird am 8. Mai 2013 fortgesetzt.
Brigitta Biehl
#Post#: 1574--------------------------------------------------
Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
DIR By: KarlMartell
Date: May 26, 2013, 6:11 pm
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Ehrenmord an Iptehal: Bruder und Onkel beschuldigen sich
gegenseitig
Veröffentlicht am 17. Mai 2013
Iptehal HagenDie mittlerweile 13. Gerichtsverhandlung zum
sogenannten “Mord an der A45″ trug weitere Erkenntnisse an
die Oberfläche. Besonders prägend sind die gegenseitigen
Schuldzuweisungen zwischen dem Bruder und dem Onkel der
ermordeten Iptehal.
Der heutige Verhandlungstag begann mit der Vernehmung eines
Zeugen, dessen Frau mit Iptehal befreundet war und der
gleichzeitig selber mit Iptehal eine kleine Affäre hatte. Er
berichtete, dass Iptehal ins Frauenhaus gegangen sei, weil sie
Angst vor ihrer Familie hatte. Grund war, dass sie mit jemandem
„abgehauen“ war (dies dürfte der türkische Ehemann gewesen
sein). Auf die Nachfrage des Gerichts erklärte der Zeuge, dass
die junge Kurdin die meisten Probleme offenbar mit ihrer eigenen
Mutter hatte.
Insgesamt konnte sich dieser Zeuge jedoch an recht wenig
erinnern. Nachvollziehbarerweise verblassen Erinnerungen, da der
Mord bereits über fünf Jahre zurückliegt, doch der Mann wirkte
vielmehr desinteressiert. Andere Zeugen, die im Gegensatz zu ihm
keine intime Beziehung zu Iptehal führten, konnten sich
wesentlich lebhafter an die Vorgänge entsinnen.
Dennoch erinnerte sich der ehemalige Geliebte gut an die
Gerüchte, die im Heimatort Schwerte die Runde machten: So soll
die Familie von Iptehal nicht um ihren Tod getrauert haben,
sondern waren vielmehr entrüstet über die Schande, die Iptehal
über sie brachte, als die junge Frau ins Frauenhaus floh.
Falsche Identitäten, eine Familie ohne Trauer und mysteriöse
Telefonate
Der Leiter der Ermittlungen berichtete im Zeugenstand, wie die
Mutter von Iptehal über den Tod ihrer Tochter informiert wurde:
Der Beamte sei persönlich und vorsorglich in Begleitung von zwei
muslimischen Geistlichen und einem Dolmetscher zum Haus der
Familie gefahren. Die Mutter sei sehr erschüttert gewesen, als
man ihr die Nachricht zutrug, so der Ermittler.
Nach den medialen Berichterstattungen seien diverse Hinweise
eingegangen. Unter anderem von einem Zeugen, der den ältesten
Bruder Nabil, der eigentlich in Finnland lebt, in Schwerte
gesehen haben wollte und eine Verbindung zwischen ihm und der
Tat herleitete.
Mit der Auswertung der Verbindungsnachweise der Mobilfunkgeräte
konnten die Ermittler recht schnell eine Verbindung zwischen dem
Mord und diversen Familienmitgliedern als potenzielle Täter
herstellen. Iptehal hatte in der Vergangenheit einen
regelmäßigen Telefonaustausch mit Geräten, die auch am Tag der
Tat zum Einsatz kamen. Allerdings konnten genau diese Telefone
keinem Anschlussinhaber zugeordnet werden, weil falsche
Identitäten benutzt wurden. Zwei Anschlüsse konnten die
Ermittler letztlich dem Cousin Ezzedin und seinem Vater Mohamad
zuweisen. Insbesondere anhand des von Ezzedin genutzten Handys
konnte dessen Wegstrecke nachvollzogen werden: von
Norddeutschland nach Wuppertal, dann nach Schwerte zum Tatort
und im Anschluss nach Holland. Auf diesen Strecken wurden
regelmäßig Telefonate geführt.
Aufgrund der Verbindungsdaten konnte festgestellt werden, dass
Ezzedin und Iptehal gemeinsam in einem Fahrzeug zum Tatort
gefahren waren. Ferner war auch klar, dass der angeklagte Onkel
aus Finnland, Hussain, Nutzer eines Handys mit einem falschen
Namen war. Und auch er hat sich an der Mordstelle befunden.
