URI:
   DIR Return Create A Forum - Home
       ---------------------------------------------------------
       partypiratesat
  HTML https://partypiratesat.createaforum.com
       ---------------------------------------------------------
       *****************************************************
   DIR Return to: Pöpö
       *****************************************************
       #Post#: 3441--------------------------------------------------
       Versteht jemand vinpuh?
       By: marenostrum Date: March 15, 2015, 7:29 pm
       ---------------------------------------------------------
       Der BV hat in seiner heutigen Sitzung in Zusammenhang mit der
       Wienwahl folgende Stellungnahme beschlossen:
       1.)
       Der Bundesvorstand ruft die Streitparteien zur Mäßigung und
       Akzeptanz der Schiedsgerichtsentscheidungen und satzungsgemäßen
       Beschlüsse auf.
       2.)
       Der Bundesvorstand nimmt zur Kenntnis, dass sowohl in Wien, auch
       wenn der Beschluss durch das Landesschiedsgericht aufgehoben
       wurde, eine Mehrheit der Mitglieder einen Wahlantritt im Rahmen
       eines Bündnisses wünscht und auch auf Bundesebene eine Mehrheit
       der Mitglieder den Antritt im Bündnis gutheißt.
       3.)
       Satzung und Bundesgeschäftsordnung sind in Einklang zu bringen.
       Der Bundesvorstand wird hierzu Vorschläge formulieren."
       ( petertheone:
  HTML https://liquid.piratenpartei.at/initiati.../5661.html
       löst das
       schon, sofern man dafür ist das der bund über alle kooperationen
       entscheidet. )
       4.)
       Um die aktuelle Situation möglichst schnell und trotzdem
       demokratisch zu lösen schlagen wir vor, schnellstmöglich eine
       LGV einzuberufen und dort explizit darauf hinzuweisen dass 34%
       der Partei das angedachte Wahlbündnis nicht befürworten. Das
       Ergebnis sollte dringend respektiert werden. In Wien haben
       Befürworter und Gegner noch eine weitere Chance zu mobilisieren
       und auch sind die Details des angedachten Bündnisses nun schon
       (fast?) zur Gänze bekannt. Da auf Landesebene hohe 70% notwendig
       sind, bedarf es dort derart hoher Zustimmung, dass eine solche
       Entscheidung respektiert werden sollte.
       Dieser Stellungnahme gingen folgende Überlegungen voraus:
       Ausgangssituation:
       Nach diversen Beschlüssen und Schiedsgerichtsurteilen im
       Zusammenhang mit der Wienwahl und den Meinungsverschiedenheiten,
       die dadurch innerhalb der Partei entbrannt sind, sieht sich der
       Bundesvorstand veranlasst, den Status quo zusammenzufassen,
       weiterführende Überlegungen anzustellen und Konsequenzen zu
       ziehen, die einer Klärung der Ausgangslage und Versachlichung
       der Diskussion förderlich sind.
       Feststellung des Status Quo:
       1.)
       Zunächst gab es im August 2014 einen Liquid-Beschluss der LO
       Wien, in dem sich die Mehrheit der Mitglieder für einen
       Alleinantritt bei der Gemeinderatswahl aussprach.
  HTML https://liquid.piratenpartei.at/initiati.../5218.html
       2.)
       Danach gab es am 1. Februar 2015 einen Mitgliederbeschluss, der
       sich Mehrheitlich dafür aussprach Antritt im Rahmen einer
       Wahlplattform anzustreben.
  HTML http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Katego...e#Antrag_2
  HTML https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Lande.../Protokoll
       Dieser Beschluss wurde jedoch durch das Landesschiedsgericht am
       20.02.2015 aufgehoben und wurde vom BSG bestätigt am 15.03.2015.
       3.)
       das Bundesschiedsgericht hat am 19.02.2015 entschieden, dass der
       Teil der BGO, der einen 70%igen Mehrheitsbeschluss für die
       Gültigkeit einer Bündnisvereinbarung auf Landesebene notwendig
       macht, satzungswidrig und damit nicht anwendbar ist.
  HTML https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Schie...BSG-Urteil
       4.)
