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       # taz.de -- Ex-Bamf-Chefin unzulässig vorverurteilt
       
       Aus Bremen Benno Schirrmeister
       
       Die Staatsanwaltschaft Bremen hat die ehemalige Chefin der Außenstelle des
       Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Ulrike B., unzulässig in
       den Medien vorverurteilt. Zu dieser Einsicht ist das Bremer
       Verwaltungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss
       gekommen. Auch hätten bislang unbekannte DezernentInnen der Anklagebehörde
       durch im März auf Zeit-Online veröffentlichte Plaudereien „ein
       ehrenrühriges Bild“ der Beschuldigten im vermeintlichen Bamf-Skandal
       gezeichnet. Das sei keineswegs durch das Informationsinteresse der
       Öffentlichkeit gedeckt gewesen, stellten die Richter klar.
       
       In Bremen ermittelt eine 36-köpfige Ermittlungsgruppe zum „Bamf-Skandal“ –
       der sich mehr und mehr verflüchtigt. Nachdem sich der Anfangsverdacht
       zerschlagen hatte, Ulrike B. könnte Asylbescheide gegen Geld ausgestellt
       haben, tischten anonyme Ermittler einem Zeit-Journalisten im März eine
       bizarre Lovestory über sie und einen Hildesheimer Anwalt als Motiv auf. Die
       nicht stimmte. Auch gibt es mittlerweile keine Hinweise auf illegales
       Verwaltungshandeln mehr. Eine intensive Prüfung der Bremer Bescheide hat
       eine unterdurchschnittliche Fehlerquote von 0,9 Prozent ergeben.
       
       Die Staatsanwaltschaft Bremen äußerte sich auf Anfrage nicht. „Uns ist kein
       Fall bekannt, in dem ein Gericht so dezidiert festgestellt hätte, dass die
       Staatsanwaltschaft Verantwortung dafür trägt, was die Presse schreibt“,
       teilte die Berliner Kanzlei Eisenberg und König mit, die Ulrike B.
       vertritt. Die anonymen Ermittler wurden inzwischen angezeigt. Der Verdacht:
       Verleumdung und üble Nachrede.
       
       10 May 2019
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Benno Schirrmeister
       
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