Iptehals Bruder beschuldigt seinen Onkel des Mordes
Ende 2012 erhielten die Ermittler die Nachricht, dass sich der
flüchtige Onkel Hussein den Behörden in Deutschland stelle
wolle. Hussein befand sich zu diesem Zeitpunkt in syrischer
Haft. Nach der Auslieferung nach Finnland wurde der Mann dann
den Beamten in Deutschland überstellt.
Zeitgleich kontaktierte ein Rechtsanwalt den Leiter der
Ermittlungseinheit, dass sich ein weiterer Tatverdächtiger
stellen wolle. Der Ermittler betonte vor Gericht, dass er über
diese Umstände recht überrascht war. Bei dem zuletzt genannten
Verdächtigen handelte sich um den Bruder Hüsein, der ein
Geständnis ablegte und seine Anwesenheit am Tatort einräumte.
Was wie ein Zufall wirkt, war offenbar keins: Beide
Tatverdächtigen beschuldigten sich zugunsten der eigenen
Strafmilderung gegenseitig.
Hüsein habe zugegeben, dass er in der Nacht in dem Fahrzeug saß,
mit dem zum Tatort gefahren wurde, so die Zeugenaussage des
Ermittlers vor Gericht. Aber den Mord habe der Onkel Hussain
begangen, der unbemerkt eine Waffe mit sich geführt haben soll.
Hüsein sei davon ausgegangen, dass sein Onkel mit Iptehal nur
reden und sie zur Räson bringen wolle, weil sie sich wie “eine
Schlampe” benommen habe.
So berichtet der Ermittler weiter von der Vernehmung Hüseins,
dass er gemeinsam mit seinem Onkel Hussain und Ezzedin am
Nachmittag des Tattages Iptehal abgeholt habe. Man habe die
junge Frau mit der Behauptung gemeinsam essen gehen zu wollen
herausgelockt. Danach seien sie auf die Autobahn gefahren und
später auf dem Parkplatz gehalten, wo der Onkel überraschend
geschossen habe.
Die verspätete Aussage begründete Hüsein damit, dass sein Onkel
ihm gedroht hätte. Sein Onkel Hussein habe ihm
unmissverständlich klar gemacht, dass er “der Nächste” wäre,
wenn er jemanden über die Tat etwas erzählt. Aber er habe es
nicht mehr ausgehalten, sein Gewissen habe ihn zu sehr geplagt.
Hüsein wusste angeblich auch nichts darüber, woher Hüssein den
Aufenthaltsort von Iptehal im Frauenhaus kannte. Er und seine
Familie hätten auch keine Probleme damit gehabt, dass Iptehal
geflohen sei, weil sie hätte immer alles tun und lassen können,
was sie wollte, so der Bruder Hüsein.
Das unmittelbare Tatgeschehen habe Hüsein dann so beschrieben:
Am Parkplatz angekommen, habe der Onkel die junge Frau gewaltsam
aus dem Wagen gezerrt und eine Waffe gezogen. Völlig unerwartet
habe er einen Schuss abgefeuert, aber da sei noch nichts
passiert. Gegen den Willen von Iptehal habe der Onkel sie weiter
zu den Büschen gezogen und weitere Schüsse abgefeuert.
Allerdings wären er und Ezzedin im Fahrzeug geblieben und die
Schüsse lediglich außer Sichtweite gehört. Wenige Augenblicke
danach sei der Onkel zurückgekehrt und einsilbrig “Abfahrt”
befohlen. Später hätten der Onkel und Ezzedin ihn in Schwerte
rausgelassen und seien weitergefahren.
Hüsein gab bei der Polizei bekannt, dass er große Angst vor
seinem Onkel hatte und aus Pflichtgefühl und Sorge um seine
anderen Schwestern geschwiegen habe.
Trotz der Auskunft des Ermittlers, dass nachweisbar DNA-Spuren
von Ezzedin auf Iptehals Bekleidung gefunden wurden, beharrte
Hüsein darauf, dass Ezzedin lediglich mit ihm Auto saß und nicht
sehen konnte, was passiert sei.
