DIR Return Create A Forum - Home
---------------------------------------------------------
partypiratesat
HTML https://partypiratesat.createaforum.com
---------------------------------------------------------
*****************************************************
DIR Return to: Pöpö
*****************************************************
#Post#: 3441--------------------------------------------------
Versteht jemand vinpuh?
By: marenostrum Date: March 15, 2015, 7:29 pm
---------------------------------------------------------
Der BV hat in seiner heutigen Sitzung in Zusammenhang mit der
Wienwahl folgende Stellungnahme beschlossen:
1.)
Der Bundesvorstand ruft die Streitparteien zur Mäßigung und
Akzeptanz der Schiedsgerichtsentscheidungen und satzungsgemäßen
Beschlüsse auf.
2.)
Der Bundesvorstand nimmt zur Kenntnis, dass sowohl in Wien, auch
wenn der Beschluss durch das Landesschiedsgericht aufgehoben
wurde, eine Mehrheit der Mitglieder einen Wahlantritt im Rahmen
eines Bündnisses wünscht und auch auf Bundesebene eine Mehrheit
der Mitglieder den Antritt im Bündnis gutheißt.
3.)
Satzung und Bundesgeschäftsordnung sind in Einklang zu bringen.
Der Bundesvorstand wird hierzu Vorschläge formulieren."
( petertheone:
HTML https://liquid.piratenpartei.at/initiati.../5661.html
löst das
schon, sofern man dafür ist das der bund über alle kooperationen
entscheidet. )
4.)
Um die aktuelle Situation möglichst schnell und trotzdem
demokratisch zu lösen schlagen wir vor, schnellstmöglich eine
LGV einzuberufen und dort explizit darauf hinzuweisen dass 34%
der Partei das angedachte Wahlbündnis nicht befürworten. Das
Ergebnis sollte dringend respektiert werden. In Wien haben
Befürworter und Gegner noch eine weitere Chance zu mobilisieren
und auch sind die Details des angedachten Bündnisses nun schon
(fast?) zur Gänze bekannt. Da auf Landesebene hohe 70% notwendig
sind, bedarf es dort derart hoher Zustimmung, dass eine solche
Entscheidung respektiert werden sollte.
Dieser Stellungnahme gingen folgende Überlegungen voraus:
Ausgangssituation:
Nach diversen Beschlüssen und Schiedsgerichtsurteilen im
Zusammenhang mit der Wienwahl und den Meinungsverschiedenheiten,
die dadurch innerhalb der Partei entbrannt sind, sieht sich der
Bundesvorstand veranlasst, den Status quo zusammenzufassen,
weiterführende Überlegungen anzustellen und Konsequenzen zu
ziehen, die einer Klärung der Ausgangslage und Versachlichung
der Diskussion förderlich sind.
Feststellung des Status Quo:
1.)
Zunächst gab es im August 2014 einen Liquid-Beschluss der LO
Wien, in dem sich die Mehrheit der Mitglieder für einen
Alleinantritt bei der Gemeinderatswahl aussprach.
HTML https://liquid.piratenpartei.at/initiati.../5218.html
2.)
Danach gab es am 1. Februar 2015 einen Mitgliederbeschluss, der
sich Mehrheitlich dafür aussprach Antritt im Rahmen einer
Wahlplattform anzustreben.
HTML http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Katego...e#Antrag_2
HTML https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Lande.../Protokoll
Dieser Beschluss wurde jedoch durch das Landesschiedsgericht am
20.02.2015 aufgehoben und wurde vom BSG bestätigt am 15.03.2015.
3.)
das Bundesschiedsgericht hat am 19.02.2015 entschieden, dass der
Teil der BGO, der einen 70%igen Mehrheitsbeschluss für die
Gültigkeit einer Bündnisvereinbarung auf Landesebene notwendig
macht, satzungswidrig und damit nicht anwendbar ist.
HTML https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Schie...BSG-Urteil
4.)
