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       #Post#: 320--------------------------------------------------
       Infos zum Werbeverzichtskleber
       By: SilkeGiesinger Date: October 26, 2013, 4:36 am
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  HTML http://help.orf.at/stories/1696543/
  HTML http://help.orf.at/stories/1696543/
       Werbeverzichtskleber nur noch "befristet"
       Wer keine unadressierte Werbung wünscht, kann dies mit einem
       entsprechenden Aufkleber auf dem Postkasten kundtun. Die Kleber
       haben allerdings mit der Bezeichnung "Flugblattverzichter" nicht
       nur einen neuen Namen, sie sind neuerdings auch befristet, das
       heißt, sie verlieren nach einiger Zeit ihre Gültigkeit, und wer
       dann weiter von unerwünschter Papierflut verschont werden
       möchte, muss sich einen neuen Aufkleber besorgen.
       Post
       Seitens der Wirtschaft spricht man von einer "kundenfreundlichen
       Lösung“. Wer das nicht so sieht, muss sich seinen
       "Flugblattverzichter" künftig wohl selber gestalten.
       "Bis Ende 2014"
       Wer ein Pickerl für seinen Briefkasten möchte, mit dem er
       unadressierte Werbung für unerwünscht erklärt, bekommt
       neuerdings Kleber mit dem Text: "Flugblattverzichter – Bis Ende
       2014".
       In einem Begleitschreiben wird man darauf hingewiesen, "dass Sie
       mit dem Kleber zwar unerwünschte Sendungen vermeiden,
       andererseits aber auch die Zustellung von potentiell
       interessanten und für Sie wertvollen Informationen, wie zum
       Beispiel Gutscheine oder Warenproben verhindern".
       Um "Wildwuchs zu vermeiden"
       Außerdem würden "viele Empfänger" überlegen, den bereits
       angebrachten Verzichtskleber wieder von den Brieffächern zu
       entfernen, heißt es weiter: "Es gibt immer mehr Postkästen, auf
       denen unerwünschte, vom Vormieter/Vorbesitzer angebrachte
       Aufkleber haften, welche oft nur sehr schwer oder unvollständig
       entfernt werden können. Um den Wildwuchs an Verzichtsklebern zu
       vermeiden und dem tatsächlichen Bedarf des jeweiligen
       Brieffachbesitzers Rechnung tragen zu können, werden daher ab
       sofort Aufkleber mit begrenzter Gültigkeit versendet."
       Link:
       WKO: Flugblattverzichter
       Der neue Kleber sei bis Ende 2014 gültig und wird danach von den
       Brieffächern entfernt. Anschließend habe man natürlich die
       Möglichkeit, einen neuen Aufkleber zu bestellen, heißt es
       schließlich.
       Um also den "Wildwuchs" an Verzichtsklebern zu vermeiden, wurden
       neue Kleber geschaffen, und wer nicht rechtzeitig
       "nachbestellt", muss mit zwischenzeitlicher unerwünschter
       Werbeflut rechnen. Das Ganze nennt sich dann "tatsächlicher
       Bedarf der Brieffachbesitzer".
       Rechtlich vertretbar
       Rechtlich ist gegen diese neue Idee der Werbemittelverteiler
       nichts einzuwenden, gilt doch das Berücksichtigen der
       Verzichtskleber als "freiwillige Selbstbeschränkungsmaßnahmen
       der österreichischen Werbewirtschaft".
       Besitzstörungsklage möglich
       Wer dennoch dauerhaft vor unerwünschter Werbung geschützt sein
       will, hat allerdings auch andere Möglichkeiten, erklärt
       help-Jurist Sebastian Schumacher: "Wenn jemand klar erkennbar
       signalisiert hat, dass er kein Werbematerial wünscht, dann darf
       auch keine unadressierte Werbung hinterlegt werden. Wer trotz
       dieses Hinweises mit unerwünschter Werbung belästigt wird, der
       kann sich dagegen wehren. Das ist sogar mit einer
       Besitzstörungsklage bei Gericht möglich."
       Wichtig ist laut Schumacher, dass der entsprechende Hinweis
       eindeutig ist: "Es ist allerdings ohne Relevanz, ob dabei ein
       Aufkleber der Wirtschaftskammer verwendet wird. Natürlich kann
       man sich auch selber einen solchen Aufkleber basteln."
       Eigenbau gilt unbefristet
       Ob damit der "Wildwuchs" verhindert wird, sei dahingestellt,
       aber immerhin ist diese Reklameablehnung nicht befristet, betont
       der help-Jurist: "Jeder Hinweis, dass man keine Werbung wünscht,
       gilt grundsätzlich unbefristet. Man muss also die unbefristete
       Geltung nicht extra vermerken."
       Vom zuständigen Fachverband Werbung und Marktkommunikation der
       Wirtschaftskammer Österreich hieß es auf eine help-Anfrage
       übrigens, man halte die neu erfundene Befristung der
       Werbeverzichtskleber für eine "kundenfreundliche Lösung".
       Immerhin wurde versichert, dass die alten – unbefristeten –
       Kleber weiterhin gelten und nicht ausgetauscht werden müssten.
       Von der Post hieß es auf eine ORF-Anfrage aber auch, man könne
       ja bei den neuen Aufklebern einfach den Text "bis 2014"
       durchstreichen – dann wären auch die unbefristet gültig.
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