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#Post#: 286--------------------------------------------------
Eine kleine radikale Minderheit
DIR By: Ben
Date: June 13, 2012, 5:28 am
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13.06.2012 06:25
Eine kleine radikale Minderheit
Oliver Grote
Anlässlich des islamischen Kongresses in Köln fordert Gerd Held
in seinem Leitartikel für DIE WELT vom 08. 06. 2012 den
„wehrhaften Staat“ als Antwort auf radikale Salafisten. Seine
Einschätzung, dass die Bundesrepublik „moralisch im Recht“ ist,
wenn sie das Zeichnen und Zeigen von Mohammed-Karikaturen
verteidigt, ist sicherlich treffend. Ebenfalls zu Recht warnt
Held vor der Auffassung der Salafisten, sich über in Deutschland
geltende Gesetze hinwegsetzen zu dürfen. Der 25-jährige Mann
etwa, der in Bonn zwei Polizisten niederstach, nahm für sich in
Anspruch, Polizisten zu bestrafen, weil er als Muslim das Recht
dazu habe. Helds Interpretation dieses Selbstverständnisses,
sein Versuch, den geistigen Hintergrund dieser Erhebung über den
Rechtsstaat zu erhellen, vermag allerdings nicht zu überzeugen.
Die gewaltsamen Ausschreitungen der Salafisten haben für Held
keinen religiösen oder kulturellen Hintergrund, sondern seien
Ausdruck „profaner Machtansprüche“. Zu kalt sei diese „Technik
der Gewalt“, als dass man eine „Verbindung mit dem Islam, den
ein tiefes Gefühl für die unerschöpfliche Größe Gottes
auszeichnet, herstellen“ könne. Davon abgesehen, dass sich ein
derart wütendes Aufbegehren gegen harmlose Karikaturen kaum als
kalt bezeichnen lässt und ein tiefes Vertrauen in die Größe
Gottes eigentlich zu mehr Nachsicht mit Kritikern führen sollte,
muss sich Held vor allem eine Frage gefallen lassen: Warum nimmt
er die Aussagen des Messerstechers von Bonn nicht einfach ernst?
„Als Muslim“ hat dieser laut eigener Aussage die Tat verübt, aus
einem Gefühl der religiösen Verletzung heraus. Wenn es nur um
Machtansprüche ginge, nicht aber um die gewaltsame Durchsetzung
einer kulturellen und religiösen Identität – warum richtet sich
die Gewalt gerade gegen jene, die den Islam kritisieren (bzw.
gegen diejenigen, die das Recht der Kritiker auf
Meinungsfreiheit verteidigen)? Warum greifen Salafisten keine
Parteiveranstaltungen oder Tagungen feministischer
Frauenrechtsorganisationen an? Held begeht den Fehler, strikt
zwischen politischen, kulturellen und religiösen Motiven für
salafistische Gewalttaten unterscheiden zu wollen; im Islam sind
diese drei Faktoren jedoch nur zu oft untrennbar miteinander
verwoben. Wiederum lohnt es sich, die Salafisten selbst zu Wort
kommen zu lassen.
In einem in der ZEIT vom 06. 06. 2012 abgedruckten Gespräch
zwischen einer liberalen Lehrerin für Islamkunde, einem jungen
Salafisten und zwei Journalisten diskutierten die Teilnehmer der
Runde auch über die Gesetzesobservanz gläubiger Muslime. Malik –
so der Name des 20-jährigen Salafisten – macht gleich zu Anfang
klar, worum es der salafistischen Bewegung geht: um die
Orientierung am Koran, der Sunna und den Religionsgelehrten
sowie an der Lebensweise des Propheten Mohammed. Allein hieran
wird deutlich: Die Salafisten wollen nicht etwa nur „profane
Machtansprüche“ durchsetzen, sondern ihre Auffassung vom
islamischen Leben. „Der Islam ist eine Gesetzesreligion, und ich
befolge die Gesetze“, erklärt Malik. Prägnanter lässt sich die
enge Verschränkung von Kultur, Religion und Politik innerhalb
dieser Denkschule nicht beschreiben: Die Religion – in Gestalt
von Koran und Religionsgelehrten – liefert die Gesetze, nach
denen sich das alltägliche, politische und kulturelle Leben zu
richten hat.
