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       # taz.de -- Haftstrafe für Kampfhundbesitzer
       
       > Knapp ein halbes Jahr nach dem Tod des sechsjährigen Volkan verurteilt
       > das Hamburger Landgericht den Hundehalter wegen fahrlässiger Tötung zu
       > dreieinhalb Jahren Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte eine deutlich
       > höhere Freiheitsstrafe gefordert
       
       aus Hamburg ELKE SPANNER
       
       Sie hatten darauf vertraut, dass nichts passieren würde. Sie wussten, dass
       ihre beiden Kampfhunde gefährlich waren, und führten sie trotzdem
       unangeleint und ohne Maulkorb aus. Am 26. Juli letzten Jahres bissen „Zeus“
       und „Gipsy“ den sechsjährigen Jungen Volkan auf dem Hof einer Grundschule
       im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg tot. Das Hamburger Landgericht
       verurteilte Besitzer Ibrahim K. gestern zu dreieinhalb Jahren Haft und
       seine Freundin Silja W. zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung.
       
       Die beiden hätten sich nicht, wie es noch in der Anklage hieß, wegen
       Körperverletzung mit Todesfolge, sondern wegen fahrlässiger Tötung strafbar
       gemacht: „Die Tat war vorhersehbar.“
       
       „Ich habe Achtung vor deutschen Gerichten. Aber ich denke, dass die Strafe
       zu gering ist“, sagte der Vater des kleinen Jungen, der zur
       Urteilsverkündung erschienen war. Obwohl er sich entttäuscht über die
       Strafe zeigte, geht sein Anwalt nicht davon aus, dass Volkans Familie
       Rechtsmittel dagegen einlegen wird. Dennoch könnte es zu einer weiteren
       Verhandlung kommen. Der Anwalt von Ibrahim K. hatte Freispruch beantragt
       und erwägt nun, gegen die Verurteilung vorzugehen.
       
       Am 26. Juli hatte Ibrahim K. die Kampfhunde „Zeus“ und „Gipsy“ ohne Leine
       und Maulkorb in einem Hof ausgeführt, der an das Schulgelände grenzt.
       Nebenan spielten Kinder Ball. Die Kampfhunde sprangen über die Mauer und
       direkt auf den sechsjährigen Volkan zu. Zehn Minuten lang bissen sie immer
       wieder zu, bis der Junge verblutet war. Die Staatsanwaltschaft hatte für
       Ibrahim K. eine Haftstrafe von achteinhalb Jahren gefordert und für Silja
       W. zwei Jahre und neun Monate, weil sie ihre Hündin „Gipsy“ dem Freund ohne
       Maulkorb mitgegeben hatte und wusste, dass der die Hunde auch frei laufen
       lassen würde.
       
       Für die von den Anklägern verlangte schärfere Verurteilung wegen
       Körperverletzung mit Todesfolge hätten Ibrahim K. und Silja W. die
       Verletzung anderer Menschen durch die Hunde zumindest in Kauf nehmen
       müssen. Das aber verneinte gestern das Landgericht: Beide Angeklagten
       hätten zwar gewusst, dass ihre Hunde die Mauer zum Schulhof überwinden
       konnten. Sie hätten auch gewusst, dass dahinter Kinder spielten und dass
       die Tiere für Menschen gefährlich geworden waren, denn schon zuvor hatten
       „Zeus“ und „Gipsy“ zugebissen. Doch „sie rechneten nicht damit, dass es
       Probleme geben würde“, sagte der Vorsitzende Richter: „Sie zeigten beide
       eine Neigung zum Verdrängen etwaiger Gefahren.“
       
       Beiden Angeklagten warf das Gericht vor, aus einer Mischung „von
       Unwissenheit, Unverstand, vor allem aber aus in Egoismus wurzelnder
       Rücksichtslosigkeit“ gehandelt zu haben. Der 19-jährigen Silja W. hielt es
       zugute, dass sie durch den Tod von Volkan selbst hoch traumatisiert sei und
       um den Jungen trauere. Sie habe sich verantwortlich bekannt und „von Anfang
       an einfühlsam mit den Gefühlen der Angehörigen von Volkan
       auseinandergesetzt“. Für den Angeklagten Ibrahim K. spreche, dass er mit
       allen Kräften versucht hatte, die Hunde von Volkan wegzuzerren, um dessen
       Tod zu verhindern. Während Silja W. bei der Urteilsbegründung eingesunken
       dasaß und kaum wagte, ihren Blick zu heben, hörte Ibrahim K. äußerlich
       regungslos zu. Der Vorsitzende Richter sprach den Vater von Volkan direkt
       an. „Ihr Schmerz kann auch durch ein Gerichtsurteil nicht ausgelöscht oder
       gelindert werden“, sagte er. Und fügte hinzu, er hoffe, dass die
       „Transparenz des Hauptverfahrens dazu beitragen konnte, dass Sie und Ihre
       Frau nicht für immer in grenzenloser Verzweiflung verharren“.
       
       18 Jan 2001
       
       ## AUTOREN
       
   DIR ELKE SPANNER
       
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