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       # taz.de -- Vorsicht, Gift im Brunnen!
       
       > SELBSTVERSORGUNG Grundwasser auf dem eigenen Grundstück zu schöpfen,
       > birgt Gefahren, weil es im ganzen Norden flächendeckend Altlasten
       > ehemaliger Fabriken und Deponien gibt
       
       VON ARNE SCHRADER
       
       Die Bewohner der Bremer Stadtteile Woltmershausen und Neustadt hatten vor
       einem Monat bestürzende Post in ihren Briefkästen. „Bitte nutzen Sie kein
       Grundwasser aus Gartenbrunnen“, hieß es in dem Schreiben der Umweltbehörde.
       Der Boden und das Grundwasser in den Wohngebieten sei mit Schadstoffen
       belastet. Bereits 2003 und 2009 gab es eine solche Warnung. Jetzt sind die
       betroffenen Gebiete ausgeweitet worden.
       
       Wasser aus dem eigenen Brunnen hat Vorteile: Es steht jeder Zeit
       kostengünstig zur Verfügung, Abwassergebühren entfallen. Wie viele Menschen
       sich in Norddeutschland einen Brunnen graben, wird nicht zentral erhoben.
       In der Regel sind Brunnenbohrungen bei der jeweiligen kommunalen
       Verwaltungsebene erfasst, jedoch nur, sofern der einzelne Besitzer sich
       meldet. Allein im Landkreis Lüneburg gibt es 463 gemeldete Brunnennutzer,
       private wie gewerbliche. Sie fördern es als Trinkwasser, aber auch für die
       Gartenbewässerung.
       
       Im Normalfall werden Verunreinigungen mit Hilfe eines Altlastenkatasters
       bewertet und kontrolliert. Es wird zwischen Altlasten und
       Altlastenverdachtsflächen unterschieden. Die jeweiligen Übersichten bieten
       die Behörden auf Karten und als Statistik zur Einsicht an.
       
       Aus ihnen geht hervor, dass in allen norddeutschen Ländern Altlasten- oder
       Verdachtsflächen flächendeckend verbreitet sind. Niedersachsen ist sogar
       bundesweiter Spitzenreiter. Um eine nachhaltige Verunreinigung zu
       vermeiden, wird nach einer entsprechenden Bewertung gesichert oder saniert:
       „Es kommt immer auf den Einzelfall an, zum Beispiel Auskoffern oder
       Abdichten sind Möglichkeiten“, sagt Stefan Bartscht vom Fachdienst Umwelt
       beim Landkreis Lüneburg, „im Optimalfall kann ein Lkw den Boden abfahren.“
       
       Wer einen Brunnen bohren will, muss klären, ob und ab welcher Tiefe
       Grundwasser vorhanden ist und welche Bodenschichten durchstoßen werden
       müssen. Im Zweifelsfall muss eine Aufschlussbohrung angelegt werden. Bei
       einer Nutzung für Trinkwasser kann eine Sondergenehmigung notwendig sein.
       
       „Am einfachsten ist es, eine Fachfirma für Brunnenbohrungen zu
       kontaktieren, die wissen, worauf zu achten ist“, sagt Bartscht. Wer es
       dennoch selbst mit eventuellen Ton- und Lehmschichten aufnehmen will, kann
       sich für Informationen wiederum an das jeweilige Landesamt für Umwelt und
       die zuständigen Verbraucherschutzämter der Bezirke und Landkreise wenden.
       
       8 Sep 2012
       
       ## AUTOREN
       
   DIR ARNE SCHRADER
       
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