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       #Post#: 282--------------------------------------------------
       Die Führer von Iran und Hamas vor ein internationales Gericht
       stellen?
   DIR By: Ben
       Date: June 12, 2012, 11:16 am
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       Die Führer von Iran und Hamas vor ein internationales Gericht
       stellen?
       11. Juni 2012 um 15:36
       Manfred Gerstenfeld interviewt Botschafter Alan Baker (direkt
       vom Autor)
       Internationale Gerichte und Tribunale könnten Israel eine Reihe
       Gelegenheiten bieten gegen diejenigen vorzugehen, die seine
       Vernichtung anstreben. Um zukünftigen Völkermord zu verhindern,
       der das größte Verbrechen der Welt ist, wurde 1948 die
       Konvention zur Verhinderung und Bestrafung des Verbrechens des
       Völkermords – besser bekannt als UNO-Völkermordkonvention –
       verabschiedet. Nach den Artikeln 3 und 9 dürfen Klagen gegen
       einen Staat, der für Völkermord, für Verschwörung diesen zu
       begehen, für direkte und öffentliche Aufhetzung ihn zu begehen,
       für versuchten Völkermord und für Beteiligung an Völkermord an
       den Internationalen Gerichtshof übergeben werden.[1]
       Botschafter Alan Baker ist einer der führenden Experten Israels
       für internationales Recht. Er war 1996 bis 2004 Rechtsberater
       und stellvertretender Generaldirektor des israelischen
       Außenministeriums, danach vier Jahre lang (2004 – 2008) Israels
       Botschafter in Kanada. Zur Zeit ist er Direktor des Institute
       for Contemporary Affairs am Jerusalem Center for Public Affairs.
       Der Iran und seine Führer haben seit mehr als einem Jahrzehnt
       offen und systematisch zum Völkermord gegen Israel aufgehetzt.
       Seit 1956 ist der Iran Mitglied der UNO-Völkermordkonvention und
       kann daher vor den Internationalen Gerichtshof (ICJ) in Den Haag
       gebracht werden. Zusätzlich können, da Artikel 4 der
       Völkermordkonvention für Staatsoberhäupter und
       Regierungsmitglieder jeden Anspruch auf Immunität oder
       Freistellung aufhebt, der iranische Präsident Mahmud
       Ahmadinedschad und der oberste Führer Ali Khamenei gemäß dem
       Statut von Rom des Internationalen Strafgerichtshof (ICC) von
       1998 vor diesem angeklagt werden.[2] Da jedoch der Iran diesem
       Statut noch nicht beigetreten ist, müsste jede Klage gegen
       iranische Führer vom UNO-Sicherheitsrat an den ICC verwiesen
       oder vom Ankläger des Gerichts initiiert werden.
       Baker führt an: Artikel 25 des ICC-Statuts erwähnt verschiedene
       Grade der Beteiligung an einem oder mehreren der angeführten
       Verbrechen, ob dies Aufhetzung zu Völkermord oder Verbrechen
       gegen die Menschheit sind oder Beihilfe dabei, Werben dafür,
       Aufforderung dazu oder anderes bezüglich solcher Verbrechen.
       Die allgemeine Regel ist, dass Staaten allen internationalen
       Konventionen nach souveränem Ermessen freiwillig beitreten. Es
       gibt aber gewisse Umstände, unter denen ein Staat verpflichtet
       sein könnte seinen Verpflichtungen gemäß einer Konvention
       nachzukommen, der er angehört oder für einen solchen Verstoß
       bestraft werden kann. Sollte sich der UNO-Sicherheitsrat
       entscheiden eine Klage gegen die Führer des Iran wegen
       Aufhetzung zu Völkermord an den ICC zu verweisen, so wäre dies
       verbindlich.
       Ein wichtiges Problem ist im Fall des Iran, dass internationales
       Recht und dessen Praxis zu einem großen Teil von politischem
       Willen angetrieben sind. Daher handelte, als Präsident
       Ahmadinedschad zu UNO-Treffen in den USA war und zu einer
       Präsentation an die Columbia University eingeladen wurde,
       niemand um ihn zu verhaften. Das trotz der Tatsache, dass das
       theoretisch hätte gemacht werden können, hätten die Vereinigten
       Staaten oder irgendein anderer Staat das beim Sicherheitsrat
       beantragt.