       Die Mitglieder haben sich per Liquidbeschluss am 14.03.2015 für
       folgendes ausgesprochen:
       „Die Bundesorganisation der Piratenpartei Österreichs spricht
       sich für die Wahlplattform Wien anders entsprechend dem Antrag 2
       der LGV Wien 2015-1 und der Kooperationsvereinbarung der
       Bündnispartner aus.
       Die Bundesorganisation der Piratenpartei billigt, das
       geringfügige Änderungen, wie Rechtschreibfehler, Verbesserungen
       von Formulierungen und Konkretisierungen am Text der
       Kooperationsvereinbarung lediglich der Zustimmung des LV Wien
       bedürfen, sofern solche Änderungen weder Zweck noch Intention
       der Vereinbarung zuwider laufen.
       Außerdem sieht die Bundesorganisation hiermit alle Bedingungen
       aus dem Antrag 2 der LGV Wien 2015-1 und BGO §16(2) in diesem
       Antrag und der Kooperations Vereinbarung als erfüllt an.“
  HTML https://liquid.piratenpartei.at/initiati.../5681.html
       Überlegungen:
       Kassiert wurden von den Schiedsgerichten erst einmal der
       Beschluss vom 01.02.2015 sowie die erforderliche Zustimmung auf
       Bundesebene aus der BGO. In Betracht zu ziehen sind somit
       zunächst der Liquid-Beschluss von August 2014 und der
       Liquid-Beschluss vom 14.03.2015. Da diese in diametralem
       Widerspruch zueinander stehen, bleibt letztlich die Frage,
       welcher der beiden Beschlüsse nun zählt.
       Ein Blick in die Satzung könnte hier weiterhelfen:
       1.)
       §8, Abs. 4 der Satzung besagt, dass die BGV u.a. die
       Entscheidung über Wahlplattformen hat.
  HTML https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Satzu....28BGV.29.
       Seit der Schiedsgerichtsentscheidung vom 19.02.2015 wissen wir
       aber, dass dies nur für die Bundesebene gilt.
       2.)
       Gemäß § 13, Abs. 4 liegt die Entscheidung über eine
       Wahlplattform im vorliegenden Fall somit bei der LO-Wien.
  HTML https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Satzu..._.28LOs.29
       Da hieraus nun folgt, dass die Bundespartei nach derzeitiger
       Satzungslage nicht über einen Wahlantritt in einem Bundesland zu
       entscheiden hat, hält somit nach unserer Auffassung nur noch der
       Liquid-Beschluss vom August 2014 einer Überprüfung stand.
       Letztlich hat aber nicht der Bundesvorstand die Deutungshoheit
       über die Beurteilung der Situation, sondern das
       Bundesschiedsgericht.
       #Post#: 3442--------------------------------------------------
       Re: Versteht jemand vinpuh?
       By: marenostrum Date: March 15, 2015, 7:56 pm
       ---------------------------------------------------------
       [quote='was?']
       Der Bundesvorstand ruft die Streitparteien zur Mäßigung und
       Akzeptanz der Schiedsgerichtsentscheidungen und satzungsgemäßen
       Beschlüsse auf.
       [/quote]
       Ich kenne nur die Debatte aus dem Forum und finde sie sehr
       gemäßigt.
       In der Debatte geht es um nicht mehr und nicht weniger als die
       allergrundlegendsten Grundlagen der pöpö. Sobald es Sumo um
       die Auslegung der Satzung gibt, ist eine Partei erledigt, würde
       ich
       sagen.
       [quote='rocketscience']
       Der Bundesvorstand nimmt zur Kenntnis, dass sowohl in Wien, auch
       wenn der Beschluss durch das Landesschiedsgericht aufgehoben
       wurde, eine Mehrheit der Mitglieder einen Wahlantritt im Rahmen
       eines Bündnisses wünscht und auch auf Bundesebene eine Mehrheit
       der Mitglieder den Antritt im Bündnis gutheißt.
       [/quote]
       Es geht um
       - der Bundesvorstand sagt ja zu
       - in Wien wünscht die Mehrheit einen Wahlantritt im Bündnis
       - obwohl dieser Wiener Beschluss laut Landesschiedsrichter
       doofnerdic aufgehoben wurde
       - auf Bundesebene ist auch die Mehrheit für einen Antritt
       der Wiener im Bündis
       -
       [quote='vinpuh']
       Satzung und Bundesgeschäftsordnung sind in Einklang zu bringen.
