# taz.de -- Vorsicht, Gift im Brunnen!
> SELBSTVERSORGUNG Grundwasser auf dem eigenen Grundstück zu schöpfen,
> birgt Gefahren, weil es im ganzen Norden flächendeckend Altlasten
> ehemaliger Fabriken und Deponien gibt
VON ARNE SCHRADER
Die Bewohner der Bremer Stadtteile Woltmershausen und Neustadt hatten vor
einem Monat bestürzende Post in ihren Briefkästen. „Bitte nutzen Sie kein
Grundwasser aus Gartenbrunnen“, hieß es in dem Schreiben der Umweltbehörde.
Der Boden und das Grundwasser in den Wohngebieten sei mit Schadstoffen
belastet. Bereits 2003 und 2009 gab es eine solche Warnung. Jetzt sind die
betroffenen Gebiete ausgeweitet worden.
Wasser aus dem eigenen Brunnen hat Vorteile: Es steht jeder Zeit
kostengünstig zur Verfügung, Abwassergebühren entfallen. Wie viele Menschen
sich in Norddeutschland einen Brunnen graben, wird nicht zentral erhoben.
In der Regel sind Brunnenbohrungen bei der jeweiligen kommunalen
Verwaltungsebene erfasst, jedoch nur, sofern der einzelne Besitzer sich
meldet. Allein im Landkreis Lüneburg gibt es 463 gemeldete Brunnennutzer,
private wie gewerbliche. Sie fördern es als Trinkwasser, aber auch für die
Gartenbewässerung.
Im Normalfall werden Verunreinigungen mit Hilfe eines Altlastenkatasters
bewertet und kontrolliert. Es wird zwischen Altlasten und
Altlastenverdachtsflächen unterschieden. Die jeweiligen Übersichten bieten
die Behörden auf Karten und als Statistik zur Einsicht an.
Aus ihnen geht hervor, dass in allen norddeutschen Ländern Altlasten- oder
Verdachtsflächen flächendeckend verbreitet sind. Niedersachsen ist sogar
bundesweiter Spitzenreiter. Um eine nachhaltige Verunreinigung zu
vermeiden, wird nach einer entsprechenden Bewertung gesichert oder saniert:
„Es kommt immer auf den Einzelfall an, zum Beispiel Auskoffern oder
Abdichten sind Möglichkeiten“, sagt Stefan Bartscht vom Fachdienst Umwelt
beim Landkreis Lüneburg, „im Optimalfall kann ein Lkw den Boden abfahren.“
Wer einen Brunnen bohren will, muss klären, ob und ab welcher Tiefe
Grundwasser vorhanden ist und welche Bodenschichten durchstoßen werden
müssen. Im Zweifelsfall muss eine Aufschlussbohrung angelegt werden. Bei
einer Nutzung für Trinkwasser kann eine Sondergenehmigung notwendig sein.
„Am einfachsten ist es, eine Fachfirma für Brunnenbohrungen zu
kontaktieren, die wissen, worauf zu achten ist“, sagt Bartscht. Wer es
dennoch selbst mit eventuellen Ton- und Lehmschichten aufnehmen will, kann
sich für Informationen wiederum an das jeweilige Landesamt für Umwelt und
die zuständigen Verbraucherschutzämter der Bezirke und Landkreise wenden.
8 Sep 2012
## AUTOREN
DIR ARNE SCHRADER
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