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       # taz.de -- „Die Briten wollten bewusst keine Siegerjustiz üben“
       
       > AUFARBEITUNG Vor 70 Jahren endete der Hauptprozess der britischen
       > Alliierten gegen die Täter des KZ Neuengamme im Hamburger Curiohaus.
       > Politkünstler Michael Batz hat aus den Prozessakten von 1946 ein
       > Dokumentarstück für 13 Stimmen destilliert
       
   IMG Bild: Wird jetzt zur Bühne für eine Theater-Aufarbeitung: der Gerichtssaal im Curiohaus, 5. Dezember 1946
       
       von Petra Schellen
       
       Sie haben fünfjährige Kinder erhängt, Kriegsgefangene vergast, KZ-Häftlinge
       geprügelt, erschossen oder durch Injektionen getötet: Jede Art von
       Gewaltverbrechen haben im KZ Neuengamme jene SS-Leute verübt, die vor 70
       Jahren im Hamburger Curiohaus vor Gericht standen. Dieses Verfahren ging
       zwar weniger laut durch die Presse als die Curiohaus-Prozesse gegen
       Aufseherinnen des KZ Ravensbrück, das größte Frauenlager des NS-Regimes,
       humaner war das KZ Neuengamme aber nicht.
       
       Dies aber suggeriert bis heute der Mythos vom nicht ganz so braunen
       Hamburg. Und hätten die britischen Alliierten, die das KZ Neuengamme 1945
       sauber und bar jeder Spur vorfanden, nicht so akribisch recherchiert – es
       hätte die 190 Curiohaus-Prozesse nie gegeben, denen jetzt ein
       dokumentarisches Theaterstück des Künstlers Michael Batz am
       Originalschauplatz nachspürt.
       
       Vor 70 Jahren endeten diese Kriegsverbrecherprozesse, bei denen es sowohl
       um Befehlende als auch um „Direkttäter“ ging. Verhandelt wurde dabei nur
       über Verbrechen gegenüber alliierten Bürgern. Verbrechen gegenüber
       Deutschen überließ man hiesigen Gerichten. Denn die Briten wollten keine
       „Siegerjustiz“, als deren Opfer sich die Deutschen trotzdem jahrzehntelang
       fühlten.
       
       Im Curiohaus angeklagt wurde im März 1946 etwa Bruno Tesch, Chef der Firma
       Tesch & Stabenow, der das Schädlingsbekämpfungsmittel Zyklon B für die
       Gaskammern des KZ Auschwitz lieferte. Tesch wusste davon und wurde zum Tod
       verurteilt.
       
       Der erste speziell auf Neuengamme bezogene Hauptprozess kurz darauf
       richtete sich gegen 14 SS-Offiziere und Aufseher des KZ Neuengamme. Die
       Verhandlungen endeten am 3. Mai 1946 – „nicht zufällig exakt ein Jahr nach
       der Kapitulation Hamburgs“, sagt Batz. Er hat zum 70. Jahrestag ein
       Stimmenoratorium aus Passagen der Prozessprotokolle destilliert, die 13
       Schauspieler am Originalschauplatz lesen werden.
       
       Das Curiohaus im illustren Hamburger Stadtteil Harvestehude, wo Künstler in
       den 1920er-Jahren wilde Feste feierten, gehört der Lehrergewerkschaft GEW,
       die den Saal heute für Events vermarkten lässt. Für die Curiohaus-Prozesse
       hat man das Haus gewählt, weil es eins der wenigen großen Gebäude war, die
       nach dem Krieg noch intakt waren. Und wenn man heute durch das lichte
       Jugendstil-Treppenhaus in den dunkel getäfelten Saal geht, ahnt man die
       Bedrückung, die dort geherrscht haben muss, als Ex-KZ-Häftlinge detailliert
       gegen ihre Peiniger aussagten.
       
       Die wiederum plädierten auf nicht schuldig; auch Lagerkommandant Max Pauly
       sprach von „Befehlsnotstand“, wollte Gewalt nicht bemerkt und schon gar
       nicht die Ermordung von 20 Kindern am Neuengammer Nebenlager Bullenhuser
       Damm befohlen haben.
       