Der Onkel widerspricht den Vorwürfen: “Hüsein hat geschossen”
Dem Bericht des leitenden Ermittlers zufolge habe Hussain
bereits im Flugzeug bei der Überführung aus Finnland nach
Deutschland angefangen, seine Version des Tathergangs zu
erzählen. Obwohl der Ermittler ihn über seine Rechte aufklärte,
bestand der Onkel darauf aussagen zu wollen, auch ohne Anwalt,
denn er habe sich schließlich freiwillig gestellt, um die
Wahrheit zu erzählen.
Laut der Auskunft des Onkels habe er und Ezzedin im Fahrzeug
gesessen, als Iptehals Bruder eine Waffe zog und seine Schwester
erschoss. Ezzedin und Hüsein würden ihm die Tat “in die Schuhe
schieben wollen”.
Bezüglich der Familienverhältnisse habe Hussain berichtet, dass
er die Familie seines Bruders (Iptehals Vater) seit dem Tod des
Bruders nicht mehr gesehen habe. Seine Schwägerin, Iptehals
Mutter, hätte ihm vorgeworfen, ihm sei es egal, wen seine Kinder
heirateten, er sei ein schlechter Mensch. Er hätte Iptehal
seinerzeit angeboten mit ihrem türkischen Freund nach Finnland
zu kommen, dann müsse ihr Vater das akzeptieren.
Die Mutter bestreitet jegliche Schuld
Ein weiterer Kriminalbeamter berichtete von der Vernehmung der
Mutter, als sie bereits als Beschuldigte vernommen wurde. Sie
habe sich sehr darüber aufgeregt und u.a. gesagt, sie sei doch
eine Mutter und kein Tier. Iptehal hätte immer machen können,
was sie wollte und hätte über ihr Leben frei bestimmen dürfem.
Einen Grund für Iptehals Aufenthalt im Frauenhaus konnte die
Mutter nicht nennen.
Dieser Zeuge hatte die Mutter dann auf die Familienverhältnisse
angesprochen: So ist Nabil (ältester Bruder von Iptehal) mit
einer Tochter des Onkels Hussain, also seiner Cousine
verheiratet. Eine Schwester von Iptehal ist mit einem Sohn des
gleichen Onkels verheiratet. Der Zeuge habe der Mutter gegenüber
dann festgehalten, dass sie offenbar ihre Kinder gerne innerhalb
der Familie verheirate. Darauf hätte die Mutter nur erwidert,
dass Gott entscheide, wen die Kinder lieben. Das könne man als
Eltern nicht lenken. Einer der Verteidiger wies in dem
Zusammenhang darauf hin, dass es bis vor 3 Jahrzehnten auch in
Deutschland üblich gewesen sei, dass man zwischen Cousins und
Cousinen heiratete, gerade bei Adligen.
Als die Mutter dann noch auf die Rolle von Ezzedin in dem
Mordzusammenhang befragt wurde, habe sie das ausgeschlossen.
Ezzedin war nicht am Tatort, er habe damit nichts zu tun, er sei
“weder Vater noch Bruder”, so die Mutter von Iptehal.
Die Verhandlung wird am 15. Mai 2013 fortgesetzt.
#Post#: 1575--------------------------------------------------
Re: Iptehal musste vor dem Ramadan sterben
DIR By: Kater Karlo
Date: May 26, 2013, 7:22 pm
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Das kann man einfach nicht fassen!!!!!
Was uns das alles kostet!
Da wird man ja verrückt - schon alleine die Familienverhältnisse
lassen sich nur mit einer Art Organigramm durchblicken - wenn
überhaupt. Warum setzt der Richter sie nicht in Beugehaft - bei
Schweinsohren und Most?
Wie soll das mit denen weitergehen? Wir haben ja massenhaft
solche Leute hier.
Sind wir schon froh, dass sie sich wenigstens in Haft nicht
vermehren können?
Und dann auch noch das: Einer der Verteidiger wies in dem
Zusammenhang darauf hin, dass es bis vor 3 Jahrzehnten auch in
Deutschland üblich gewesen sei, dass man zwischen Cousins und
Cousinen heiratete, gerade bei Adligen.
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