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       #Post#: 1595--------------------------------------------------
       Parteisekretariat (PS): BV wird Parteisekretariat, EBV wird BV
       By: hellboy Date: March 19, 2014, 11:13 am
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       im sekretariat werden die sogenannten operativen tfs integriert.
       im sekretariat wären technik, verwaltung und
       presse/öffentlichkeitsarbeit klar zugewiesen, zur koordination.
       klar wäre dann auch, daß alldas nicht in die kompetenzen der bgf
       fällt.
       der bv (heute ebv) ist dann eine unentbehrliche berufungs- und
       kontrollinstanz, wie es der ebv ja jetzt auch sein sollte. durch
       die teilnahme von lr, ps und bgf sind dort alle wichtigen
       verwaltungseinheiten der piraten involviert, und damit alle
       interessen gewahrt.
       [quote="Antrag:Parteisekretariat"] § 5. Organe
       1.) aktuell: § 5. Organe
       (1) Organe der Partei sind: Bundesgeneralversammlung (BGV),
       Bundesvorstand (BV), Länderrat (LR), Erweiterter Bundesvorstand
       (EBV), Bundesgeschäftsführung (BGF), Schiedsgericht (SG),
       Landesparteitage (LPTs), Landesgeschäftsführungen (LGFs),
       Rechnungsprüfung (RP), Landesvorstände (LVs), ferner bei
       Bestehen der jeweiligen Einheiten im jeweiligen Bereich Bezirks-
       und Stadtgeneralversammlungen (BezGVs und StGVs) sowie Bezirks-
       und Stadtgeschäftsführungen (BezGFs und StGFs).
       neu: § 5. Organe
       (1) Organe der Partei sind: Bundesgeneralversammlung (BGV),
       Schattenkabinett (SK), Bundesvorstand (BV), Länderrat (LR),
       Parteisekretariat (EPS), Bundesgeschäftsführung (BGF),
       Schiedsgericht (SG), Landesgeneralversammlungen (LGVs),
       Landesgeschäftsführungen (LGFs), Rechnungsprüfung (RP),
       Landesvorstände (LVs), ferner bei Bestehen der jeweiligen
       Einheiten im jeweiligen Bereich Bezirks- und
       Stadtgeneralversammlungen (BezGVs und StGVs) sowie Bezirks- und
       Stadtgeschäftsführungen (BezGFs und StGFs).
       2.) neu: § 9. Das Schattenkabinett (SK)
  HTML https://forum.wien.piratenpartei.at/viewtopic.php?f=122&t=3590
       (1) Das SK vertritt die Gesamtpartei politisch nach außen,
       besorgt das politische Tagesgeschäft und koordiniert
       diesbezüglich die bundespolitischen Tätigkeiten in der
       Gesamtpartei.
       (2, ...)Das Schattenkabinett hat entsprechend der real
       existierenden ministerien tfs, die auch mindestens 3
       kernteammitglieder haben, die dann nach dem kandidatengrill auch
       auf die liste der kandidaten für die nrw wandern. wenn für ein
       ministerium kein oder kein geeigneter kandidat gefunden wird,
       werden die agenden vom Mediensekretariat wahrgenommen.
       2Bcontinued
       3.) aktuell:
       § 9. Der Bundesvorstand (BV)
       (1) Der BV vertritt die Gesamtpartei politisch nach außen,
       besorgt das politische Tagesgeschäft und koordiniert
       diesbezüglich die bundespolitischen Tätigkeiten in der
       Gesamtpartei. Er begleitet die Programmarbeit.
       (2) Er besteht aus einer durch die BGV festzulegenden Anzahl an
       Mitgliedern. Der BV kann durch Beschluss ein Parteimitglied zum
       "Schatzmeister" ernennen bzw. diesen Titel wieder entziehen. Der
       Schatzmeister ist mit der Finanz- und Mitgliederverwaltung
       betraut.
       (3) Bei Gesamtausfall des BV bestellt jede Landesorganisation 1
       Mitglied des BV. Unter diesen bestellt der EBV die Funktionen
       nach Abs. 2.
       (4) Bei Ausfall eines oder mehrerer Mitglieder wählt der EBV
       entsprechend der GO einen Ersatz.
       (5) Der BV tritt zumindest vierzehntätig zu Sitzungen zusammen.
       Er ist beschlussfähig, wenn zumindest 30% seiner Mitglieder an
       der Sitzung teilnehmen.
       (6) Der Bundessprecher kommuniziert die Standpunkte der
       Bundespartei.
       § 11. Der Erweiterte Bundesvorstand (EBV)
       (1) Der EBV ist zwischen BGVs das oberste willensbildende Organ
       der Gesamtpartei.
