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#Post#: 267--------------------------------------------------
Verbotene Kalifatskonferenz soll doch stattgefunden haben
DIR By: Ben
Date: June 11, 2012, 9:19 am
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Verbotene Kalifatskonferenz soll doch stattgefunden haben
10. Juni 2012 - 9:15
Interessantes „Insiderwissen“ offenbarte die Grüne
Nationalratsabgeordnete Alev Korun in einer parlamentarischen
Anfrage, die sie Ende Mai an Innenministerin Johanna
Mikl-Leitner (ÖVP) richtete. Unter dem Titel „Abhaltung
Kalifatskonferenz trotz vorheriger Untersagung durch Behörde“
liefert Korun Informationen, wonach die durch die
Sicherheitsbehörden im Februar 2012 offizielle verbotene
„Kalifatskonferenz“ trotzdem stattgefunden haben soll.
Juristisches Schlupfloch soll das niederösterreichische
Veranstaltungsgesetz gewesen sein. Auf dieser Grundlage sollen
die Organisation „Hizb-ut Tahrir“ und ihr Sprecher Shaker Assem
diese Tagung trotzdem durchgeführt haben.
Anfrage verweist auf Infos des Veranstalters
Korun stützt die Begründung ihrer Anfrage auf Informationen des
Veranstalters Shaker Assem. Dieser soll auf einer Webseite unter
dem Titel „ Kalifatskonferenz 2012“ die Teilnehmer
folgendermaßen informiert haben:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Geschwister,
aus baubehördlichen Gründen darf die Konferenz nur als
geschlossene Veranstaltung für geladene Gäste durchgeführt
werden. Fremde Personen ohne Einladung kann leider kein Zutritt
gewährt werden.
Offensichtlich hatten die Organisatoren der „Kalifatskonferenz
2012“ diese nicht auf der Grundlage des „Versammlungsgesetzes“
des Bundes, sondern des „Niederösterreichischen
Veranstaltungsgesetzes“ angemeldet. Als Tagungsort war der
Hochzeitssaal „Efsane Dügün Salonu“ ausgewählt worden. Wenn man
sich allerdings die Inhalte der Tagung ansieht, dann wird klar,
dass es sich dabei keineswegs um ein „geselliges Beisammensein“
gehandelt hatte.
Programmpunkte offenbaren islamistische Propagandakonferenz
Die einzelnen Programmpunkte offenbaren zweifellos den Charakter
einer islamistischen Propagandakonferenz. Nach einer „Begrüßung
und Koran-Rezitation“ beschäftigte man sich mit „Anzeichen für
die Rückkehr des Kalifats in der Islamischen Welt“, mit dem
„Kalifat - Staatsmodell der Zukunft“, mit einem „Ausblick auf
die Zukunft im Lichte des arabischen Frühlings und der syrischen
Revolution“ sowie mit dem „Kalifat aus Sicht eines jungen
Muslims der zweiten Generation“. In den zeitlichen
Zwischenräumen gab es ausreichend Zeit für Nachmittags- und
Abendgebet.
Korun fragt nach gesetzlichen Grundlagen
Es ist nicht auszuschließen, dass Korun über
„Insiderinformationen“ verfügt, denn ihre Anfrage geht sehr ins
Detail. So erkundigt sich die Grüne genau über den Vollzug des
niederösterreichischen Veranstaltungsgesetzes im Zusammenhang
mit der Kalifatskonferenz, darüber hinaus auch über die
Tätigkeit der Sicherheitsbehörden, insbesondere des Bundesamts
für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Abseits von der
aktuellen Anfrage an Mikl-Leitner wirft die Causa die Frage auf,
ob radikale Organisationen, die am bundesgesetzlichen
Versammlungsrecht scheitern, Schlupflöcher in den
Landes-Veranstaltungsgesetzen finden, um ihr Unwesen weiter zu
treiben.
HTML http://www.unzensuriert.at/content/008798-Verbotene-Kalifatskonferenz-soll-doch-stattgefunden-haben
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