Die Mitglieder haben sich per Liquidbeschluss am 14.03.2015 für
folgendes ausgesprochen:
„Die Bundesorganisation der Piratenpartei Österreichs spricht
sich für die Wahlplattform Wien anders entsprechend dem Antrag 2
der LGV Wien 2015-1 und der Kooperationsvereinbarung der
Bündnispartner aus.
Die Bundesorganisation der Piratenpartei billigt, das
geringfügige Änderungen, wie Rechtschreibfehler, Verbesserungen
von Formulierungen und Konkretisierungen am Text der
Kooperationsvereinbarung lediglich der Zustimmung des LV Wien
bedürfen, sofern solche Änderungen weder Zweck noch Intention
der Vereinbarung zuwider laufen.
Außerdem sieht die Bundesorganisation hiermit alle Bedingungen
aus dem Antrag 2 der LGV Wien 2015-1 und BGO §16(2) in diesem
Antrag und der Kooperations Vereinbarung als erfüllt an.“
HTML https://liquid.piratenpartei.at/initiati.../5681.html
Überlegungen:
Kassiert wurden von den Schiedsgerichten erst einmal der
Beschluss vom 01.02.2015 sowie die erforderliche Zustimmung auf
Bundesebene aus der BGO. In Betracht zu ziehen sind somit
zunächst der Liquid-Beschluss von August 2014 und der
Liquid-Beschluss vom 14.03.2015. Da diese in diametralem
Widerspruch zueinander stehen, bleibt letztlich die Frage,
welcher der beiden Beschlüsse nun zählt.
Ein Blick in die Satzung könnte hier weiterhelfen:
1.)
§8, Abs. 4 der Satzung besagt, dass die BGV u.a. die
Entscheidung über Wahlplattformen hat.
HTML https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Satzu....28BGV.29.
Seit der Schiedsgerichtsentscheidung vom 19.02.2015 wissen wir
aber, dass dies nur für die Bundesebene gilt.
2.)
Gemäß § 13, Abs. 4 liegt die Entscheidung über eine
Wahlplattform im vorliegenden Fall somit bei der LO-Wien.
HTML https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Satzu..._.28LOs.29
Da hieraus nun folgt, dass die Bundespartei nach derzeitiger
Satzungslage nicht über einen Wahlantritt in einem Bundesland zu
entscheiden hat, hält somit nach unserer Auffassung nur noch der
Liquid-Beschluss vom August 2014 einer Überprüfung stand.
Letztlich hat aber nicht der Bundesvorstand die Deutungshoheit
über die Beurteilung der Situation, sondern das
Bundesschiedsgericht.
#Post#: 3442--------------------------------------------------
Re: Versteht jemand vinpuh?
By: marenostrum Date: March 15, 2015, 7:56 pm
---------------------------------------------------------
[quote='was?']
Der Bundesvorstand ruft die Streitparteien zur Mäßigung und
Akzeptanz der Schiedsgerichtsentscheidungen und satzungsgemäßen
Beschlüsse auf.
[/quote]
Ich kenne nur die Debatte aus dem Forum und finde sie sehr
gemäßigt.
In der Debatte geht es um nicht mehr und nicht weniger als die
allergrundlegendsten Grundlagen der pöpö. Sobald es Sumo um
die Auslegung der Satzung gibt, ist eine Partei erledigt, würde
ich
sagen.
[quote='rocketscience']
Der Bundesvorstand nimmt zur Kenntnis, dass sowohl in Wien, auch
wenn der Beschluss durch das Landesschiedsgericht aufgehoben
wurde, eine Mehrheit der Mitglieder einen Wahlantritt im Rahmen
eines Bündnisses wünscht und auch auf Bundesebene eine Mehrheit
der Mitglieder den Antritt im Bündnis gutheißt.
[/quote]
Es geht um
- der Bundesvorstand sagt ja zu
- in Wien wünscht die Mehrheit einen Wahlantritt im Bündnis
- obwohl dieser Wiener Beschluss laut Landesschiedsrichter
doofnerdic aufgehoben wurde
- auf Bundesebene ist auch die Mehrheit für einen Antritt
der Wiener im Bündis
-
[quote='vinpuh']
Satzung und Bundesgeschäftsordnung sind in Einklang zu bringen.