Freilich geraten die Salafisten zuweilen in ein Dilemma, nämlich
dann, wenn sich die religiösen Instanzen widersprechen. Auch
hierzu äußert sich Malik: „Auch Salafisten können zu eigenen
Schlüssen kommen. Ja, es gibt eine starke Abhängigkeit von den
Religionsgelehrten. Das heißt aber nicht, dass wir nicht die
Verhältnisse zum Beispiel in Saudi-Arabien kritisieren. Warum
darf eine Frau dort nicht Auto fahren, wenn Aischa, die Ehefrau
des Propheten, auf einem Kamel geritten ist? Für mich passt das
nicht zusammen.“
Aha, das heißt also im Umkehrschluss: Wenn Aischa nicht auf
einem Kamel geritten wäre, sprächen Salafisten den Frauen auch
nicht das Recht zu, Auto fahren zu dürfen. Die Gewährung von
Rechten ist an den Inhalt des Korans geknüpft. Der religiöse
Text bzw. seine Auslegung soll das Leben der Menschen regeln.
Offensichtlich erkennen Verfechter eines dogmatischen Islams wie
die Salafisten nur das an, was sich theologisch begründen lässt
– auch wenn der strittige Sachverhalt eigentlich gar nichts mit
Religion oder Theologie zu tun hat. Daher erklärt der Salafist:
„Es fehlt an Bildung, da stimme ich zu, aber auch an religiöser
Bildung.“ Das „aber auch“ könnte man getrost durch ein „und
zwar“ ersetzen; wenn Religionsgelehrte entscheiden sollen, ob
Frauen Auto fahren dürfen oder ob gegen Homosexuelle die
Todesstrafe verhängt wird, dann kann man allen potentiell
betroffenen Menschen nur ein gerüttelt Maß an religiöser Bildung
wünschen – zu ihrem eigenen Schutz.
Zurück zur Gesetzesobservanz von Muslimen in nichtmuslimischen
Gesellschaften, denn hier ist die Argumentation des Salafisten
besonders interessant (und beruht, nebenbei bemerkt, auf Fatwas
islamischer Rechtsgelehrter). Zunächst versichert Malik: Auch
als Muslim müsse man die Rechtsgrundsätze des Landes
akzeptieren, in dem man lebt – wie er auf Nachfrage beteuert,
sogar die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften.
Hierdurch möchte er wohl eine gewisse Toleranz suggerieren. Dann
führt er Pierre Vogel als prominentes Beispiel einer
salafistischen Meinung zu diesem Thema an. Vogel spricht sich
für die bloße „Ermahnung“ von Homosexuellen aus – im Gegensatz
zur Auslegung anderer Korangelehrter, die körperliche
Züchtigungen bis hin zur Todesstrafe fordern. Angesichts der
bisherigen Argumentation könnte man bei unserem jungen
Salafisten zumindest eine gewisse Mäßigung seiner gar nicht
geleugneten Abneigung gegenüber Homosexuellen vermuten – wenn
sich nicht am Ende seiner Ausführungen das kleine Sätzchen „Ich
selbst sehe das anders“ fände, womit er sich auf den Verzicht
auf körperliche Strafen für Homosexuelle bezieht. Was lernen
wir? Salafisten mögen keine Schwulen und Lesben, manche wollen
diese dort, wo islamische Rechtsgrundsätze herrschen, nur
ermahnen, andere hingegen körperlich züchtigen.
Trotzdem sollen Muslime gemäß der Rechtslage ihres
nichtmuslimischen Landes Homosexuelle tolerieren, erklärt Malik.
