# taz.de -- Reform des Contergan-Gesetzes
> Medikamente Der Bundestag ändert heute das Gesetz zur Unterstützung von
> Contergan-Geschädigten. Diese sind jetzt über 50 Jahre alt – und haben
> steigende Ausgaben
IMG Bild: Ski laufen: das sollen 1968 Contergan-geschädigte Kinder lernen
aus berlin Simone Schmollack
Die Besuchertribüne auf der Empore im Bundestag ist so voll wie selten. An
einem Tag Ende November sitzen dort Menschen, die keine oder zu kurze Arme
haben. Keine Ohren oder keine Beine. Bei denen Finger an den Schultern
angewachsen sind. Es sind Opfer des sogenannten Contergan-Skandals in den
1960er Jahren.
Sie wollen als Geschädigte live dabei sein, wenn der Familienausschuss des
Bundestags über sie und ihre Belange verhandelt. Seit Jahren kämpfen
Contergan-Opfer um mehr Geld: höhere Renten, Sonderzahlungen für umgebaute
Autos, spezielle Rollstühle. Sie wollen endlich eine Entschädigung für ein
Leid, an dem der Staat nicht ganz unschuldig ist.
Manche hieven dicke Papierstapel auf ihren Schoß: den Gesetzentwurf für das
Vierte Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes, das der
Bundestag an diesem Donnerstag beschließen will und das am 1. Januar in
Kraft treten soll. Das Papier von Union und SPD mit dem sperrigen Titel
empfinden Contergan-Opfer als Affront: Wieder wird ihnen Geld vorenthalten,
das sie dringend brauchen, um ihren Alltag menschenwürdig organisieren zu
können.
Unten im Saal 3.101 haben Abgeordnete aller im Bundestag vertretenen
Parteien Platz genommen. Ihnen gegenüber sitzen Sachverständige: Juristen,
ein Gerontologe, eine Sozialpädagogin, manche selbst geschädigt. Sie wurden
mit schweren Fehlbildungen geboren, weil ihre Mütter in der Schwangerschaft
das von dem Pharmaunternehmen Grünenthal in Stolberg bei Aachen
hergestellte und millionenfach verkaufte Beruhigungsmittel Contergan
eingenommen hatten. Manche Frauen hatten nur eine einzige Tablette
geschluckt.
Die PolitikerInnen wollen von den Sachverständigen wissen, was diese zum
Gesetzentwurf zu sagen haben. Es geht um viel: Um den Rest des Lebens von
Contergan-Opfern. Und um einen politischen Skandal.
Vor über 50 Jahren, als klar war, dass der in dem Beruhigungsmittel
enthaltene Wirkstoff Thalidomid für die Schädigungen verantwortlich ist,
glaubten Verantwortliche – die Firma Grünenthal und PolitikerInnen –, die
etwa 5.000 bis 10.000 betroffenen Babys würden nicht lange leben. Damit
hätte sich das „Problem Contergan“ rasch selbst erledigt. Aber viele der
Kinder von damals leben auch heute noch, sie sind mittlerweile über 50
Jahre alt. Und sie müssen nicht nur mit ihren Behinderungen umgehen,
sondern vor allem mit deren Folgeschäden.
Wer jahrzehntelang mit den Füßen greifen, schreiben und essen muss, hat
irgendwann eine deformierte Wirbelsäule. Wer wegen der unterschiedlichen
Länge seiner Beine jahrzehntelang humpelt, bekommt alsbald Schmerzen in der
Hüfte.
Einer, der über ein solches Leben Auskunft geben kann, ist Christian
Stürmer, 55, Vorsitzender des Contergannetzwerk Deutschlands, einer
Betroffenenorganisation. Der Familienausschuss hat den Juristen als
Sachverständigen aus Ostfildern, wo er wohnt, in den Bundestag nach Berlin
geholt. Hier erklärt er an seinem eigenen Beispiel, wie es den in die Jahre
gekommenen Contergan-Opfern geht. Stürmer hat zwei Beinprothesen, er sitzt
viel im Rollstuhl. Er wohnt in einem dreistöckigen Reihenhaus, auf Krücken
hangelt er sich mühsam die Treppen hoch und runter. Der Rollstuhl bleibt
auf einer Etage stehen.
