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       # taz.de -- Nazizentrum schwer zu verbieten
       
       > Initiativen setzen sich für eine Schließung des NPD-Zentrums bei Eschede
       > ein. Juristisch ist das schwierig
       
       In der Lüneburger Heide machen sich Initiativen für ein Verbot eines
       Zentrums der NPD in Eschede bei Celle stark. Sie wollen am Mittwoch eine
       Petition an Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) übergeben.
       Darin fordern sie ihn auf, Wege zu finden, um den Neonazi-Treffpunkt zu
       schließen. Der Oldenburger Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler sieht
       schlechte Chancen für ein Verbot. „Die NPD genießt denselben besonderen
       Schutz durch die Verfassung wie alle anderen Parteien auch“, sagte er dem
       Evangelischen Pressedienst.
       
       Nach Ansicht von Boehme-Neßler sind die Gegner*innen des NPD-Zentrums
       zwar „politisch absolut im Recht“. Juristisch könnte ein Verbot aber schwer
       zu begründen sein. Bei Straftaten wie dem Singen von Nazi-Liedern, dem
       Zeigen von verfassungsfeindlichen Symbolen oder dem Verteilen von
       Hetzschriften könne die Polizei einschreiten, erläuterte er. „Das
       Strafgesetzbuch ist da der Rahmen.“ Zwar habe das Bundesverfassungsgericht
       2017 herausgearbeitet, dass die NPD ein verfassungs- und
       menschenfeindliches Weltbild vertrete. Doch für ein Verbot sei sie zu klein
       und unbedeutend.
       
       Dass allein das Bundesverfassungsgericht Parteien verbieten dürfe, sei eine
       Lehre aus den Schwächen der Weimarer Verfassung und den Erfahrungen mit der
       Nazi-Diktatur, sagte der Professor. „Wir brauchen Parteien für die
       politische Willensbildung.“ Auch eine mehrheitlich politisch nicht gewollte
       Partei dürfe deshalb von gegnerischen Parteien nicht behindert werden. Die
       Parteien genössen einen höheren Schutz als etwa Vereine, führte er aus. 
       
       In der Region nahe Eschede hat es in der Vergangenheit jahrelange Proteste
       gegen Schulungszentren von Rechtsextremen gegeben. 1998 verbot der damalige
       niedersächsische Innenminister Gerhard Glogowski (SPD) das Zentrum
       „Hetendorf 13“ nahe Hermannsburg mit der Begründung, die Betreiber-Vereine
       bekämpften die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik. (epd)
       
       6 Jul 2021
       
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