       Baker fügt hinzu: Die Hamas ist gemäß den Bestimmungen ihrer
       Charta ebenfalls ein Beispiel unverhohlener Aufhetzung zum
       Völkermord. Doch die Führer der Hamas, der Hisbollah, der Fatah
       und anderer Terrorgruppen und -organisationen können nicht vor
       den Internationalen Gerichtshof gebracht werden, weil das
       Gericht entsprechend seines Statuts nur mit Staaten zu hat.
       Daher können sie nicht unter die Jurisdiktion des Gerichtshofs
       fallen. Einzelmitglieder der Hamas und anderer
       Terrororganisationen könnten vor den ICC gestellt werden, wenn
       ein Land, das sich entscheidet diese Person zu verhaften, die
       Jurisdiktion des Gerichtshofs anerkennt und diese Leute nicht
       vor ein eigenes Tribunal stellt. Ähnlich wie bei der Situation
       zu Ahmedinedschad könnte theoretisch der UNO-Sicherheitsrat
       beauftragt werden eine Strafverfolgung gegen einen
       Repräsentanten der Hamas oder anderer Terrororganisationen in
       Gang zu setzen.
       Um diese Hamas-Mitglieder vorzuladen, könnte man nicht das
       Verbrechen des Terrorismus nutzen, da dies im ICC-Statut noch
       nicht als Verbrechen aufgeführt wird. Es gibt aber mehrere
       Verbrechen, die unter „Verbrechen gegen die Menschheit“
       angeführt werden – darunter Mord, Freiheitsentzug oder
       Freiheitsberaubung und Angriffe gegen die Zivilbevölkerung.
       Andere betreffen „Kriegsverbrechen“ wie vorsätzliche Tötung,
       (Körper-) Verletzung oder die Zufügung großen Leides,
       Geiselnahme, Angriff auf Zivilbevölkerung, zivile Objekte wie
       Städte und Dörfer, religiöse und Kultur-Gebäude sowie Versuche
       des Völkermords. Diese könnten Vertretern der Hamas oder jeder
       anderen Terrorgruppe angelastet werden.
       Man sollte weiterhin anführen, dass diejenigen, die die Hamas
       und andere Terrororganisationen unterstützen, sponsern,
       finanzieren und ermutigen, theoretisch ebenfalls unter der
       Völkermordkonvention wegen „Verschwörung zum Begehen von
       Völkermord“[3], „direkter und öffentlicher Aufhetzung zum
       Begehen von Völkermord“[4] und „Mittäterschaft oder versuchtem
       Völkermord“[5] angeklagt werden können.
       Derweil versucht die palästinensische Autonomiebehörde die
       internationalen Gerichte auszunutzen, um Israel zu schaden. Das
       ist eine Entwicklung, die an Boden gewinnen wird. Die
       Palästinenser werden zweifelsohne weiterhin die
       Eigenstaatlichkeit anstreben. Das wird ihnen die juristische
       Kapazität verschaffen Israel in internationalen Gerichten und
       Tribunalen zu jagen.
       Um es zusammenzufassen: Wir können davon ausgehen, dass es in
       der Zukunft weitere Versuche geben wird in Konflikten im Nahen
       Osten diese rechtlichen Mittel zu nutzen. Daher sollte Israel
       analysieren, was es einerseits juristisch gegen diejenigen
       unternehmen kann, die ihm oder seiner Führung Schaden zufügen
       wollen und andererseits zu verhindern, dass diese juristischen
       Optionen gegen es selbst genutzt werden.
       Dr. Manfred Gerstenfeld ist Vorsitzender des Aufsichtsrats des
       Jerusalem Center of Public Affairs
       
       [1] www.hrweb.org/legal/genocide.html
       [2] Statut von Rom des Internationalen Strafgerichtshof, Artikel
       5(a), 6 und 27,
       www.icc-cpi.int/NR/rdonlyres/ADD16852-AEE9-4757-ABE7-9CDC7CF02886/283503/RomeStatutEng1.pdf
       [3] Konvention zur Verhinderung und Bestrafung des Verbrechens
       des Völkermords, 1948, Artikel 3(b)
       [4] Ebenda, Artikel 3(c)
       [5] Ebenda, Artikel 3(d) und (4)
  HTML https://heplev.wordpress.com/2012/06/11/die-fuhrer-von-iran-und-hamas-vor-ein-internationales-gericht-stellen/
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