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       Eine kleine radikale Minderheit
   DIR By: Ben
       Date: June 13, 2012, 5:28 am
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       13.06.2012   06:25
       Eine kleine radikale Minderheit
       Oliver Grote
       Anlässlich des islamischen Kongresses in Köln fordert Gerd Held
       in seinem Leitartikel für DIE WELT vom 08. 06. 2012 den
       „wehrhaften Staat“ als Antwort auf radikale Salafisten. Seine
       Einschätzung, dass die Bundesrepublik „moralisch im Recht“ ist,
       wenn sie das Zeichnen und Zeigen von Mohammed-Karikaturen
       verteidigt, ist sicherlich treffend. Ebenfalls zu Recht warnt
       Held vor der Auffassung der Salafisten, sich über in Deutschland
       geltende Gesetze hinwegsetzen zu dürfen. Der 25-jährige Mann
       etwa, der in Bonn zwei Polizisten niederstach, nahm für sich in
       Anspruch, Polizisten zu bestrafen, weil er als Muslim das Recht
       dazu habe. Helds Interpretation dieses Selbstverständnisses,
       sein Versuch, den geistigen Hintergrund dieser Erhebung über den
       Rechtsstaat zu erhellen, vermag allerdings nicht zu überzeugen.
       Die gewaltsamen Ausschreitungen der Salafisten haben für Held
       keinen religiösen oder kulturellen Hintergrund, sondern seien
       Ausdruck „profaner Machtansprüche“. Zu kalt sei diese „Technik
       der Gewalt“, als dass man eine „Verbindung mit dem Islam, den
       ein tiefes Gefühl für die unerschöpfliche Größe Gottes
       auszeichnet, herstellen“ könne. Davon abgesehen, dass sich ein
       derart wütendes Aufbegehren gegen harmlose Karikaturen kaum als
       kalt bezeichnen lässt und ein tiefes Vertrauen in die Größe
       Gottes eigentlich zu mehr Nachsicht mit Kritikern führen sollte,
       muss sich Held vor allem eine Frage gefallen lassen: Warum nimmt
       er die Aussagen des Messerstechers von Bonn nicht einfach ernst?
       „Als Muslim“ hat dieser laut eigener Aussage die Tat verübt, aus
       einem Gefühl der religiösen Verletzung heraus. Wenn es nur um
       Machtansprüche ginge, nicht aber um die gewaltsame Durchsetzung
       einer kulturellen und religiösen Identität – warum richtet sich
       die Gewalt gerade gegen jene, die den Islam kritisieren (bzw.
       gegen diejenigen, die das Recht der Kritiker auf
       Meinungsfreiheit verteidigen)? Warum greifen Salafisten keine
       Parteiveranstaltungen oder Tagungen feministischer
       Frauenrechtsorganisationen an? Held begeht den Fehler, strikt
       zwischen politischen, kulturellen und religiösen Motiven für
       salafistische Gewalttaten unterscheiden zu wollen; im Islam sind
       diese drei Faktoren jedoch nur zu oft untrennbar miteinander
       verwoben. Wiederum lohnt es sich, die Salafisten selbst zu Wort
       kommen zu lassen.
       In einem in der ZEIT vom 06. 06. 2012 abgedruckten Gespräch
       zwischen einer liberalen Lehrerin für Islamkunde, einem jungen
       Salafisten und zwei Journalisten diskutierten die Teilnehmer der
       Runde auch über die Gesetzesobservanz gläubiger Muslime. Malik –
       so der Name des 20-jährigen Salafisten – macht gleich zu Anfang
       klar, worum es der salafistischen Bewegung geht: um die
       Orientierung am Koran, der Sunna und den Religionsgelehrten
       sowie an der Lebensweise des Propheten Mohammed. Allein hieran
       wird deutlich: Die Salafisten wollen nicht etwa nur „profane
       Machtansprüche“ durchsetzen, sondern ihre Auffassung vom
       islamischen Leben. „Der Islam ist eine Gesetzesreligion, und ich
       befolge die Gesetze“, erklärt Malik. Prägnanter lässt sich die
       enge Verschränkung von Kultur, Religion und Politik innerhalb
       dieser Denkschule nicht beschreiben: Die Religion – in Gestalt
       von Koran und Religionsgelehrten – liefert die Gesetze, nach
       denen sich das alltägliche, politische und kulturelle Leben zu
       richten hat.
