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       # taz.de -- Zu lange weggeschaut
       
       > Ein Gutachten zu den Missbrauchsfällen im Bistum Hildesheim wirft den
       > Verantwortlichen vor, Vorwürfen nicht angemessen nachgegangen zu sein.
       > Die Kirche gelobt Besserung
       
   IMG Bild: Genauer hinsehen sollen die Kirchenverantwortlichen bei Hinweisen auf MissbrauchFoto: dpa
       
       Von Reimar Paul
       
       Entlastung dritter Klasse aus Mangel an Beweisen in einem Fall, schweres
       Versagen im zweiten: Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten zu
       Missbrauchsvorwürfen im katholischen Bistum Hildesheim und dem Umgang der
       Kirchenleitung damit. Am Montag stellte das vom Bistum beauftragte Münchner
       Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) die dazugehörige
       Studie vor.
       
       Konkret sollten die Experten herausfinden, ob institutionelles Versagen die
       mutmaßlichen Taten erleichtert und die Aufklärung erschwert hat. Außerdem
       sollte das Institut nach weiteren Missbrauchshinweisen forschen und
       Vorschläge für Strukturveränderungen im Bistum unterbreiten.
       
       Ein Schwerpunkt der Studie widmet sich dem suspendierten Priester Peter R.
       Er gilt als einer der Haupttäter im Missbrauchsskandal am Berliner
       Gymnasium Canisius-Kolleg, später arbeitete er rund 20 Jahre im Bistum
       Hildesheim. Laut Gutachter Peter Mosser konnten elf gemeldete Fälle
       sexualisierter Gewalt während der Tätigkeit des Priesters in Hildesheim
       nachgewiesen werden, sechs davon seien den damaligen
       Bistumsverantwortlichen bekannt gewesen. Möglicherweise stellten die
       gemeldeten Fälle aber nur die „Spitze des Eisbergs“ dar.
       
       Die Wissenschaftler warfen dem Bistum ein „Muster des Wegschauens“ vor. Es
       habe die Gefährdung durch Peter R. wissentlich in Kauf genommen. Keine
       Gemeinde, in die der Priester versetzt wurde, sei über die von ihm
       ausgehende Gefahr informiert worden. Ansatzpunkte für straf- und
       kirchenrechtliche Ermittlungen seien ignoriert, der Schutz möglicher
       weiterer Opfer sei außer Acht gelassen worden.
       
       Laut Institut reicht es nicht aus, Fälle allein an strafverfolgende
       Behörden weiterzuleiten. Wichtig sei auch, dass sich die kirchlichen
       Verantwortlichen mit staatlichen Einrichtungen, beispielsweise
       Kinderschutzdiensten und Fachberatungsstellen, besser vernetzten.
       
       Besonders heftig rügt die Studie das Verhalten des Bistums nach der Aussage
       einer 14-Jährigen im März 2010, die über Übergriffe durch R. berichtet
       hatte. So habe der damalige Domkapitular Heinz Günter Bongartz die
       Schilderungen des Mädchens nicht als sexuellen Missbrauch gewertet. Auch
       sei die Vorgeschichte von Peter R. am Canisius-Kolleg nicht angemessen
       berücksichtigt worden.
       
       Vorwürfe gegen den früheren Hildesheimer Bischof Heinrich Maria Janssen
       konnte das IPP dagegen weder beweisen noch entkräften. Janssen soll sich
       von 1958 bis 1963 regelmäßig an einem Messdiener vergangen haben, der zu
       Beginn der Übergriffe zehn Jahre alt war. Janssen leitete das Bistum von
       1957 bis 1982, er starb 1988 im Alter von 80 Jahren.
       
       Die Anschuldigungen gegen ihn waren erst mehr als 50 Jahre nach dem
       mutmaßlichen Missbrauch erhoben worden. Ein ehemaliger Messdiener hatte
       berichtet, Janssen habe ihn regelmäßig missbraucht. Das Bistum hielt die
       Schilderungen für plausibel und leistete 2015 eine Anerkennungszahlung für
       das erlittene Leid. Als ein juristisches Schuldeingeständnis wollte die
       Kirche dies aber ausdrücklich nicht verstanden wissen.
       
       Die Gutachter erklärten, eine Aufklärung sei nach so langer Zeit nicht mehr
       möglich. Zwar seien drei weitere Personen ermittelt worden, die ähnliche
       Vorwürfe gegen den Bischof erhoben – deren Schilderungen seien aber nicht
       geeignet, den Bericht des früheren Ministranten zu bestätigen.
       
       Das Hildesheimer Bistum gab sich gestern reumütig. „Die eigene Schuld und
       das eigene Versagen im Umgang mit diesen Fällen lastet auf uns“, sagte
       Weihbischof Nikolaus Schwerdtfeger. „Die Opfer und ihre Angehörigen bitte
       ich im Namen unseres Bistums um Vergebung. Uns ist sehr bewusst, dass ihnen
       großes Leid widerfahren ist. Mich beschämt das zutiefst, und es macht mich
       zerknirscht und traurig.“
       
       Gleichzeitig kündigte das Bistum an, Vorschläge des IPP zu berücksichtigen
       und seinen Beraterstab zu Fragen sexuellen Missbrauchs aufzuwerten. An der
       Spitze dieses Gremiums werde eine Person stehen, „die beruflich unabhängig
       vom Bistum ist“, hieß es. Außerdem soll es künftig in fünf Regionen des
       Bistums AnsprechpartnerInnen zum Thema Missbrauch geben und die
       Präventionsarbeit ausgebaut werden.
       
       17 Oct 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Reimar Paul
       
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