Der Bundesvorstand wird hierzu Vorschläge formulieren."
( petertheone:
HTML https://liquid.piratenpartei.at/initiati.../5661.html
löst das
schon, sofern man dafür ist das der bund über alle kooperationen
entscheidet. )
[/quote]
Mich wundert, dass die Auslegung der Satzung
überhaupt ein Thema ist, wenn die pöpö
bloß eine Liquid-Abstimmung machen müsste.
[quote='vinpuh']
Um die aktuelle Situation möglichst schnell und trotzdem
demokratisch zu lösen schlagen wir vor, schnellstmöglich eine
LGV einzuberufen und dort explizit darauf hinzuweisen dass 34%
der Partei das angedachte Wahlbündnis nicht befürworten. Das
Ergebnis sollte dringend respektiert werden. In Wien haben
Befürworter und Gegner noch eine weitere Chance zu mobilisieren
und auch sind die Details des angedachten Bündnisses nun schon
(fast?) zur Gänze bekannt. Da auf Landesebene hohe 70% notwendig
sind, bedarf es dort derart hoher Zustimmung, dass eine solche
Entscheidung respektiert werden sollte.
[/quote]
Diese Ausführung ist unverständlich, weil unklar bleibt, was mit
- "das Ergebnis" -- welches Ergebnis?
- "sollte respektiert werden" -- von wem respektiert?
- "dass eine solche Entscheidung" -- welche Entscheidung?
- "respektiert werden sollte" -- von wem?
[quote='vinpuh']
Zunächst gab es im August 2014 einen Liquid-Beschluss der LO
Wien, in dem sich die Mehrheit der Mitglieder für einen
Alleinantritt bei der Gemeinderatswahl aussprach.
HTML https://liquid.piratenpartei.at/initiati.../5218.html
[/quote]
Der erste brauchbare Satz in diesem Pamphlet.
[quote='vinpuh']
Danach gab es am 1. Februar 2015 einen Mitgliederbeschluss, der
sich Mehrheitlich dafür aussprach Antritt im Rahmen einer
Wahlplattform anzustreben.
HTML http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Katego...e#Antrag_2
HTML https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Lande.../Protokoll
[/quote]
Hier fehlt leider der Hinweis, dass sich die WIENER Mitglieder
mehrheitlich dafür aussprach.
[quote='truth']
Dieser Beschluss wurde jedoch durch das Landesschiedsgericht am
20.02.2015 aufgehoben und wurde vom BSG bestätigt am 15.03.2015.
[/quote]
Das Landesschiedsgericht hat entschieden, dass die Wiener keine
Entscheidungsgewalt
über die Markenschändung der Marke "Piratenpartei Österreichs"
haben.
[quote='vinpuh']
das Bundesschiedsgericht hat am 19.02.2015 entschieden, dass der
Teil der BGO, der einen 70%igen Mehrheitsbeschluss für die
Gültigkeit einer Bündnisvereinbarung auf Landesebene notwendig
macht, satzungswidrig und damit nicht anwendbar ist.
HTML https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Schie...BSG-Urteil
[/quote]
Die Bundesschiedsgericht hat diesen Landesschiedsgerichtsspruch
aufgehoben,
weil sich das LSG auf die BGO berufen hat, die aber von der
Satzung
gestochen wird.
[quote='sagte jemand abstimmen']
Die Mitglieder haben sich per Liquidbeschluss am 14.03.2015 für
folgendes ausgesprochen:
„Die Bundesorganisation der Piratenpartei Österreichs spricht
sich für die Wahlplattform Wien anders entsprechend dem Antrag 2
der LGV Wien 2015-1 und der Kooperationsvereinbarung der
Bündnispartner aus.
Die Bundesorganisation der Piratenpartei billigt, das
geringfügige Änderungen, wie Rechtschreibfehler, Verbesserungen
von Formulierungen und Konkretisierungen am Text der
Kooperationsvereinbarung lediglich der Zustimmung des LV Wien
bedürfen, sofern solche Änderungen weder Zweck noch Intention
der Vereinbarung zuwider laufen.
