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       # taz.de -- Höchstes Gericht bestätigt Verbot
       
       > Berliner Gesetz gegen Umwandlung in Ferienwohnungen und dauerhafte
       > Airbnb-Apartments ist rechtens
       
       Von Christian Rath
       
       Das Berliner Gesetz gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum bleibt
       bestehen. Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch einen entsprechenden
       Beschluss veröffentlicht. Darin wies es eine Richtervorlage als
       „unzulässig“ zurück, die das Gesetz für verfassungswidrig hielt. Das
       grundsätzliche Verbot von Ferienwohnungen und dauerhaften Airbnb-Apartments
       bleibt damit bis auf weiteres in Kraft.
       
       Die rot-schwarze Koalition unter Klaus Wowereit (SPD) hatte das
       „Zweckentfremdungs-Verbotsgesetz“ vor rund neun Jahren beschlossen. Der
       Senat wollte so rund 20.000 zusätzliche Wohnungen für den angespannten
       Berliner Wohnungsmarkt mobilisieren. Seit 2014 dürfen Wohnungen in Berlin
       daher nicht mehr in Ferienwohnungen und dauerhaft genutzte Airbnb-Angebote
       umgewandelt werden. Genehmigungen gibt es in der Regel nur für die
       vorübergehende oder teilweise Umnutzung von Wohnungen.
       
       Umstritten war das Gesetz vor allem, weil es die Umwandlung von Wohnungen
       nicht nur für die Zukunft verbot, sondern auch bestehende Ferienwohnungen
       betraf. Hier gewährte das Gesetz nur zwei Jahre Aufschub bis 2016.
       
       Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hielt das Berliner
       Gesetz daher für verfassungswidrig. Der Eingriff in das Eigentum sei
       unverhältnismäßig. Der Gesetzgeber habe das öffentliche Interesse an
       zusätzlichem Wohnraum zu hoch und das Interesse der Eigentümer:innen
       an ihrem Business zu gering bewertet. Außerdem sei das Vertrauen der
       Eigentümer:innen in das Fortbestehen der Rechtslage enttäuscht worden.
       Das OVG legte dem Bundesverfassungsgericht im April 2017 fünf konkrete
       Fälle zur Prüfung vor.
       
       In allen Fällen wurde die Berliner Vorlage nun von einer (mit drei
       Richter:innen besetzten) Kammer des Bundesverfassungsgerichts für
       unzulässig erklärt. Das OVG sei schon daran gescheitert, überzeugend zu
       begründen, warum das Gesetz verfassungswidrig sein soll. Die Einschätzung
       des OVG wird dabei nicht für falsch erklärt, vielmehr werden den
       Richter:innen handwerkliche Mängel vorgeworfen.
       
       Im Kern geht es um die Frage, ob sich die Lage für die Vermieter:innen
       von Ferienwohnungen durch das Zweckentfremdungsgesetz überhaupt
       verschlechtert hat. Dies wäre dann nicht der Fall, wenn der gewerbliche
       Betrieb von Ferienwohnungen und Airbnb-Apartments schon vorher nach dem
       Bauplanungsrecht verboten war. „Hierzu führt das Oberverwaltungsgericht
       jedoch nichts aus“, heißt es brüsk im Karlsruher Beschluss.
       
       Tatsächlich ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Ferienwohnungen
       schon lange umstritten. In Wohngebieten dürfte sie unzulässig sein. Zwar
       versuchte die Bundesregierung 2017 eine Klärung, die aber nur zu neuen
       Kontroversen führte.
       
       Damit bleibt die Frage ungeklärt, ob das Land Berlin auch bestehende
       Ferienwohnungen grundsätzlich verbieten durfte. Die Karlsruher
       Richter:innen ließen aber nicht erkennen, dass sie die Einschätzung des
       OVG teilen, derzufolge das Gesetz verfassungswidrig ist.
       
       2 Jun 2022
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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