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       # taz.de -- Pop-up-Radwege bleiben
       
       > OVG Berlin-Brandenburg entscheidet, dass die temporären Radstreifen
       > vorerst nicht abgebaut werden müssen. Ein endgültiges Urteil steht aber
       > noch aus
       
       Von Anja Krüger
       
       Die temporären Radwege in Berlin können erst einmal bleiben. Das
       Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die
       sogenannten Pop-up-Bikelanes in der Hauptstadt vorerst nicht zurückgebaut
       werden müssen. Damit haben die Richter:innen einen Eilbeschluss des
       Verwaltungsgerichts Berlin aus dem vergangenen September aufgehoben, der
       den Abbau verfügt hatte. Die Vollstreckung hatte das OVG bereits im Oktober
       ausgesetzt.
       
       Zu Beginn der Coronakrise war Berlin – vor allem der Bezirk Kreuzberg –
       bundesweit Vorreiter bei der zügigen Anlage provisorischer Radstreifen auf
       Straßen, die mit Baken und Farbmarkierungen gekennzeichnet sind. Begründet
       wurde das mit dem gestiegenen Platzbedarf von Radfahrer:innen im Zuge der
       Pandemie. Dagegen vor Gericht gezogen ist ein AfD-Politiker. Der Vorwurf:
       Der Senat hat nicht ausreichend begründet, warum die Anlagen notwendig
       sind. Denn Radwege dürfen der geltenden Bundesgesetzgebung nach nur
       geschaffen werden, wenn es eine ganz konkrete Gefahrenlage gibt. Die
       erforderlichen Nachweise hat die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt,
       Verkehr und Klimaschutz unter anderem durch Vorlage von Unfallstatistiken
       und Verkehrszählungen in dem Verfahren vorgelegt, teilte das OVG mit. Die
       Trennung des Rad- vom Autoverkehr sei ein öffentlicher Belang, der die
       privaten Interessen des Klägers überwiege, sich in gewohnter Weise durch
       das Stadtgebiet bewegen zu können. Das Urteil ist nicht anfechtbar. Es
       steht aber noch das Hauptverfahren aus, in dem endgültig entschieden wird,
       ob die Pop-up-Wege bleiben. Die Senatsverwaltung für Verkehr wertet die
       Entscheidung des OVG als gutes Signal für den Ausgang des Verfahrens. „Das
       Gericht hat alle unsere Erwägungen für die Anordnung als zutreffend
       gewertet“, teilte sie mit.
       
       Die Fahrradinitiative Chanching Cities begrüßte das Urteil und kritisierte
       gleichzeitig die bestehende Gesetzeslage. „Es kann nicht sein, dass Berlin
       nur dort Radwege einrichten darf, wo Menschen zu Schaden gekommen sind“,
       sagte Ragnhild Sørensen von Changing Cities. „Hier muss dringend auf
       Bundesebene nachgebessert werden.“
       
       8 Jan 2021
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Anja Krüger
       
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