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       #Post#: 1396--------------------------------------------------
       Hey, attx, kann man für sowas rechtliche Probleme bekommen?
       By: GOLEMXIV Date: February 14, 2014, 10:47 am
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       Sehr geehrte Frau Magister-FH Tamara-Samantha Pockerl-Unkraut,
       [Redactrice NAMENTLICH anreden, ihr Trottel!]
       am 29.2.2013 findet ein Protest gegen die geistigen
       Nackerbatzerln
       in unserer Regierung statt. Dass es sich um einen Nacktprotest
       handelt, sollte einleuchten. Titel der Festansprache: "Ihr
       werdet
       euch solange deppert spielen, bis wir alle flach sind". Um von
       den korpulenten Körperformen der Aktivisten abzulenken, haben
       wir
       drei Profi-Stripperinnen namens Estelle, Yvonne und Berenice
       angeheuert. Es lohnt sich also auf jeden Fall ein Kamerateam
       vorbeizuschicken. Wir sehen uns am Nacktprotest!
       Mit freundlichen Grüßen
       Ronaldo F.
       Press Liaison Piratenpartei Österreichs
       Soundbites:
       "Geistige Nackerbatzerl, raus aus der Regierung!"
       (Bundessprecher
       Piraten Österreichs, helly Heller)
       "Wir fordern eine nackte Regierung -- Transparenz verhindert
       Dummheit!" (Landesvorständer Wien, Lautsprecher)
       "Bundeskanzler Faymann ist oben ohne -- ohne Hirn.
       "Bundeskanzler Faymann ist auch unten ohne -- ohne Eier."
       (Arbeitsgruppe Gestaltung)
       ==============
       Ist es verboten, dass sich Stripperinnen auf der Straße
       ausziehen?
       Wegen Gschroppen? Darf man nackt auf der Straße Parteispenden
       einsammeln? Oder ist das sexuelle Belästigung?
       (Ich würde übrigens eine Presseaussendung in ziemlich genau so
       einem Tonfall schicken, wenngleich mit Klarnamen von
       Organträgern.
       SO gehört das für eine Piratenpartei. c3ro soll scheißen gehen
       mit
       seinen gesteltzen, depperten Anmachen.)
       #Post#: 1407--------------------------------------------------
       Re: Hey, attx, kann man für sowas rechtliche Probleme bekommen?
       By: 42 Date: February 16, 2014, 10:22 am
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       Vorschlag: Du kommst zur nächsten LGV im Anzug, ich schreib Dir
       auf wast sagen musst um gewählt zu werden und dann sitzt Du im
       Chefsessel und darfst Aussendungen schreiben.
       #Post#: 1411--------------------------------------------------
       Re: Hey, attx, kann man für sowas rechtliche Probleme bekommen?
       By: attx Date: February 16, 2014, 11:59 am
       ---------------------------------------------------------
       [quote author=GOLEMXIV link=topic=164.msg1396#msg1396
       date=1392396433]
       Ist es verboten, dass sich Stripperinnen auf der Straße
       ausziehen?
       Wegen Gschroppen? Darf man nackt auf der Straße Parteispenden
       einsammeln? Oder ist das sexuelle Belästigung? [/quote]
       Soweit ich weiß gibt es im deutschen Strafrecht einen
       Flitzer-Paragrafen. In Österreich gibt’s einen § 218 StGB über
       „Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche
       Handlungen“. Reines Ausziehen und nackt tanzen oder nackt
       Spenden sammeln, ist wohl keine „geschlechtliche“ Handlung.
       Aber: Finger weg von der Klit! (Sonst wird’s geschlechtlich und
       endet beim Kadi.)
       Einschlägig sind ein paar verwaltungsrechtliche Bestimmungen
       bezüglich „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ usw. Ich hab vor
       ein paar Jahren einen Flitzer verteidigt, der im Vollsuff die
       Mitternachtseinlage auf einem Ball übernommen hat.
       Strafrechtlich war’s wurscht, weil er sich eben nicht an die
       Nüsse gegriffen hat. Verwaltungsstrafrechtlich haben sie das
       Verfahren letztlich eingestellt. Unsere Argumentation war
       sinngemäß folgende: Ein Nackerbatzl löst seit 100 Jahren kein
       „öffentliches Ärgernis“ mehr aus. Außerdem ist ein Flitzer ein
       Lercherl in einer Zeit, in der sich Tunten allgegenwärtig ihre
       Zungen öffentlich überall hinein stecken. Die Behörde hat es uns
       jedenfalls geglaubt.