       Freilich geraten die Salafisten zuweilen in ein Dilemma, nämlich
       dann, wenn sich die religiösen Instanzen widersprechen. Auch
       hierzu äußert sich Malik: „Auch Salafisten können zu eigenen
       Schlüssen kommen. Ja, es gibt eine starke Abhängigkeit von den
       Religionsgelehrten. Das heißt aber nicht, dass wir nicht die
       Verhältnisse zum Beispiel in Saudi-Arabien kritisieren. Warum
       darf eine Frau dort nicht Auto fahren, wenn Aischa, die Ehefrau
       des Propheten, auf einem Kamel geritten ist? Für mich passt das
       nicht zusammen.“
       Aha, das heißt also im Umkehrschluss: Wenn Aischa nicht auf
       einem Kamel geritten wäre, sprächen Salafisten den Frauen auch
       nicht das Recht zu, Auto fahren zu dürfen. Die Gewährung von
       Rechten ist an den Inhalt des Korans geknüpft. Der religiöse
       Text bzw. seine Auslegung soll das Leben der Menschen regeln.
       Offensichtlich erkennen Verfechter eines dogmatischen Islams wie
       die Salafisten nur das an, was sich theologisch begründen lässt
       – auch wenn der strittige Sachverhalt eigentlich gar nichts mit
       Religion oder Theologie zu tun hat. Daher erklärt der Salafist:
       „Es fehlt an Bildung, da stimme ich zu, aber auch an religiöser
       Bildung.“ Das „aber auch“ könnte man getrost durch ein „und
       zwar“ ersetzen; wenn Religionsgelehrte entscheiden sollen, ob
       Frauen Auto fahren dürfen oder ob gegen Homosexuelle die
       Todesstrafe verhängt wird, dann kann man allen potentiell
       betroffenen Menschen nur ein gerüttelt Maß an religiöser Bildung
       wünschen – zu ihrem eigenen Schutz.
       Zurück zur Gesetzesobservanz von Muslimen in nichtmuslimischen
       Gesellschaften, denn hier ist die Argumentation des Salafisten
       besonders interessant (und beruht, nebenbei bemerkt, auf Fatwas
       islamischer Rechtsgelehrter). Zunächst versichert Malik: Auch
       als Muslim müsse man die Rechtsgrundsätze des Landes
       akzeptieren, in dem man lebt – wie er auf Nachfrage beteuert,
       sogar die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften.
       Hierdurch möchte er wohl eine gewisse Toleranz suggerieren. Dann
       führt er Pierre Vogel als prominentes Beispiel einer
       salafistischen Meinung zu diesem Thema an. Vogel spricht sich
       für die bloße „Ermahnung“ von Homosexuellen aus – im Gegensatz
       zur Auslegung anderer Korangelehrter, die körperliche
       Züchtigungen bis hin zur Todesstrafe fordern. Angesichts der
       bisherigen Argumentation könnte man bei unserem jungen
       Salafisten zumindest eine gewisse Mäßigung seiner gar nicht
       geleugneten Abneigung gegenüber Homosexuellen vermuten – wenn
       sich nicht am Ende seiner Ausführungen das kleine Sätzchen „Ich
       selbst sehe das anders“ fände, womit er sich auf den Verzicht
       auf körperliche Strafen für Homosexuelle bezieht. Was lernen
       wir? Salafisten mögen keine Schwulen und Lesben, manche wollen
       diese dort, wo islamische Rechtsgrundsätze herrschen, nur
       ermahnen, andere hingegen körperlich züchtigen.
       Trotzdem sollen Muslime gemäß der Rechtslage ihres
       nichtmuslimischen Landes Homosexuelle tolerieren, erklärt Malik.