       Begangen haben sie kurz vor Kriegsende – nach schmerzhaften Experimenten
       mit TBC-Bakterien und kaum betäubten Organ-Entnahmen – unter anderem die
       Lagerärzte Kurt Heißmeyer und Alfred Trzebinski sowie Arnold Strippel und
       Johann Frahm. Trzebinski und Frahm wurden im Curiohaus zum Tode verurteilt,
       Heißmeyer praktizierte bis zu seiner Verhaftung 1959 unbehelligt. Strippel
       konnte zunächst untertauchen. Nach dem Krieg wurde er zwar angeklagt, doch
       die Staatsanwaltschaft Hamburg stellte die Ermittlungen 1967 „mangels
       Beweisen“ ein.
       
       Viele Neuengammer Hauptverantwortliche haben die Briten aber gefasst, und
       das sei überhaupt das Entscheidende an den Curiohaus-Prozessen, sagt Alyn
       Beßmann, Wissenschaftlerin der KZ-Gedenkstätte Neuengamme: „Dass die
       britischen Alliierten Lagerhierarchie und Verbrechen in Neuengamme so gut
       rekonstruiert haben und genau wussten, wen sie vor Gericht stellen
       mussten.“
       
       Dass die folgenden Verhandlungen nicht nur betont sachlich, sondern auch
       hoch effektiv verliefen, hing mit einem eigens geschaffenen Zweig
       britischer Militärgerichtsbarkeit zusammen, den Royal Warrant Courts. Ihnen
       zufolge reichte die Mitwirkung im verbrecherischen KZ-Lagersystem für eine
       Verurteilung aus; die individuelle Tat musste nicht zwingend nachgewiesen
       werden. Das führte allein im ersten Neuengammer Hauptprozess vom März 1946
       zu elf Todesurteilen und drei Haftstrafen.
       
       Insgesamt hat es 35 britische Neuengamme-Prozesse gegeben; 108 Männer und
       20 Frauen standen dabei vor Gericht. Die Hamburger Staatsanwaltschaft
       dagegen habe, sagt Beßmann, „in 70 Jahren zehn Personen vor Gericht
       gestellt“. Zudem hat die deutsche Justiz erst in den 1990er-Jahren – die
       meisten Täter waren tot oder hochbetagt – begonnen, Täter für
       „organisatorische Mitverantwortung“ zu verurteilen statt für schwer
       nachweisbare Einzeltaten.
       
       Dieser lange praktizierte implizite Täterschutz entsprach der Stimmung in
       der Bevölkerung, die das NS-Regime breit mitgetragen hatte und auch an den
       Curiohaus-Prozessen nur mäßig interessiert war. „Die Deutschen wollten das
       damals nicht hören“, sagt Reimer Möller, Archivar der KZ-Gedenkstätte
       Neuengamme. Und sie nahmen Abstand. Presseberichte von 1946 etwa zeichnen
       die Angeklagten stets mit – auch floskelhaft-verbaler – Distanz als
       Einzeltäter, die „Entsetzliches“ verbrochen hätten.
       
       Dass diese SS-Leute Teil des noch ein Jahr zuvor gesamtgesellschaftlich
       getragenen NS-Regimes waren, schrieben Hamburger Echo und Hamburger
       Nachrichten-Blatt damals nicht. Im Gegenteil, man hatte Verständnis, wenn
       SS-Arzt Trzebinski die Bullenhuser Morde um der Familie und der Karriere
       willen und auf Befehl begangen haben wollte.
       
       Dass ein solcher Befehl aber nicht bindend war, zeigt der Fall Fritz
       Bringmann. Er war als kommunistischer Widerstandskämpfer seit 1940 im KZ
       Neuengamme und den Mitgefangenen später als „Funktionshäftling“ überstellt.
       1942 weigerte er sich erfolgreich, den Befehl zur Vergasung sowjetischer
       Kriegsgefangener auszuführen.
       
       „39 Tage Curiohaus. Ein Dokumentarstück von Michael Batz“: Mo, 11. April,
       19 Uhr, Curiohaus, Rothenbaumchaussee 13, Hamburg. Reservierung unter
       studienzentrum@kb.hamburg.de
       
       9 Apr 2016
       
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