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       # taz.de -- Kein Recht aufs tägliche Steak
       
       > Deutscher Ethikrat: Tierschutz sollte besser eingehalten werden
       
       Der Deutsche Ethikrat hat eine konsequentere Umsetzung des
       Tierschutzgesetzes in deutschen Schlachtbetrieben gefordert. „Ich kenne
       kein einziges Rechtsgebiet, in dem so heuchlerisch vorgegangen wird wie im
       Tierschutzrecht“, sagte Steffen Augsberg von der Arbeitsgruppe Tierwohl im
       Deutschen Ethikrat am Dienstag in Berlin. Nach seinen Angaben ist es eher
       die Ausnahme, dass das, „was oben drinsteht, unten auch so ankommt“. Es
       gehe dem Ethikrat nicht darum, das Schnitzel zu verteufeln oder die
       Nutztierhaltung insgesamt zu verdammen, sagte die Ethikrats-Vorsitzende
       Alena Buyx. Doch eklatante Tierwohlverletzungen seien keine Ausnahme,
       sondern kämen in der Praxis noch viel zu oft vor. „Gute Ernährung mag ein
       Menschenrecht sein. Täglich ein T-Bone-Steak ist es aber nicht.“
       
       Als Beispiel für eine mangelhafte Umsetzung gesetzlicher Vorgaben nannte
       Buyx das sogenannte Kükenschreddern. In Deutschland ist das Kükentöten in
       der Legehennenzucht nur noch für eine Übergangszeit zulässig, wie das
       Bundesverwaltungsgericht 2019 entschieden hatte. Die Praxis darf aber
       vorerst weitergehen, bis den Brutbetrieben praxisreife Verfahren zur
       Geschlechtsbestimmung schon im Ei zur Verfügung stehen. Solche langen
       Übergangsphasen seien abzulehnen, sagte Buyx. Kritik übte der Ethikrat auch
       am sogenannten Kastenstand, einem Metallrahmen, in dem die Sauen gehalten
       werden. (dpa)
       
       17 Jun 2020
       
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