       Der Grund für diese vorgebliche Toleranz ist aber nicht etwa die
       Anerkennung freiheitlicher Werte, sondern die Tatsache, dass die
       Scharia „keine staatliche Rechtsgültigkeit hat“ und die
       „Rechtsschulen des Islam zu verschiedenen Urteilen, von der
       Ermahnung bis hin zur Todesstrafe“ in diesem Punkt kommen. Mit
       anderen Worten: Wenn Rechtsgelehrte einhellig der Meinung wären,
       dass Homosexuelle mit dem Tode bestraft werden müssten, und die
       Scharia auch in Deutschland Gültigkeit besäße, müssten
       Homosexuelle durchaus drakonische Strafen erwarten. Schnell wäre
       es mit der Akzeptanz freiheitlicher Werte vorbei, wenn die
       Salafisten ihr Ziel – die Umwandlung der Gesellschaft in einen
       Gottesstaat – erreichten. Dies sollte übrigens, so Malik, das
       Ziel jedes Muslims sein, wo immer er auch lebt. Die Bekundung,
       einen Gottesstaat errichten zu wollen, ist nun aber nicht gerade
       das, was ich im Sinne Helds als „profanen Machtanspruch“
       auffassen würde.
       Die Argumentation des jungen Salafisten ist bei aller
       Inkonsequenz gut dazu geeignet, vielleicht sogar dazu gedacht,
       die salafistische Bewegung zu entlasten – z. B. für den Fall
       eines tatsächlichen Übergriffs islamischer Extremisten auf
       Homosexuelle. Solche apologetischen Argumente arbeiten zumeist
       mit dem angeblichen Partikularismus des Islams: „Diese
       Pauschalisierung“ – Malik meint die Gleichsetzung von
       gewalttätigem islamischem Radikalismus und Salafismus – „lehne
       ich ab, genau wie die radikal-militanten Salafisten und ihre
       Ideologie.“
       Dieser Satz könnte auch die Antwort eines Salafisten auf eine
       kritische Berichterstattung über einen Ehrenmord darstellen.
       Immer dann, wenn der Islam oder eine islamische Strömung davon
       freigesprochen werden soll, für Gewalt und Terror verantwortlich
       zu sein, wird die Vielschichtigkeit der Religion betont und
       gefordert, nicht pauschal zu urteilen. Wenn es aber umgekehrt
       darum geht, an einzelnen Muslimen begangenes Unrecht zu
       beklagen, ist es die Gemeinschaft von Millionen Muslimen in
       aller Welt, die kollektiv mitbeleidigt wurde. Genauso
       argumentieren auch die Salafisten. Wird eine Gruppe von ihnen
       gewalttätig, verwehrt man sich gegen die Kritik an der Bewegung,
       da es sich nur um wenige, besonders radikale Einzeltäter
       handele. Dass es aber nicht zuletzt religiöse und kulturelle
       Grundsätze der gesamten Gruppe bzw. Religion sind, die einige zu
       gewaltsamen Ausbrüchen veranlassen oder das Entstehen radikaler
       Gruppierungen fördern, wird gar nicht erst erwogen – auch nicht
       von ansonsten kritischen Beobachtern wie Gerd Held.
       Die offensichtlich religiöse Motivation für Gewalttaten
       salafistischer und anderer islamistischer Gruppierungen zu
       ignorieren, birgt jedoch vor allem eine Gefahr: Verfechter
       extremer religiöser Ansichten können sich auch weiterhin darauf
       verlassen, von der Toleranz der Gesellschaft und des Staates
       geschützt zu werden – auch wenn sich ihre Rechtsgrundsätze nicht
       mit freiheitlichen und demokratischen Werten vereinbaren lassen.
       Der Staat muss sich nicht nur gegen Angriffe auf politische
       Grundsätze verteidigen können; wenn religiöse
       Rechtsvorstellungen die Prinzipien der demokratischen
       Gesellschaft bedrohen, muss sich die von Held geforderte
       Wehrhaftigkeit des Staates auch gegen Angriffe aus dieser
       Richtung wenden.
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