Außerdem sieht die Bundesorganisation hiermit alle Bedingungen
aus dem Antrag 2 der LGV Wien 2015-1 und BGO §16(2) in diesem
Antrag und der Kooperations Vereinbarung als erfüllt an.“
HTML https://liquid.piratenpartei.at/initiati.../5681.htm
[/quote]
Diese Abstimmung entscheidet jetzt alles. Die
Schiedsgerichtsinstanzen haben einander umsonst bekämpft.
[quote='oder doch nicht?']
Kassiert wurden von den Schiedsgerichten erst einmal der
Beschluss vom 01.02.2015 sowie die erforderliche Zustimmung auf
Bundesebene aus der BGO. In Betracht zu ziehen sind somit
zunächst der Liquid-Beschluss von August 2014 und der
Liquid-Beschluss vom 14.03.2015. Da diese in diametralem
Widerspruch zueinander stehen, bleibt letztlich die Frage,
welcher der beiden Beschlüsse nun zählt.
Ein Blick in die Satzung könnte hier weiterhelfen:
[/quote]
Hier sehen wir, dass die Satzung die Schiedsrichter eben nicht
sticht, oder vielleicht doch, wie vinpuh in Aussicht stellt.
[quote='vinpuh']
§8, Abs. 4 der Satzung besagt, dass die BGV u.a. die
Entscheidung über Wahlplattformen hat.
HTML https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Satzu....28BGV.29.
Seit der Schiedsgerichtsentscheidung vom 19.02.2015 wissen wir
aber, dass dies nur für die Bundesebene gilt.
[/quote]
Das heißt: an Bündnisse auf Landesebene haben die Verfasser der
Satzung nicht gedacht?
[quote='flatterhändchen']
Gemäß § 13, Abs. 4 liegt die Entscheidung über eine
Wahlplattform im vorliegenden Fall somit bei der LO-Wien.
HTML https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Satzu..._.28LOs.29
Da hieraus nun folgt, dass die Bundespartei nach derzeitiger
Satzungslage nicht über einen Wahlantritt in einem Bundesland zu
entscheiden hat, hält somit nach unserer Auffassung nur noch der
Liquid-Beschluss vom August 2014 einer Überprüfung stand.
Letztlich hat aber nicht der Bundesvorstand die Deutungshoheit
über die Beurteilung der Situation, sondern das
Bundesschiedsgericht.
[/quote]
Hier haben wir die Streitparteien:
- dafür: fäsl und seine Los Hageritos
- dagegen: rumänio und seine kandidatenliste
- dagegen: anatol
- dafür: bundes-socks, rabatt-piraten, wie z.B. sänfticon und
der Chiropraktiker vom c3ro
- dagegen: LSG (doofnerdig)
- dafür: BSG
Ob die Satzung dafür oder dagegen ist, weiß
leider noch immer keiner so genau. Fest steht
nur, dass Markenschändung alleinige Angelegenheit
der schmarotzenden LO sind.
So steht es 3:3; bin gespannt, ob sich noch mehr
Instanzen oder Dokumente in den Streit einschalten.
Vielleicht kommt noch ein BGFler mit einem Vorschlag.
#Post#: 3445--------------------------------------------------
Re: Versteht jemand vinpuh?
By: hellboy Date: March 15, 2015, 10:14 pm
---------------------------------------------------------
das ist von vorne bis hinten ein Ausdruck der völligen
enthirnung der handelnden Personen. Die GO ist dazu da, die
Regelungen der Satzung zu präzisieren. Wenn die go zusätzlich
zur Abstimmung in der lo noch eine bundesweite fordert, ist das
absolut zulässig, und garnicht widersprüchlich. Außer man will
sich darüber hinwegsetzen, weil einem eine Entscheidung nicht
passt. Oder man ist ein bisserl angrennt. Das Urteil vom
1-Mann-lsg MähGih ist also totaler bullshit, genau wie die
darauf basierenden Blödheiten von doofnerdic in ill-Jonas im
bsg. Der Größenwahn dieser Vollhongs manifestiert sich auch in
feuchten träumen wie dem Geschwafel von der "Entscheidungsgewalt
des sg" über die Satzung. Völlig absurd.
