# taz.de -- Ohne Straftat in den Knast
> Innenminister Pistorius legt Entwurf für neues niedersächsisches
> Polizeigesetz vor. Gefährder sollen künftig bis zu 74 Tage in Haft
Von Andrea Scharpen
Die Grundrechte einiger Menschen werden in Niedersachsen künftig stark
eingeschränkt. Innenminister Boris Pistorius (SPD) hat am Donnerstag den
Entwurf für ein neues Polizeigesetz vorgestellt. Wie im Koalitionsvertrag
von SPD und CDU angekündigt, ist darin vorgesehen, dass sogenannte
terroristische Gefährder, ohne dass sie eine Straftat begangen oder diese
konkret vorbereitet haben, bis zu 74 Tage ins Gefängnis kommen können.
Entscheiden muss über diesen Unterbindungsgewahrsam ein Gericht. Zunächst
kann der Gefährder für 30 Tage in Haft genommen werden, danach entscheidet
ein Richter über weitere 30 und danach noch einmal über bis zu 14 Tage
Haft.
Die 74 Tage sind ein Kompromiss. Auch Pistorius wollte die Dauer der
Präventivhaft, die bisher maximal zehn Tage beträgt, erhöhen, allerdings
weniger stark. Die CDU hatte zunächst 18 Monate Haft für Menschen
gefordert, die sich, obwohl sie als Gefährder gelten, noch nichts haben zu
Schulden kommen lassen. „Ich habe aus meiner Skepsis gegenüber diesem
Instrument nie einen Hehl gemacht“, sagte Pistorius bei der
Pressekonferenz.
Obwohl die Präventivhaft „den schärfsten Eingriff in das Grundrecht auf
persönliche Freiheit“ darstelle, sei es „in extremen Ausnahmefällen“
sinnvoll, diese zur Gefahrenabwehr einzusetzen – allerdings ausschließlich
für Gefährder. Für alle anderen Gruppen sei die Präventivhaft „in dieser
Größenordnung“ nicht vorstellbar, sagte Pistorius.
Zur Prävention terroristischer Straftaten hält der Entwurf des
Polizeigesetzes weitere Maßnahmen bereit: Wem die Polizei eine „begründete
Gefahrenprognose“ stellt, kann Meldeauflagen, Aufenthaltsvorgaben,
Kontaktverbote und eine elektronische Fußfessel bekommen. Verstöße gegen
diese Punkte werden künftig als Straftat gewertet. Zudem werden auch die
Telefon- sowie die Wohnraumüberwachung, zum Beispiel mit Abhörmikrofonen,
freigegeben, um potenzielle Gefährder zu beobachten. Auch für
Online-Durchsuchungen soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden.
Das alles freut besonders den Exinnenminister Uwe Schünemann. Bei der
Pressekonferenz zum neuen Polizeigesetz, das jetzt Niedersächsisches
Polizei- und Ordnungsbehördengesetz heißt, hat er sich als Vertreter der
CDU neben Pistorius gesetzt. „Ich hatte Ihnen vor geraumer Zeit mal gesagt,
dass wir uns an dieser Stelle in fünf Jahren wiedersehen“, erinnerte er.
Nun hat der Hardliner tatsächlich wieder Einfluss auf die Innenpolitik. Bei
den Gesetzesänderungen handele es sich um „völlig notwendige Befugnisse“,
so Schünemann.
Die CDU würde diese Befugnisse gern auch auf andere Straftaten ausweiten.
So sieht das neue Polizeigesetz vor, dass elektronische Fußfesseln auch im
Bereich der organisierten Kriminalität eingesetzt werden können.
„Meldeauflagen und Aufenthaltsvorgaben sind da sicherlich nicht weit weg“,
sagte Schünemann.
Auf das Konto der CDU geht auch eine Veränderung im Versammlungsrecht.
Vermummung gilt nicht mehr wie unter Rot-Grün beschlossen als
Ordnungswidrigkeit, sondern erneut als Straftat.
Kritik am Entwurf kam von den Jusos in Göttingen: „Wir Jusos finden die
reaktionären Handlungen und den Vorbeugungswahn unseres Innenministers
nicht tragbar“, sagt Larissa Freudenberger. Ihr Kollege Philipp Pecher
ergänzt: „Die vorgesehenen Freiheitsbeschränkungen stehen in keinem
Verhältnis zu den versprochenen Sicherheitsvorteilen.“ Der Landtag soll
noch in diesem Jahr über den Entwurf entscheiden.
27 Apr 2018
## AUTOREN
DIR Andrea Scharpen
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