Der Grund für diese vorgebliche Toleranz ist aber nicht etwa die
Anerkennung freiheitlicher Werte, sondern die Tatsache, dass die
Scharia „keine staatliche Rechtsgültigkeit hat“ und die
„Rechtsschulen des Islam zu verschiedenen Urteilen, von der
Ermahnung bis hin zur Todesstrafe“ in diesem Punkt kommen. Mit
anderen Worten: Wenn Rechtsgelehrte einhellig der Meinung wären,
dass Homosexuelle mit dem Tode bestraft werden müssten, und die
Scharia auch in Deutschland Gültigkeit besäße, müssten
Homosexuelle durchaus drakonische Strafen erwarten. Schnell wäre
es mit der Akzeptanz freiheitlicher Werte vorbei, wenn die
Salafisten ihr Ziel – die Umwandlung der Gesellschaft in einen
Gottesstaat – erreichten. Dies sollte übrigens, so Malik, das
Ziel jedes Muslims sein, wo immer er auch lebt. Die Bekundung,
einen Gottesstaat errichten zu wollen, ist nun aber nicht gerade
das, was ich im Sinne Helds als „profanen Machtanspruch“
auffassen würde.
Die Argumentation des jungen Salafisten ist bei aller
Inkonsequenz gut dazu geeignet, vielleicht sogar dazu gedacht,
die salafistische Bewegung zu entlasten – z. B. für den Fall
eines tatsächlichen Übergriffs islamischer Extremisten auf
Homosexuelle. Solche apologetischen Argumente arbeiten zumeist
mit dem angeblichen Partikularismus des Islams: „Diese
Pauschalisierung“ – Malik meint die Gleichsetzung von
gewalttätigem islamischem Radikalismus und Salafismus – „lehne
ich ab, genau wie die radikal-militanten Salafisten und ihre
Ideologie.“
Dieser Satz könnte auch die Antwort eines Salafisten auf eine
kritische Berichterstattung über einen Ehrenmord darstellen.
Immer dann, wenn der Islam oder eine islamische Strömung davon
freigesprochen werden soll, für Gewalt und Terror verantwortlich
zu sein, wird die Vielschichtigkeit der Religion betont und
gefordert, nicht pauschal zu urteilen. Wenn es aber umgekehrt
darum geht, an einzelnen Muslimen begangenes Unrecht zu
beklagen, ist es die Gemeinschaft von Millionen Muslimen in
aller Welt, die kollektiv mitbeleidigt wurde. Genauso
argumentieren auch die Salafisten. Wird eine Gruppe von ihnen
gewalttätig, verwehrt man sich gegen die Kritik an der Bewegung,
da es sich nur um wenige, besonders radikale Einzeltäter
handele. Dass es aber nicht zuletzt religiöse und kulturelle
Grundsätze der gesamten Gruppe bzw. Religion sind, die einige zu
gewaltsamen Ausbrüchen veranlassen oder das Entstehen radikaler
Gruppierungen fördern, wird gar nicht erst erwogen – auch nicht
von ansonsten kritischen Beobachtern wie Gerd Held.
Die offensichtlich religiöse Motivation für Gewalttaten
salafistischer und anderer islamistischer Gruppierungen zu
ignorieren, birgt jedoch vor allem eine Gefahr: Verfechter
extremer religiöser Ansichten können sich auch weiterhin darauf
verlassen, von der Toleranz der Gesellschaft und des Staates
geschützt zu werden – auch wenn sich ihre Rechtsgrundsätze nicht
mit freiheitlichen und demokratischen Werten vereinbaren lassen.
Der Staat muss sich nicht nur gegen Angriffe auf politische
Grundsätze verteidigen können; wenn religiöse
Rechtsvorstellungen die Prinzipien der demokratischen
Gesellschaft bedrohen, muss sich die von Held geforderte
Wehrhaftigkeit des Staates auch gegen Angriffe aus dieser
Richtung wenden.
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