       Der Bundesvorstand wird hierzu Vorschläge formulieren."
       ( petertheone:
  HTML https://liquid.piratenpartei.at/initiati.../5661.html
       löst das
       schon, sofern man dafür ist das der bund über alle kooperationen
       entscheidet. )
       [/quote]
       Mich wundert, dass die Auslegung der Satzung
       überhaupt ein Thema ist, wenn die pöpö
       bloß eine Liquid-Abstimmung machen müsste.
       [quote='vinpuh']
       Um die aktuelle Situation möglichst schnell und trotzdem
       demokratisch zu lösen schlagen wir vor, schnellstmöglich eine
       LGV einzuberufen und dort explizit darauf hinzuweisen dass 34%
       der Partei das angedachte Wahlbündnis nicht befürworten. Das
       Ergebnis sollte dringend respektiert werden. In Wien haben
       Befürworter und Gegner noch eine weitere Chance zu mobilisieren
       und auch sind die Details des angedachten Bündnisses nun schon
       (fast?) zur Gänze bekannt. Da auf Landesebene hohe 70% notwendig
       sind, bedarf es dort derart hoher Zustimmung, dass eine solche
       Entscheidung respektiert werden sollte.
       [/quote]
       Diese Ausführung ist unverständlich, weil unklar bleibt, was mit
       - "das Ergebnis" -- welches Ergebnis?
       - "sollte respektiert werden" --  von wem respektiert?
       - "dass eine solche Entscheidung" -- welche Entscheidung?
       - "respektiert werden sollte" -- von wem?
       [quote='vinpuh']
       Zunächst gab es im August 2014 einen Liquid-Beschluss der LO
       Wien, in dem sich die Mehrheit der Mitglieder für einen
       Alleinantritt bei der Gemeinderatswahl aussprach.
  HTML https://liquid.piratenpartei.at/initiati.../5218.html
       [/quote]
       Der erste brauchbare Satz in diesem Pamphlet.
       [quote='vinpuh']
       Danach gab es am 1. Februar 2015 einen Mitgliederbeschluss, der
       sich Mehrheitlich dafür aussprach Antritt im Rahmen einer
       Wahlplattform anzustreben.
  HTML http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Katego...e#Antrag_2
  HTML https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Lande.../Protokoll
       [/quote]
       Hier fehlt leider der Hinweis, dass sich die WIENER Mitglieder
       mehrheitlich dafür aussprach.
       [quote='truth']
       Dieser Beschluss wurde jedoch durch das Landesschiedsgericht am
       20.02.2015 aufgehoben und wurde vom BSG bestätigt am 15.03.2015.
       [/quote]
       Das Landesschiedsgericht hat entschieden, dass die Wiener keine
       Entscheidungsgewalt
       über die Markenschändung der Marke "Piratenpartei Österreichs"
       haben.
       [quote='vinpuh']
       das Bundesschiedsgericht hat am 19.02.2015 entschieden, dass der
       Teil der BGO, der einen 70%igen Mehrheitsbeschluss für die
       Gültigkeit einer Bündnisvereinbarung auf Landesebene notwendig
       macht, satzungswidrig und damit nicht anwendbar ist.
  HTML https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Schie...BSG-Urteil
       [/quote]
       Die Bundesschiedsgericht hat diesen Landesschiedsgerichtsspruch
       aufgehoben,
       weil sich das LSG auf die BGO berufen hat, die aber von der
       Satzung
       gestochen wird.
       [quote='sagte jemand abstimmen']
       Die Mitglieder haben sich per Liquidbeschluss am 14.03.2015 für
       folgendes ausgesprochen:
       „Die Bundesorganisation der Piratenpartei Österreichs spricht
       sich für die Wahlplattform Wien anders entsprechend dem Antrag 2
       der LGV Wien 2015-1 und der Kooperationsvereinbarung der
       Bündnispartner aus.
       Die Bundesorganisation der Piratenpartei billigt, das
       geringfügige Änderungen, wie Rechtschreibfehler, Verbesserungen
       von Formulierungen und Konkretisierungen am Text der
       Kooperationsvereinbarung lediglich der Zustimmung des LV Wien
       bedürfen, sofern solche Änderungen weder Zweck noch Intention
       der Vereinbarung zuwider laufen.
