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#Post#: 1274--------------------------------------------------
Asozialer Schmarotzer verklagt die Schweiz
DIR By: KarlMartell
Date: March 27, 2013, 12:32 pm
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Handabhacken: Ja! Schwimmen: Nein!
Eugen Sorg
Seit vier Jahren beschäftigt sich ein stattlicher Tross
Pädagogen, Integrationsbeamte, Richter und Anwälte mit dem in
Basel wohnhaften Aziz O. Der gebürtige Türke und eingebürgerte
Schweizer hatte sich 2009 geweigert, seine beiden Töchter,
damals sieben und neun Jahre alt, in den obligatorischen
gemischten Schwimmunterricht zu schicken. Es sei sein «heiliger
Glaube», der es ihm verbiete, seine Mädchen dem Anblick fremder
Knaben in Badehosen und den Blicken nicht verwandter
Schwimmlehrer auszusetzen.
Aziz O. wurde gemäss geltendem Reglement mit einer Busse von
mehreren Hundert Franken bestraft. Er rekurrierte gegen das
Urteil, verlor vor dem Verwaltungsgericht, zog den Fall weiter
ans Bundesgericht, verlor aber auch dort. Das Bundesgericht
wertete das öffentliche Interesse an Integration und
Gleichstellung der Geschlechter höher als die von den
Beschwerdeführern reklamierte Glaubens- und Gewissensfreiheit.
Die Richter hatten damit auf eine gesellschaftliche Entwicklung
reagiert, die sich in den letzten zwanzig Jahren in ganz Europa
bemerkbar gemacht hatte.
Die Millionen muslimischen Einwanderer aus Nordafrika,
Südostasien, der Türkei brachten nicht nur ihren Willen zum
ökonomischen Aufstieg mit, sondern auch ihre zum Teil
archaischen, patriarchalen, magischen Weltbilder. Sie genossen
die Vorzüge der westlichen Zivilisation, die ärztliche
Versorgung, die Infrastruktur, die materielle Sicherheit, aber
nicht wenige reagierten befremdet auf die Freiheiten des
westlichen Lebensstils. Was dem Westler Weltoffenheit, Autonomie
und sexuelle Selbstbestimmung sind, erscheint den muslimischen
Immigranten häufig als verachtenswürdiger Unglaube, Schwäche und
Prostitution.
Der arbeitslose Sozialhilfebezüger Aziz O. ist mit seinem Fall
an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
weitergezogen. Ein Sponsor finanziert ihm den Kampf. Dieses
Vorgehen ist sein Recht, obwohl er und seinesgleichen
Einrichtungen wie das Gericht in Strassburg sofort abschaffen
würden, hätten sie nur die Macht dazu. Aziz O. hat vor drei
Jahren im Schweizer Fernsehen (siehe hier:
HTML http://www.sendungen.sf.tv/dok/Sendungen/DOK/Archiv/Hinter-dem-Schleier,<br
/>US) die Strafe des Handabhackens für Diebe befürwortet und das
Recht des Ehemannes auf körperliche Züchtigung seiner Frau, wenn
sie ihm den Beischlaf verweigert. Auch auf diese Meinung hat er
ein Recht.
Aber sie ist nicht geheiligt durch irgendwelche göttliche
Weihen. Zumindest nicht in Europa. Es wäre ein fataler Schritt,
würde das Gericht in Strassburg das kluge Urteil des
schweizerischen Bundesgerichts umstossen.
Erschienen in der Basler Zeitung
Siehe auch:
HTML http://bazonline.ch/basel/stadt/Muslim-verklagt-die-Schweiz-wegen-Schwimmunterricht/story/10609584
HTML http://www.tagesanzeiger.ch/leben/gesellschaft/Aziz-O-klagt-gegen-die-Schweiz/story/21281009
Das ist der Schweizer Aziz Osmanoglu aus Basel (rechts):
HTML http://sosheimat.files.wordpress.com/2012/05/basler-islamist-aziz-osmanoglu.jpg
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