       Also Bühne frei für Estelle, Yvonne und Berenice.
       Außerdem ist es ureigenste Aufgabe einer Stripperin, die Hüllen
       fallen zu lassen. Ein Verbot käme ja einem Berufsverbot gleich.
       Disclaimer: Mit Juli, MrsX usw. in der New Burlesque sieht meine
       Beurteilung ANDERS aus. (Ich stell mir gerade vor, wie sie ihren
       Körper so erotisch streicheln, dass es einer Filzlausjagd
       gleichkommt.)
       #Post#: 1423--------------------------------------------------
       Re: Hey, attx, kann man für sowas rechtliche Probleme bekommen?
       By: marenostrum Date: February 16, 2014, 9:54 pm
       ---------------------------------------------------------
       [quote='attx']
       Soweit ich weiß gibt es im deutschen Strafrecht einen
       Flitzer-Paragrafen. In Österreich gibt’s einen § 218 StGB über
       „Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche
       Handlungen“. Reines Ausziehen und nackt tanzen oder nackt
       Spenden sammeln, ist wohl keine „geschlechtliche“ Handlung.
       Aber: Finger weg von der Klit! (Sonst wird’s geschlechtlich und
       endet beim Kadi.)
       [/quote]
       So weit kann ich dir folgen.
       [quote='attx']
       Einschlägig sind ein paar verwaltungsrechtliche Bestimmungen
       bezüglich „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ usw. Ich hab vor
       ein paar Jahren einen Flitzer verteidigt, der im Vollsuff die
       Mitternachtseinlage auf einem Ball übernommen hat.
       Strafrechtlich war’s wurscht, weil er sich eben nicht an die
       Nüsse gegriffen hat.
       [/quote]
       Danke für diese erfreuliche Rechtsauskunft. War mal mit Freundin
       aus romantischen Gründen flitzen,
       war paranoid wegen Verhaftung, wäre also überflüssig gewesen.
       [quote='attx']
       Verwaltungsstrafrechtlich haben sie das Verfahren letztlich
       eingestellt. Unsere Argumentation war sinngemäß folgende: Ein
       Nackerbatzl löst seit 100 Jahren kein „öffentliches Ärgernis“
       mehr aus. Außerdem ist ein Flitzer ein Lercherl in einer Zeit,
       in der sich Tunten allgegenwärtig ihre Zungen öffentlich überall
       hinein stecken. Die Behörde hat es uns jedenfalls geglaubt.
       [/quote]
       Dabei habe ich noch gar nicht von der Rathaus-Cam im Jahr 1996
       erzählt.
       Aber die älteren unter euch können sich vielleicht sogar an den
       Skandal
       erinnern.
       [quote='attx']
       Also Bühne frei für Estelle, Yvonne und Berenice.
       Außerdem ist es ureigenste Aufgabe einer Stripperin, die Hüllen
       fallen zu lassen. Ein Verbot käme ja einem Berufsverbot gleich.
       Disclaimer: Mit Juli, MrsX usw. in der New Burlesque sieht meine
       Beurteilung ANDERS aus. (Ich stell mir gerade vor, wie sie ihren
       Körper so erotisch streicheln, dass es einer Filzlausjagd
       gleichkommt.)
       [/quote]
       Ich... ess... e...
       Echte Stripperinnen bringen Klasse in jeden Wahlkampf. So war
       das gemeint.
       Mrs Exxon Valdez sollte eher zur Schiffstaufe und dann vom
       Stapel in die Donau.
       Hoffentlich wird davon nicht der Alberne Hafen geflutet.
       Nochmals vielen Dank, mit sowas kann man arbeiten...
       #Post#: 1514--------------------------------------------------
       Re: Hey, attx, kann man für sowas rechtliche Probleme bekommen?
       By: hellboy Date: February 20, 2014, 3:24 pm
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       man kriegt nur probleme, wenn man´s gratis macht, und dann nicht
       zugibt:
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  HTML http://www.danisch.de/blog/2014/02/19/biometrische-taetererkennung/
       ahoy
       hellboy
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