Daß sie allesamt keine Ahnung von Rechtschreibung, speziell der
Beistrichsetzung und der das-dass-Schreibung haben, und das in
offiziellen Parteidokumenten zur Schau stellen, versteht sich
von selbst. Genau wie der vinpuh noch immer nicht begriffen hat,
daß es kein Landesschiedsgericht, sondern ein
Länderschiedsgericht gibt.
Es ist in Wahrheit ganz einfach: die LO-Wien will kommunistisch
werden. Die Entscheidung hätte auf Bundesebene mit 70% bestätigt
werden müssen, was nicht gelungen ist. Die Agenten der
europäischen linksfaschisten wollen das aber nicht wahr haben,
und wollen das deshalb irgendwie umgehen. Deshalb versucht jetzt
das bsg, nochmal eine Abstimmung auf einer neuen LGV zu
ermöglichen, um diejenigen die im Bund dagegen gestimmt haben
über den Tisch zu ziehen, weil sie die Bestimmung zur
verpflichtende Abstimmung auf Bundesebene darüber einfach für
ungültig erklärt haben. Mit ihrem ganzen völlig verblödeten
Gesabbel rundherum wollen sie nur davon ablenken.
ahoy
hellboy
#Post#: 3449--------------------------------------------------
Re: Versteht jemand vinpuh?
By: marenostrum Date: March 16, 2015, 5:59 am
---------------------------------------------------------
[quote="El Hel"]
wie dem Geschwafel von der "Entscheidungsgewalt des sg" über die
Satzung. Völlig absurd.
[/quote]
Das Schiedsgericht legt nicht die Satzung aus?
[quote="El Hel"]
Die Entscheidung hätte auf Bundesebene mit 70% bestätigt werden
müssen, was nicht gelungen ist.
[/quote]
... laut BGO, richtig?
[quote="El Hel"]
Deshalb versucht jetzt das bsg, nochmal eine Abstimmung auf
einer neuen LGV zu ermöglichen, um diejenigen die im Bund
dagegen gestimmt haben über den Tisch zu ziehen, weil sie die
Bestimmung zur verpflichtende Abstimmung auf Bundesebene darüber
einfach für ungültig erklärt haben.
[/quote]
Meinem gesunden Volksempfinden nach ist Markenschändung
auf Kosten der Bundesorganisation keine Angelegenheit
der heißspornigen LO alleine. Da haben die anderen Bundesländer
sehr wohl etwas mitzureden.
Nach den bisherigen Erfahrungen der pöpö mit
Bündnissen jeglicher Art würde ich die Praxis
in der Satzung überhaupt verbieten. Nicht aus
philosophischen Gründen, sondern alleine aus
praktischen.
1.) Die pöpö kann im Augenblick zu einem Bündnis
operativ nichts beitragen außer Kandidaten.
2.) Die pöpö ist aber kein Trittbrett für Leute,
die als Kandidaten Karriere machen wollen und
einen Namen brauchen, wie z.B. "Piratenpartei".
3.) Die KPÖ ist sowieso ein dubioser Bündnispartner, weil
sie auf populistische Themen setzt, für die leider
nur 1,5 Prozent blöd genug sind um darauf hereinzufallen.
Ob der fäsl als Unabhängiger kandidiert oder
als Pöpö bildet keinen Unterschied.
fäsl als fäsl muss seinen Wahlkampf selber machen,
aus der pöpö wird ihm so und so keiner helfen.
Piratenthemen wird es im Wien-Wahlkampf keine
geben, auch wenn der fäsl als pöpö antritt.
So betrachtet haben die Schiedsrichter nicht der
pöpö ein Bündnis ermöglicht, sondern de facto dem
fäsl und dem Tampon einen Vorsprung in der
Kandidatenreihung verschafft, und der KPÖ den
Namen "Piratenpartei", den die KPÖ als einzige
noch irgendwie verwerten kann. Keine sehr weise
Entscheidung, muss ich sagen.
*****************************************************