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       #Post#: 2588--------------------------------------------------
       Versuchte Kriminalisierung von Tor exit nodes
       By: hellboy Date: September 10, 2014, 5:01 am
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       Anfragebeantwortung
  HTML http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_02033/index.shtml
       Anfragebeantwortung durch den Bundesminister für Justiz Dr.
       Wolfgang Brandstetter zu der schriftlichen Anfrage
  HTML http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_02053/fname_357726.pdf<br
       />(2053/J) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und
       Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Betrieb von
       Tor-Servern in Österreich
       [quote]Frau
       Präsidentin des Nationalrates
       Zur Zahl 2053/J-NR/2014
       Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen
       und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend
       „Betrieb von Tor-Servern in Österreich“ gerichtet.
       Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
       Zu 1:
       Der Betrieb von „Tor-Servern“ fällt in den Anwendungsbereich des
       E-Commerce-Gesetzes, wenn es sich um Diensteanbieter iSd § 3 Z 2
       ECG handelt. Dafür ist Voraussetzung, dass ein idR entgeltlicher
       Dienst elektronisch im Fernabsatz bereitgestellt wird, der auf
       individuellen Abruf des Empfängers verfügbar ist. Wenn dies
       bejaht wird, kommen – abhängig davon, welche Leistungen erbracht
       werden – die entsprechenden Regelungen des ECG über den
       Ausschluss der Verantwortlichkeit der Diensteanbieter nach §§
       13, 15 und 16 ECG zur Anwendung. Zudem sind für die Pflichten
       der Diensteanbieter die Bestimmungen des § 18 Abs. 1 und
       insbesondere Abs. 4 ECG zu beachten.
       Zu 2 bis 4:
       Das zur vorangehenden Frage Ausgeführte gilt auch für bridges,
       non-exit-relays und exit- nodes. Aufgrund der Differenzierung
       der angebotenen Dienste der Provider in den §§ 13, 14, 15, 16
       und 17 ECG ist bereits eine klare Regelung für Provider im
       Gesetz verankert. Da die Provider wissen, welche Arten von
       Diensten sie bereitstellen und welche Regelung des ECG daher auf
       sie zutrifft, ist keine Rechtsunsicherheit in diesem Bereich
       ersichtlich. Überdies ist zu beachten, dass dieser Bereich in
       die Zuständigkeit des Unionsrechts fällt und eine Änderung nur
       durch Österreich der E-Commerce-Richtlinie widersprechen könnte.
       Die strafrechtliche Würdigung von „Tor-Servern“ ist derzeit
       nicht Gegenstand von legistischen Überlegungen des
       Bundesministeriums für Justiz. Weder nimmt das
       Regierungsprogramm darauf Bezug, noch gibt es in diesem
       Zusammenhang spezifische internationale Verpflichtungen.
       Schließlich wurden auch bis dato noch keine Anfragen aus der
       Praxis an das Bundesministerium für Justiz herangetragen und
       ergibt sich, soweit überblickbar, auch aus dem strafrechtlichen
       Schrifttum kein Handlungsbedarf.
       Zu 5 und 7:
       Sachverhaltselemente, die eine Erhebung der auf diese Fragen
       Bezug habenden Straf- und Zivilverfahren zum Zweck der
       Auswertung ermöglichen würden, werden in den elektronischen
       Registern der Justiz (Verfahrensautomation Justiz) nicht
       erfasst. Die für eine Beantwortung demnach erforderliche
       händische Auswertung von Akten würde einen unvertretbaren
       Verwaltungsaufwand darstellen.
       Zu 6:
       Strafverfahren nach dem E-Commerce Gesetz fallen nicht in die
       Zuständigkeit der Justiz, weil es sich bei dem angesprochenen
       Delikt um eine Verwaltungsübertretung handelt (§ 26 E-
       Commerce-Gesetz).
       Wien, 9. September 2014 Dr. Wolfgang Brandstetter[/quote]
  HTML http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_02033/imfname_363554.pdf
       "Dafür ist Voraussetzung, dass ein idR entgeltlicher Dienst
       elektronisch im Fernabsatz bereitgestellt wird, ..."
       Die Nutzung von Tor-Servern ist in der Regel unentgeltlich, und
       somit legal. Außerdem sollen die Leute sich das privat
       ausmachen, der Staat versteht davon sowieso nix. Wozu wählen wir
       noch gleich?
       Steht da außerdem, daß man gesammelte Daten wie zB vds händisch
       auswerten müsste, was vom Aufwand her nicht realistisch ist? Oft
       frag ich mich ...
       ahoy
       hellboy
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