       Außerdem sieht die Bundesorganisation hiermit alle Bedingungen
       aus dem Antrag 2 der LGV Wien 2015-1 und BGO §16(2) in diesem
       Antrag und der Kooperations Vereinbarung als erfüllt an.“
  HTML https://liquid.piratenpartei.at/initiati.../5681.htm
       [/quote]
       Diese Abstimmung entscheidet jetzt alles. Die
       Schiedsgerichtsinstanzen haben einander umsonst bekämpft.
       [quote='oder doch nicht?']
       Kassiert wurden von den Schiedsgerichten erst einmal der
       Beschluss vom 01.02.2015 sowie die erforderliche Zustimmung auf
       Bundesebene aus der BGO. In Betracht zu ziehen sind somit
       zunächst der Liquid-Beschluss von August 2014 und der
       Liquid-Beschluss vom 14.03.2015. Da diese in diametralem
       Widerspruch zueinander stehen, bleibt letztlich die Frage,
       welcher der beiden Beschlüsse nun zählt.
       Ein Blick in die Satzung könnte hier weiterhelfen:
       [/quote]
       Hier sehen wir, dass die Satzung die Schiedsrichter eben nicht
       sticht, oder vielleicht doch, wie vinpuh in Aussicht stellt.
       [quote='vinpuh']
       §8, Abs. 4 der Satzung besagt, dass die BGV u.a. die
       Entscheidung über Wahlplattformen hat.
  HTML https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Satzu....28BGV.29.
       Seit der Schiedsgerichtsentscheidung vom 19.02.2015 wissen wir
       aber, dass dies nur für die Bundesebene gilt.
       [/quote]
       Das heißt: an Bündnisse auf Landesebene haben die Verfasser der
       Satzung nicht gedacht?
       [quote='flatterhändchen']
       Gemäß § 13, Abs. 4 liegt die Entscheidung über eine
       Wahlplattform im vorliegenden Fall somit bei der LO-Wien.
  HTML https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Satzu..._.28LOs.29
       Da hieraus nun folgt, dass die Bundespartei nach derzeitiger
       Satzungslage nicht über einen Wahlantritt in einem Bundesland zu
       entscheiden hat, hält somit nach unserer Auffassung nur noch der
       Liquid-Beschluss vom August 2014 einer Überprüfung stand.
       Letztlich hat aber nicht der Bundesvorstand die Deutungshoheit
       über die Beurteilung der Situation, sondern das
       Bundesschiedsgericht.
       [/quote]
       Hier haben wir die Streitparteien:
       - dafür: fäsl und seine Los Hageritos
       - dagegen: rumänio und seine kandidatenliste
       - dagegen: anatol
       - dafür: bundes-socks, rabatt-piraten, wie z.B. sänfticon und
       der Chiropraktiker vom c3ro
       - dagegen: LSG (doofnerdig)
       - dafür: BSG
       Ob die Satzung dafür oder dagegen ist, weiß
       leider noch immer keiner so genau. Fest steht
       nur, dass Markenschändung alleinige Angelegenheit
       der schmarotzenden LO sind.
       So steht es 3:3; bin gespannt, ob sich noch mehr
       Instanzen oder Dokumente in den Streit einschalten.
       Vielleicht kommt noch ein BGFler mit einem Vorschlag.
       #Post#: 3445--------------------------------------------------
       Re: Versteht jemand vinpuh?
       By: hellboy Date: March 15, 2015, 10:14 pm
       ---------------------------------------------------------
       das ist von vorne bis hinten ein Ausdruck der völligen
       enthirnung der handelnden Personen. Die GO ist dazu da, die
       Regelungen der Satzung zu präzisieren. Wenn die go zusätzlich
       zur Abstimmung in der lo noch eine bundesweite fordert, ist das
       absolut zulässig, und garnicht widersprüchlich. Außer man will
       sich darüber hinwegsetzen, weil einem eine Entscheidung nicht
       passt. Oder man ist ein bisserl angrennt. Das Urteil vom
       1-Mann-lsg MähGih ist also totaler bullshit, genau wie die
       darauf basierenden Blödheiten von doofnerdic in ill-Jonas im
       bsg. Der Größenwahn dieser Vollhongs manifestiert sich auch in
       feuchten träumen wie dem Geschwafel von der "Entscheidungsgewalt
       des sg" über die Satzung. Völlig absurd.