„Ich habe einen zweiten Rollstuhl beantragt“, sagt Stürmer: „Mein Antrag
wurde abgelehnt. Mit der Begründung, ich hätte schon einen.“
Die Abgeordneten hören schweigend zu. Es ist anzunehmen, dass sie sich
vorstellen können, wie kompliziert ein Alltag sein kann, wenn man verkürzte
oder gar keine Gliedmaßen hat. Und trotzdem verhindern PolitikerInnen, dass
das Leben von Menschen wie Christian Stürmer leichter wird – durch Gesetze
wie jenes, über das sie heute verhandeln. So jedenfalls sehen das die
Opfer.
Um zu verstehen, was Betroffene wie Stürmer an dem aktuellen Gesetzentwurf
kritisieren, muss man an den Anfang des Contergangstiftungsgesetzes
zurückgehen. Im Dezember 1971 beschließt der Bundestag, für die
Contergan-Opfer eine Stiftung zu gründen, nachdem sich die Firma Grünenthal
und Eltern geschädigter Kinder in einem aufreibendem Prozess 1970 auf einen
Vergleich geeinigt haben: Grünenthal zahlt den Opfern einmalig 100
Millionen Mark. Das Geld fließt in eine Stiftung, das dafür nötige Gesetz
nennt sich „Errichtungsgesetz“.
Die Stiftung, die sich 1972 unter dem Namen „Hilfswerk für behinderte
Kinder“ gründet und später in Conterganstiftung umbenannt und unter die
Aufsicht des Familienministeriums gestellt wird, zahlt die Renten der
Opfer. Aber bald ist klar: Das Geld reicht nicht. Der Bund stockt im Laufe
der Jahre den Betrag um weitere 220 Millionen Euro auf. Doch auch diese
Summen sind bald aufgebraucht. Ab 1997 bezahlt der Bund die Leistungen. Die
monatlichen Renten betragen damals 120 bis 550 Euro.
Wie soll jemand wie Christian Stürmer von diesem Geld leben? Wie teure
Physiotherapien bezahlen, wenn nicht einmal die Miete gedeckt ist? Wie
Medikamente, den Umbau eines Badezimmers finanzieren, wenn auch Kranken-
oder Rentenkassen solche Kosten nicht übernehmen?
Der Bundestag reagiert. Die Renten werden zunächst verdoppelt, später
erneut erhöht, am Ende sind sie siebenmal so hoch. Das Stiftungsgesetz wird
umgeschrieben, mehrfach verändert, das Stiftungsvermögen immer wieder
aufgestockt: finanziert vom Bund, der Firma Grünenthal und durch Spenden.
Seit 2013 stellt die Stiftung jedem Opfer jährlich 20.000 Euro für
individuelle „Bedarfe“ zur Verfügung: für Gehhilfen, Therapien, Matratzen.
Insgesamt 30 Millionen Euro.
Wo also ist das Problem?
Die Stiftung hat zwar das Geld, klagen die Betroffenen: Aber sie will es
uns nicht geben. Anträge auf medizinische Hilfsmittel, Therapien,
Assistenzen würden häufig abgelehnt, vielfach willkürlich. Sein Antrag auf
einen zweiten Rollstuhl, sagt Stürmer, sei nach Gutdünken zurückgewiesen
worden.
„Das Geld kommt bei den Opfern nicht an“, sagt Stürmer. Von den 30
Millionen Euro Stiftungsvermögen wurden bislang nur 3 Millionen abgerufen.
Das ist ein Problem, finden auch Union und SPD. „Wir bemühen uns, fair und
richtig für Sie zu entscheiden“, sagt Paul Lehrieder (CSU), Vorsitzender
des Familienausschusses.
Jetzt soll das Gesetz wieder geändert werden. Anstelle der bislang
„individuell bedarfsdeckenden Leistungen“ in Höhe von jährlich 20.000 Euro
sollen die Geschädigten künftig eine Pauschale bekommen: einen
„Sockelbetrag“ von 4.800 Euro für jedes Opfer, und zusätzlich für die
„Deckung spezifischer Bedarfe“, je nach Schädigungsgrad, individuell
zwischen 900 und 10.000 Euro. Höchstens rund 15.000 Euro. Also weniger als
vorher.
Eine Lösung, die das Familienministerium für gerecht hält. „Die
Betroffenen können jetzt selbst über die Verwendung der Mittel
entscheiden“, sagt eine Sprecherin zur taz.
Es ist dunkel im Regierungsviertel, als die Anhörung zu Ende geht. Stürmer
und die anderen Betroffenen fahren mit gemischten Gefühlen nach Hause.
Manche sind wütend. Andere einfach nur müde.
Meinung + Diskussion
15 Dec 2016
## AUTOREN
DIR Simone Schmollack
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