       (2) Er besteht aus den Mitgliedern von BV, LR, BGF und bis zu 5
       weiteren von der BGV gewählten Mitgliedern. Ist die BGF
       personell nicht mit dem BV ident, führen die BGF-Mitglieder,
       welche nicht aufgrund eines anderen Titels Mitglied des EBV
       sind, für die BGF gemeinsam eine Stimme.
       (3) Der EBV ist bei Sitzungsteilnahme von zumindest 40% seiner
       Mitglieder beschlussfähig. Er tritt zumindest einmal im Quartal
       zu Sitzungen zusammen. Er kann von BV, LR, BGF, mindestens 20%
       seiner Mitglieder und in finanziellen Angelegenheiten von der RP
       einberufen werden.
       (4) Bei Ersatzwahlen in RP und SG haben sich alle Mitglieder von
       BGF und LGFs der Stimme zu enthalten.
       neu:
       § 10. Der Bundesvorstand (BV)
       (1) Der BV ist zwischen BGVs das oberste willensbildende Organ
       der Gesamtpartei.
       (2) Er besteht aus den Mitgliedern von PS, LR, BGF und bis zu 7
       weiteren von der BGV gewählten Mitgliedern. Die BGF-Mitglieder,
       welche nicht aufgrund eines anderen Titels Mitglied des EBV
       sind, führen für die BGF gemeinsam eine Stimme.
       (3) Der EBV ist bei Sitzungsteilnahme von zumindest 40% seiner
       Mitglieder beschlussfähig. Er tritt zumindest einmal im Monat zu
       Sitzungen zusammen. Er kann von PS, LR, BGF, mindestens 20%
       seiner Mitglieder und in finanziellen Angelegenheiten von der RP
       einberufen werden.
       (4) Bei Ersatzwahlen in RP und SG haben sich alle Mitglieder von
       BGF und LGFs der Stimme zu enthalten.
       4.) neu:
       Satzung, § 9. Das Parteisekretariat (PS)
       (1) Das PS koordiniert das politische Tagesgeschäft und die
       organisatorischen Tätigkeiten in der Gesamtpartei. Es begleitet
       die Programmarbeit.
       (2) Es besteht aus drei jeweils dreiköpfigen Abteilungen:
       (2a) Technik-Sekretariat (TS)
       Das TS ist mit der Wartung und Verbesserung der technischen
       Infrastruktur der Piraten betraut. Es entscheidet über die
       Tauglichkeit von Hardware und Software, die in der Partei zum
       Einsatz kommt. Die Aufgaben unterteilen sich in:
       Wartung und Errichtung der Serverstruktur
       Wartung und Errichtung sämtlicher Tools für Kommunikation
       und Liquid-Democracy
       Bewertung der Tauglichkeit und Sicherheit von Hard- und
       Software aller Art
       (2b) Mediensekretariat (MS)
       Das MS ist für die Medienbetreuung aller Organe, die
       Aussendungen an die Medien sowie die Sammlung aller medialen
       Erwähnungen der Piraten zuständig. Die Aufgaben unterteilen sich
       in:
       Redaktion
       Koordination
       Dokumentation
       (2c) Verwaltungssekretariat (VS)
       Das VS ist für die Koordination aller Organe und anderer
       Organisationseinheiten der Piraten zuständig. Es unterstützt
       speziell die BGF und die LGFs bei der Mitgliederverwaltung. Es
       Kümmert sich um die Verwaltung und Distribution aller
       Werbemittel.
       (3) Bei Gesamtausfall des PS bestellt jede Landesorganisation 1
       Mitglied des PS. Unter diesen bestellt der BV die Funktionen
       nach Abs. 2.
       (4) Bei Ausfall eines oder mehrerer Mitglieder wählt der BV
       entsprechend der GO einen Ersatz.
       (5) Das PS tritt zumindest vierzehntätig zu Sitzungen zusammen.
       Es ist beschlussfähig, wenn zumindest 30% seiner Mitglieder an
       der Sitzung teilnehmen.
       Begründung:
       Die Funktionsbezeichnungen sind irreführend. Es sollte jedes
       Organ die Bezeichnung haben, die seiner Funktion entspricht. Daß
       der BV/das PS die Partei politisch nach außen vertritt hat sich
       erneut als nicht praktikabel erwiesen, da die Anforderungen an
       Verwaltung und Außenvertretung zu unterschiedlich sind. Das
       Konzept "Schattenkabinett" in Kombination mit dem
       Parteisekretariat mit klarer Aufgabenverteilung ist da
       wesentlich praxisorientierter.[/quote]
       klare aufgabenverteilung statt vorstandsallüren!
       ahoy
       hellboy
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