       Daß sie allesamt keine Ahnung von Rechtschreibung, speziell der
       Beistrichsetzung und der das-dass-Schreibung haben, und das in
       offiziellen Parteidokumenten zur Schau stellen, versteht sich
       von selbst. Genau wie der vinpuh noch immer nicht begriffen hat,
       daß es kein Landesschiedsgericht, sondern ein
       Länderschiedsgericht gibt.
       Es ist in Wahrheit ganz einfach: die LO-Wien will kommunistisch
       werden. Die Entscheidung hätte auf Bundesebene mit 70% bestätigt
       werden müssen, was nicht gelungen ist. Die Agenten der
       europäischen linksfaschisten wollen das aber nicht wahr haben,
       und wollen das deshalb irgendwie umgehen. Deshalb versucht jetzt
       das bsg, nochmal eine Abstimmung auf einer neuen LGV zu
       ermöglichen, um diejenigen die im Bund dagegen gestimmt haben
       über den Tisch zu ziehen, weil sie die Bestimmung zur
       verpflichtende Abstimmung auf Bundesebene darüber einfach für
       ungültig erklärt haben. Mit ihrem ganzen völlig verblödeten
       Gesabbel rundherum wollen sie nur davon ablenken.
       ahoy
       hellboy
       #Post#: 3449--------------------------------------------------
       Re: Versteht jemand vinpuh?
       By: marenostrum Date: March 16, 2015, 5:59 am
       ---------------------------------------------------------
       [quote="El Hel"]
       wie dem Geschwafel von der "Entscheidungsgewalt des sg" über die
       Satzung. Völlig absurd.
       [/quote]
       Das Schiedsgericht legt nicht die Satzung aus?
       [quote="El Hel"]
       Die Entscheidung hätte auf Bundesebene mit 70% bestätigt werden
       müssen, was nicht gelungen ist.
       [/quote]
       ... laut BGO, richtig?
       [quote="El Hel"]
       Deshalb versucht jetzt das bsg, nochmal eine Abstimmung auf
       einer neuen LGV zu ermöglichen, um diejenigen die im Bund
       dagegen gestimmt haben über den Tisch zu ziehen, weil sie die
       Bestimmung zur verpflichtende Abstimmung auf Bundesebene darüber
       einfach für ungültig erklärt haben.
       [/quote]
       Meinem gesunden Volksempfinden nach ist Markenschändung
       auf Kosten der Bundesorganisation keine Angelegenheit
       der heißspornigen LO alleine. Da haben die anderen Bundesländer
       sehr wohl etwas mitzureden.
       Nach den bisherigen Erfahrungen der pöpö mit
       Bündnissen jeglicher Art würde ich die Praxis
       in der Satzung überhaupt verbieten. Nicht aus
       philosophischen Gründen, sondern alleine aus
       praktischen.
       1.) Die pöpö kann im Augenblick zu einem Bündnis
       operativ nichts beitragen außer Kandidaten.
       2.) Die pöpö ist aber kein Trittbrett für Leute,
       die als Kandidaten Karriere machen wollen und
       einen Namen brauchen, wie z.B. "Piratenpartei".
       3.) Die KPÖ ist sowieso ein dubioser Bündnispartner, weil
       sie auf populistische Themen setzt, für die leider
       nur 1,5 Prozent blöd genug sind um darauf hereinzufallen.
       Ob der fäsl als Unabhängiger kandidiert oder
       als Pöpö bildet keinen Unterschied.
       fäsl als fäsl muss seinen Wahlkampf selber machen,
       aus der pöpö wird ihm so und so keiner helfen.
       Piratenthemen wird es im Wien-Wahlkampf keine
       geben, auch wenn der fäsl als pöpö antritt.
       So betrachtet haben die Schiedsrichter nicht der
       pöpö ein Bündnis ermöglicht, sondern de facto dem
       fäsl und dem Tampon einen Vorsprung in der
       Kandidatenreihung verschafft, und der KPÖ den
       Namen "Piratenpartei", den die KPÖ als einzige
       noch irgendwie verwerten kann. Keine sehr weise
       Entscheidung, muss ich sagen.
       *****************************************************